Beschlussvorschlag/Empfehlung:
- Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ergebnisse der Etatberatungen in den Fachausschüssen gemäß den Anlagen 1 und 2 zur Kenntnis und stimmt unter Berücksichtigung der in der Begründung unter Buchstabe B, Ziffer 1 enthaltenen Erläuterungen den vorgeschlagenen Budgetveränderungen zu.
- Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt den unter Buchstabe B, Ziffer 2 – Sonstige Änderungen in den Fach-und Sonderbereichbudgets – aufgeführten Veränderungen zu.
Dies gilt für die Maßnahme „Erweiterung Bodelschwinghschule: 2 zusätzliche Klassenräume“ (Produktgruppe 23 = -10.000 €, Produktgruppe 52 = -100.000 €) vorbehaltlich der Zustimmung in der gemeinsamen Sitzung des Sport-, Schul- und Bauausschusses am 18. Januar 2017.
- Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der Erhöhung des Gesamtbetrages der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, in der Haushaltssatzung 2017 um 1.756.441 € zur Umsetzung des Förderprogramms „Gute Schule 2020“ zu.
- Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt den unter Buchstabe B, Ziffer 4 – Änderungen bei den Verpflichtungsermächtigungen – aufgeführten Veränderungen zu.
- Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der Fortschreibung des Sonderbereichs 9 – Zentrale Finanzleistungen – gemäß den Anlagen 3 und 4 unter Berücksichtigung der in der Begründungen unter Buchstabe B, Ziffer 5 enthaltenen Erläuterungen zu.
- Der Haupt- und Finanzausschuss kommt nach Prüfung der Einwendungen nach § 80 Abs. 3 Gemeindeordnung NW unter Berücksichtigung der unter Buchstabe B, Ziffer 6 gemachten Erläuterungen zu dem Ergebnis, dass eine weitergehende detaillierte Prüfung bzw. Bearbeitung der Einwendungen nicht erforderlich ist und empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, die Einwendungen zur Kenntnis zu nehmen und aufgrund der Einwendungen keine Änderungen des Haushaltsplanentwurfes zu beschließen.
- Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, dem als Anlage 5 beigefügten Antrag nach § 24 Gemeindeordnung NRW auf Senkung des Hebesatzes für die Grundsteuer B nicht zu folgen.
- Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, die Haushaltssatzung für das Jahr 2017 einschließlich der Anlagen in der Fassung des Entwurfes des Haushaltsplanes 2017 unter Berücksichtigung der von den Fachausschüssen und dem Haupt- und Finanzausschuss vorgeschlagenen Änderungen zu beschließen.
- Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung zu beschließen.
Begründung:
A. Allgemeine
Hinweise
Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Ergebnis- und Investitionsplanes für das Haushaltsjahr 2017 wurde in der Sitzung des Rates am 27. September 2016 eingebracht.
Um den Bürgerinnen und Bürgern den städtischen Haushalt näher zu bringen, ist in der Zeit vom 22. Oktober 2016 bis zum 19. November 2016 unter dem Titel „Transparenzoffensive 2017“ eine Artikelserie in der Münsterländischen Volkszeitung erschienen. Die Zeitungsartikel sollten den Lesern einen Überblick über wesentliche Haushaltspositionen verschaffen. Gleichzeitig wurden die Leser zur Abgabe von Vorschlägen und Anregungen aufgefordert. Bis Anfang Januar ist keine Anregung bei der Stadtverwaltung eingegangen.
Vom 15. November 2016 bis zum 30. November 2016 erfolgten die Budgetberatungen in den Fachausschüssen.
B. Erläuterungen
zu den Beschlussvorschlägen
1. Ergebnisse
der Fachausschussberatungen
Änderungen, die sich aus den Fachausschussberatungen ergeben haben, sind in den beigefügten Übersichten „Ergebnisplan“ (Anlage 1) und Investitionsplan (Anlage 2) dargestellt.
Nachfolgend sind die einzelnen Änderungen für das Haushaltsjahr 2017 der betroffenen Fach-/Sonderbereiche abgebildet. Änderungen, die sich in Erträgen und Aufwendungen gegenseitig aufheben, sind nicht aufgeführt.
