Betreff
Zwischenergebnis aus den Anmeldungen zum Kindergartenjahr 2017/18
hier: deutlich gestiegener Betreuungsbedarf bei den einjährigen Kindern
Vorlage
022/17
Aktenzeichen
II - FB 2/10 - kös
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

  1. Der Jugendhilfeausschuss nimmt den gestiegenen Betreuungsbedarf bei den einjährigen Kindern zur Kenntnis.

 

  1. Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die Kita Gartenstadt an der Graf-von Stauffenberg-Str. 12 in 48432 Rheine um eine Gruppenform II zu erweitern und dem Träger, dem Jugend- und Familiendienst, einen Einrichtungskostenzuschuss in Höhe von 45.800,00 € zu gewähren.

 

  1. Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung zum Budgetbeschluss am 08. März 2017 für das Kindergartenjahr 2017/18 die Schaffung weiterer Betreuungsplätze in der Gruppenform II vorzubereiten:

 

·           Umwandlung einer Gruppenform I in eine Gruppenform II in der Kita St. Marien/Eschendorf

·           Umwandlung einer Gruppenform I in eine Gruppenform II im Janusz-Korczak Kindergarten in Wadelheim


Begründung:

 

Seit dem 01. August 2013 haben alle Kinder, die das erste Lebensjahr vollendet haben, einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege.

 

Während Eltern von zweijährigen Kindern in der Vergangenheit immer schon zu einem hohen Prozentsatz die Betreuung in Anspruch genommen haben, ist in der letzten Zeit eine verstärkte Nachfrage auch schon für die einjährigen Kinder zu verzeichnen.

 

Bislang konnte das Jugendamt den Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung mit Hilfe des Angebotes der Kindertagespflege sicherstellen. Die Fallzahlen in der Kindertagespflege lassen sich jedoch nicht ohne weiteres steigern. Schon heute gestaltet sich die Vermittlung mangels ausreichender Ressourcen in Einzelfällen schwierig.

 

Fallzahl in der

Kindertagespflege

Stichtag: 01.12.2015

Stichtag: 01.12.2016

 

U3 Kinder

 

195

 

226

davon

einjährige Kinder

 

108

 

145

 

Der Trend, die Betreuung ab Vollendung des ersten Lebensjahres in Anspruch zu nehmen, wurde durch die vorliegenden Anmeldungen zum Kindergartenjahr 2017/18 bestätigt. Die Nachfrage nach Betreuungsplätzen in den Kindertageseinrichtungen übersteigt bei weitem das Angebot.

 

Aus der nachfolgenden Übersicht wird deutlich, dass grundsätzlich Betreuungsplätze in der Gruppenform II fehlen und das insbesondere im Planungsbezirk rechts der Ems.

 

Rheine links der Ems

Anzahl der Verbleiberkinder
und der Neuanmeldungen

Kita-Plätze in der
Gruppenform I*

Kita-Plätze in der
Gruppenform II*

U3 (nur 2jährige)

162

161

20

U2 (< 2 Jahre)

69

-

30

 

 

 

 

 

 

 

 

Rheine rechts der Ems

Anzahl der Verbleiberkinder
und der Neuanmeldungen

Kita-Plätze in der
Gruppenform I*

Kita-Plätze in der
Gruppenform II*

U3 (nur 2jährige)

231

186

16

U2 (< 2 Jahre)

70

-

24

 

 

 

 

 

 

 

 

Südraum

Anzahl der Verbleiberkinder
und der Neuanmeldungen

Kita-Plätze in der
Gruppenform I*

Kita-Plätze in der
Gruppenform II*

U3 (nur 2jährige)

96

89

12

U2 (< 2 Jahre)

30

-

18

 

*

In Gruppenform I werden 20 Kinder betreut, davon sind 4–6 Kinder im Alter von 2 Jahren. In Gruppenform II werden 10 Kinder betreut, die 2 Jahre oder jünger sind. Je nach Altersstruktur der Kita sind in einer Gruppenform II  50-70 % einjährige Kinder.

 

 

Um das Betreuungsangebot für die einjährigen Kinder (U2) möglichst schon zum kommenden Kindergartenjahr 2017/18 zu verbessern, schlägt die Verwaltung die nachfolgend geschilderten Maßnahmen vor.

