Betreff
Entwicklung ombudschaftlicher Strukturen in Rheine und im Kreis Steinfurt
Vorlage
036/17
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine sich an einer unabhängigen, regionalen Ombudstelle zu beteiligen und Mitglied in dem zu gründenden Verein „Ombudschaft Jugendhilfe im Kreis Steinfurt e.V.“ zu werden.


Begründung:

 

Basisinformationen

In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 03.03.2016 war bereits im Tagesordnungsteil „Informationen der Verwaltung“ auf die zu Beginn des Jahres 2016 gestarteten Aktivitäten der fünf Jugendämter im Kreis Steinfurt mit verschiedenen freien Trägern der Jugendhilfe zur Entwicklung eines gemeinsamen Konzeptes für ombudschaftliche Strukturen für den Kreis Steinfurt informiert worden.

Ziel dieser Entwicklung sollte der Aufbau von ortsnahen, unabhängigen ombudschaftlichen Strukturen im Kreis Steinfurt sein.

 

Dazu war der Kontakt zur Landesfachstelle „Ombudschaft in NRW“ und deren Fachkräften hergestellt worden, um mittels dieser Unterstützung in einer gemischten Arbeitsgruppe aus Vertretern der beteiligten Jugendämter und der freien Träger im Prozess  eine für die Belange des Kreises Steinfurt geeignete Konzeption und den dazugehörigen organisatorischen Rahmen zu entwickeln.

 

Beim Aufbau ombudschaftlicher Strukturen bzw. der Einrichtung einer regionalen Ombudstelle geht es in erster Linie um eine unabhängige Stelle und dort tätige Ombudspersonen, die die Funktion eines unparteiischen Mittlers zwischen Kindern, Jugendlichen, jungen Volljährigen und Erziehungsberechtigen einerseits und den Vertretern der öffentlichen sowie der freien Jugendhilfe andererseits einnimmt bzw. einnehmen. Dabei soll sichergestellt werden, dass Ratsuchende eine adäquate Beratung und Unterstützung erhalten und sich über ihre rechtlichen Möglichkeiten und individuellen Ansprüche aufklären lassen können. Zeitgleich dient die Ombudstelle als Vermittler und Schlichter. Ziel ist eine einvernehmliche Abhilfe eines Beschwerdetatbestandes.

 

Ergebnisse aus dem Prozess zur Entwicklung ombudschaftlicher Strukturen im Kreis Steinfurt

Zur Sicherstellung unabhängiger und unparteilicher Strukturen wurde nach Abwägung verschiedener struktureller Optionen letztlich die Variante einer Vereinsgründung als optimal herausgearbeitet, in der öffentliche und freie Jugendhilfeträger Vereinsmitglied und im Vorstand leitend aktiv werden sollen. Im Ergebnis soll dann dieser Verein die gemeinsame ombudschaftliche Kontaktstelle realisieren und dauerhaft etablieren.

 

In mehreren Sitzungen dieser o.g. Arbeitsgruppe konnte ein erster Satzungsentwurf erstellt werden, der vom Rechtsamt des Kreises Steinfurt zwischenzeitlich geprüft worden ist. Ferner konnte mit Unterstützung der Fachstelle „Ombudschaft NRW“ ein tragfähiger Konzeptionsentwurf einer Kontaktstelle entwickelt werden (siehe Anlagen 1 und 2).

Der anliegende Satzungsentwurf orientiert sich grundsätzlich an den strukturellen Notwendigkeiten und den in einer Satzung üblichen Gliederungspunkten. Inhaltlich soll der Satzungsentwurf eine größtmögliche Parität der beteiligten öffentlichen und freien Träger der Jugendhilfe in der Steuerung und Entscheidungsfindung des Vereins sicherstellen. Dieses bildet sich insbesondere ab in den Regelungen zu Abstimmungen nach den Gruppen A und B in § 4 Abs. (1), § 8 Abs. 2 und 3, § 9 Abs. 2 und 5, § 10 Abs. 1, sowie § 12 Abs. 1.

 

Im Juli 2016 hat dann eine Informationsveranstaltung für die möglichen Beteiligten stattgefunden, in der eine Reihe von Fragen der kontaktierten Träger im Kreis Steinfurt beantwortet werden konnte. Zeitgleich fand eine konkrete Beteiligungsabfrage bei den öffentlichen und freien Jugendhilfeträgern im Kreis Steinfurt statt.

Die  Stadtjugendämter sowie das Kreisjugendamt Steinfurt haben ihre Beteiligungs- und Mitwirkungsabsicht an der Vereinsgründung erklärt, vorbehaltlich einzuholender Beschlüsse der jeweiligen Vertretungskörperschaft. Noch in 2016 hat der Kreistag mit Beschluss vom 19.12.2016 der Mitwirkung bei der Kontaktstelle und einem Beitritt im zu gründenden Verein zugestimmt.