Ergebnisplan
Fachbereich 2 – Bildung, Jugend, Familie und Soziales
Budgetverschlechterung: 993.000 €
- Produktgruppe 220 – Leistungen zur
Grundversorgung
Budgetverschlechterung: 1.089.000 €
- Anpassung des Anteils der Stadt Rheine an den kommunalen Kosten des SGB II
Mehraufwendungen: 1.089.000 €
- Produktgruppe 23 – Bildung
Budgetverbesserung: 96.000 €
- Produkt 2312 – Betreuungsangebote
Budgetverbesserung: 100.000 €
- Anpassung der Erträge aufgrund der bisherigen Erfahrungswerte
Mehrerträge: 100.000 €
- Produkt 2323 – Stadtbibliothek
Budgetverschlechterung: 4.000 €
- Zuwendungen durch Inanspruchnahme Landesprogramme
Mehrerträge: 6.000 €
- Höhere Aufwendungen durch die Inanspruchnahme der Landesprogramme (Eigenanteil 40 %)
Mehraufwendungen: 10.000 €
Fachbereich 3 – Recht und Ordnung
Budgetverbesserung: 138.000 €
- Produktgruppe 32 – Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Budgetverbesserung: 188.000 €
- Anpassung Ansatz für Erträge im Bereich der Verwarn- und Bußgelder bei der Verkehrsüberwachung aufgrund der bisherigen Erfahrungswerte. Die Aufwendungen für die Bildaufbereitung können gesenkt werden.
Mehrerträge: 168.000 €
Minderaufwendungen: 20.000 €
- Produktgruppe 33 – Feuerwehr/Rettungsdienst
Budgetverschlechterung: 50.000 €
- Ausbildung eines zusätzlichen Rettungssanitäters. Diese Aufwendungen werden vom Kreis Steinfurt um 1 Jahr zeitversetzt erstattet, so dass sich insgesamt für die Stadt Rheine keine Belastung ergibt.
Mehraufwendungen: 50.000 €
Fachbereich 4 – Finanzen, Wohn- und
Grundstücksmanagement
Budgetverbesserung: 49.000 €
- Produktgruppe 41 – Grundstücksmanagement
Budgetverbesserung: 49.000 €
- Neukalkulation Grundstücksverkäufe
Mehrerträge: 49.000 €
Fachbereich 5 – Planen und Bauen
Budgetverbesserung: 324.600 €
- Produktgruppe 52 – Gebäudemanagement
Budgetverbesserung: 95.000 €
- Aufwendungen für Strom aufgrund Anpassung Arbeitspreise der Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH
Mehraufwendungen: 35.000 €
- Aufwendungen für Gas/Wärme aufgrund Anpassung Arbeitspreise der Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH
Minderaufwendungen: 210.000 €
- Umbaumaßnahmen im alten Rathaus – zusätzlicher Raumbedarf im Ausländeramt
Mehraufwendungen: 80.000 €
- Produkt 5301 – Öffentliche Verkehrsflächen
Budgetverbesserung: 139.600 €
- Anpassung öffentlicher Anteil an der Stadtentwässerung aufgrund Veränderung der entwässerten Flächen für Straßen, Wege und Plätze
Minderaufwendungen: 151.000 €
- Anpassung öffentlicher Anteil an der Straßenreinigung. Der öffentliche Aufwand bei der Straßenreinigung wird pauschal vom Aufwand für die Straßenreinigung berechnet.
Mehraufwendungen: 11.400 €
- Produktgruppe 55 – Öffentliche Grünflächen
Budgetverbesserung: 90.000 €
- Unterhaltung Grünflächenpflege durch die Technischen Betriebe Rheine AöR
Minderaufwendungen: 90.000 €
Investitionsplan
Fachbereich 4 – Finanzen, Wohn- und
Grundstücksmanagement
Budgetverbesserung: 575.000 €
- Produktgruppe 41 – Grundstücksmanagement
Budgetverbesserung: 585.000 €
- Wohnpark Dutum Teil I - Verkauf Baugrundstücke
Mehreinzahlungen: 540.000 €
- Wohnpark Dutum Teil II - Verkauf Baugrundstücke
Mehreinzahlungen: 95.000 €
- Baugebiet Schmidts Kämpken - Verkauf Baugrundstücke
Mindereinzahlungen: 50.000 €
- Produktgruppe 42 – Finanzen
Budgetverschlechterung: 10.000 €
- Tilgungsleistungen Darlehen TaT. Mit Verkauf des TaT wurde auch das gewährte Darlehen zurückgezahlt. Künftige Tilgungseinzahlungen gibt es somit nicht mehr.
