Betreff
Großtagespflege in der Kreishandwerkerschaft
Vorlage
379/16
Aktenzeichen
II - FB 2/10 - kös
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

  1. Der Jugendhilfeausschluss beschließt, der Kreishandwerkerschaft Steinfurt-Warendorf einen einmaligen Investitionskostenzuschuss in Höhe von einmalig 50.000 Euro zu zahlen, damit in den Räumlichkeiten an der Laugestr. 51 in 48431 Rheine die Vorausetzungen für eine Großtagespflegestelle geschaffen werden können.

 

  1. Der Zuschuss wird mit der Auflage verknüpft, dass er sich durch entsprechende Einsparungen bei den ansonsten fälligen laufenden Kosten für die Kindertagespflege amortisieren muss.

 


Begründung:

 

Der Jugendhilfeausschuss hatte in seiner Sitzung am 16. Juni 2016 (Vorlage-Nr. 172/16) schon einmal beschlossen, der Kreishandwerkerschaft Steinfurt-Warendorf einen einmaligen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 50.000 Euro zu zahlen, damit die Voraussetzungen für eine Großtagespflegestelle geschaffen werden können.

 

Der seinerzeitige Beschluss erfolgte unter dem Vorbehalt eines Gesamtkonzeptes, welches unter dem Schwerpunkt Randzeitenbetreuung eine zusätzliche KiBiz-Gruppe im Dreikönigs-Kindergarten in den Abendstunden und eine Großtagespflegestelle in der Kreishandwerkerschaft vorsah.

 

Die Nachfrage nach den angebotenen Betreuungsplätzen für eine zusätzliche KiBiz-Gruppe im Dreikönigs-Kindergarten in den Abendstunden war jedoch zu gering, um diese Gruppe derzeit dort installieren zu können.

 

An diese zusätzliche KiBiz-Gruppe im Dreikönigs-Kindergarten waren jedoch die Mittel aus dem Bundesprogramm KitaPlus gekoppelt. Ohne diese Bundesmittel ist der Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 16. Juni 2016 hinfällig, da der Finanzierungsvorbehalt nicht mehr zu erfüllen ist.

 

In der Zwischenzeit haben intensive Gespräche zwischen der Kreishandwerkerschaft, der EWG und den beteiligten Arbeitgebern stattgefunden, um das Teilprojekt Großtagespflegestelle in der Kreishandwerkerschaft doch noch durchführen zu können. Die engen Verbindungen der Kreishandwerkerschaft zur Wirtschaft haben dazu geführt, dass die Arbeitgeber bereit sind, sich mit erheblichen Mitteln an den Kinderbetreuungskosten ihrer Arbeitnehmer zu beteiligen.

 

Dank dieser Bereitschaft der Arbeitgeber und Dank der Bereitschaft der Kreishandwerkerschaft, das unternehmerische Risiko als Arbeitgeber für die festangestellten Tagespflegepersonen für die Großtagespflege zu tragen, kann das Teilprojekt Großtagespflegestelle dennoch gelingen.

 

In der Stadt Rheine würden mit der Großtagespflegestelle 9 weitere, dringend benötigte Betreuungsplätze geschaffen.

 

 

 

Finanzierung der Großtagespflegestelle

 

Die Arbeitgeber finanzieren für mindestens 3 Jahre die laufenden Kosten von mindestens 5 der 9 Plätze in der Großtagespflegestelle. Das Jugendamt spart im Gegenzug die sonst üblichen Zahlungen an die Tagespflegepersonen. Um jedoch die Großtagespflegestelle starten zu können, benötigt die Kreishandwerkerschaft einen Investitionskostenzuschuss über 50.000 €.

 

Dass sich der Investitionskostenzuschuss der Stadt Rheine zeitnah refinanzieren wird, zeigt die folgende Vergleichsberechnung:

 

Kindertagespflege für 4 Kinder aus Rheine mit je 30 Std. Betreuung/ Woche über 10 Monate bei einem mittleren Elternbeitrag kosten der Stadt Rheine im Kalenderjahr 20.237 €.

 

 

 

Ausblick auf die Randzeitenbetreuung

 

Der ursprüngliche Ansatz, zusätzliche Randzeitenbetreuung zu schaffen, musste zunächst zurückgestellt werden. Wie oben beschrieben, gibt es derzeit für eine zusätzliche KiBiz-Gruppe in den Abendstunden nicht genügend Nachfrage.

 

Die Großtagespflegestelle kann nicht mit einem Randzeitenbetreuungsangebot starten, da entsprechende Fördermittel aus dem Bundesprogramm KitaPlus erst beantragt werden können, wenn die Großtagespflegestelle bereits den laufenden Betrieb aufgenommen hat. Bei entsprechender Nachfrage zur Randzeitenbetreuung kann es diese zukünftig geben.

 

 

 

Ausblick auf weitere Großtagespflegestellen

 

Bislang gibt es im Jugendamtsbezirk der Stadt Rheine keine Großtagespflegestellen, da diese nach der aktuellen Richtlinie der Stadt Rheine für die Kindertagespflege keine gesonderte Förderung erhalten.

 

Die steigende Nachfrage nach Betreuungsplätzen für Kinder ab dem 1. Lebensjahr stellt das Jugendamt vor die Herausforderung, den Rechtsanspruch erfüllen zu können. Benachbarte Jugendämter setzten deswegen auch schon verstärkt auf das Angebot der Großtagespflegestellen.

 

Die Verwaltung wird in 2017 eine Konzeption mit dem Ziel vorlegen, weitere Großtagespflegestellen zu ermöglichen.