Die Rückmeldung der freien Jugendhilfeträger ist mehrheitlich positiv. In den letzten beiden Monaten hatten noch Gespräche mit Vertreter/innen von einigen Einrichtungen und Diensten stattgefunden. Bisher liegen 12 Zusagen freier Träger vor. Teilweise stimmen Träger die Absicht zur Mitwirkung und Mitgliedschaft mit ihren verbandlichen Gremien ab. Es wird aktuell davon ausgegangen, dass eine Vielzahl der im Kreis Steinfurt ansässigen bzw. tätigen Träger die Mitgliedschaft im Verein anstrebt und umsetzen wird.

 

In enger Zusammenarbeit mit der Fachstelle "Ombudschaften NRW" wurde der Fokus bei der räumlichen Verortung der Kontaktstelle auf die Neutralität und Unabhängigkeit von den hiesigen öffentlichen und freien Jugendhilfeträgern gelegt. Mehrere Varianten wurden daraufhin geprüft. Da der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband, Kreisgruppe Steinfurt, in Emsdetten nur beratende Aufgaben für Träger der freien Jugendhilfe wahrnimmt und selbst keine konkreten Angebote der Jugendhilfe vorhält, ist beabsichtigt, die Kontaktstelle an die bereits bestehende Geschäftsstelle anzukoppeln. Die additiv angebundene Kontaktstelle sichert einerseits eine möglichst große Unabhängigkeit und wahrt gleichzeitig aber auch einen überschaubaren Kostenrahmen.

Realistische Alternativen liegen dazu derzeit nicht vor.

 

Planungen zur Finanzierung der Ombudstelle im Kreis Steinfurt

Diese Planungen zur Finanzierung sind in der Arbeitsgruppe erörtert und wie im Folgenden dargestellt hochgerechnet worden.

Derzeit wird von einem jährlichen Kostenvolumen für eine additiv angebundene Ombudstelle von ca. 25.000,- € ausgegangen, wobei im Jahr der Einführung voraussichtlich ein höherer Kostenaufwand für Schulungen/Fortbildungen und Öffentlichkeitsarbeit (bis zu 5.000,- €) entstehen wird. Die gesamten Aufwendungen sollen gleichmäßig zwischen den öffentlichen und den freien Trägern der Jugendhilfe, die dem Verein beigetreten sind, wie folgt, aufgeteilt werden:

50 % der Aufwendungen werden von den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe und 50 % von freien Trägern  der Jugendhilfe übernommen. 

 

Die eine Hälfte der Kosten von ca. 12.500,- € bis 15.000,- € werden die fünf Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendämter Emsdetten, Greven, Ibbenbüren, Rheine und Kreis Steinfurt) aufbringen. Die Beiträge werden anteilig nach der Zahl der minderjährigen Einwohner berechnet. Für die Stadt Rheine entstehen Aufwendungen in Höhe von ca. 2.000 – 2.500 € pro Jahr.

 

Das zweite hälftige Kostenvolumen von ca. 12.500,- € bis 15.000,- € soll von den freien Trägern der Jugendhilfe, die Mitglied im Verein werden, aufgebracht werden. Es sind nach den derzeitigen Überlegungen drei Stufen von Mitgliedsbeiträgen vorgesehen.

 

Stufe

Mitgliedsbeitrag

1

  500,- €

2

1000,- €

3

1500,- €

 

Diese Mitgliedsbeiträge sind aktuell vor einer angestrebten Vereinsgründung Orientierungsgrößen, die im Rahmen einer Beitragsordnung des Vereins noch verändert werden können. Der genaue Beitrag wird auch noch von der konkreten Anzahl teilnehmender Träger abhängen.

Im Rahmen der Beteiligungsbefragung sind die freien Träger um eine Selbsteinschätzung gebeten worden. Anhaltspunkt für die Einordnung in eine der drei Stufen soll die Anzahl der im Kreis Steinfurt eingesetzten Vollzeitäquivalente für pädagogische Fachkräfte sein.

 

Weitere Schritte

Nachdem die politischen Gremien der fünf öffentlichen Jugendhilfeträger über die Beteiligung an einer Vereinsgründung und die Mitgliedschaft im Verein entschieden haben sowie in den verbandlichen Strukturen freier Träger der Jugendhilfe entsprechende Entscheidungen getroffen wurden, soll im I. Quartal 2017 die Gründungsversammlung des Vereins stattfinden. Der Vorstand wird gewählt und es erfolgt die Eintragung des Vereins im Vereinsregister des Amtsgerichtes Steinfurt. Die gemeinsame regionale Ombudstelle im Kreis Steinfurt wird sodann ihr Angebot der Vermittlung aufnehmen.

 

Im weiteren Verlauf wird nach etwa einem Jahr eine erste Evaluation des Angebotes, der Bedarfe und Fallzahlen sowie der Abläufe erfolgen.

 

Folgekosten

Der auf die Stadt Rheine entfallende Vereinsbeitrag wird voraussichtlich bei ca. 2.000 – 2.500 € jährlich (s.o.) liegen. Da die Vereinsgründung im I. Quartal 2017 stattfinden soll, wird für 2017 mit anteiligen Kosten von voraussichtlich ca. 2.000 € gerechnet.

 

 

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1:    Satzungsentwurf des Vereins
Anlage 2:    Konzeptionsentwurf