Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine folgenden Beschluss zu fassen:
Dr Rat der Stadt Rheine beschließt den Ausbau und Aufbau des Netzwerkes Frühe Hilfe für die Stadt Rheine.
Begründung:
Frühe Hilfen bilden lokale
und regionale Unterstützungssysteme mit koordinierten Hilfsangeboten für Eltern
und Kinder ab Beginn der Schwangerschaft und in den ersten Lebensjahren mit
einem Schwerpunkt auf der Altersgruppe der 0- bis 3-Jährigen.
Sie zielen darauf ab Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern und Eltern in
Familie und Gesellschaft frühzeitig und nachhaltig zu verbessern. Neben alltags-praktischer
Unterstützung wollen Frühe Hilfen insbesondere einen Beitrag zur Förderung der
Beziehungs- und Erziehungskompetenz von (werdenden) Müttern und Vätern leisten.
Damit tragen sie maßgeblich zum gesunden Aufwachsen von Kindern bei und sichern
deren Rechte auf Schutz, Förderung und Teilhabe.
Frühe Hilfen umfassen
vielfältige, sowohl allgemeine als auch spezifische, aufeinander bezogene und
einander ergänzende Angebote und Maßnahmen. Grundlegend sind Angebote, die sich
an alle (werdenden) Eltern mit ihren Kindern im Sinne der Gesundheitsförderung
richten (universelle/primäre Prävention). Darüber hinaus wenden sich Frühe
Hilfen insbesondere an Familien in Problemlagen (selektive/sekundäre
Prävention). Frühe Hilfen tragen in der Arbeit mit den Familien dazu bei, dass
Risiken für das Wohl und die Entwicklung des Kindes frühzeitig wahrgenommen und
reduziert werden. Wenn die Hilfen nicht ausreichen eine Gefährdung des
Kindeswohls abzuwenden, sorgen Frühe Hilfen dafür, dass weitere Maßnahmen zum
Schutz des Kindes ergriffen werden.
Frühe Hilfen basieren vor allem auf
multiprofessioneller Kooperation, beziehen aber auch bürgerschaftliches
Engagement und die Stärkung sozialer Netzwerke von Familien mit ein. Zentral
für die praktische Umsetzung Früher Hilfen vor Ort ist deshalb eine enge
Vernetzung von Institutionen und Angeboten aus den Bereichen der
Schwangerschaftsberatung, des Gesundheitswesens, der interdisziplinären Frühförderung,
der Kinder- und Jugendhilfe und weiterer sozialer Dienste. Frühe Hilfen haben
dabei sowohl das Ziel, die flächendeckende Versorgung von Familien mit bedarfsgerechten
Unterstützungsangeboten voranzutreiben, als auch die Qualität der Versorgung zu
verbessern" (NZFH 2016).
Rechtlicher Rahmen
Am 01.01.2012 trat
das Bundeskinderschutzgesetz (Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von
Kindern und Jugendlichen- BKiSchG) in Kraft. Neben Anpassungen und Änderungen
im SGB VIII und anderen Gesetzen enthält das BKiSchG das Gesetz zur Kooperation
und Information im Kinderschutz (KKG).
Das KKG beinhaltet
vier zentrale Themen und Aufgaben:
§ 1 Kinderschutz und staatliche
Mitverantwortung
§ 2 Information der Eltern über Unterstützungsangebote in Fragen der Kindesentwicklung
§ 3 Rahmenbedingungen für verbindliche
Netzwerkstrukturen
§ 4 Beratung und Übermittlung von Informationen durch Geheimnisträger
bei Kindeswohlgefährdung
§ 3 Abs. 4 des
Kinderschutzgesetzes regelt den Aus- und Aufbau verbindlicher
Netzwerkstrukturen im Tätigkeitsfeld der Frühen Hilfen.
Die Verantwortung
für die Netzwerke Frühe Hilfen ist dem örtlichen Jugendhilfeträger zugeordnet.
Auf ein Angebot der
Frühen Hilfen besteht kein Rechtsanspruch für Familien.
Die Angebote der
Frühen Hilfen sind § 16 SGB VIII zuzuordnen.
Kooperation im Kinderschutz bei
der Stadt Rheine
Für Rheine stellt
die Umsetzung der Bundesinitiative die folgenrichtige Weiterentwicklung der
Frühen Hilfen dar. Rheine hat von der Grundstruktur, der Einwohnerzahl und der
Tradition zur Kooperation gute Möglichkeiten zur Vernetzung. Viele Kooperationspartner
kennen sich aus der Zusammenarbeit, was als gute Grundlage für eine
Weiterentwicklung angenommen werden kann.
So können auf diesem
Nährboden die Angebote im Sozialraum optimiert, qualifiziert und weiter ausgebaut
werden.
