Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, den beigefügten Stellenplan des Fachbereiches 3 – Recht und Ordnung in den endgültigen Gesamtstellenplan der Stadt Rheine für das Jahr 2017 zu übernehmen.
Begründung:
Die Empfehlungsbeschlüsse der Fachausschussberatungen zu den
Teilstellenplänen der Fach- und Sonderbereiche werden in der Sitzung des Haupt-
und Finanzausschusses am 17.01.2017 zur Beratung vorgelegt. Der
HFA-Empfehlungsbeschluss der Fachausschussberatung für den Fachbereich 3 –
Recht und Ordnung vom 22. November 2016 Vorlage-Nr. 365/16 ist jedoch aufgrund
des Schreibens des Kreises Steinfurt vom 28. November 2016 (siehe Anlage) zu
erweitern.
1. Ausgangslage
Rheine ist als Große kreisangehörige Stadt
kraft Gesetzes Trägerin einer Rettungswache. Diese Trägerschaft wurde mit einem
entsprechenden Trägerschaftsübertragungsvertrag bereits im Jahre 1982 auf den
Kreis Steinfurt übertragen. Das operative Geschäft, d. h. die
Aufgabendurchführung, hat der Kreis Steinfurt wiederum vertraglich auf die
Stadt Rheine (rück-)übertragen.
Zur Erfüllung dieser rettungsdienstlichen
Aufgaben beschäftigt die Stadt Rheine eigenes – weit überwiegend verbeamtetes –
Personal, bzgl. dessen der Kreis Steinfurt die Kosten erstattet, wobei der
Kreis Steinfurt sich seinerseits über die Sozialversicherungsträger /
Krankenkassen refinanziert. Dabei wird nicht nur das bloße Arbeitgeber-Brutto
gezahlt, sondern die Refinanzierung erfolgt nach KGSt-Werten.
Bedingt durch die Einführung des neuen
Berufsbildes des Notfallsanitäters, das bis zum Jahre 2027 sukzessive den
bisherigen Rettungsassistenten ablösen soll und ein erhebliches Mehr an
Ausbildung, Qualifikation und Anforderungen mit sich bringt, waren hier
Änderung in der Vergütungsstruktur vorzunehmen.
Während die Vergütung für fertig ausgebildete
Notfallsanitäter im Angestelltenbereich seit geraumer Zeit feststeht (eigene
TV-Tabelle EG P8), war die Vergütung verbeamteter Notfallsanitäter bislang
nicht geklärt.
Dazu ist anzumerken, dass der Markt hier letztlich die Konditionen dahingehend
im Tatsächlichen geregelt hat, als dass die Berufsfeuerwehren, zu denen die
Stadt Rheine bzgl. des Akquirierens und Haltens(!) von Personal in einem zunehmend
härter werdenden Konkurrenzverhältnis steht, bereits jetzt fertig ausgebildeten
Notfallsanitätern eine Vergütung mit der Besoldungsgruppe A9 gewährt.
Dies strebt auch der Kreis Steinfurt im
Verhältnis zu den Kostenträgern an.
Als Zwischenerfolg hat nun der Kreis
Steinfurt in Verhandlung mit den Kostenträgern Änderungen erreicht. Dies ist aus
den nachfolgend aufgeführten Ziffern und den in der Anlage beigefügten
Schreiben des Kreises Steinfurt vom 28. November 2016 und (klarstellend) vom 7.
Dezember 2016 ersichtlich.
Einige Städte – exemplarisch seien Emsdetten
und Ibbenbüren genannt – haben die Sache sofort umgesetzt und die Beförderungen
vorgenommen.
2. Schreiben
des Kreises Steinfurt zur Anerkennung der Höhergruppierung der Notfallsanitäter
im Rettungsdienst
Mit dem vorgenannten Schreiben, teilt der
Kreis Steinfurt mit, dass mit Wirkung zum 01.01.2017 die Höhergruppierung von
Notfallsanitätern in der Betriebskostenabrechnung mit dem Kreis Steinfurt
berücksichtigt werden können. Nachstehende Voraussetzungen sind zu erfüllen:
a) Höhergruppierung
(von A 7 nach A 8) Notfallsanitäter/in
Der Kreis Steinfurt erstattet die
Personalkosten für feuerwehrtechnische Beamte, die
· über eine erfolgreich absolvierte staatliche
(Ergänzungs-)Prüfung zum/zur Notfallsanitäter/in verfügen,
· in der jeweiligen Rettungswache als
Notfallsanitäter/in eingesetzt sind und
· eine Vergütung nach Bes.Gr. A 8 LBesG NRW
erhalten,
Es wird erwartet, dass im Laufe
des Jahres 2017 insgesamt 16 Mitarbeiter/innen
im Rettungsdienst die vorgenannten Voraussetzungen für eine Beförderung von
A 7 nach A 8 erfüllen werden.
b) Höhergruppierung
(von A 8 nach A 9) Notfallsanitäter(in) mit Funktionsstelle
Für die Mitarbeiter/innen, die eine der
ausgewiesenen Funktionsstelle als MPG-Beauftragte/r, Desinfektor/in oder
Lehrrettungsassistent/in besetzen, gelten die bisherigen Regelungen mit der
Maßgabe fort, dass an die Stelle einer erstattungsfähigen Vergütung nach
Bes.Gr. A 8 LBesG NRW eine erstattungsfähige Vergütung nach Bes.Gr. A 9 LBesG
NRW tritt. Auch hier können die Kosten mit der RD-Betriebskostenabrechnung 2017
geltend gemacht werden, wenn der/die jeweilige Stelleninhaber/in einer entsprechenden
Funktionsstelle
· über eine erfolgreich absolvierte staatliche
(Ergänzungs-)Prüfung zum/zur Notfallsanitäter/in verfügt,
· in der jeweiligen Rettungswache als
Notfallsanitäter/in eingesetzt ist und
· eine Vergütung nach Bes.Gr. A 9 LBesG NRW
erhält.