 

Eine ausführlichere Analyse des Betreuungsbedarfs des U3-Kinder und den Möglichkeiten, diesen Bedarf in Kindertageseinrichtungen und/oder in der Kindertagespflege (incl. Großtagespflege) zukünftig abzudecken, erfolgt mit der nächsten Kindergartenbedarfsplanung.

 

 

 

Kurzfristige Maßnahmen zur Verbesserung der U2-Betreuung

 

 

Überbelegung der bestehenden Gruppenformen II

 

In der Vergangenheit hat das Jugendamt darauf geachtet, dass die Gruppenformen II nach Möglichkeit nicht überbelegt wurden. Angesichts der starken Nachfrage wird das Jugendamt von der gesetzlichen Möglichkeit Gebrauch machen, in diesen Gruppen ein elftes Kind betreuen zu lassen. Die Überbelegung steht allerdings unter dem Vorbehalt, dass der jeweilige Träger personell und von der Raumausstattung her in der Lage ist, alle Kinder ausreichend zu betreuen.

 

 

 

Erweiterung der Kita Gartenstadt um eine Gruppenform II

 

Die Kita Gartenstadt ist derzeitig 3gruppig (2 x Gf I und 1 x Gf III). Die Möglichkeit, die Kita um eine 4. Gruppe zu erweitern, ist gegeben. Der Investor des Gebäudes, die Gartenstadt Gellendorf GmbH, und der Träger der Kita, der Jugend- und Familiendienst, wären bereit und in der Lage, ab Sommer 2017 eine zusätzliche Gruppenform II anzubieten. Das Landesjugendamt hat den Entwurf (vgl. Anlage) für die 4. Gruppe geprüft und die Betriebserlaubnis in Aussicht gestellt.

 

Damit würden 10 zusätzliche U3-Plätze für Rheine rechts der Ems geschaffen.

 

 

 

Umwandlung einer Gruppenform I in eine Gruppenform II in der Kita St. Marien/Eschendorf

 

Die Erweiterung weiterer Kitas um eine Gruppenform II ist kurzfristig nicht realisierbar. Es bleibt lediglich die Option, mit der Umwandlung einer Gruppenform I in eine Gruppenform II zusätzliche Plätze für einjährige Kinder zu schaffen.

 

Im Stadtteil Eschendorf bietet sich diese Option für die Kita St. Marien an:

  • Die Ü3-Kinder in diesem Stadtteil können Dank der neuen Kita Löwenzahn versorgt werden.
  • In der Kita St. Marien verlassen zum Sommer 2017 genügend Kinder die Kita Richtung Grundschule.
  • Andere Kitas im Stadtteil haben bereits eine Gruppenform II (z. Bsp. Kita Mobile) oder haben zu wenig angehende Schulkinder, die eine Gruppenumwandlung möglich machen würden (z. Bsp. Kita Johannes).
  • Die bauliche Umsetzbarkeit (ein Nebenraum muss zu einem ausreichend großen Schlafraum umgebaut werden) wurde mit dem Träger und dem Landesjugendamt besprochen. Eine entsprechende Betriebserlaubnis wurde in Aussicht gestellt. Eine Kostenschätzung ist in Bearbeitung, liegt aber noch nicht vor.

 

Statt einer Gruppenform I mit 6 U3 Plätzen für 2jährige und 14 Ü3-Plätzen würden dann in der Gruppenform II 10 U3-Plätze für ein- und zweijährige Kinder zur Verfügung stehen.

 

 

 

Umwandlung einer Gruppenform I in eine Gruppenform II im Janusz-Korczak Kindergarten in Wadelheim

 

Auch im Stadtteil Wadelheim bietet sich die Option, mit der Umwandlung einer Gruppenform I in eine Gruppenform II zusätzliche Plätze für einjährige Kinder zu schaffen, an.

 

Den Janusz-Korczak Kindergarten verlassen zum Sommer 2017 genügend Kinder die Kita Richtung Grundschule, um eine Gruppenumwandlung möglich zu machen.

 

Die Anforderungen an die Umsetzbarkeit sind gering, so dass bei entsprechender Nachfrage nach Ü3-Plätzen zum Sommer 2018 sogar eine Rückumwandlung denkbar ist.

