Betreff
Ausbau und Aufbau des Netzwerkes Frühe Hilfen in Rheine
Vorlage
377/16
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine folgenden Beschluss zu fassen:

 

Dr Rat der Stadt Rheine beschließt den Ausbau und Aufbau des Netzwerkes Frühe Hilfe für die Stadt Rheine.


Begründung:

 

Frühe Hilfen bilden lokale und regionale Unterstützungssysteme mit koordinierten Hilfsangeboten für Eltern und Kinder ab Beginn der Schwangerschaft und in den ersten Lebensjahren mit einem Schwerpunkt auf der Altersgruppe der 0- bis 3-Jährigen.
Sie zielen darauf ab Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern und Eltern in Familie und Gesellschaft frühzeitig und nachhaltig zu verbessern. Neben alltags-praktischer Unterstützung wollen Frühe Hilfen insbesondere einen Beitrag zur Förderung der Beziehungs- und Erziehungskompetenz von (werdenden) Müttern und Vätern leisten. Damit tragen sie maßgeblich zum gesunden Aufwachsen von Kindern bei und sichern deren Rechte auf Schutz, Förderung und Teilhabe. 

Frühe Hilfen umfassen vielfältige, sowohl allgemeine als auch spezifische, aufeinander bezogene und einander ergänzende Angebote und Maßnahmen. Grundlegend sind Angebote, die sich an alle (werdenden) Eltern mit ihren Kindern im Sinne der Gesundheitsförderung richten (universelle/primäre Prävention). Darüber hinaus wenden sich Frühe Hilfen insbesondere an Familien in Problemlagen (selektive/sekundäre Prävention). Frühe Hilfen tragen in der Arbeit mit den Familien dazu bei, dass Risiken für das Wohl und die Entwicklung des Kindes frühzeitig wahrgenommen und reduziert werden. Wenn die Hilfen nicht ausreichen eine Gefährdung des Kindeswohls abzuwenden, sorgen Frühe Hilfen dafür, dass weitere Maßnahmen zum Schutz des Kindes ergriffen werden. 

Frühe Hilfen basieren vor allem auf multiprofessioneller Kooperation, beziehen aber auch bürgerschaftliches Engagement und die Stärkung sozialer Netzwerke von Familien mit ein. Zentral für die praktische Umsetzung Früher Hilfen vor Ort ist deshalb eine enge Vernetzung von Institutionen und Angeboten aus den Bereichen der Schwangerschaftsberatung, des Gesundheitswesens, der interdisziplinären Frühförderung, der Kinder- und Jugendhilfe und weiterer sozialer Dienste. Frühe Hilfen haben dabei sowohl das Ziel, die flächendeckende Versorgung von Familien mit bedarfsgerechten Unterstützungsangeboten voranzutreiben, als auch die Qualität der Versorgung zu verbessern" (NZFH 2016).

 

 

Rechtlicher Rahmen

 

Am 01.01.2012 trat das Bundeskinderschutzgesetz (Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen- BKiSchG) in Kraft. Neben Anpassungen und Änderungen im SGB VIII und anderen Gesetzen enthält das BKiSchG das Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG).

Das KKG beinhaltet vier zentrale Themen und Aufgaben:

 

          § 1 Kinderschutz und staatliche Mitverantwortung

§ 2 Information der Eltern über Unterstützungsangebote in Fragen der Kindesentwicklung

          § 3 Rahmenbedingungen für verbindliche Netzwerkstrukturen

§ 4 Beratung und Übermittlung von Informationen durch Geheimnisträger bei Kindeswohlgefährdung

 

§ 3 Abs. 4 des Kinderschutzgesetzes regelt den Aus- und Aufbau verbindlicher Netzwerkstrukturen im Tätigkeitsfeld der Frühen Hilfen.

Die Verantwortung für die Netzwerke Frühe Hilfen ist dem örtlichen Jugendhilfeträger zugeordnet.

Auf ein Angebot der Frühen Hilfen besteht kein Rechtsanspruch für Familien.

Die Angebote der Frühen Hilfen sind § 16 SGB VIII zuzuordnen.

 

 

Kooperation im Kinderschutz bei der Stadt Rheine

Für Rheine stellt die Umsetzung der Bundesinitiative die folgenrichtige Weiterentwicklung der Frühen Hilfen dar. Rheine hat von der Grundstruktur, der Einwohnerzahl und der Tradition zur Kooperation gute Möglichkeiten zur Vernetzung. Viele Kooperationspartner kennen sich aus der Zusammenarbeit, was als gute Grundlage für eine Weiterentwicklung angenommen werden kann.

So können auf diesem Nährboden die Angebote im Sozialraum optimiert, qualifiziert und weiter ausgebaut werden.