Es wird erwartet, dass im Laufe
des Jahres 2017 insgesamt 4 Mitarbeiter/innen
im Rettungsdienst die vorgenannten Voraussetzungen für eine Beförderung von
A 8 nach A 9 erfüllen werden.
Die Erstattung der Personalkosten erfolgt auf Grundlage des in der KGSt-Personalkostentabelle für Bes.Gr. A 8 bzw. für Bes.Gr. A 9 LBesG NRW ausgewiesenen Jahreswertes. Bei Vorliegen der genannten Voraussetzungen können diese Kosten mit der Rettungsdienst-Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2017 (d.h. ca. im 2. Quartal 2018 - Erstattung ca. September/Oktober 2018) geltend gemacht werden. Die Personalaufwendungen der Stadt Rheine werden aufgrund der Beförderungen im Jahr 2017 um ca. 26.500 Euro und in den Folgejahren um ca. 53.000 Euro ansteigen. Die höheren Personalaufwendungen werden durch den Kreis Steinfurt vollumfänglich erstattet. Eine Anpassung der Personalaufwendungen in der Haushaltsplanung erfolgt zum Jahr 2017 daher nicht.
3. Auswirkungen auf den feuerwehrtechnischen
Dienst
Der Einsatz der Beamten/innen der Feuer- und
Rettungswache erfolgt nicht ausschließlich im Rettungsdienst, sondern es
handelt sich um einen wechselseitigen Einsatz im feuerwehrtechnischen und
rettungsdienstlichen Dienst. Dieses Dienstmodell wird angewandt, um kurzfristig
auf Personalausfälle im Rettungsdienst reagieren zu können und eine Verteilung
der unterschiedlichen Belastungen in den Aufgabenfeldern vorzunehmen.
Von den insgesamt 70 Stellen der Feuer- und
Rettungswache werden für den Rettungsdienst mit dem Kreis Steinfurt insgesamt
32,5 Stellen verrechnet. Es ist daher mit dem Kreis Steinfurt noch abzustimmen,
ob der wechselseitige Dienst dazu führt, dass mittelfristig alle Beamtinnen und
Beamten der Besoldungsgruppe A 7/8 bei Vorliegen der Voraussetzungen nach
Ziffer 1 in die nächst höheren Besoldungsgruppen aufsteigen. Sollte dieses der
Fall sein, ist abzustimmen, ob eine Abrechnung der
„rettungsdienstlich“-verursachten Beförderungen – die über die bisher
berücksichtigen 32,5 Stellen hinaus gehen – in die Abrechnung des
Rettungsdienstes mit dem Kreis Steinfurt eingehen.
4. Ausnahme von der
„freiwilligen“ Beförderungssperre der Stadt Rheine
Die „freiwillig“ beschlossene Beförderungssperre der Stadt
Rheine, welche eine verzögerte Beförderung von 1 Jahr nach dem Vorliegen der
persönlichen und haushaltsrechtlichen Bedingungen vorsieht, wurde im Rahmen der
Haushaltskonsolidierung beschlossen. Zielsetzung der Sperre ist, durch die
verzögerte Beförderung Personalkosten einzusparen. Aufgrund der Tatsache, dass
die Personalkosten im Rettungsdienst durch den Kreis erstattet werden, soll von
der 1-jährigen Beförderungssperre abgesehen werden, da der Stadt kein
wirtschaftlicher Nachteil entsteht.
5. Anpassung des
Teilstellenplanes Fachbereich 3 – Recht und Ordnung
Wie unter Ziffer 1 ausgeführt, werden voraussichtlich 20 im
Rettungsdienst eingesetzten Mitarbeitern/innen bis zum 31.12.2017 die
vorgeschriebene staatliche Ergänzungsprüfung zum/zur Notfallsanitäter/in
abgeschlossen haben. Davon sind 16 Beamte/Beamtinnen der
Bes.Gr. A 7 LBesG NRW, die nach A 8 LBesG NRW und 4 Beamte/Beamtinnen der Bes.Gr. A 8 LBesG NRW, die nach A 9 LBesG NRW
befördert werden könnten, betroffen.
Damit die entsprechenden Beförderungen im
Laufe des Jahres 2017 vorgenommen werden können, ist es notwendig, den
Stellenplan in Bezug auf die Wertigkeit anzupassen:
Lfd. Nr. |
Kurzbezeichnung der
Stelle |
Stellenanteil |
Wert alt |
Wert 2017 |
1 |
Mitarbeiter/innen mit Funktionsstelle im RD |
4,0 |
A 8 |
A 9 mD |
2 |
Feuerwehrmann/-frau/Rettungsdienst |
16,0 |
A 7 |
A 8 |
Begründungen
zu den Stellenplanänderungen in Bezug auf die Wertigkeit:
zu 1: |
Höherbewertung
durch Abschluss staatliche (Ergänzungs-)Prüfung zum/zur Notfallsanitäter/in
vgl. Begründung Ziffer 1 b) |
zu 2: |
Höherbewertung
durch Abschluss staatliche (Ergänzungs-)Prüfung zum/zur Notfallsanitäter/in
vgl. Begründung Ziffer 1 a) |
Anlagen:
Anlage 1: Schreiben des Kreises Steinfurt vom 28.11.2016 zur Vergütung der beamteten Notfallsanitäter, -innen
Anlage 2: Schreiben des Kreises Steinfurt vom 07.12.2016 - Klarstellung Vergütung beamteter Notfallsanitäter, -innen
Anlage 3: Stellenplan 2017, Fachbereich 3