 

Die notwendigen Anforderungen wurden mit dem Träger und dem Landesjugendamt besprochen. Eine entsprechende Betriebserlaubnis wurde in Aussicht gestellt. Eine Kostenschätzung ist in Bearbeitung, liegt aber noch nicht vor.

 

Statt einer Gruppenform I mit 6 U3 Plätzen für 2jährige und 14 Ü3-Plätzen würden dann in der Gruppenform II 10 U3-Plätze für ein- und zweijährige Kinder zur Verfügung stehen.

 

 

 

Finanzierung der Maßnahmen zur Verbesserung der U2-Betreuung

 

Auf den ersten Blick erscheint der Ausbau der Gruppenform II in den Kindertageseinrichtungen eine sehr teure Lösung zu sein, da die Kindpauschale z. Bsp. bei der 45 Std.-Betreuung 17.654,00 € pro Jahr beträgt. Berücksichtigt man jedoch die unterschiedlichen Landesmittel für die Betreuung in den Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege, stellt sich der Ausbau der Gruppenformen II als die wirtschaftlichere Variante für die Stadt Rheine dar.

 

Eine Gruppenform II, in der die Kinder 35 bzw. 45 Std. betreut werden, kostet der Stadt Rheine pro Jahr ca. 30.000 € weniger, als vergleichbare Betreuungsumfänge in der Kindertagespflege.

 

Vor diesem Hintergrund amortisieren sich evt. Investitionskostenzuschüsse in kürzester Zeit. Vorrangig werden aber zuvor noch die U3-Förderprogramme des Bundes und des Landes NRW in Anspruch genommen.

 

 

 

Erweiterung der Kita Gartenstadt um eine Gruppenform II

 

Die notwendige bauliche Erweiterung der Kita Gartenstadt wird vom Investor, der Gartenstadt Gellendorf GmbH, finanziert. Nach der in der Vergangenheit praktizierten Förderung zur Erstausstattung zusätzlicher Gruppen wird ein Investitionskostenzuschuss in Höhe von 45.800 € fällig.

 

 

Nach den Förderbestimmungen zum U3-Ausbau kann für 10 zusätzliche U3-Plätze ein Einrichtungskostenzuschuss von 31.500 € beantragt werden. Die Zweckbindung der Fördergelder beläuft sich dabei auf 5 Jahre.

 

 

 

Umwandlung einer Gruppenform I in eine Gruppenform II in der Kita St. Marien/Eschendorf

 

Die Kita steht im Eigentum des Trägers, so dass neben den 3.150 € für die Einrichtungskosten je U3-Platz auch noch Fördergelder für den Umbau in Höhe von 7.650 € je U3-Platz beantragt werden können.

 

Maximal stehen damit für 4 zusätzliche U3-Plätze Fördergelder in Höhe von 43.200 € zur Verfügung. Die Zweckbindung der Fördergelder beläuft sich dabei auf 5 Jahre.

 

Die Kostenschätzung ist noch in Bearbeitung, so dass derzeit die Höhe des notwendigen Investitionskostenzuschuss noch nicht bekannt ist.

 

 

 

Umwandlung einer Gruppenform I in eine Gruppenform II im Janusz-Korczak Kindergarten in Wadelheim

 

Fördergelder sollten hier nicht in Anspruch genommen werden, um die Zweck­bindung von 5 Jahren zu vermeiden. Ohne Zweckbindung besteht die Option, bei entsprechen Bedarf an Ü3 Plätzen die Gruppenform II wieder in eine Gruppenform I zurückzuwandeln.

 

Die Kostenschätzung ist noch in Bearbeitung, so dass derzeit die Höhe des notwendigen Investitionskostenzuschuss noch nicht bekannt ist.

 

 

 

Budgetgespräche mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen ab dem 31. Januar 2017

 

Obwohl die Kosten für die Umwandlungen der Gruppenform I in eine Gruppenform II im Janusz-Korczak Kindergarten und in der Kita St. Marien noch nicht abschließend bekannt sind, benötigt die Verwaltung den heutigen Beschluss Nr. 3. Die angedachten Gruppenumwandlungen zur Verbesserung des Betreuungsangebotes haben konkrete Auswirkungen auf die kommenden Budgetgespräche mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen.

 

Für die Jugendhilfeausschusssitzung am 08. März 2017 wird dann eine Vorlage mit den noch notwendigen Investitionskostenzuschüssen gefertigt.