Betreff
Grundschuloffensive "Standardisierung der Raumsituation an den Grundschulen"
Vorlage
096/17
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

1.) Der Schulausschuss nimmt die durch das Gesetz zur Stärkung der Schulinfrastruktur in NRW konkretisierte Fördermittelsumme in Höhe von insgesamt 6.998.556 Euro (alter Stand: 7.025.762 Euro) zur Kenntnis. Für die Jahre 2017 bis 2020 beträgt die Summe jährlich 1.749.639 (alter Stand: 1.756.441 Euro).

2.) Der Schulausschuss nimmt den auf Grundlage der unten aufgeführten Beschreibungen festgelegten SOLL-Zustand des Raumprogrammes für Grundschulen der Stadt Rheine zur Kenntnis.

 

3.) Der Schulausschuss beschließt die beschriebenen räumlichen Mindeststandards der Schulstandorte im Bereich der Primarstufe der Stadt Rheine.

 

 

4.) Der Schulausschuss beauftragt die Verwaltung, die baulichen Mach-barkeitsprüfungen an den Grundschulstandorten durchzuführen.

 

5.) Der Schulausschuss nimmt zur Kenntnis, dass für die Umsetzung des Förderkonzeptes aus dem Förderprogramm „Gute Schule 2020“ sowohl in der Schulverwaltung, wie auch im Fachbereich 5, zusätzliche personelle Ressourcen erforderlich sind.


Begründung:

 

Der Rat der Stadt Rheine hat sich in seiner Sitzung am 14.02.2017 mit der Beteiligung an dem Förderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen „Gute Schule 2020“ befasst.

 

Mit Verabschiedung des Gesetzes zur Stärkung der Schulinfrastruktur in NRW (Gute Schule 2020) wurde die Fördermittelsumme konkretisiert. Hiernach erhält die Stadt Rheine insgesamt 6.998.556 Euro, für die Jahre 2017 bis 2020 jährlich 1.749.639 (alter Stand: gesamt 7.025.762 Euro, jährlich 1.756.441 Euro), also rd. 27.000 Euro weniger.

 

Nachdem die Mittelverwendung für das Jahr 2017 für die bereits begonnen Projekte „Erweiterung der Nelson-Mandela-Schule“ sowie „Erweiterung der Euregio-Gesamtschule“ vom Rat der Stadt Rheine beschlossen wurde, gilt es nun ein Förderkonzept für die Jahre 2018 bis 2020 zu entwickeln und zu beschließen.

 

Hierzu wurde seitens der Schulverwaltung ein Standardraumprogramm für die Rheiner Grundschulen erarbeitet (siehe Anlage 1: Raumprogramm Grundschulen), aus dem bis zu den Haushaltsplanberatungen für das Jahr 2018 konzeptionelle Maßnahmen für die Jahre 2018 bis 2020 abgeleitet werden sollen. Der Verwaltungsvorstand hat im Rahmen einer Grundschuloffensive den Schwerpunkt im Bereich Offenen Ganztag und Inklusion gesetzt.

 

 

A)  Raumprogramm für Grundschulen der Stadt Rheine (Standardisierung)

 

Schule hat in den letzten Jahrzehnten einen sehr großen und wichtigen Wandel vollzogen. Neben der reinen Wissensvermittlung muss Schule auf die sich stetig verändernden Rahmenbedingungen reagieren und neben dem Bildungsauftrag zunehmend auch den Bedürfnissen an Erziehung und Betreuung Rechnung tragen. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf führt zu einer längeren Aufenthaltsdauer der Kinder an den Schulen sowie zu Veränderungen der Pädagogik der Wissensvermittlung. Gleichzeitig gilt es, den sozialpolitischen Ansatz auf Chancengleichheit sowie gleichberechtigter Teilhabe an Bildung zu stärken. Auch der demographische Wandel erfordert die Stärkung der Potentiale aller Kinder. Jedes einzelne Kind braucht die bestmögliche Förderung, um seine Bildungschancen zu erhöhen, aber auch um zu einer Persönlichkeit zu reifen, die es ihm erlaubt, später ein eigenverantwortliches, selbstständiges Leben zu führen. Diese ganzheitliche Förderung zu erreichen ist – neben der Familie – insbesondere eine Aufgabe der Schulen. Darüber hinaus wird die Öffnung und Verankerung von Schulen in dem jeweiligen Sozialraum als Qualitätsmerkmal von Schulen gefordert. Um dieser Palette neuer Anforderungen genügen zu können, brauchen Schulen Zeit und Raum. Schule als Lern- und Lebensort braucht ein gestalterisches Umfeld, in dem Schülerinnen und Schüler, aber auch Lehrerinnen und Lehrer sich gerne aufhalten und abwechslungsreiche Möglichkeiten haben, den Bildungsauftrag zu erfüllen.

