Betreff
Trägerwechsel für die Kindertagesstätte Ellinghorst
Vorlage
079/17
Aktenzeichen
II - 2 - 10 kös
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

  1. Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem Trägerwechsel der Caritas-Kindertagesstätte Ellinghorst, Freiherr-von-Beust-Str. 20, 48431 Rheine, von der Caritas Kinderheim gGmbH zum Caritasverband Rheine e. V. mit Wirkung vom 01. August 2017 unter dem Vorbehalt zu, dass das Landesjugendamt dem Trägerwechsel ebenfalls zustimmt.

 

  1. Dem Caritasverband Rheine e. V. wird zugesichert, dass der durch den Trägerwechsel resultierende höhere Eigenanteil an den Betriebskosten im Rahmen des „Rheiner Modells“ ausgeglichen wird, so dass ihm als neuen Träger kein finanzieller Nachteil entsteht.

 


Begründung:

 

Die Caritas Kinderheim gGmbH beantragt, den Betrieb der Caritas-Kindertagesstätte Ellinghorst auf den Caritasverband Rheine e. V. mit allen Rechten und Pflichten zu übertragen, wobei die Caritas Kinderheim gGmbH   weiterhin Eigentümerin des Gebäudes und des Grundstückes bleiben soll. Diese  Betriebsträgerübertragung soll mit Beginn des neuen Kindergartenjahres zum 01.08.2017 wirksam werden.

 

In ihrem Schreiben vom 23. Feb. 2017 (vgl. Anlage) erläutert die Caritas-Kinderheim gGmbH den Antrag wie folgt:

 

„Im Rahmen des umfassenden Organisationsentwicklungsprozesses des Caritasverbandes Rheine e. V. sind unter Beteiligung des Caritas-Kinder- und Jugendheimes die Organisations- und Abteilungsstruktur neu gebildet worden. Im Zuge dieses Prozesses entstand in der Abteilung Erziehung und Bildung des Caritasverbandes der Fachbereich „Kindertagesstätten und Frühförderung“, in der die Kindertagesstätten in Trägerschaft des Caritasverbandes sowie die Frühförderung zusammengeschlossen sind.

 

Mit Blick auf Synergien, dem kollegialen Austausch sowie der fachlichen Begleitung der Caritas-Kindertagesstätte Ellinghorst wurde die organisatorische Anbindung der Einrichtung intensiv zwischen den beiden Trägern beraten.

 

Sowohl der Caritasrat des Caritasverbandes e. V. als auch der Aufsichtsrat der Caritas-Kinderheim gGmbH haben sich in ihrer gemeinsamen Sitzung am 11. Februar 2017 einstimmig für die Betriebsübertragung des Familienzentrums Caritas-Kindertagesstätte Ellinghorst auf den Caritasverband Rheine e. V. ausgesprochen.“

 

Der Begründung für den Trägerwechsel kann aus Sicht des Jugendamtes gefolgt werden, jedoch bedarf der Trägerwechsel auch der Zustimmung des Landesjugendamtes.

 

Die Caritas-Kindertagesstätte Ellinghorst wurde seinerzeit beim Bau und zuletzt im Rahmen der U3-Ertüchtigung investiv gefördert. Die Zuwendungsbescheide sind mit einer Zweckbindung versehen. Die Zuwendung für den Neubau ist noch bis 2027 und die Zuwendung für die U3-Ertüchtigung ist noch bis 2031 zweckgebunden. Da diese Zuwendungen auch Landesmittel enthalten, muss das Landesjugendamt dem Trägerwechsel zustimmen. Das Landesjugendamt wird dem Trägerwechsel nur zustimmen, wenn der neue Träger in einer rechtsverbindlichen Erklärung zusichert, die Pflichten aus den Bewilligungsbescheiden uneingeschränkt zu übernehmen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen des Trägerwechsels

 

Mit dem beantragten Trägerwechsel verändern sich zwar die Zahlungsströme, aber im Ergebnis hat der Trägerwechsel keine Auswirkungen auf das Budget der Stadt Rheine.

 

Läge beispielsweise die Summe der Kindpauschalen bei 600.000 €, würden die Auszahlungen des Jugendamtes wie folgt aussehen:

 

Die Caritas-Kinderheim gGmbh erhält bislang als „anderer freier Träger“ 91 % der Betriebskosten als Zuschuss nach dem KiBiz ausgezahlt.  Die restlichen 9 %, die der Gesetzgeber als Trägeranteil vorgesehen hat, werden als freiwilliger Zuschuss im Rahmen des Rheiner Modells bewilligt.

 

Bescheid nach dem KiBiz über                      546.000 €

Bescheid nach dem Rheiner Modell über        54.000 €

Summe                                                        600.000 €

 

 

Der Caritasverband Rheine e.V. erhält zukünftig als „kirchlicher Träger“ 88 % der Betriebskosten als Zuschuss nach dem KiBiz ausgezahlt.  Die restlichen 12 %, die der Gesetzgeber als Trägeranteil vorgesehen hat, werden als freiwilliger Zuschuss im Rahmen des Rheiner Modells bewilligt (wie z.B. auch schon beim Dreikönigs-Kindergarten).

 

Bescheid nach dem KiBiz über                      528.000 €

Bescheid nach dem Rheiner Modell über        72.000 €

Summe                                                        600.000 €

 

 

Auf der Einnahmeseite kommt es zu keiner Veränderung. Theoretisch könnte die Stadt Rheine sogar mehr Landesmittel bekommen, da die Stadt Rheine für kirchliche Träger 36,5 % Landesmittel erhält, während für sonstige freie Träger nur 36,0 % Landesmittel gezahlt werden. Grundsätzlich hat der Gesetzgeber bei einem Trägerwechsel aber eine Besserstellung der Kommunen ausgeschlossen.

 

§ 20 Abs. I S. 6 KiBiz: Führt der Wechsel der Trägerschaft zu einer Erhöhung des Zuschusses, so erhält der neue Träger den bisherigen Zuschuss.

 

Der Trägerwechsel hat somit keine Auswirkungen auf das Budget der Stadt Rheine, auch wenn es zu einer Verschiebung zwischen den Ansätzen „Finanzierung nach dem KiBiz“ und „Finanzierung nach dem Rheiner Modell“ kommt. Da die Ausgabenverschiebung jedoch budgetneutral ist, kann der Beschlussvorschlag Nr. 2 unterbreitet werden.