Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der
Jugendhilfeaussschuss beschließt, die als Anlage 1 beigefügte Bewertungsmatrix
für die Vergabe der Trägerschaft der neuen Kindertageseinrichtung an der
Bergstr./Sandkampstr. heranzuziehen.
Begründung:
Bedarf für eine
zusätzliche Kindertageseinrichtung im Stadtteil Schotthock
Die
Kindergartenbedarfsplanung fordert seit zwei Jahren eine zusätzliche Kita im
Stadtteil Schotthock zur Ablösung der mobilen Raumsysteme an den Kitas St. Bonifatius,
St. Ludgerus und St. Antonius. Gleichzeitig muss das Betreuungsangebot für die
U3-Kinder vergrößert werden, so dass ein Standort für eine viergruppige Kita gesucht
wurde.
Die
Standortsuche gestaltete sich mangels bebaubarer Flächen lange als schwierig.
Nun wurde jedoch am Standort Ecke Bergstr./Sandkampstr. eine Fläche gefunden,
an der die neue Kita entstehen kann. Derzeit läuft das Bebauungsplanaufstellungsverfahren
für diesen Standort. Neben der Kita sollen auch noch 18 weitere Bauplätze
geschaffen werden (vgl. auch Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz
vom 30.11.2016, Vorlagen Nr. 412/16).
Wenn es
zu keinen Verzögerungen kommt, kann dort noch in 2017 mit den Bauarbeiten
begonnen werden, um vielleicht sogar noch eine Inbetriebnahme zum 01.08.2018 zu
ermöglichen.
Die Kita
soll von einem Investor errichtet werden, der das Gebäude an den zukünftigen
Träger langfristig vermietet. Die Kita wird viergruppig ausgebaut und es sind
die Gruppenformen 2 x I, 1 x II und 1 x III vorgesehen.
Als möglicher Investor käme wie beim Bau der Kita am Deisterweg die Wohnungsgesellschaft der Stadt Rheine in Frage. Denkbar ist aber auch, dass im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages zur Erschließung des Baugebietes ein anderer Investor zum Zuge kommt. Unabhängig von dem späteren Investor ist es wichtig, frühzeitig den Träger der neuen Einrichtung zu bestimmen, damit die Vorstellungen des Trägers in die Bauplanungen des Investors einfließen können.
Der weitere
zeitliche Ablauf
Nach der Trägerausschreibung, die die Verwaltung im Februar starten möchte, ist die Vorstellung der Bewerber für die Jugendhilfeausschusssitzung am 22.06.2017 vorgesehen. In der Sitzung am 14.09.2017 soll die Entscheidung über die Trägervergabe vom Jugendhilfeausschuss getroffen werden.
Das Trägerauswahlverfahren
Die zuletzt angewandten Trägerauswahlverfahren für die Kindertageseinrichtungen „alte Josefschule Mesum“ und „Deisterweg“ soll auch für dieses Trägerauswahlverfahren angewandt werden. Die Verwaltung schlägt als Ergänzung die unter Ziffer 2.8 in Klammern aufgeführte Bemerkung vor.
Die Bewerber würden gebeten, unter folgenden Voraussetzungen
- Der Bewerber ist anerkannter freier Träger der Jugendhilfe nach § 6 Abs. 1 KiBiz.
- Die Stadt Rheine übernimmt den
gesetzlichen Trägeranteil (§ 20 KiBiz) im Rahmen des „Rheiner Modells“.
Darüber hinausgehende Zuschüsse zu den Betriebskosten sind nicht
vorgesehen.
- Für die notwendige Erstausstattung
der Einrichtung wird von der Stadt Rheine eine Pauschale gewährt. Diese
errechnet sich aus den letzten Vorgaben des Landesjugendamtes aus dem Jahr
2007 zzgl. Inflationsausgleich (ca. 205 T€ incl. Mwst.). Die
Förderpauschale bedarf aber noch der Beschlussfassung des
Jugendhilfeausschusses. Falls Förderprogramme des Bundes/des Landes für
den Ausbau von Kindertageseinrichtungen zur Verfügung stehen, sind diese
vorrangig in Anspruch zu nehmen.
ihre Bewerbung einzureichen und dabei auf folgende Kriterien einzugehen:
1. Referenzen des Trägers in Bezug auf die
Trägerschaft und den Betrieb vergleichbarer Einrichtungen
1.1 Erfahrungen des Trägers auf dem Gebiet der
institutionellen Kindertagesbetreuung
1.2 Erfahrungen und professionelle Strukturen für
den Betrieb der Kindertagesstätte (Personalgewinnung und –verwaltung,
Fachberatung, Trägeranbindung und Betriebsführung)
2. Fachliches Konzept zu folgenden
Themenbereichen:
2.1 Pädagogische Grundlagen (Betreuungsansatz,
Bildung, Erziehung, Integration, Eingewöhnung, Essen u.a.)
2.2 Umsetzung des Inklusionsgedankens aus der
UN-Konvention
2.3 Orientierung an der Lebenswelt der Kinder und
deren Familien
2.4 generationsübergreifendes Denken: Jung
& Alt
2.5 Interkulturelle Kompetenz
2.6 Grundsätze für Bildung und Sprachförderung
2.7 Übergang Kita -> Schule
2.8 Flexible und bedarfsgerechte Öffnungs- und
Betreuungszeiten unter Berücksichtung der im KiBiz definierten
Personalausstattung (insbesondere auch ein Betreuungsangebot von 25 Std./Woche)
2.9 Angemessene Betreuung während der Ferien- und
Schließungszeiten
2.10 Gesunde Ernährung und bedarfsgerechtes Angebot
zur Verpflegung
2.11 Elternarbeit, Erziehungs- und
Bildungspartnerschaften
2.12 Öffentlichkeitsarbeit des Trägers (insbesondere
im Internet) mit umfassenden Informationen für die Eltern
2.13 Verpflichtende Aussagen zum langfristigen
Betrieb der Einrichtung unter Berücksichtigung der derzeit bestehenden Vorgaben
aus dem Kinder- und Jugendhilfegesetz, dem Kinderbildungsgesetz und den dazu
erlassenen Ausführungsbestimmungen
2.14 bisherige Kita´s zertifiziert als
Bewegungskindergarten, Haus der kleinen Forscher, Die Carusos oder ähnliches
3. Kooperationsbezüge im Sozialraum
3.1 Kooperationsbezüge innerhalb der Stadt Rheine
3.2 Kooperation mit anderen Hilfesystemen für die
Kinder (z.B. Therapie)
3.3 Öffnung für Stadtteilakteure,
Stadtteilaktivitäten
Die Auswahlentscheidung würde dann auf Grundlage der als Anlage 1 beigefügten Bewertungsmatrix erfolgen.