Mindereinzahlungen: 10.000 €
Fachbereich 5 – Planen und Bauen
Budgetverschlechterung: 940.000 €
- Produkt 5301 – Öffentliche Verkehrsflächen
Budgetverschlechterung: 940.000 €
- Anpassung Straßenbaumaßnahmen und Neukalkulation aufgrund Ausschreibungsergebnisse der letzten Straßenbaumaßnahmen
Mehreinzahlungen: 362.000 €
Mehrauszahlungen: 1.302.000 €
2. Sonstige
Änderungen in den Fach- und Sonderbereichsbudgets
Hier sind Änderungen abgebildet, die sich nach den Fachausschussberatungen ergeben haben.
Ergebnisplan
Alle Fach- und Sonderbereiche:
Budgetverschlechterung für das Haushaltsjahr 2017: 51.000 €
Beschreibung |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
Anpassung Beihilfeaufwendungen aufgrund Erfahrungswerte |
-51.000 € |
-51.000 € |
-51.000 € |
-51.000 € |
Fachbereich 4 – Finanzen, Wohn- und
Grundstücksmanagement
Budgetverbesserung für das Haushaltsjahr 2017: 17.000 €
- Produktgruppe 42 – Finanzen
Budgetverbesserung für das Jahr 2017: 17.000 €
Beschreibung |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
Veränderung der Ausschüttung der Stadtwerke Rheine GmbH aufgrund des Wirtschaftsplanes 2017 |
-8.000 € |
2.000 € |
31.000 € |
37.000 € |
Veränderung der Ausschüttung der Technischen Betriebe Rheine AöR aufgrund des Wirtschaftsplanes 2017 |
0 € |
-571.000 € |
-401.000 € |
389.000 € |
Veränderung der Gesellschaftereinlage an die Entwicklungs-und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Rheine mbH aufgrund des Wirtschaftsplanes 2017 |
25.000 € |
25.000 € |
25.000 € |
-8.000 € |
Fachbereich 7 – Interner Service
Budgetverbesserung für das Haushaltsjahr 2017: 30.000 €
- Produktgruppe 73 – Politische Gremien
Budgetverbesserung für das Jahr 2017: 30.000 €
Beschreibung |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
Aufwandsentschädigun-gen politische Gremien |
30.000 € |
30.000 € |
30.000 € |
30.000 € |
Investitionsplan
Fachbereich 2 – Bildung, Jugend, Familie und Soziales
Budgetverschlechterung für das Haushaltsjahr 2017: 43.000 €
- Produktgruppe 21 – Jugendamt
Budgetverschlechterung für das Jahr 2017: 33.000 €
Beschreibung |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
2105-08 Einrichtung Kinderspielplätze Spielplatzerneuerungen im Schotthock (Godehardweg und Hadubrandweg) Einzahlungen |
77.000 € |
77.000 € |
0 € |
0 € |
Auszahlungen |
110.000 € |
110.000 € |
0 € |
0 € |
- Produktgruppe 23 – Bildung
Budgetverschlechterung für das Jahr 2017: 10.000 €
Beschreibung |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
|
Erweiterung Bodelschwinghschule: Einrichtungskosten 2 zusätzliche Klassenräume |
-10.000 € |
0 € |
0 € |
0 € |
|
Fachbereich 4 – Finanzen, Wohn- und
Grundstücksmanagement
Budgetverschlechterung: 4.290.000 €
- Produktgruppe 41 – Grundstücksmanagement
Budgetverschlechterung für das Haushaltsjahr 2017: 4.290.000 €
Beschreibung |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
4101-04: Wohnpark Dutum – Teil I Korrektur Doppelveranschlagung |
-790.000 € |
0 € |
0 € |
0 € |
Beschreibung |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
4101-42: Sonstige Grundstücke – Auszahlungen für Grundstücksankäufe |
-3.500.000
€ |
0
€ |
0
€ |
0
€ |
- Produktgruppe 42 – Finanzen
Budgetverschlechterung für das Haushaltsjahr 2017: 0 €
Beschreibung |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
Zuführung Technische Betriebe Rheine AöR – Veränderungen Wiedereinlage ins Eigenkapital aufgrund des Wirtschaftsplanes der Technischen Betriebe für Rheine AöR |
0 € |
571.000 € |
401.000 € |
-389.000 € |
Fachbereich 5 – Planen und Bauen
Budgetverschlechterung für das Haushaltsjahr 2017: 100.000 €
- Produktgruppe 52 – Gebäudemanagement
Budgetverschlechterung für das Haushaltsjahr 2017: 100.000 €
Beschreibung |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
|
Erweiterung Bodelschwinghschule: 2 zusätzliche Klassenräume |
-100.000 € |
0 € |
0 € |
0 € |
|
3.
