- Markt- und Volksfestsatzung der Stadt Rheine
- Satzung über die Erhebung von Marktstandgeld und Platzgebühren auf der Kirmes sowie bei sonstigen Veranstaltungen der Stadt Rheine
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Haupt-und Finanzausschuss der Stadt Rheine empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine,
-
die als Anlage 1 dieser Vorlage
beigefügte Satzung „Markt- und
Volksfestsatzung in der Stadt Rheine“ und
-
die als
Anlage 2 dieser Vorlage beigefügte „Satzung über die Erhebung von
Marktstandgeld und Platzgebühren auf der Kirmes sowie bei sonstigen Veranstaltungen
in der Stadt Rheine“
zu beschließen sowie
-
die
bisherigen Satzungen „Marktsatzung“, „Erhebung von Marktstandsgeld“ und
„Platzgebühren auf der Kirmes“
aufzuheben.
Begründung:
Das
Rechnungsprüfungsamt hat eine Prüfung im Fachbereich Recht und Ordnung in
Sachen „Markt- und Kirmesbetrieb der Stadt Rheine“ durchgeführt. Betroffen sind
dort die beiden Betriebe gewerblicher Art
„BgA Marktveranstaltungen“
und
„BgA Kirmesveranstaltungen“,
beide zugeordnet der
Produktgruppe 32 „Öffentliche Sicherheit und Ordnung“.
Aufgrund des
Prüfberichts des RPA vom 5. Februar 2016 bestand die Veranlassung dazu, die
bisherigen Satzungen neu zu strukturieren und die Gebühren für die Märkte und
Kirmessen neu zu kalkulieren. Dies ist in der Satzung „Markt- und Volksfestsatzung
der Stadt Rheine“ und der „Satzung über die Erhebung von Marktstandgeld und
Platzgebühren auf der Kirmes sowie bei sonstigen Veranstaltungen in der Stadt
Rheine“ erfolgt. Die Neukalkulation der Gebühren ist dabei unter Einbeziehung
des FB 4 „Finanzen“ vorgenommen worden und spiegelt sich dezidiert in den Anlagen
3 bis 5 wider.
Die alte „Marktsatzung“
wird daher durch die „Markt- und Volksfestsatzung in der Stadt Rheine“
ersetzt und die bisherigen Satzungen „Erhebung von Marktstandsgeld und
„Platzgebühren auf der Kirmes“ werden in einer einheitlichen neuen
Satzung „Satzung über die Erhebung von Marktstandgeld und Platzgebühren auf
der Kirmes sowie bei sonstigen Veranstaltungen in der Stadt Rheine“ zusammengeführt.
Die Satzungstexte
sind dieser Vorlage als Anlagen 1 und 2 beigefügt. Anlage 6 enthält eine
Synopse. In den Anlagen 3 bis 5 sind die mit dem RPA abgestimmten Kalkulationsgrundlagen
für die Berechnung der nunmehr zu veranschlagenden Gebühren zu finden.
Bei Beschluss der
neuen Gebührensätze werden jährliche Mehrerträge in Höhe von insgesamt 50 TEUR
(Märkte: 20 TEUR, Kirmesse: 30 TEUR) erwartet.
Anlagen:
Anlage 1: Markt- und Volksfestsatzung der Stadt Rheine
Anlage 2: Satzung
über die Erhebung von Marktstandgeld und von Platzgebühren auf der Kirmes sowie
bei sonstigen Veranstaltungen in der Stadt Rheine
Anlage 3: Erläuterungen zur
Gebührenkalkulation
Anlage 4: Betriebskostenabrechnung
Märkte
Anlage 5: Betriebskostenabrechnung
Kirmesse
Anlage 6: Synopse