Lokales Netzwerk „Frühe Hilfen und
Kinderschutz“ in Rheine
Das lokale Netzwerk „Frühe Hilfen und Kinderschutz“ in Rheine
besteht aus Institutionen der Bereiche der Schwangerenberatung, des
Gesundheitswesens, der Frühförderung, der Kinder- und Jugendhilfe, Eltern und
Familienbildung, der Schule, der Polizei, der Agentur für Arbeit und weiterer
sozialer Dienste. Eine Geschäftsordnung ist bereits in 2013 entwickelt worden.
Die Angebote und
Unterstützungsleistungen der Frühen Hilfen für Familien und Kinder sollen
optimiert und ausgebaut werden.
Aktuell wirken folgende Institutionen im lokalen
Netzwerk mit:
Stadt Rheine Jugendamt
-
Beratung
in Fragen der Erziehung
-
Hilfen
zur Erziehung
-
Allg.
Sozialer Dienste
Projekt Frühe
Hilfen:
Elternbegleitbuch und
Elternbesuchsdienst
Elternbriefe
Elternwerkstatt
Deutscher Kinderschutzbund Rheine e.V.
-
Beratung,
Therapie, Prävention
-
Spiel-
und Loslösegruppen
Ehe-, und Familien,-Lebensberatung Bistum
Münster
-
Einzelgespräche
-
Kommunikationskurse
für Paare
-
Onlineberatung
per Email oder Chat
Gesundheitswesen
-
Mathias
Spital Rheine
o
Hebammen
o
Entbindungsstation
o
Kinderstation
o
Sozialpädiatrisches
Zentrum
-
Bunter
Kreis Münsterland e. V.
-
Vertreter
niedergelassener Kinderärzte
-
Kreishebammenverband
Steinfurt
-
Gesundheitsamt
Projekt Frühe
Hilfen:
„Guter Start“ des Bunten
Kreises Münsterland e. V.
Familienhebamme des
Kreisgesundheitsamtes
Kindertagesbetreuung
-
Vertretungen
der Familienzentren in Rheine
Caritasverband Rheine e.V.
-
Psychologische
Beratungsstelle
-
Schwangerschaftsberatung
-
Bildungslotsen
-
Interdisziplinäre
Frühförderung
-
Familienpflege
-
Kur- und
Erholungsreisen
Projekt Frühe
Hilfen:
Familienhebammen - Familien-Gesundheits-
und Kinderkrankenpflegerin
Familienpatenprojekt
Jugend- und Familiendienst e.V.
-
Eltern-Start
-
Familienbildung:
PEKiP- und Eltern-Kind-Gruppen, Babymassage
Familienbildungsstätte Rheine
-
Familienbildung
-
Elternbildung
-
Betreuungsangebote
für U-3 Kinder
-
Elternbegleitbuch
der Stadt Rheine
-
Eltern-Start-NRW
Projekt Frühe
Hilfen:
Elternbegleitbuch und Elternbesuchsdienst
wellcome Rheine
Donum Vitae Kreisverband Steinfurt e. V.
-
Schwangerschaftsberatung
-
Schwangerschaftskonfliktberatung
-
Eltern-Kind-Café
-
Beratung
bei Pränataldiagnostik
-
Aktion
Lebensrecht für Alle (AlfA)
Diakonisches Werk im Kirchenkreis Tecklenburg
e. V.
-
Frauenberatungsstelle
-
Frauenhaus
Netzwerkkoordination Frühe Hilfen
Die
Netzwerkkoordination ist für die Entwicklung und den Diskurs Früher Hilfen zuständig.
Durch das professionelle Verständnis von Netzwerken kann eine Vernetzungsarbeit
vor Ort erfolgen.
Der Auf- und Ausbau
von Netzwerken Früher Hilfen ist die zentrale Aufgabe einer
Netzwerkkoordination. Als Schnittstelle zu unterschiedlichen sozialen Diensten,
Einrichtungen und Fachkräften kommt der Netzwerkkoordination eine besondere Funktion
zu.
Dabei sollen im
Rahmen der Netzwerkkoordination die bestehenden Angebote regelmäßig
hinsichtlich ihrer Wirksamkeit für die Zielgruppe überprüft und modifiziert
werden und Hinweise auf neue Bedarfe im Diskurs mit anderen beteiligten Netzwerkpartnern
reflektiert und gegebenenfalls zu neuen Angeboten entwickelt werden.
Die Stadt Rheine
erhält aktuell aus Bundesmitteln zur Förderung der Bundesinitiative, Netzwerke
Frühe Hilfen, 35.926 Euro. Für 2016 hat das Bundesfinanzministerium das
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend aufgefordert die
Weiterleitung von Bundesmittel formal neu zu regeln.
Dazu ist eine
Bundesstiftung eingerichtet worden.
Nach den
Förderungsgrundsätzen des Landes NRW für die Weiterleitung von Bundesmitteln an
die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist nun formal ein
Ratsbeschluss zum Aufbau und Ausbau der Frühen Hilfen in den Kommunen erforderlich.
Dieser formalen
Förderungsbedingung kommt den Rat der Stadt Rheine mit diesem Beschluss nach.