Betreff
Trägerauswahlverfahren für die neue Kindertageseinrichtung an der Bergstr./Sandkampstr.
Vorlage
008/17
Aktenzeichen
II - FB 2/10 - kös
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeaussschuss beschließt, die als Anlage 1 beigefügte Bewertungsmatrix für die Vergabe der Trägerschaft der neuen Kindertageseinrichtung an der Bergstr./Sandkampstr. heranzuziehen.

 


Begründung:

 

Bedarf für eine zusätzliche Kindertageseinrichtung im Stadtteil Schotthock

 

Die Kindergartenbedarfsplanung fordert seit zwei Jahren eine zusätzliche Kita im Stadtteil Schotthock zur Ablösung der mobilen Raumsysteme an den Kitas St. Bonifatius, St. Ludgerus und St. Antonius. Gleichzeitig muss das Betreuungsangebot für die U3-Kinder vergrößert werden, so dass ein Standort für eine viergruppige Kita gesucht wurde.

 

Die Standortsuche gestaltete sich mangels bebaubarer Flächen lange als schwierig. Nun wurde jedoch am Standort Ecke Bergstr./Sandkampstr. eine Fläche gefunden, an der die neue Kita entstehen kann. Derzeit läuft das Bebauungsplanaufstellungsverfahren für diesen Standort. Neben der Kita sollen auch noch 18 weitere Bauplätze geschaffen werden (vgl. auch Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz vom 30.11.2016, Vorlagen Nr. 412/16).

 

Wenn es zu keinen Verzögerungen kommt, kann dort noch in 2017 mit den Bauarbeiten begonnen werden, um vielleicht sogar noch eine Inbetriebnahme zum 01.08.2018 zu ermöglichen.

 

Die Kita soll von einem Investor errichtet werden, der das Gebäude an den zukünftigen Träger langfristig vermietet. Die Kita wird viergruppig ausgebaut und es sind die Gruppenformen 2 x I, 1 x II und 1 x III vorgesehen.

 

Als möglicher Investor käme wie beim Bau der Kita am Deisterweg die Wohnungsgesellschaft der Stadt Rheine in Frage. Denkbar ist aber auch, dass im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages zur Erschließung des Baugebietes ein anderer Investor zum Zuge kommt. Unabhängig von dem späteren Investor ist es wichtig, frühzeitig den Träger der neuen Einrichtung zu bestimmen, damit die Vorstellungen des Trägers in die Bauplanungen des Investors einfließen können.

 

 

 

Der weitere zeitliche Ablauf

 

Nach der Trägerausschreibung, die die Verwaltung im Februar starten möchte, ist die Vorstellung der Bewerber für die Jugendhilfeausschusssitzung am 22.06.2017 vorgesehen. In der Sitzung am 14.09.2017 soll die Entscheidung über die Trägervergabe vom Jugendhilfeausschuss getroffen werden.

 

 

 

Das Trägerauswahlverfahren

 

Die zuletzt angewandten Trägerauswahlverfahren für die Kindertageseinrichtungen „alte Josefschule Mesum“ und „Deisterweg“ soll auch für dieses Trägerauswahlverfahren angewandt werden. Die Verwaltung schlägt als Ergänzung die unter Ziffer 2.8 in Klammern aufgeführte Bemerkung vor.

 

Die Bewerber würden gebeten, unter folgenden Voraussetzungen

 

  • Der Bewerber ist anerkannter freier Träger der Jugendhilfe nach § 6 Abs. 1 KiBiz.

 

  • Die Stadt Rheine übernimmt den gesetzlichen Trägeranteil (§ 20 KiBiz) im Rahmen des „Rheiner Modells“. Darüber hinausgehende Zuschüsse zu den Betriebskosten sind nicht vorgesehen.

 

  • Für die notwendige Erstausstattung der Einrichtung wird von der Stadt Rheine eine Pauschale gewährt. Diese errechnet sich aus den letzten Vorgaben des Landesjugendamtes aus dem Jahr 2007 zzgl. Inflationsausgleich (ca. 205 T€ incl. Mwst.). Die Förderpauschale bedarf aber noch der Beschlussfassung des Jugendhilfeausschusses. Falls Förderprogramme des Bundes/des Landes für den Ausbau von Kindertageseinrichtungen zur Verfügung stehen, sind diese vorrangig in Anspruch zu nehmen.

 

ihre Bewerbung einzureichen und dabei auf folgende Kriterien einzugehen:

 

1.   Referenzen des Trägers in Bezug auf die Trägerschaft und den Betrieb vergleichbarer Einrichtungen

1.1   Erfahrungen des Trägers auf dem Gebiet der institutionellen Kindertagesbetreuung

1.2   Erfahrungen und professionelle Strukturen für den Betrieb der Kindertagesstätte (Personalgewinnung und –verwaltung, Fachberatung, Trägeranbindung und Betriebsführung)

 

2.   Fachliches Konzept zu folgenden Themenbereichen:

2.1   Pädagogische Grundlagen (Betreuungsansatz, Bildung, Erziehung, Integration, Eingewöhnung, Essen u.a.)

2.2   Umsetzung des Inklusionsgedankens aus der UN-Konvention

2.3   Orientierung an der Lebenswelt der Kinder und deren Familien

2.4   generationsübergreifendes Denken: Jung & Alt

2.5   Interkulturelle Kompetenz

2.6   Grundsätze für Bildung und Sprachförderung

2.7   Übergang Kita -> Schule

2.8   Flexible und bedarfsgerechte Öffnungs- und Betreuungszeiten unter Berücksichtung der im KiBiz definierten Personalausstattung (insbesondere auch ein Betreuungsangebot von 25 Std./Woche)

2.9   Angemessene Betreuung während der Ferien- und Schließungszeiten

2.10 Gesunde Ernährung und bedarfsgerechtes Angebot zur Verpflegung

2.11 Elternarbeit, Erziehungs- und Bildungspartnerschaften

2.12 Öffentlichkeitsarbeit des Trägers (insbesondere im Internet) mit umfassenden Informationen für die Eltern

2.13 Verpflichtende Aussagen zum langfristigen Betrieb der Einrichtung unter Berücksichtigung der derzeit bestehenden Vorgaben aus dem Kinder- und Jugendhilfegesetz, dem Kinderbildungsgesetz und den dazu erlassenen Ausführungsbestimmungen

2.14 bisherige Kita´s zertifiziert als Bewegungskindergarten, Haus der kleinen Forscher, Die Carusos oder ähnliches

 

3.   Kooperationsbezüge im Sozialraum

3.1   Kooperationsbezüge innerhalb der Stadt Rheine

3.2   Kooperation mit anderen Hilfesystemen für die Kinder (z.B. Therapie)

3.3   Öffnung für Stadtteilakteure, Stadtteilaktivitäten

 

 

Die Auswahlentscheidung würde dann auf Grundlage der als Anlage 1 beigefügten Bewertungsmatrix erfolgen.