Betreff
Spielplatzrenovierung 2017
Vorlage
082/17
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Rheine beschließt, die in der Begründung genannten Spiel-und Freizeitflächen im Haushaltsjahr 2017 zu renovieren.


Begründung:

Der Unterausschuss Kinderspielplätze hat in seiner Sitzung am 23.01.2017 die Renovierungsliste der Spiel- und Freizeitflächen in Rheine nach Prioritäten und im Rahmen des zur Verfügung stehenden Budgets erstellt. Für die Renovierungsliste für das Haushaltsjahr 2017 wird folgende Prioritätenliste vorgeschlagen:

 

1.   Haarskamp/Altenrheine

      Spielanlage/Kleinkindbereich                                Kosten =      6.850,00 €

 

2.   Rembrandweg/Hörstkamp

      Turmanlage/Kleinkindbereich                               Kosten =    12.000,00 €

 

3.   Bayern-Walshagenstraße/Schotthock

      Ergänzende Spielanlage                                       Kosten =      7.150,00 €

 

4.   Listweg/Rodde

      Ergänzende Spielmöglichkeiten                            Kosten =    13.500,00 €

 

5.   An den Kleingärten/Hauenhorst

      Ergänzende Spielmöglichkeiten/Kleinkindbereich

      Wipptier/Sandbaggeranlage                                 Kosten =    11.300,00 €

 

6.   Ersatzbeschaffung

      Wadelheim/Rohrdommelweg

      Vogelnestschaukel                                               Kosten =      2.500,00 €

 

7.   Ersatzbeschaffungen

      auf 6 Bolzplätzen                                                 Kosten =    25.200,00 €

 

8.  Erneuerung von Sitzbänken                                  Kosten =      4.000,00 €

 

Gesamt =                                                                                 82.500,00 €

 

Die finanziellen Mittel in der Höhe von insgesamt 82.500,00 € stehen im Haushaltsjahr 2017 im Budget 2105/Renovierung, Ausbau und Ausstattung von Kinderspielplätzen zur Verfügung. Der Haushaltsansatz im Budget 2105 beträgt 95.000,00 €. Bei den Renovierungsflächen handelt es sich u. a. um Standorte, die aus Kostengründen im Haushaltsjahr 2016 nicht mehr berücksichtigt werden konnten bzw. sich aus den ersten Ergebnissen der Spielflächenbedarfsplanung ergeben haben. Seitens der Verwaltung sind die o. g. Renovierungsmaßnahmen notwendig, da ansonsten die Funktionsfähigkeiten dieser Spiel- und Freizeitflächen erheblich eingeschränkt werden.