Förderprogramm
Gute Schule 2020
Das Land NRW hat gemeinsam mit der NRW.BANK das Förderprogramm „Gute Schule 2020“ mit einem Gesamtkreditkontingent von 2 Mrd. €, verteilt auf die Jahre 2017 – 2020, eingeführt. Damit soll den Kommunen eine langfristige Finanzierungsmöglichkeit für die Sanierung, die Modernisierung und den Ausbau der kommunalen Schulinfrastruktur zur Verfügung gestellt werden. Ziel des Programms ist auch die Förderung von Investitionen in die digitale Infrastruktur und Ausstattung von Schulen. Nach dem Schuldendiensthilfegesetz NRW wird das Land für die bei der NRW.BANK aufgenommenen Kredite die Tilgung sowie ggf. anfallende Zinszahlungen übernehmen.
Die Stadt Rheine erhält aus diesem Programm jährlich 1.756.441 €, insgesamt rund 7,026 Mio. €.
Gem. § 1 Abs. 2 des Schuldendiensthilfegesetzes haben die Kommunen ein vom Rat zu beschließendes Konzept, wie sie die Kreditkontingente in Anspruch nehmen wollen, zu erstellen.
Für 2017 soll das Kontingent für die Baumaßnahmen an der Euregio-Gesamtschule mit 1,306 Mio. € und der Nelson-Mandela-Schule mit 450 TEUR verwandt werden. Der Fachbereich Planen und Bauen wird für die Ratssitzung am 14. Februar 2017 die dafür notwendige Konzeptvorlage erstellen.
Auf Basis des Auftrags an die Verwaltung, ein Standardraumprogramm für die Rheiner Schulen zu erarbeiten, sollen bis zu den Haushaltsplanberatungen für das Jahr 2018 dann konzeptionelle Maßnahmen für die Jahre 2018-2020 abgeleitet werden. Diese sollen schwerpunktmäßig bestehende Defizite in den Raumstrukturen für Betreuung und Inklusion bearbeiten.
Die Fördermittel sind über Investitionskredite bzw. Liquiditätskredite der Kommunen abzuwickeln. Aus diesem Grunde muss die Ermächtigung für Investitionskredite in der Haushaltssatzung 2017 um 1.756.441 € erhöht werden.
4.
Änderungen
bei den Verpflichtungsermächtigungen
In den Fachausschussberatungen hat sich für die Einrichtung von Neubauten und Sanierung von Kindertagesstätten folgende Ergänzung bei den Verpflichtungsermächtigungen ergeben (s.a. Vorlage Nr. 374/16). Diese Verpflichtungsermächtigung ist notwendig, damit in 2017 Aufträge für 2018 vergeben werden können.
