im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 298E,
Kennwort: " Wohnpark Dutum Teil E"
Offenlage der Ausbauplanung
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Bauausschuss nimmt den Ausbauentwurf zur Kenntnis und beschließt dessen Offenlage in den Diensträumen der Technischen Betriebe Rheine im Neuen Rathaus.
Begründung:
1. Festsetzung
im Bebauungsplan
Die Irmtraud-Morgner-Straße befindet sich in den Grenzen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 298 E, Kennwort: „Wohnpark Dutum Teil E“. Die Straße beginnt nördlich der Dutumer Straße und verläuft hoch bis zur Weberstraße. Sie ist bezüglich der Straßenkategorie als Anliegerstraße mit Erschließungsfunktion einzustufen. Die o.g. Straße ist in einer Fahrbahnbreite von 6,00 m festgesetzt. Die Ausbaulänge liegt bei ca. 125m.
Da die angrenzenden Grundstücke soweit bebaut sind, soll die Straße nun endgültig ausgebaut werden. Der Ausbau soll als verkehrsberuhigter Bereich im höhengleichen Mischprinzip erfolgen.
Der im Bebauungsplan festgesetzte nördliche Geh-/Radweg in Richtung Nadigstraße wird zu einem späteren Zeitpunkt erstellt.
2. Einfügung
in das Straßennetz
Die Irmtraud-Morgner-Straße ist aufgrund ihrer Verkehrsbedeutung und ihrer Lage im Straßennetz als Anliegerstraße einzustufen. Sie dient der Erschließung und übernimmt weitere Nutzungsformen wie das Parken und die Aufenthalts-funktion. Daher soll die Straße als verkehrsberuhigter Bereich im Mischprinzip ausgebaut werden.
3. Notwendige
Breiten der einzelnen Abschnitte /Ausbaumerkmale
Irmtraud-Morgner-Straße (verkehrsberuhigter
Bereich):
Es ist ein Ausbau als verkehrsberuhigter Bereich innerhalb der vorgegebenen Straßenparzellen mit einer Breite von 6,00 m vorgesehen.
Die Verkehrsberuhigung erfolgt durch den wechselseitigen Einbau von Parkständen und Grünbeeten mit einer Breite von 2,00 m. Die Breite der befahrbaren Mischfläche beträgt 4,00 m bis 6,00 m und weitet sich in den Kurven und Einmündungen auf. Die Straßenfläche wird aus Betonsteinpflaster erstellt.
Zur Erzielung einer optischen Bremswirkung wird ein farblicher Wechsel des Betonsteinbelages (Rechteckpflaster rot/grau) eingeplant.
Die Stellplatzflächen werden in anthrazitfarbigem Pflaster ausgeführt. Die Grünbeete erhalten eine Einfassung aus abgerundeten Bordsteinen.
4. Entwässerung
Die Entwässerung der befestigten Verkehrsfläche erfolgt über 30 cm breite Entwässerungsrinnen mit Abläufen und Anschlüssen an den vorhandenen Mischwasserkanal.
5. Beleuchtung
Für die Irmtraud-Morgner-Straße sind energieeffiziente Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 6,0 m in angemessenen Abständen vorgesehen.
6. Bürgerbeteiligung
Die vorgeschlagene Offenlage der Planunterlagen wird seitens der Technischen Betriebe für erforderlich gehalten, um den Anliegern Gelegenheit zu geben, sich zu den Herstellungsmerkmalen zu äußern.
7. Abrechnung
der Baukosten
Beim Ausbau der Irmtraud-Morgner-Straße handelt es sich um die erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage. Die Abrechnung der Erschließungsbeiträge erfolgt nach den Bestimmungen des BauGB (90 % Anliegeranteil).
Die Anlieger werden zur Offenlage ein
Informationsschreiben der Bauverwaltung erhalten. Dieses Informationsschreiben
wird neben dem Hinweis auf die Offenlage auch Angaben zur Beitragsabwicklung
und zur voraussichtlichen Beitragshöhe enthalten.
8. Ausbauzeitpunkt
Der Ausbau der Irmtraud-Morgner-Straße erfolgt – nach Abschluss des Planverfahrens – voraussichtlich im Sommer/Herbst 2017.
9. Finanzierung
Die Durchführung der Baumaßnahme ist im Haushalts- und Investitionsplan für das Jahr 2017 vorgesehen.
Anlagen:
Anlage 1: Lageplan zur Offenlage