 

 

Lokales Netzwerk „Frühe Hilfen und Kinderschutz“ in Rheine

 

Das lokale Netzwerk  „Frühe Hilfen und Kinderschutz“ in Rheine besteht aus Institutionen der Bereiche der Schwangerenberatung, des Gesundheitswesens, der Frühförderung, der Kinder- und Jugendhilfe, Eltern und Familienbildung, der Schule, der Polizei, der Agentur für Arbeit und weiterer sozialer Dienste. Eine Geschäftsordnung ist bereits in 2013 entwickelt worden.

Die Angebote und Unterstützungsleistungen der Frühen Hilfen für Familien und Kinder sollen optimiert und ausgebaut werden.

 

 

Aktuell wirken folgende Institutionen im lokalen Netzwerk mit:

 

Stadt Rheine Jugendamt

-      Beratung in Fragen der Erziehung

-      Hilfen zur Erziehung

-      Allg. Sozialer Dienste

 

Projekt Frühe Hilfen:

Elternbegleitbuch und Elternbesuchsdienst

Elternbriefe

Elternwerkstatt

 

 

Deutscher Kinderschutzbund Rheine e.V.

-      Beratung, Therapie, Prävention

-      Spiel- und Loslösegruppen

 

 

 

Ehe-, und Familien,-Lebensberatung Bistum Münster

-      Einzelgespräche

-      Kommunikationskurse für Paare

-      Onlineberatung per Email oder Chat

 

 

Gesundheitswesen

-      Mathias Spital Rheine

o   Hebammen

o   Entbindungsstation

o   Kinderstation

o   Sozialpädiatrisches Zentrum

-      Bunter Kreis Münsterland e. V.

-      Vertreter niedergelassener Kinderärzte

-      Kreishebammenverband Steinfurt

-      Gesundheitsamt

 

Projekt Frühe Hilfen:

„Guter Start“ des Bunten Kreises Münsterland e. V.

Familienhebamme des Kreisgesundheitsamtes

 

 

Kindertagesbetreuung

-      Vertretungen der Familienzentren in Rheine

 

 

Caritasverband Rheine e.V.

-      Psychologische Beratungsstelle

-      Schwangerschaftsberatung

-      Bildungslotsen

-      Interdisziplinäre Frühförderung

-      Familienpflege

-      Kur- und Erholungsreisen

 

Projekt Frühe Hilfen:

Familienhebammen - Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin

Familienpatenprojekt

 

 

Jugend- und Familiendienst e.V.

-      Eltern-Start

-      Familienbildung: PEKiP- und Eltern-Kind-Gruppen, Babymassage

 

         

Familienbildungsstätte Rheine

-      Familienbildung

-      Elternbildung

-      Betreuungsangebote für U-3 Kinder

-      Elternbegleitbuch der Stadt Rheine

-      Eltern-Start-NRW

 

Projekt Frühe Hilfen:

Elternbegleitbuch und Elternbesuchsdienst

wellcome Rheine

 

 

Donum Vitae Kreisverband Steinfurt e. V.

-      Schwangerschaftsberatung

-      Schwangerschaftskonfliktberatung

-      Eltern-Kind-Café

-      Beratung bei Pränataldiagnostik

-      Aktion Lebensrecht für Alle (AlfA)

 

 

Diakonisches Werk im Kirchenkreis Tecklenburg e. V.

-      Frauenberatungsstelle

-      Frauenhaus

 

 

 

Netzwerkkoordination Frühe Hilfen

 

Die Netzwerkkoordination ist für die Entwicklung und den Diskurs Früher Hilfen zuständig. Durch das professionelle Verständnis von Netzwerken kann eine Vernetzungsarbeit vor Ort erfolgen.

Der Auf- und Ausbau von Netzwerken Früher Hilfen ist die zentrale Aufgabe einer Netzwerkkoordination. Als Schnittstelle zu unterschiedlichen sozialen Diensten, Einrichtungen und Fachkräften kommt der Netzwerkkoordination eine besondere Funktion zu.

 

Dabei sollen im Rahmen der Netzwerkkoordination die bestehenden Angebote regelmäßig hinsichtlich ihrer Wirksamkeit für die Zielgruppe überprüft und modifiziert werden und Hinweise auf neue Bedarfe im Diskurs mit anderen beteiligten Netzwerkpartnern reflektiert und gegebenenfalls zu neuen Angeboten entwickelt werden.

 

Die Stadt Rheine erhält aktuell aus Bundesmitteln zur Förderung der Bundesinitiative, Netzwerke Frühe Hilfen, 35.926 Euro. Für 2016 hat das Bundesfinanzministerium das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend aufgefordert die Weiterleitung von Bundesmittel formal neu zu regeln.

Dazu ist eine Bundesstiftung eingerichtet worden.

Nach den Förderungsgrundsätzen des Landes NRW für die Weiterleitung von Bundesmitteln an die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist nun formal ein Ratsbeschluss zum Aufbau und Ausbau der Frühen Hilfen in den Kommunen erforderlich.

Dieser formalen Förderungsbedingung kommt den Rat der Stadt Rheine mit diesem Beschluss nach.