Betreff
Festsetzung der Strassenreinigungsgebühren für das Jahr 2007
Vorlage
531/06/1
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

  1. Die „Straßenreinigung Gebührenbedarfsberechnung 2007“ vom 21.11.2006 wird zur Kenntnis genommen.

 

  1. Der Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des Bau- und Betriebsausschusses die als Anlage beigefügte 8. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren vom 23. Dezember 1985.

Begründung:

 

Der Bau- und Betriebsausschuss hat in seiner Sitzung am 07.12.2006 auf der Grundlage der Vorlage 531/06 einen Beschluss zur Änderung der Straßenreinigungsgebühren ab 2007 gefasst. Zur Umsetzung dieses Beschlusses ist der Erlass einer Änderungssatzung erforderlich.

 

Die erforderliche Änderungssatzung ist als Anlage beigefügt und muss formell durch den Rat beschlossen und öffentlich bekannt gemacht werden.

 

 

 

 

 

 

Anlage

 

8. Änderungssatzung der Satzung über die Straßenreinigung und über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Stadt Rheine vom __________________

 

Gemäß der §§ 4, 6, 7, 8 und 10 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV. NW S. 712) zuletzt geändert durch Gesetz vom 4. Mai 2004 (GV. NW S. 228), und des § 7 Abs. 1 und in Verbindung mit § 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Mai 2005 (GV. NRW S. 498), der §§ 3 und 4 des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Straßen (StrReinG NW) vom 18. Dezember 1975 (GV NW S. 706), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. November 1997 (GV NW S. 430, 438) und hat der Rat der Stadt Rheine in seiner Sitzung am 12. Dezember 2006 diese 8. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Rheine vom 23. Dezember 1985 beschlossen:

 

 

 

 

§ 6 Gebührenmaßstab und Gebührensatz

 

 

4.

Die Benutzungsgebühr je Meter Grundstücksseite (Abs. 1 bis 3) beträgt jährlich

 

 

a)    bei vierzehntäglicher Reinigung

b)    bei wöchentlich einmaliger Reinigung

c)    bei wöchentlich zweimaliger Reinigung

d)    für die Fußgängerzonen

bei mehrfacher Reinigung vervielfacht sich die Gebühr entsprechend

 

0,94 €

1,23 €

2,34 €

3,46 €

 

 

 

 

§ 10 Inkrafttreten

 

Diese 8. Änderung tritt am 01. Januar 2007 in Kraft.