Betreff
Beschlussfassung und Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Stadt Rheine für das Jahr 2017
Vorlage
047/17
Aktenzeichen
III-4.20-bi
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt Rheine fasst auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses folgende Beschlüsse:

 

  1. Der Rat der Stadt Rheine nimmt die in Anlage 1 genannten Einwendungen nach § 80 Abs. 3 Gemeindeordnung NW zur Kenntnis und beschließt, aufgrund der Einwendungen keine Änderungen des Haushaltsplanentwurfes vorzunehmen.

 

  1. Der Rat der Stadt Rheine beschließt, dem als Anlage 2 beigefügten Antrag gem. § 24 Gemeindeordnung NW auf Senkung des Hebesatzes für die Grundsteuer B nicht zu folgen.

 

  1. Der Rat der Stadt Rheine beschließt gemäß §§ 78 – 80 Gemeindeordnung NW die als Anlage 3 beigefügte Haushaltssatzung für das Jahr 2017 einschließlich der Anlagen in der Fassung des Entwurfes des Haushaltsplanes 2017 unter Berücksichtigung der von den Fachausschüssen und dem Haupt- und Finanzausschuss vorgeschlagenen sowie der in der Begründung unter Buchstabe B Ziffer 3 dargestellten Änderungen.

 

  1. Der Rat der Stadt Rheine beschließt die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung (§ 84 Gemeindeordnung NW).

Begründung:

 

A. Allgemeine Hinweise

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Stadt für das Haushaltsjahr 2017 wurde am 21. September 2016 vom Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister festgestellt und in der Ratssitzung am 27. September 2016 eingebracht.

 

Nach der Einbringung des Entwurfes der Haushaltssatzung in den Rat ist dieser gem. § 80 Abs. 3 Gemeindeordnung NW bekannt gemacht worden.

 

 

B. Erläuterungen zu den Beschlussvorschlägen

 

1.   Einwendungen zum Haushalt

 

Den Einwohnern und Abgabepflichtigen der Stadt Rheine wurde mit der öffentlichen Bekanntmachung die Möglichkeit gegeben, den Entwurf der Haushaltssatzung ab dem 17. Oktober 2016 für die Dauer des Beratungsverfahrens beim Fachbereich Finanzen, Wohn- und Grundstücksmanagement einzusehen.

 

Ferner wurde mit der öffentlichen Bekanntmachung den Einwohnern und Abgabepflichtigen die Möglichkeit gegeben, in der Zeit vom 17. Oktober bis zum 31. Oktober 2016 gegen den Entwurf der Haushaltssatzung Einwendungen beim Fachbereich Finanzen, Wohn- und Grundstücksmanagement zu erheben, über die der Rat in öffentlicher Sitzung zu entscheiden hat.

 

Es sind insgesamt 8 Einwendungen eines Bürgers eingegangen. Die Einwendungen und Stellungsnahmen der Verwaltung wurden in der Anlage 1 zusammengefasst. Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 17. Januar 2017 die Einwendungen vorberaten (vgl. Vorlage Nr. 011/17).

 

Der Haupt- und Finanzausschuss hat nach der Beratung beschlossen, dass er nach Prüfung der Einwendungen nach § 80 Abs. 3 Gemeindeordnung NW zu dem Ergebnis gekommen ist, dass eine weitergehende detaillierte Prüfung bzw. Bearbeitung der Einwendungen nicht erforderlich ist und empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, die Einwendungen zur Kenntnis zu nehmen und aufgrund der Einwendungen keine Änderung des Haushaltsplanentwurfes zu beschließen.

 

 

2.   Antrag auf Senkung des Hebesatzes für die Grundsteuer B

 

Die unabhängige Wählergruppe „Bürger für Rheine“ beantragt mit dem als Anlage 2 beigefügten Schreiben vom 11. November 2016 die Senkung des Hebesatzes für die Grundsteuer B von 600 v.H. auf 550 v.H.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 17. Januar 2017 den Antrag vorberaten (vgl. Vorlage Nr. 011/17) und empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, dem Antrag nicht zu folgen.

 

3. Haushaltssatzung für das Jahr 2017

 

Die Einzelberatungen der Fachausschüsse fanden in der Zeit vom 15. November 2016 bis zum 30. November 2016 statt.

 

Die Ergebnisse der Fachausschussberatungen sind dem Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 17. Januar 2017 (vgl. Vorlage Nr. 011/17) vorgelegt worden. Den vorgeschlagenen Änderungen hat der Haupt- und Finanzausschuss zugestimmt.

 

Darüber hinaus hat der Haupt- und Finanzausschuss in der vorgenannten Sitzung weiteren Änderungen der Fach- und Sonderbereichbudgets, die sich nach den Fachausschussberatungen ergeben haben, sowie der Fortschreibung des Sonderbereiches 9 – Zentrale Finanzleistungen – zugestimmt.

 

Wie in der Vorlage Nr. 011/17 angekündigt, sind auf der Grundlage dieser Daten die Zinsen für Liquiditätskredite und für die Anlage von liquiden Mitteln neu kalkuliert worden.

 

Die als Anlage 3 beigefügte Haushaltssatzung der Stadt Rheine für das Haushaltsjahr 2017 enthält alle diese Änderungen. Der ebenso aktualisierte Gesamtergebnis- und –finanzplan ergibt sich aus der Anlage 4. Zur weiteren Information sind als Anlage 5 die Teilpläne der Fach- und Sonderbereiche und als Anlage 6 die vollständige Auflistung aller in diesem Haushaltsplan veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen beigefügt.

 

 

4. Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung

 

Die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung ist Bestandteil der Beschlussfassung des Rates zum Haushalt. Sie bildet die Planungsgrundlage für die künftigen Haushalte.

 

 

C. Weitere Hinweise

 

Der vollständige Haushaltsplan mit seinen Bestandteilen wird nach Fertigstellung zur Einsicht in das Ratsinformationssystem Session und unter www.rheine.de eingestellt.

 

Die beschlossene Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wird dem Kreis als Aufsichtsbehörde angezeigt.

 

Die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung erfolgt nach Abschluss des Anzeigeverfahrens. Mit der öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung endet auch die vorläufige Haushaltsführung.


Anlagen:

 

Anlage 1 – Einwendungen gegen den Haushaltsplanentwurf 2017

Anlage 2 – Antrag Senkung Hebesatz Grundsteuer B

Anlage 3 – Haushaltssatzung 2017

Anlage 4 – Gesamtpläne

Anlage 5 – Teilpläne der Fach- und Sonderbereiche

Anlage 6 – Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen