Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine sich an einer unabhängigen, regionalen Ombudstelle zu beteiligen und Mitglied in dem zu gründenden Verein „Ombudschaft Jugendhilfe im Kreis Steinfurt e.V.“ zu werden.
Begründung:
Basisinformationen
In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses
vom 03.03.2016 war bereits im Tagesordnungsteil „Informationen der Verwaltung“
auf die zu Beginn des Jahres 2016 gestarteten Aktivitäten der fünf Jugendämter
im Kreis Steinfurt mit verschiedenen freien Trägern der Jugendhilfe zur
Entwicklung eines gemeinsamen Konzeptes für ombudschaftliche Strukturen für den
Kreis Steinfurt informiert worden.
Ziel dieser Entwicklung sollte der Aufbau
von ortsnahen, unabhängigen ombudschaftlichen Strukturen im Kreis Steinfurt
sein.
Dazu war der Kontakt zur Landesfachstelle
„Ombudschaft in NRW“ und deren Fachkräften hergestellt worden, um mittels
dieser Unterstützung in einer gemischten Arbeitsgruppe aus Vertretern der
beteiligten Jugendämter und der freien Träger im Prozess eine für die Belange des Kreises Steinfurt
geeignete Konzeption und den dazugehörigen organisatorischen Rahmen zu
entwickeln.
Beim Aufbau ombudschaftlicher Strukturen bzw. der Einrichtung einer regionalen
Ombudstelle geht es in erster Linie um eine unabhängige Stelle
und dort tätige Ombudspersonen, die die Funktion eines unparteiischen Mittlers
zwischen Kindern, Jugendlichen, jungen Volljährigen und Erziehungsberechtigen
einerseits und den Vertretern der öffentlichen sowie der freien Jugendhilfe
andererseits einnimmt bzw. einnehmen. Dabei soll sichergestellt werden, dass
Ratsuchende eine adäquate Beratung und Unterstützung erhalten und sich über
ihre rechtlichen Möglichkeiten und individuellen Ansprüche aufklären lassen
können. Zeitgleich dient die Ombudstelle als Vermittler und Schlichter. Ziel
ist eine einvernehmliche Abhilfe eines Beschwerdetatbestandes.
Ergebnisse aus dem
Prozess zur Entwicklung ombudschaftlicher Strukturen im Kreis Steinfurt
Zur Sicherstellung
unabhängiger und unparteilicher Strukturen wurde nach Abwägung verschiedener
struktureller Optionen letztlich die Variante einer Vereinsgründung als optimal
herausgearbeitet, in der öffentliche und freie Jugendhilfeträger
Vereinsmitglied und im Vorstand leitend aktiv werden sollen. Im Ergebnis soll
dann dieser Verein die gemeinsame ombudschaftliche Kontaktstelle realisieren
und dauerhaft etablieren.
In mehreren
Sitzungen dieser o.g. Arbeitsgruppe konnte ein erster Satzungsentwurf erstellt
werden, der vom Rechtsamt des Kreises Steinfurt zwischenzeitlich geprüft worden
ist. Ferner konnte mit Unterstützung der Fachstelle „Ombudschaft NRW“ ein
tragfähiger Konzeptionsentwurf einer Kontaktstelle entwickelt werden (siehe Anlagen
1 und 2).
Der anliegende
Satzungsentwurf orientiert sich grundsätzlich an den strukturellen
Notwendigkeiten und den in einer Satzung üblichen Gliederungspunkten.
Inhaltlich soll der Satzungsentwurf eine größtmögliche Parität der beteiligten
öffentlichen und freien Träger der Jugendhilfe in der Steuerung und
Entscheidungsfindung des Vereins sicherstellen. Dieses bildet sich insbesondere
ab in den Regelungen zu Abstimmungen nach den Gruppen A und B in § 4 Abs. (1),
§ 8 Abs. 2 und 3, § 9 Abs. 2 und 5, § 10 Abs. 1, sowie § 12 Abs. 1.
Im Juli 2016 hat
dann eine Informationsveranstaltung für die möglichen Beteiligten
stattgefunden, in der eine Reihe von Fragen der kontaktierten Träger im Kreis
Steinfurt beantwortet werden konnte. Zeitgleich fand eine konkrete
Beteiligungsabfrage bei den öffentlichen und freien Jugendhilfeträgern im Kreis
Steinfurt statt.
Die Stadtjugendämter sowie das Kreisjugendamt
Steinfurt haben ihre Beteiligungs- und Mitwirkungsabsicht an der
Vereinsgründung erklärt, vorbehaltlich einzuholender Beschlüsse der jeweiligen
Vertretungskörperschaft. Noch in 2016 hat der Kreistag mit Beschluss vom
19.12.2016 der Mitwirkung bei der Kontaktstelle und einem Beitritt im zu
gründenden Verein zugestimmt.
Die Rückmeldung
der freien Jugendhilfeträger ist mehrheitlich positiv. In den letzten beiden
Monaten hatten noch Gespräche mit Vertreter/innen von einigen Einrichtungen und
Diensten stattgefunden. Bisher liegen 12 Zusagen freier Träger vor. Teilweise
stimmen Träger die Absicht zur Mitwirkung und Mitgliedschaft mit ihren verbandlichen
Gremien ab. Es wird aktuell davon ausgegangen, dass eine Vielzahl der im Kreis
Steinfurt ansässigen bzw. tätigen Träger die Mitgliedschaft im Verein anstrebt
und umsetzen wird.
In enger Zusammenarbeit mit der Fachstelle
"Ombudschaften NRW" wurde der Fokus bei der räumlichen Verortung der
Kontaktstelle auf die Neutralität und Unabhängigkeit von den hiesigen
öffentlichen und freien Jugendhilfeträgern gelegt. Mehrere Varianten wurden
daraufhin geprüft. Da der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband, Kreisgruppe
Steinfurt, in Emsdetten nur beratende Aufgaben für Träger der freien
Jugendhilfe wahrnimmt und selbst keine konkreten Angebote der Jugendhilfe
vorhält, ist beabsichtigt, die Kontaktstelle an die bereits bestehende Geschäftsstelle
anzukoppeln. Die additiv angebundene Kontaktstelle sichert einerseits eine
möglichst große Unabhängigkeit und wahrt gleichzeitig aber auch einen überschaubaren
Kostenrahmen.
Realistische Alternativen liegen dazu derzeit
nicht vor.
Planungen zur Finanzierung der Ombudstelle im
Kreis Steinfurt
Diese Planungen zur Finanzierung sind in der Arbeitsgruppe erörtert und
wie im Folgenden dargestellt hochgerechnet worden.
Derzeit wird von einem jährlichen Kostenvolumen für eine additiv
angebundene Ombudstelle von ca. 25.000,- € ausgegangen, wobei im Jahr der
Einführung voraussichtlich ein höherer Kostenaufwand für
Schulungen/Fortbildungen und Öffentlichkeitsarbeit (bis zu 5.000,- €) entstehen
wird. Die gesamten Aufwendungen sollen gleichmäßig zwischen den öffentlichen
und den freien Trägern der Jugendhilfe, die dem Verein beigetreten sind, wie
folgt, aufgeteilt werden:
50 % der Aufwendungen werden von den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe
und 50 % von freien Trägern der
Jugendhilfe übernommen.
Die eine Hälfte der Kosten von ca. 12.500,- € bis 15.000,- € werden die
fünf Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendämter Emsdetten, Greven,
Ibbenbüren, Rheine und Kreis Steinfurt) aufbringen. Die Beiträge werden
anteilig nach der Zahl der minderjährigen Einwohner berechnet. Für die Stadt
Rheine entstehen Aufwendungen in Höhe von ca. 2.000 – 2.500 € pro Jahr.
Das zweite hälftige Kostenvolumen von ca. 12.500,- € bis 15.000,- € soll
von den freien Trägern der Jugendhilfe, die Mitglied im Verein werden,
aufgebracht werden. Es sind nach den derzeitigen Überlegungen drei Stufen von
Mitgliedsbeiträgen vorgesehen.
Stufe |
Mitgliedsbeitrag |
1 |
500,- € |
2 |
1000,- € |
3 |
1500,- € |
Diese Mitgliedsbeiträge sind aktuell vor einer angestrebten
Vereinsgründung Orientierungsgrößen, die im Rahmen einer Beitragsordnung des
Vereins noch verändert werden können. Der genaue Beitrag wird auch noch von der
konkreten Anzahl teilnehmender Träger abhängen.
Im Rahmen der Beteiligungsbefragung sind die freien Träger um eine
Selbsteinschätzung gebeten worden. Anhaltspunkt für die Einordnung in eine der
drei Stufen soll die Anzahl der im Kreis Steinfurt eingesetzten
Vollzeitäquivalente für pädagogische Fachkräfte sein.
Weitere Schritte
Nachdem die politischen Gremien der fünf
öffentlichen Jugendhilfeträger über die Beteiligung an einer Vereinsgründung
und die Mitgliedschaft im Verein entschieden haben sowie in den verbandlichen
Strukturen freier Träger der Jugendhilfe entsprechende Entscheidungen getroffen
wurden, soll im I. Quartal 2017 die Gründungsversammlung des Vereins
stattfinden. Der Vorstand wird gewählt und es erfolgt die Eintragung des
Vereins im Vereinsregister des Amtsgerichtes Steinfurt. Die gemeinsame
regionale Ombudstelle im Kreis Steinfurt wird sodann ihr Angebot der Vermittlung
aufnehmen.
Im weiteren Verlauf wird nach etwa einem Jahr
eine erste Evaluation des Angebotes, der Bedarfe und Fallzahlen sowie der
Abläufe erfolgen.
Folgekosten
Der auf die Stadt Rheine entfallende
Vereinsbeitrag wird voraussichtlich bei ca. 2.000 – 2.500 € jährlich (s.o.)
liegen. Da die Vereinsgründung im I. Quartal 2017 stattfinden soll, wird für
2017 mit anteiligen Kosten von voraussichtlich ca. 2.000 € gerechnet.
Anlagen:
Anlage 1: Satzungsentwurf des Vereins
Anlage 2: Konzeptionsentwurf