Budget |
Projektname |
VE |
2018 |
2102-01 |
Einrichtung Neubauten Kindertagesstätten |
832.000 € |
832.000 € |
5. Änderungen im Sonderbereich 9 – Zentrale Finanzleistungen
Die Änderungen im Sonderbereich 9 ergeben sich aus den folgenden Übersichten (in €):
Ergebnisplan:
Änderungen:
Beschreibung |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
Ist-Werte Gewerbesteuer und Gemeindeanteile (USt, ESt) III. Quart. 2016 (Änderung Schlüsselzuweisung und Kreisumlage 2018) |
0 |
759.000 |
0 |
0 |
Erhöhung Krankenhausinvestitionsumlage im NRW-Landeshaushalt 2017 |
-27.000 |
-27.000 |
-27.000 |
-27.000 |
Modellrechnung zum GFG 2017 (Änderung Schlüsselzuweisung und Kreisumlage) |
153.000 |
164.000 |
172.000 |
178.000 |
Verordnung zur Erhöhungszahl Gewerbesteuerumlage (Änderung Gewerbesteuerumlage, Schlüsselzuweisung und Kreisumlage) |
47.000 |
27.000 |
-12.000 |
12.000 |
Wirtschaftsplan Stadtwerke Rheine GmbH (Konzessionsabgabe) |
10.000 |
12.000 |
-25.000 |
-104.000 |
Neue Vergnügungssteuersatzungen |
40.000 |
40.000 |
40.000 |
40.000 |
Kreistagsbeschluss zum Hebesatz der Kreisumlage |
1.704.000 |
1.776.000 |
1.812.000 |
1.858.000 |
Anpassung Beihilfeaufwendungen Versorgungsempfänger an Erfahrungswerte |
-100.000 |
-100.000 |
-100.000 |
-100.000 |
Aktuelle Bescheidlage Gewerbesteuer (Änderung Gewerbesteuer und Gewerbesteuerumlage) |
-841.000 |
-856.000 |
-875.000 |
-897.000 |
Aktuelle Bescheidlage Gewerbesteuer (Änderung Schlüsselzuweisung und Kreisumlage ab 2018) |
0 |
212.000 |
761.000 |
780.000 |
Anpassung Versorgungskassenbeiträge (Änderung Versorgungsaufwendungen) |
-347.000 |
-354.000 |
-364.000 |
-372.000 |
Neukalkulation der Investitionskredite (Änderung Zinsaufwendungen) |
150.400 |
-145.200 |
-115.500 |
-102.100 |
Summe |
789.400 |
1.507.800 |
1.266.500 |
1.265.900 |
Investitionsplan:
Beschreibung |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
Modellrechnung zum GFG 2017 (Änderung Investitionspauschale) |
45.000 |
48.000 |
50.000 |
53.000 |
Neukalkulation der Auszahlung für den Erwerb von Finanzanlagen zur finanziellen Absicherung der Pensionslasten |
700.000 |
0 |
0 |
0 |
Summe |
745.000 |
48.000 |
50.000 |
53.000 |
In den Anlagen 3 und 4 ist der Sonderbereich 9 aktualisiert dargestellt.
Aufgrund der in der heutigen Sitzung beschlossenen Änderungen des Entwurfes sind bis zur Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2017 in der Ratssitzung am 14. Februar 2017 noch folgende Änderungen einzuarbeiten:
- Ggf. Neukalkulation der Investitionskredite und der dafür notwendigen Zinsen
- Ggf. Prüfung, ob aufgrund des dann feststehenden Liquiditätsstandes eine weitere Anlage zur finanziellen Absicherung der Pensionslasten möglich ist
- Neukalkulation der Zinsen für Liquiditätskredite und für die Anlage von liquiden Mitteln
6. Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung
Der vom Kämmerer aufgestellte und vom Bürgermeister bestätigte Entwurf der Haushaltssatzung 2017 mit ihren Anlagen ist in der Ratssitzung am 27. September 2016 eingebracht worden.