 

Die SPD-Fraktion hat in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 28.06.2016 einen Antrag zur Standardisierung und Verbesserung der Raumsituation in den Rheiner Grundschulen gestellt. Neben einer Bestandsaufnahme wurde die Verwaltung beauftragt, einheitliche räumliche Mindeststandards für die Grundschulen fest zulegen. Mit diesem Antrag wurden ebenfalls die oben beschriebenen Veränderungen im Schulsystem aufgegriffen.

 

Bestandsaufnahme

 

Die Stadt Rheine verfügt derzeit über 14 Grundschulen an 17 Standorten. Die Canisiusschule als Grundschulverbund verfügt neben dem Hauptstandort in Altenrheine über einen Teilstandort in Rodde. Die Südeschschule betreibt in der ehemaligen Konradschule einen Nebenstandort und die Johannesschule Mesum/Elte als weiterer Grundschulverbund hat neben dem Hauptstandort in Mesum den Teilstandort in Elte.

 

Fünf Grundschulen im Stadtgebiet sind als Schulen des gemeinsamen Lernens festgelegt und eingerichtet worden. Hierdurch soll eine wohnortnahe, integrative Förderung, Prävention und eine Bündelung von Unterstützungsangeboten für Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarf sichergestellt werden.

 

Darüber hinaus wird an 12 der 14 Grundschulen im Stadtgebiet die außerunterrichtliche Betreuungsform des Offenen Ganztages, teilweise ergänzt um eine zusätzliche Übermittagsbetreuung, angeboten. Lediglich an der Canisiusschule und der Kardinal-von-Galen-Schule ist eine Betreuung bis um maximal 14:00 Uhr im Rahmen der „Schule von 8 -1“ möglich. Alle angebotenen Betreuungsplätze sind nahezu belegt.

 

Bei der Betrachtung des Ist-Zustandes an den Grundschulstandorten, wurden neben dem Runderlass des Ministeriums Grundsätze für Aufstellung von Raumprogrammen für allgemein bildende Schulen und Förderschulen (gültig bis 31.12.2010), die Schulbaurichtlinien der Stadt Köln und die Berechnung des Raumprogramms für Schulen des KGSt berücksichtigt. Das KGST und die Stadt Köln haben in Ihren Konzepten bereits den Wandel der Schulen zu Teilen im erfasst. Der Verwaltungsvorstand der Stadt Rheine hat im Hinblick auf die räumliche Standardisierung den Schwerpunkt im Bereich der Inklusion und Offenen Ganztages gesetzt. Insbesondere sollen

 

-      zusätzlichen Differenzierungsräume im Unterrichtsbereich berücksichtigt werden

-      alle Schulen eine räumliche Ausstattung für den Ganztags-/Betreuungsbetrieb erhalten

-      für individuelle Angebote im Rahmen des inklusiven Unterrichts Räume vorgesehen werden.

 

Das Raumprogramm soll – sofern die örtlichen Gegebenheiten es zulassen - bei allen künftigen Neubau-, Umbau-, Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahmen Berücksichtigung finden und so sukzessive eine zukunftsfähige Ertüchtigung aller Schulgebäude/Schulstandorte mit dem Ziel der Entwicklung möglichst „schulformneutraler Schulstandorte“ im Sinne „einer Schule für alle“ bewirken. Um nachhaltig den sich stetig verändernden Anforderungen, wie Anzahl der Benutzer, neue Unterrichtsfächer, neue didaktische Methoden, Öffnung und Verankerung von Schulen in den Sozialraum entsprechen zu können, ist in der architektonischen und baulichen Umsetzung ein hoher Grad an Flexibilität zu wahren.

