Betreff
Bedarfsfeststellung nach dem Kinderbildungsgesetz für das Kindergartenjahr 2017/2018
Vorlage
070/17
Aktenzeichen
II - 2 - 10 kös
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

  1. Der Jugendhilfeausschuss stimmt den im Rahmen der örtlichen Jugendhilfeplanung im Benehmen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen erarbeiteten Ergebnissen für jede einzelne Kindertageseinrichtung (Anlage 1) zur Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) für das Kindergartenjahr 2017/2018 zu.

 

  1. Gleichzeitig wird den Trägern im Vorgriff auf den noch zu erstellenden Bewilligungsbescheid das notwendige Budget garantiert, um auf dieser Basis zeitnah die Betreuungsverträge mit den Eltern schließen zu können.

 

  1. Der Jugendhilfeausschuss erteilt der Verwaltung des Jugendamtes den Auftrag, kommende Änderungen für das Kindergartenjahr 2017/18 zu prüfen und im Einvernehmen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen bei der Belegung zu berücksichtigen.

 


Begründung:

 

Zur Vorbereitung der Bedarfsfeststellung für das Kindergartenjahr 2017/2018 fanden in der Zeit vom 31. Januar bis zum 6. Februar 2017 die Budgetgespräche mit allen Trägern der Kindertageseinrichtungen in Rheine statt. Für jede Kindertageseinrichtung wurde dabei auf Grundlage der vorliegenden Anmeldungen nach Bereinigung der Doppelmeldungen ein Einrichtungsbudget festgelegt.

 

Das Jugendamt hat bei den Budgetgesprächen darauf geachtet, dass allen Ü3-Kindern ein Betreuungsplatz in einer wohnortnahen Kindertageseinrichtung anboten werden kann. Grundsätzlich ist dieses gelungen, auch wenn nicht alle Eltern einen Platz in Ihrer Wunscheinrichtung bekommen. Die meisten Eltern bekommen aber zumindest einen Platz in einer von ihnen alternativ ausgewählten Kindertageseinrichtung. Bei ca. 40 Kindern wurden die Eltern auf eine weitere Kindertageseinrichtung mit freien Ü3-Betreuungsplätzen hingewiesen, für die sie im Vorfeld keine Anmeldung abgegeben hatten.

 

Ohne die neue Kita Löwenzahn oder die zusätzlichen Gruppen in den Kindertageseinrichtungen St. Elisabeth und AWO hätte der Rechtsanspruch der Ü3-Kinder auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung nicht erfüllt werden können. Gleichzeitig wurden geringe Reserven geschaffen, die dringend für unterjährige Nachfragen benötigt werden.

 

Punktuell übersteigt in einigen Stadtteilen die Nachfrage das Angebot, während in benachbarten Stadtteilen Reserven vorhanden sind. Beispielhaft kann hier für den Südesch die Kindertageseinrichtung Herz-Jesu und für Gellendorf die Kindertageseinrichtung St. Konrad genannt werden. Die Kita Herz-Jesu wurde deswegen bis zum Maximum belegt (vgl. Anlage 1).

 

Andere Gründe für eine Überbelegung einzelner Kindertageseinrichtungen sind in der jeweiligen Altersstruktur zu suchen. Wenn nur wenige Kinder die Kindertageseinrichtung Richtung Grundschule verlassen, gleichzeitig aber wegen einer Zweckbindung U3-Kinder aufgenommen werden müssen, führt das zu einer maximalen Belegung (z.B. Kita Lummerland). Im Fall der Kindertageseinrichtung St. Ludgerus/Elte muss sogar das Ausmaß der Überbelegung vom Landesjugendamt genehmigt werden. Da die Alternative, Verbleiberkindern eine andere Kindertageseinrichtung anzubieten, indiskutabel ist, hat sich das örtliche Jugendamt beim Landesjugendamt für eine entsprechende Genehmigung eingesetzt.

 

Insgesamt kann gegenüber dem Vorjahr von einem Rückgang in der Überbelegung gesprochen werden. War es im letzten Jahr noch notwendig, 34 Kindertageseinrichtungen überzubelegen (davon 24 sogar bis zum gesetzlichen Maximum), um so 122 zusätzliche Plätze zu schaffen, so stellt sich die Situation in diesem Jahr wie folgt dar: 69 Plätze wurden durch die Überbelegung von 23 Kindertageseinrichtungen geschaffen. Bis zum gesetzlichen Maximum wurden nur noch 10 Kindertageseinrichtungen belegt.

 


 

Während bei den Ü3-Kindern zumindest in zumutbarer Entfernung ein Betreuungsplatz zur Verfügung steht, werden bei den U3-Kindern ca. 120 Eltern Mitte März von den Kindertageseinrichtungen eine Absage erhalten, obwohl die Zahl der Betreuungsplätze für die U3 Kinder gegenüber dem Vorjahr um 31 Plätze angestiegen ist. Im Vorjahr waren es noch 70 U3-Kinder, die keinen Platz in einer Kindertageseinrichtung gefunden haben.

 

Bereits in der letzten Jugendhilfeausschusssitzung war auf den steigenden Betreuungsbedarf für die Kinder unter 2 Jahren hingewiesen worden. Die im Januar schon vorgestellten Lösungsansätze, 3 zusätzliche Gruppenformen II zu schaffen, wurden in das vorliegende Budget eingearbeitet.