Nach § 80 Abs. 3 Gemeindeordnung NW (GO) ist der dem Rat vorgelegte Entwurf der Haushaltssatzung mit Anlagen anschießend öffentlich bekannt zu machen. In § 80 Abs. 3 GO wird dazu folgendes ausgeführt:
„Nach Zuleitung des Entwurfes der Haushaltssatzung mit Ihren Anlagen an den Rat ist dieser unverzüglich bekannt zu geben und während der Dauer des Beratungsverfahrens im Rat zur Einsichtnahme verfügbar zu halten. In der öffentlichen Bekanntgabe ist eine Frist von mindestens vierzehn Tagen festzulegen, in der Einwohner oder Abgabepflichtige gegen den Entwurf Einwendungen erheben können und die Stelle anzugeben, bei der die Einwendungen zu erheben sind. Die Frist für die Erhebung von Einwendungen ist so festzusetzen, dass der Rat vor der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit Ihren Anlagen in öffentlicher Sitzung darüber beschließen kann.“
Die Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Rheine über den Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Rheine für das Haushaltsjahr 2017 ist auf der Internetseite der Stadt Rheine www.rheine.de > Rat und Verwaltung > Öffentliche Bekanntmachungen am 11. Oktober 2016 bereitgestellt worden.
In dieser Bekanntmachung ist darauf hingewiesen worden, dass Einwohner oder Abgabepflichtige in der Zeit vom 17. Oktober bis zum 31. Oktober 2016 Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung beim Fachbereich Finanzen, Wohn- und Grundstücksmanagement einlegen können.
In dieser Frist sind insgesamt 8 Einwendungen gegen den Haushaltsplanentwurf 2017 eingegangen.
- Einwendung Nr. 1)
Die Einwendung bezieht sich auf eine externe Fortschreibung des Migrations- und Integrationskonzeptes.
Die 2. Fortschreibung des Migrations- und Integrationskonzeptes erfolgt in einem partizipativen Prozess, der vom Institut für Soziale Innovation mit Sitz in Solingen fachlich begleitet wird. Eine Beratung und Beschlussfassung erfolgt in den zuständigen politischen Gremien im Frühjahr 2017.
- Einwendung Nr. 2)
Die Einwendung bezieht sich auf eine externe Begleitung des Projektes „Begegnungszentrum Dorenkamp“.
Die Beauftragung eines externes Büros mit der Erstellung eines baulichen und inhaltlichen Konzeptes wurde bereits bei der Antragstellung zum u.g. Förderprogramm mit aufgeführt und wurde im Zuwendungsbescheid berücksichtigt. Die Ausschreibung und Vergabe für die Erstellung eines solchen Konzeptes erfolgte 2016 im Quartal III/IV und das beauftragte Büro hat mit der Erstellung des Konzeptes begonnen.
- Einwendung Nr. 3)
Die Einwendung bezieht sich auf die Einplanung von Haushaltsmitteln für ein externes Gutachten zum Thema „Soforthilfe für Unwetter-Opfer auch in Rheine“.
Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht halfen die Technischen Betriebe Rheine AöR den Betroffenen wie folgt: An den beiden folgenden Samstagen konnte der Wertstoffhof kostenfrei beliefert werden. Zusätzlich erfolgten kostenfreie Abholungen von Sperrmüll.
Sollte es sich um Versicherungsschäden handeln, so werden die Kosten der privaten Containerentsorgung auch von der Versicherung übernommen.
Insofern besteht hier weder ein Bedarf noch ein Rechtsanspruch.
Die Veranschlagung von zusätzlichen Haushaltsmitteln für ein externes Gutachten ist nicht erforderlich.
- Einwendungen Nr. 4) und Nr. 5)
Die Einwendung bezieht sich auf die Einplanung von Haushaltsmitteln für ein externes Gutachten zum Thema „Spray Attacke der Ems-Galerie in Rheine und im Umland“.