 

Klassenräume

Um zukünftig auf sich verändernde Rahmenbedingungen flexibel reagieren zu können, sollen im Primarbereich jedem Schüler 2,5 qm Raumbedarf vorgehalten werden. Ausgehend von einer durchschnittlichen Schülerzahl von 25 Kindern pro Klasse im Stadtgebiet Rheine, wird eine Klassenraumgröße von 62,5 qm zu Grunde gelegt (25 Schüler x 2,5 qm). Dieses Raummaß lässt alternative Sitzordnungen wie Kreis, Tischgruppen, PC-Ecken, Leseecken etc., die mit dem pädagogischen Konzept der Schule in Einklang steht, zu. Jeder Klassenraum ist zeitgemäß entsprechend der zunehmend notwendiger werdenden Digitalisierung gebäudetechnisch auszustatten. Im Hinblick auf den bestehenden bzw. fortzuschreibenden Medienentwicklungsplan hat hier eine enge Abstimmung zwischen den Fachabteilungen (Gebäudewirtschaft und Schulverwaltung) zu erfolgen.

 

Differenzierungsflächen

Für je 2 Klassen soll zukünftig ein Gruppenraum á 36 qm zur Differenzierung vorgehalten werden (alternativ je Klasse ein Differenzierungsraum á 18qm). Die Bestimmung und Nutzung dieser Räume ist abhängig von den Bedürfnissen der jeweils beschulten Kinder. Daher ist eine multifunktionale Ausrichtung erforderlich, um einen größtmöglichen Nutzwert zu erzielen. So dienen diese Räume z.B. als Erweiterungsflächen für Arbeit in Kleingruppen, als Selbstlernorte zur Aufbereitung von Informationen oder bieten die Möglichkeit zur individuellen (Einzel-)Förderung. Dem Grundgedanken des inklusiven Ansatzes (Index für Inklusion) folgend, bezieht sich die individuelle Förderung dabei nicht nur auf die Ertüchtigung der Schüler/innen mit sonderpädagogischen Förderbedarfen oder zum Ausgleich von Sprachdefiziten, sondern bezieht z.B. auch Angebote zur individuellen Förderung besonders begabter Schüler/innen ein. Je nach Ausstattung dieser zur Differenzierung vorgesehenen Gruppenräume können hier auch „Lernwerkstätten“ eingerichtet werden. Diese dienen dem praktischen Lernen zur Ausbildung handwerklicher Fähigkeit und bieten eine Basis, um lebenspraktische Grundfertigkeiten einüben zu können.

 

Mehrzweckräume

Die Mehrzweckräume werden in Anwendung der Vorgaben gem. BASS 1.0.4. und 4.0.6 im Primarbereich mit einer Größe von 62,5 qm vorgesehen (vgl. Klassenräume). Pro Zug einer Grundschule ist ein Mehrzweckraum vorzuhalten.

 

Sporthallen

Berücksichtigung von individuellen Platzbedarfen im Falle Gemeinsamen Lernen/Inklusion, Betreuungsangeboten oder Kapazität für Sport-AG‘s. Auf Grund einer an den Grundschulen der Stadt Rheine durchgeführten Erhebung ist festzustellen, dass die Sporthallen im Rahmen der Offenen Ganztags- bzw. Übermittagsbetreuung mit genutzt werden. Dabei beläuft sich die tägliche Nutzung der Sporthalle auf durchschnittlich 15 Schüler/innen in der außerschulischen Nachmittagsbetreuung. Ausgehend von 2,5 qm Betreuungsfläche je Schüler/in ist somit eine Nutzungsfläche von 37,5 qm je Sporthalle der jeweiligen Grundschule anzurechnen.

 Die Sporthallenflächenbedarfe für das Stadtgebiet erschließt sich aus dem Sportentwicklungsplan der Stadt Rheine.

 

