Betreff
Fortführung der Rufbereitsschaft / des Krisendienstes für das Jugendamt der Stadt Rheine
Vorlage
037/17
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung unter Einbeziehung der Jugendämter im Kreis Steinfurt, mit dem Träger Evangelische Jugendhilfe Münsterland gGmbH die Fortführung einer Rufbereitschaft / eines Krisendienstes für die Zeiten außerhalb der üblichen Dienstzeiten für den Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes Rheine vertraglich vereinbaren wird.

Die Vereinbarung soll über eine Laufzeit von 4 Jahren geschlossen werden.

 

 

 

 


Begründung:

 

Das Jugendamt hat im Rahmen seiner Gesamtverantwortung den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gefahren als originäre Aufgabe der Jugendhilfe sicherzustellen. Dazu hat es für die unterschiedlichen Situationen  von missbrauchten, misshandelten oder verwahrlosten Mädchen und Jungen geeignete und spezifische Angebote selber vorzuhalten oder zu garantieren. Diese Leistungsangebote müssen in Krisenfällen ortsnah, niedrigschwellig und „rund um die Uhr“ verfügbar sein, um kurzfristig und wirkungsvoll zum Schutz der Kinder und Jugendlichen in Rheine intervenieren zu können.

 

Die Sozialfachkräfte des Jugendamtes der Stadt Rheine stellen über die sozialräumlichen Zuständigkeiten und eine ergänzende interne Hintergrundbereitschaft werktags zu den üblichen Arbeitszeiten einen flexiblen Krisendienst sicher.

 

Das Jugendamt des Kreises Steinfurt hatte zum 01.03.2012 mit der evangelischen Jugendhilfe Münsterland gGmbH eine Vereinbarung zur Sicherstellung der Rufbereitschaft außerhalb der üblichen Dienstzeiten für eine Laufzeit von 2 Jahren getroffen. Aufgrund der in den ersten beiden Jahren gemachten positiven Erfahrungen hatte auch das Jugendamt der Stadt Rheine zum 01.03.2014 eine inhaltsgleiche Vereinbarung mit der evangelischen Jugendhilfe Münsterland gGmbH zur Umsetzung einer Rufbereitschaft / eines Krisendienstes abgeschlossen.

In den letzten Jahren haben sich dann auch die weiteren Jugendämter im Kreis, Emsdetten, Ibbenbüren und Greven, dieser Vereinbarung mit eigenen Verträgen angeschlossen. Für alle beteiligten Vertragspartner laufen die geschlossenen vertraglichen Vereinbarungen zum 28.02.2017 aus.

 

Der Träger setzt aktuell ein Team von 18 speziell ausgebildeten pädagogischen Fachkräften in der Rufbereitschaft / im Krisendienst ein. Weitere Schulungen finden statt, um das Team zu erweitern oder fortzubilden.

Seit März 2014 (Stand: Jahresende 2016) haben knapp 60 Einsätze in der Stadt Rheine stattgefunden. 37 Einsätze waren Aktivitäten „vor Ort“ (bspw. in den Familien, Krankenhaus etc.), 29 Einsätze konnten rein telefonisch bearbeitet und geklärt werden.

Insgesamt resultierten aus diesen Einsätzen 23 notwendige Inobhutnahmen.

In der Altersverteilung gibt es leichte Anstiege in den Altersgruppen 0 – 3 Jahre und 15 bis 16 Jahre.

Die evangelische Jugendhilfe Münsterland gGmbH führt auf Veranlassung der beteiligten Jugendämter eine aussagefähige Statistik.

 

Im 4. Quartal 2016 hatten ein umfangreicher Qualitätsdialog, eine interne Bewertung der beteiligten Jugendämter und im Anschluss daran Vertragsgespräche aller Beteiligten stattgefunden.

Es ist einhelliger Tenor der Jugendämter im Kreis Steinfurt mit der evangelischen Jugendhilfe Münsterland gGmbH die Fortführung der Rufbereitschaft / des Krisendienstes für einen weiteren Vertragszeitraum von 4 Jahren unter Einbeziehung der in den letzten Jahren gewonnenen Erfahrungen zu vereinbaren.

 

Nach einem Vertragsgespräch mit allen Beteiligten im Dezember zeichnet sich eine Fortführung der Rufbereitschaft / des Krisendienstes mit verbesserten qualitativen und strukturellen Rahmenbedingungen konkret ab und soll die Grundlage für die neue vertragliche Vereinbarung bilden.

 

Für die Stadt Rheine entstehen für die Sicherstellung der Rufbereitschaft / des Krisendienstes Aufwendungen für die grundsätzliche Bereitschaftspräsenz von qualifiziertem pädagogischen Personal zu diesen Zeiten in Höhe von ca. 15.000,-€. Im Falle einer Aktivierung und zur Durchführung von Einsätzen werden die weiteren Aufwendungen über einen Brutto-Fachleistungsstundensatz finanziert werden.

 

Nach den bisherigen Erfahrungen der Rufbereitschaft / des Krisendienstes für die Stadt Rheine geht die Verwaltung von Minderausgaben für die Intervention der Inobhutnahme aus, da eine kurzfristige und qualifizierte Krisenklärung einer aktivierten Rufbereitschaft, in vielen Fällen innerfamiliäre Lösungen erarbeiten kann und eine Inobhutnahme mit einem Pflegesatz von 180,18 € pro Tag nicht mehr notwendigerweise nach sich zieht.