Ein externes Gutachten zur Sachaufklärung ist nicht erforderlich. Es hat diesbezüglich eine enge Zusammenarbeit zwischen der Bauverwaltung, die für die Erteilung einer Sondernutzung zuständig ist, und dem Rechtsamt stattgefunden, um den Sachverhalt vollständig aufzuklären. Der „Täter“ wurde auch durch einen regen Austausch mit der Stadt Ibbenbüren sehr schnell ermittelt und durch die Bauverwaltung kontaktiert. Zeitgleich wurde geprüft, ob ein Strafantrag wegen Sachbeschädigung gestellt wird und ein Bußgeldverfahren wegen der Schmierereien eingeleitet wird. Diesbezüglich liegt beim Rechtsamt auch ein Gutachten vor, wie in solchen Fällen verfahren werden kann. Da der Täter die Schmierereien jedoch selbst und auf eigene Kosten entfernt hat und in den anderen Kommunen die Kosten der bis dahin angefallenen Reinigungsarbeiten durch die jeweiligen Bauhöfe erstattet hat, bestand hier allgemeiner Konsens, nicht weiter gegen die Verursacher vorzugehen.
Die Veranschlagung von zusätzlichen Haushaltsmitteln für ein externes Gutachten ist nicht erforderlich.
- Einwendung Nr. 6)
Die Einwendung bezieht sich auf die Einplanung von Haushaltsmitteln für ein externes Gutachten zum Thema „Umweltverschmutzung durch Biogas“.
Seit Anfang 2008 ist der Kreis Steinfurt auch für den Immissionsschutz zuständig (unter anderem Luftreinhaltung und Lärmschutz). Dies gilt insbesondere für Genehmigungen und die Überwachung in den Bereichen Landwirtschaft, Nahrungsmittelverarbeitung, Energie (einschl. Windkraft- und Biogasanlagen) sowie gewerbliche Anlagen, für die eine Genehmigungs- bzw. Überwachungspflicht nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz besteht. Die Stadt Rheine ist daher nicht für die Überprüfung zuständig, gleichwohl der Bereich Umwelt und Klimaschutz eingehende Hinweise und Informationen an die zuständigen Stellen weiterleitet.
Die Veranschlagung von zusätzlichen Haushaltsmitteln für ein externes Gutachten ist nicht erforderlich.
- Einwendung Nr. 7)
Die Einwendung bezieht sich auf die Einplanung von Haushaltsmitteln für ein externes Gutachten zum Thema „Befangenheit und Verletzung der Schweigepflicht“.
Dem Einwender ist aufgrund seiner Flut von E-Mails, Schreiben, Einwendungen, Anträgen, Wortmeldungen in Einwohnerversammlungen etc. in den letzten 6 Jahren - u. a. nach einstimmigem Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses am 25.11.2014 - mehrfach mitgeteilt worden, dass die Verwaltung u. a. aufgrund seiner missbräuchlich genutzten Petitions- bzw. Bürgerrechte sowie der nur beschränkt vorhandenen Personalressourcen hierauf nicht mehr reagieren werde, solange er bzw. seine Familie nicht durch ein behördliches Verfahren unmittelbar betroffen ist.
Diese Einwendung bezieht sich auf derartige Anträge aus der Vergangenheit. Die Veranschlagung von zusätzlichen Haushaltsmitteln für ein externes Gutachten ist nicht erforderlich.
- Einwendung Nr. 8)
Die Einwendung bezieht sich auf die Einplanung von Haushaltsmitteln für ein externes Gutachten zum Thema „Reduzierung der Zahl der Beigeordneten in der Stadt Rheine“.
Eine Prüfung der Einwendung hat ergeben, dass diese Einwendung inhaltlich im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für das Jahr 2016 in den zuständigen Gremien unabhängig von der jetzigen Einwendung diskutiert, abgewogen und entschieden wurden. Es sind keine weitergehenden rechtlichen und sachlichen Tatbestände erkennbar.
Die Veranschlagung von zusätzlichen Haushaltsmitteln für ein externes Gutachten ist nicht erforderlich.
Im übrigen stehen im Haushalt Mittel für Gutachterkosten zur Verfügung.
7.
Antrag
auf Senkung des Hebesatzes für die Grundsteuer B
Die unabhängige Wählergruppe „Bürger für Rheine“ beantragt mit dem als Anlage 5 beigefügten Schreiben vom 11. November 2016 die Senkung des Hebesatzes für die Grundsteuer B von 600 v.H. auf 550 v.H.
