Kennwort: "Ochtruper Straße Nord", der Stadt Rheine
I. Änderungsbeschluss
VORBEMERKUNG / KURZERLÄUTERUNG:
Mit Datum 13.
Oktober 2016 beantragt der Eigentümer eines Grundstücks im Geltungsbereich des
Bebauungsplanes Nr. 122 eine Änderung der Bebauungspläne Nr. 15 und 122 (vgl.
Vorlage Nr. 023/17). Dem an den Bürgermeister der Stadt Rheine und die
Fraktionsvorsitzenden gerichteten Antrag war eine Liste mit 170 Unterschriften
von Bewohnern/Grundstückseigentümern aus den beiden Plangebieten beigefügt.
Inhaltlich
wird eine Änderung der beiden Bauleitpläne gefordert mit dem Ziel, die Anzahl
der pro Gebäude zulässigen Wohneinheiten auf zwei zu begrenzen. Gleichzeitig
wird die Umstellung auf die Regelungen der aktuellen Baunutzungsverordnung
gefordert. Die Verwaltung schlägt dem Ausschuss vor, dem Antrag zu folgen (vgl.
Vorlage 023/17). Die geforderte Begrenzung der Anzahl der Wohneinheiten auf
zwei entspricht den ursprünglichen planerischen Absichten bei der Aufstellung
des Bebauungsplanes, wie die entsprechende Begründung belegt. Der Änderungsinhalt
ist deshalb eine Klarstellung der ursprünglichen Planungsintention und kann
deshalb im Rahmen eines vereinfachten Änderungsverfahrens durchgeführt werden.
Die Stadt Rheine
verzichtet auf die Erhebung von verwaltungsinternen Planungskosten, da überwiegende
Gründe des Allgemeinwohls für die Planung bestehen und diese den
stadtentwicklungspolitischen Zielen entsprechen.
Als Anlage ist ein Übersichtsplan mit der Abgrenzung des Plangebietes beigefügt.
BESCHLUSSVORSCHLAG / EMPFEHLUNG:
I. Änderungsbeschluss
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt gemäß § 1 Abs. 8 i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan Nr. 122, Kennwort: "Ochtruper Straße Nord", der Stadt Rheine im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB zu ändern.
Der räumliche Geltungsbereich dieser Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt:
im Norden: durch die Nordseite der Königseschstraße,
im Osten: durch die Ostseite der Hünenborgstraße,
im Süden: durch die Nordseite der Ochtruper Straße, die Ostseite des Salzweges und die Nordseite des Ohner Dammes,
im Westen: durch eine Parallele im Abstand von ca. 30 zur Westseite des Salzweges.
Der Geltungsbereich bezieht sich also auf den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 122, Kennwort: „Ochtruper Straße Nord“.
Der räumliche Geltungsbereich ist im Änderungsplan geometrisch eindeutig festgelegt.
Ziel der Änderungsverfahrens ist die Begrenzung der möglichen Wohneinheiten pro Gebäude bei Nachverdichtungsmaßnahmen im Plangebiet auf maximal 2 Wohneinheiten.