Beschlussvorschlag/Empfehlung:
- Der
Jugendhilfeausschuss stimmt dem Trägerwechsel der
Caritas-Kindertagesstätte Ellinghorst, Freiherr-von-Beust-Str. 20, 48431
Rheine, von der Caritas Kinderheim gGmbH zum Caritasverband Rheine e. V.
mit Wirkung vom 01. August 2017 unter dem Vorbehalt zu, dass das
Landesjugendamt dem Trägerwechsel ebenfalls zustimmt.
- Dem
Caritasverband Rheine e. V. wird zugesichert, dass der durch den
Trägerwechsel resultierende höhere Eigenanteil an den Betriebskosten im
Rahmen des „Rheiner Modells“ ausgeglichen wird, so dass ihm als neuen
Träger kein finanzieller Nachteil entsteht.
Begründung:
Die Caritas
Kinderheim gGmbH beantragt, den Betrieb der Caritas-Kindertagesstätte
Ellinghorst auf den Caritasverband Rheine e. V. mit allen Rechten und Pflichten
zu übertragen, wobei die Caritas Kinderheim gGmbH weiterhin Eigentümerin des Gebäudes und des
Grundstückes bleiben soll. Diese
Betriebsträgerübertragung soll mit Beginn des neuen Kindergartenjahres
zum 01.08.2017 wirksam werden.
In ihrem Schreiben
vom 23. Feb. 2017 (vgl. Anlage) erläutert die Caritas-Kinderheim gGmbH den
Antrag wie folgt:
„Im Rahmen des
umfassenden Organisationsentwicklungsprozesses des Caritasverbandes Rheine e.
V. sind unter Beteiligung des Caritas-Kinder- und Jugendheimes die
Organisations- und Abteilungsstruktur neu gebildet worden. Im Zuge dieses Prozesses
entstand in der Abteilung Erziehung und Bildung des Caritasverbandes der
Fachbereich „Kindertagesstätten und Frühförderung“, in der die Kindertagesstätten
in Trägerschaft des Caritasverbandes sowie die Frühförderung zusammengeschlossen
sind.
Mit Blick auf
Synergien, dem kollegialen Austausch sowie der fachlichen Begleitung der
Caritas-Kindertagesstätte Ellinghorst wurde die organisatorische Anbindung der
Einrichtung intensiv zwischen den beiden Trägern beraten.
Sowohl der
Caritasrat des Caritasverbandes e. V. als auch der Aufsichtsrat der Caritas-Kinderheim
gGmbH haben sich in ihrer gemeinsamen Sitzung am 11. Februar 2017 einstimmig
für die Betriebsübertragung des Familienzentrums Caritas-Kindertagesstätte
Ellinghorst auf den Caritasverband Rheine e. V. ausgesprochen.“
Der Begründung für
den Trägerwechsel kann aus Sicht des Jugendamtes gefolgt werden, jedoch bedarf
der Trägerwechsel auch der Zustimmung des Landesjugendamtes.
Die
Caritas-Kindertagesstätte Ellinghorst wurde seinerzeit beim Bau und zuletzt im
Rahmen der U3-Ertüchtigung investiv gefördert. Die Zuwendungsbescheide sind mit
einer Zweckbindung versehen. Die Zuwendung für den Neubau ist noch bis 2027 und
die Zuwendung für die U3-Ertüchtigung ist noch bis 2031 zweckgebunden. Da diese
Zuwendungen auch Landesmittel enthalten, muss das Landesjugendamt dem
Trägerwechsel zustimmen. Das Landesjugendamt wird dem Trägerwechsel nur zustimmen,
wenn der neue Träger in einer rechtsverbindlichen Erklärung zusichert, die
Pflichten aus den Bewilligungsbescheiden uneingeschränkt zu übernehmen.
Finanzielle
Auswirkungen des Trägerwechsels
Mit dem beantragten
Trägerwechsel verändern sich zwar die Zahlungsströme, aber im Ergebnis hat der
Trägerwechsel keine Auswirkungen auf das Budget der Stadt Rheine.
Läge
beispielsweise die Summe der Kindpauschalen bei 600.000 €, würden die Auszahlungen
des Jugendamtes wie folgt aussehen:
Die Caritas-Kinderheim
gGmbh erhält bislang als „anderer freier Träger“ 91 % der Betriebskosten
als Zuschuss nach dem KiBiz ausgezahlt.
Die restlichen 9 %, die der Gesetzgeber als Trägeranteil vorgesehen hat,
werden als freiwilliger Zuschuss im Rahmen des Rheiner Modells bewilligt.
Bescheid nach dem
KiBiz über 546.000 €
Bescheid nach dem
Rheiner Modell über 54.000 €
Summe 600.000
€
Der Caritasverband
Rheine e.V. erhält zukünftig als „kirchlicher Träger“ 88 % der
Betriebskosten als Zuschuss nach dem KiBiz ausgezahlt. Die restlichen 12 %, die der Gesetzgeber als
Trägeranteil vorgesehen hat, werden als freiwilliger Zuschuss im Rahmen des Rheiner
Modells bewilligt (wie z.B. auch schon beim Dreikönigs-Kindergarten).
Bescheid nach dem
KiBiz über 528.000 €
Bescheid nach dem
Rheiner Modell über 72.000 €
Summe 600.000
€
Auf der
Einnahmeseite kommt es zu keiner Veränderung.
Theoretisch könnte die Stadt Rheine sogar mehr Landesmittel bekommen, da die
Stadt Rheine für kirchliche Träger 36,5 % Landesmittel erhält, während für
sonstige freie Träger nur 36,0 % Landesmittel gezahlt werden. Grundsätzlich hat
der Gesetzgeber bei einem Trägerwechsel aber eine Besserstellung der Kommunen
ausgeschlossen.
§ 20
Abs. I S. 6 KiBiz: Führt der Wechsel der Trägerschaft zu einer Erhöhung des
Zuschusses, so erhält der neue Träger den bisherigen Zuschuss.
Der Trägerwechsel
hat somit keine Auswirkungen auf das Budget der Stadt Rheine, auch wenn es zu
einer Verschiebung zwischen den Ansätzen „Finanzierung nach dem KiBiz“ und
„Finanzierung nach dem Rheiner Modell“ kommt. Da die Ausgabenverschiebung
jedoch budgetneutral ist, kann der Beschlussvorschlag Nr. 2 unterbreitet
werden.