Betreff
Neufassung von Satzungen
- Markt- und Volksfestsatzung der Stadt Rheine
- Satzung über die Erhebung von Marktstandgeld und Platzgebühren auf der Kirmes sowie bei sonstigen Veranstaltungen der Stadt Rheine
Vorlage
028/17/1
Aktenzeichen
FB 3 - Noe
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Haupt-und Finanzausschuss der Stadt Rheine empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine,

-      die als Anlage 1 dieser Vorlage beigefügte Satzung „Markt- und Volksfestsatzung in der Stadt Rheine“ und

-      die als Anlage 2 dieser Vorlage beigefügte „Satzung über die Erhebung von Marktstandgeld und Platzgebühren auf der Kirmes sowie bei sonstigen Veranstaltungen in der Stadt Rheine“

zu beschließen sowie

-      die bisherigen Satzungen „Marktsatzung“, „Erhebung von Marktstandsgeld“ und „Platzgebühren auf der Kirmes“

aufzuheben.


Begründung:

 

Das Rechnungsprüfungsamt hat eine Prüfung im Fachbereich Recht und Ordnung in Sachen „Markt- und Kirmesbetrieb der Stadt Rheine“ durchgeführt. Betroffen sind dort die beiden Betriebe gewerblicher Art

„BgA Marktveranstaltungen“

und

„BgA Kirmesveranstaltungen“,

beide zugeordnet der Produktgruppe 32 „Öffentliche Sicherheit und Ordnung“.

 

Aufgrund des Prüfberichts des RPA vom 5. Februar 2016 bestand die Veranlassung dazu, die bisherigen Satzungen neu zu strukturieren und die Gebühren für die Märkte und Kirmessen neu zu kalkulieren. Dies ist in der Satzung „Markt- und Volksfestsatzung der Stadt Rheine“ und der „Satzung über die Erhebung von Marktstandgeld und Platzgebühren auf der Kirmes sowie bei sonstigen Veranstaltungen in der Stadt Rheine“ erfolgt. Die Neukalkulation der Gebühren ist dabei unter Einbeziehung des FB 4 „Finanzen“ vorgenommen worden und spiegelt sich dezidiert in den Anlagen 3 bis 5 wider.

 

Die alte „Marktsatzung“ wird daher durch die „Markt- und Volksfestsatzung in der Stadt Rheine“ ersetzt und die bisherigen Satzungen „Erhebung von Marktstandsgeld und „Platzgebühren auf der Kirmes“ werden in einer einheitlichen neuen Satzung „Satzung über die Erhebung von Marktstandgeld und Platzgebühren auf der Kirmes sowie bei sonstigen Veranstaltungen in der Stadt Rheine“ zusammengeführt.

 

Die Satzungstexte sind dieser Vorlage als Anlagen 1 und 2 beigefügt. Anlage 6 enthält eine Synopse. In den Anlagen 3 bis 5 sind die mit dem RPA abgestimmten Kalkulationsgrundlagen für die Berechnung der nunmehr zu veranschlagenden Gebühren zu finden.

 

Bei Beschluss der neuen Gebührensätze werden jährliche Mehrerträge in Höhe von insgesamt 50 TEUR (Märkte: 20 TEUR, Kirmesse: 30 TEUR) erwartet.


Anlagen:

 

Anlage 1: Markt- und Volksfestsatzung der Stadt Rheine

 

Anlage 2: Satzung über die Erhebung von Marktstandgeld und von Platzgebühren auf der Kirmes sowie bei sonstigen Veranstaltungen in der Stadt Rheine

 

Anlage 3:  Erläuterungen zur Gebührenkalkulation

 

Anlage 4:  Betriebskostenabrechnung Märkte

 

Anlage 5:  Betriebskostenabrechnung Kirmesse

 

Anlage 6:  Synopse