 

Auch wenn nun immer noch ca. 120 Eltern für ihre U3-Kinder keinen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung bekommen, muss für diese Personengruppe der Rechtsanspruch auf frühkindliche Betreuung alternativ durch ein Angebot in der Kindertagespflege abgedeckt werden. Das Jugendamt wird ab Mitte März die betroffenen Eltern auf diese alternative Betreuungsform hinweisen.

 

 

Entwicklung der Platzzahlen und der wöchentlichen Betreuungsumfänge
im Vergleich der letzten Kindergartenjahre                                          

 

 

 

2013/14

2014/15

2015/16

2016/17

2017/18

U3

25 Std.

57

59

66

76

71

 

35 Std.

201

259

259

260

269

 

45 Std.

109

145

141

160

187

 

Summe

367

463

466

496

527

 


 

 

 

2013/14

2014/15

2015/16

2016/17

2017/18

Ü3

25 Std.

153

180

158

188

215

 

35 Std.

1087

1013

998

1000

981

 

45 Std.

736

796

847

908

888

 

Summe

1976

1989

2003

2096

2084

 

Bei den U3-Kindern steigen die Platzzahlen stetig an, während bei den Ü3-Kindern die Platzzahlen nach dem starken Anstieg im Vorjahr stagnieren.

 

Um die Entwicklung bei den gebuchten Betreuungsumfängen besser betrachten zu können, werden sie nachfolgend prozentual dargestellt.

 

 

 

 

2013/14

2014/15

2015/16

2016/17

2017/18

U3

25 Std.

15,5%

16,1%

14,2%

15,3%

13,5%

 

35 Std.

54,8%

55,9%

55,6%

52,4%

51,0%

 

45 Std.

29,7%

31,3%

30,3%

32,3%

35,5%

 

Summe

100%

100%

100%

100%

100%

 

 

 

 

 

 

 

Ü3

25 Std.

7,7%

9,0%

7,9%

9,0%

10,3%

 

35 Std.

55,0%

50,9%

49,8%

47,7%

47,1%

 

45 Std.

37,2%

40,0%

42,3%

43,3%

42,6%

 

Summe

100%

100%

100%

100%

100%

 

 

Der Trend hin zu einer wöchentlichen Betreuung von 45 Std. ist deutlich abzulesen, auch wenn er bei den Ü3-Kindern dieses Jahr sogar leicht rückläufig ist. Gerade aber auch die Träger, die in ihren Einrichtungen flexible Öffnungszeiten anbieten, können diesen Trend in ihren Einrichtungen bestätigen.

 

Die Vorgabe des Kinderbildungsgesetzes, dass der Anteil der 45-Stunden-Buchungen für die Ü3-Kinder jugendamtsweit max. 4 % Punkte über dem Vorjahreswert liegen darf, konnte immer eingehalten werden.

 

 

 

Verteilung der Betreuungsplätze auf die einzelnen Kindertageseinrichtungen

 

Zur Verteilung der Betreuungsplätze auf die einzelnen Kindertageseinrichtungen wird auf die beigefügte Anlage 1 verwiesen.

 

Mit dieser Auflistung wird der aktuelle Planungsstand wiedergegeben. Aufgrund dieses Planungsstandes erhalten die Träger der Kindertageseinrichtungen mtl. Abschlagszahlungen. Dieser Planungsstand wird jedoch durch unterjährige Änderungen (Zuzüge, Wegzüge, Betreuungsumfang) in der Ist-Abwicklung nie eins zu eins umgesetzt. Jede unterjährige Anpassung hat finanzielle Auswirkungen, da die tatsächliche Belegung einer Kindertageseinrichtung die Grundlage für die spätere Endabrechnung bildet.

 

Das Landesjugendamt hat die örtlichen Jugendämter darauf hingewiesen, dass der Budgetbeschluss für die unterjährigen Änderungen eine Ermächtigungsgrundlage ausweisen sollte. Die Ziffer 3 des Beschlussvorschlages beruht auf dieser Vorgabe.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Die Bruttobetriebskosten für das Kindergartenjahr

2017/18 betragen insgesamt                                                   20.335.482,34 €

 

Nach Abzug der gesetzlichen Trägeranteile in Höhe von              2.143.317,22 €

 

 

verbleiben gesetzliche Betriebskostenzuschüsse in Höhe von    18.192.165,12 €

 

die im Haushaltsplan 2017 berücksichtigt wurden.

 

Die Trägeranteile sind je nach Trägerschaft wie folgt gestaffelt:

 

Einrichtungen in der Trägerschaft der Kirchen                                    12 %

Einrichtungen in der Trägerschaft der finanzschwachen Träger            9 %

Einrichtungen in der Trägerschaft der Elterninitiativen                         4 %

 

Die Trägeranteile werden nach dem „Rheiner Modell“ ganz oder

teilweise von der Stadt Rheine übernommen. Für

das Kindergartenjahr 2017/18 werden sie mit                            1.381.565,29 €

kalkuliert und sind im Haushaltsplan veranschlagt.

 

Zur Refinanzierung der gesetzlichen Betriebskostenzuschüsse

erhält die Kommune Landeszuschüsse. Für das Kindergartenjahr

2017/18 wird mit                                                                       9.272.984,74 €

kalkuliert.

 

Zusätzlich werden Elternbeiträge erhoben. Hier wurden im

Rahmen der Haushaltsplanung                                                   2.027.000,00 €

veranschlagt.