Eine solche Reduzierung des Hebesatzes hätte zur Folge, dass die für 2017 geplanten Erträge aus der Grundsteuer B in Höhe von 16,497 Mio. € um 1,375 Mio. € sinken würden. Anstatt eines Überschusses ergäbe sich dann im Gesamtergebnisplan ein Fehlbetrag von knapp 900.000 €.
Gem. § 75 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) muss der Haushalt in jedem Jahr in Planung und Rechnung ausgeglichen sein. Diese Vorgabe konnte die Stadt Rheine bislang in keinem der seit Umstellung auf das Neue Kommunale Finanzmanagement in 2006 beschlossenen Haushaltspläne einhalten. Erstmals für 2017 kann die Stadt Rheine jetzt mit einem geringen Überschuss planen.
Die Fehlbeträge seit 2006 haben dazu geführt, dass – unter Berücksichtigung der Daten aus dem Haushaltsplanentwurf 2017 – sich das Eigenkapital der Stadt Rheine von anfangs 348 Mio. € auf 240 Mio. € Ende 2017 reduzieren wird. Das bedeutet, dass die Stadt Rheine in diesem Zeitraum mit 108 Mio. € über ihre Verhältnisse gelebt hat. Das Eigenkapital hat sich um 31 % reduziert.
Die erwarteten Überschüsse in der Jahresrechnung 2016 und im Haushaltsplan 2017 würden es der Stadt Rheine ermöglichen, eine geringe Ausgleichsrücklage zu bilden, mit der mögliche zukünftige Jahresfehlbeträge ganz oder teilweise ausgeglichen werden könnten. Ein erster Schritt auf dem langen Weg zur notwendigen Aufstockung des Eigenkapitals wäre möglich.
Auch im Sinne der Generationengerechtigkeit sollten Zeiten einer guten wirtschaftlichen Gesamtlage dazu genutzt werden, die Ausgleichsrücklage für schwierigere wirtschaftliche Situationen aufzufüllen.
Hinzuweisen ist außerdem auf aktuelle politische Diskussionen auf Bundesebene über Entlastungen für die Bürgerinnen und Bürger in Mrd.-Höhe bei der Lohn- und Einkommensteuer. Entsprechende Beschlüsse würden sich in Form geringerer Gemeindeanteile an diesen Steuern auch negativ auf den Haushalt der Stadt Rheine auswirken.
Dem Antrag der unabhängigen Wählergruppe „Bürger für Rheine“ sollte deshalb aus Sicht der Verwaltung nicht gefolgt werden.
Sollten sich die Überschüsse in der Ergebnisrechnung der Stadt in den Folgejahren auf hohem Niveau verstetigen, wird die Verwaltung Vorschläge für Hebesatzanpassungen vorlegen.
8.
Zusammenfassung
Abschließend ergeben sich für den Ergebnisplan folgende Werte:
Beschreibung |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
Jahresergebnis Entwurf 2017 |
179 T€ |
2.378 T€ |
1.009 T€ |
1.950 T€ |
Ergebnisse Fachausschussberatungen |
-481 T€ |
-706 T€ |
209 T€ |
445 T€ |
Sonstige Änderungen Fachbereichbudgets |
-4 T€ |
-565 T€ |
-365 T€ |
397 T€ |
Änderungen Sonderbereich 9 |
789 T€ |
1.508 T€ |
1.267 T€ |
1.266 T€ |
Jahresergebnis (aktuell) |
483 T€ |
2.615 T€ |
2.120 T€ |
4.058 T€ |
C. Weiteres
Verfahren
Die Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes ist im Rat am 14. Februar 2017 vorgesehen.
Anschließend ist die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen bei der Aufsichtsbehörde anzuzeigen.
Nach Abschluss des Anzeigeverfahrens erfolgt die öffentliche Bekanntmachung und damit die Beendigung der vorläufigen Haushaltsführung.
Anlagen:
Anlage 1 – Änderungen der Fachausschüsse (Ergebnisplan)
Anlage 2 – Änderungen der Fachausschüsse (Investitionsplan)
Anlage 3 – Sonderbereich 9 (Ergebnisplan)
Anlage 4 – Sonderbereich 9 (Investitionsplan)
Anlage 5 – Antrag Senkung Hebesatz Grundsteuer B