Beschlussvorschlag/Empfehlung:
- Der Jugendhilfeausschluss beschließt,
der Kreishandwerkerschaft Steinfurt-Warendorf einen einmaligen
Investitionskostenzuschuss in Höhe von einmalig 50.000 Euro zu zahlen,
damit in den Räumlichkeiten an der Laugestr. 51 in 48431 Rheine die
Vorausetzungen für eine Großtagespflegestelle geschaffen werden können.
- Der Zuschuss wird mit der Auflage
verknüpft, dass er sich durch entsprechende Einsparungen bei den ansonsten
fälligen laufenden Kosten für die Kindertagespflege amortisieren muss.
Begründung:
Der Jugendhilfeausschuss hatte in seiner Sitzung am 16.
Juni 2016 (Vorlage-Nr. 172/16) schon einmal beschlossen, der Kreishandwerkerschaft
Steinfurt-Warendorf einen einmaligen Investitionskostenzuschuss in Höhe von
50.000 Euro zu zahlen, damit die Voraussetzungen für eine Großtagespflegestelle
geschaffen werden können.
Der seinerzeitige Beschluss erfolgte unter dem Vorbehalt eines Gesamtkonzeptes, welches unter dem Schwerpunkt Randzeitenbetreuung eine zusätzliche KiBiz-Gruppe im Dreikönigs-Kindergarten in den Abendstunden und eine Großtagespflegestelle in der Kreishandwerkerschaft vorsah.
Die
Nachfrage nach den angebotenen Betreuungsplätzen für eine zusätzliche KiBiz-Gruppe im
Dreikönigs-Kindergarten in den Abendstunden war jedoch zu gering, um diese
Gruppe derzeit dort installieren zu können.
An diese zusätzliche KiBiz-Gruppe
im Dreikönigs-Kindergarten waren jedoch die Mittel aus dem Bundesprogramm
KitaPlus gekoppelt. Ohne diese Bundesmittel ist der Beschluss des
Jugendhilfeausschusses vom 16. Juni 2016 hinfällig, da der Finanzierungsvorbehalt
nicht mehr zu erfüllen ist.
In
der Zwischenzeit haben intensive Gespräche zwischen der Kreishandwerkerschaft,
der EWG und den beteiligten Arbeitgebern stattgefunden, um das Teilprojekt
Großtagespflegestelle in der Kreishandwerkerschaft doch noch durchführen zu können.
Die engen Verbindungen der Kreishandwerkerschaft zur Wirtschaft haben dazu
geführt, dass die Arbeitgeber bereit sind, sich mit erheblichen Mitteln an den
Kinderbetreuungskosten ihrer Arbeitnehmer zu beteiligen.
Dank
dieser Bereitschaft der Arbeitgeber und Dank der Bereitschaft der Kreishandwerkerschaft,
das unternehmerische Risiko als Arbeitgeber für die festangestellten
Tagespflegepersonen für die Großtagespflege zu tragen, kann das Teilprojekt Großtagespflegestelle
dennoch gelingen.
In
der Stadt Rheine würden mit der Großtagespflegestelle 9 weitere, dringend benötigte
Betreuungsplätze geschaffen.
Finanzierung der
Großtagespflegestelle
Die
Arbeitgeber finanzieren für mindestens 3 Jahre die laufenden Kosten von mindestens
5 der 9 Plätze in der Großtagespflegestelle. Das Jugendamt spart im Gegenzug die
sonst üblichen Zahlungen an die Tagespflegepersonen. Um jedoch die Großtagespflegestelle
starten zu können, benötigt die Kreishandwerkerschaft einen Investitionskostenzuschuss
über 50.000 €.
Dass
sich der Investitionskostenzuschuss der Stadt Rheine zeitnah refinanzieren
wird, zeigt die folgende Vergleichsberechnung:
Kindertagespflege für 4 Kinder aus Rheine mit je 30 Std.
Betreuung/ Woche über 10 Monate bei einem mittleren Elternbeitrag kosten der
Stadt Rheine im Kalenderjahr 20.237 €.
Ausblick auf die Randzeitenbetreuung
Der ursprüngliche Ansatz, zusätzliche Randzeitenbetreuung
zu schaffen, musste zunächst zurückgestellt werden. Wie oben beschrieben, gibt
es derzeit für eine zusätzliche KiBiz-Gruppe in den Abendstunden nicht genügend
Nachfrage.
Die Großtagespflegestelle kann nicht mit einem Randzeitenbetreuungsangebot
starten, da entsprechende Fördermittel aus dem Bundesprogramm KitaPlus erst beantragt
werden können, wenn die Großtagespflegestelle bereits den laufenden Betrieb
aufgenommen hat. Bei entsprechender Nachfrage zur Randzeitenbetreuung kann es
diese zukünftig geben.
Ausblick auf weitere
Großtagespflegestellen
Bislang gibt es im
Jugendamtsbezirk der Stadt Rheine keine Großtagespflegestellen, da diese nach
der aktuellen Richtlinie der Stadt Rheine für die Kindertagespflege keine
gesonderte Förderung erhalten.
Die steigende
Nachfrage nach Betreuungsplätzen für Kinder ab dem 1. Lebensjahr stellt das
Jugendamt vor die Herausforderung, den Rechtsanspruch erfüllen zu können.
Benachbarte Jugendämter setzten deswegen auch schon verstärkt auf das Angebot
der Großtagespflegestellen.
Die Verwaltung wird in 2017 eine Konzeption mit dem Ziel
vorlegen, weitere Großtagespflegestellen zu ermöglichen.