Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Rheine beschließt gem. § 3 Abs. 1 Schiedsamtsgesetz NRW mit Wirkung vom 01. Januar 2017 die Wiederwahl der Schiedspersonen
Gabriela Melzer
Heinrich-Lübke-Str. 94
48429 Rheine
für den Schiedsamtsbezirk I (48429) der Stadt Rheine
und
Sven Blank
Stettiner Str. 31
48431 Rheine
Für den Schiedsamtsbezirk II (48431) der Stadt Rheine
für die Dauer von 5 Jahren.
Begründung:
Die Schiedspersonen Frau Gabriele Melzer und Herr Sven Blank haben sich beide freundlicherweise bereit erklärt, für weitere 5 Jahre die Tätigkeit zu übernehmen.
Da sie dieses Amt in der Vergangenheit vorbildlich ausgeübt haben, wird die Wiederwahl vorgeschlagen.
Anlagen:
Keine