Bibliothek/Selbstlernzentrum

Unterrichtsziel für den Schüler ist nicht nur die Speicherung von Wissen, sondern die Fähigkeit, sich selbst Informationen zu beschaffen und mit ihnen umzugehen. Hierzu ist neben einer umfangreichen Ausstattung mit altersentsprechender Literatur sowie themenbezogener Fachliteratur auch die Ausstattung von Räumen mit PC´s inkl. Internetanschlüssen erforderlich. Insofern erfüllt die Bibliothek zukünftig auch die Funktion des Selbstlernzentrums einer Schule und bietet eine wichtige Grundlage für die Selbstarbeit, z.B. bei der Ausarbeitung von Referaten. An Grundschulen sollte eine Bibliothek eingerichtet werden, um Kinder bereits im Primarbereich an selbständiges Lernen heranzuführen. Insbesondere an Grundschulen sollten hier Leseecken eingerichtet werden, in denen in Kleingruppen ungestört die Lesekompetenz gestärkt werden kann. Zudem steigt der Nutzwert der Schulbibliotheken durch eine Nutzung im offenen Ganztag und die hierdurch bedingte längere Verweildauer der Schüler, in dem Bibliotheken auch Raum zur notwendigen Entspannung bieten. Auch unter Berücksichtigung des Ziels der Stärkung der Integration sowie der Verbesserung der Sprachkompetenz von Schüler/innen mit und ohne Migrationshintergrund kommt den Schulbibliotheken eine große Bedeutung zu. Die Schulbibliothek als Selbstlernzentrum kann in Abhängigkeit von der Größe der Schule entweder zentral oder auf verschiedenen Räume dezentral verteilt auf dem Schulstandort vorgehalten werden.

 

 

Ganztagsbereich

Die Einführung der offenen Ganztagsschulen im Primarbereich stand unter einem hohen zeitlichen Druck, unter welchem die baulichen Voraussetzungen zu schaffen waren. Die bisher gesammelten Erfahrungswerte zeigen, dass neben den räumlichen Ressourcen für den Aufenthaltsbereich je nach individueller schulischer Konzeption ggf. ein separater Speiseraum benötigt wird. Sollte sich die Schule im Rahmen der individuellen Planung entscheiden, auf einen separaten Speiseraum zu verzichten, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, diesen Flächenansatz auf andere Funktionsbereiche entsprechend zu übertragen. Ebenfalls besteht die Möglichkeit der multifunktionalen Nutzung von Klassenräumen für Hausaufgabenbetreuung oder andere Projekte/AG‘s im offenen Ganztag. Die Raumgrößen orientieren sich an den Raumgrößen für Klassenräume, die 2,5 qm pro Schüler/in vorsehen. Bei der Berechnung wird von der maximalen Auslastung im laufenden Betrieb des offenen Ganztages/ zusätzliche Betreuung ausgegangen.

 

Raum für individuelle Angebote (Gemeinsames Lernen/Inklusion)

Die UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen hat u.a. Auswirkungen auf den Schulbereich. Durch Art. 24 der Konvention erkennen die Vertragsstaaten das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung an. Um dieses Recht ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein „inklusives“ Bildungssystem auf allen Ebenen. Seitens der Vertragsstaaten ist dabei sicherzustellen, dass Menschen nicht aufgrund von Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden. Kinder mit einer Behinderung dürfen nicht vom Besuch einer Grundschule oder einer weiterführenden Schule aufgrund ihrer Behinderung ausgeschlossen werden, sondern ihnen soll gleichberechtigt mit anderen der Zugang zu einem einbeziehenden, hochwertigen Unterricht ermöglicht werden. Innerhalb des allgemeinen Bildungssystems sind daher angemessene Vorkehrungen zu treffen, damit den Eltern eine echte Wahlfreiheit und der Zugang zu dem bestmöglichen Bildungs- und Förderort für ihre Kinder eröffnet wird. So individuell sich Erfahrungshintergrund, Voraussetzungen und Kenntnisse der Kinder bereits beim Schuleintritt unterscheiden, so vielfältig gilt es insbesondere für förderbedürftige Kinder einzelfallbezogene unterstützende Fördermaßnahmen bereit zu halten. Bei der Aufstellung der schulbezogenen Konzeption sind jedoch folgende Nutzungen zu berücksichtigen:

 

•Therapie (wie Ergotherapie)

•Krankengymnastik

•Psychomotorik

•Logopädie

•Ruheraum

•Raum für Individualförderung

•Krisenraum

•Ergänzende Ganztagsangebote

 

Die individuelle Ausgestaltung obliegt dem Planungsprozess mit der jeweiligen Schule in Kenntnis der dortigen Erfahrungen und Bedarfe. Im Grundprogramm sind bei einer zwei-zügigen Grundschule 2 Klassenräume (a 62,5 qm) und bei einer drei-zügigen Grundschule 3 Klassenräume für individuelle Angebote im Inklusions-/GL-Bereich vorzuhalten.

 

Aula/Forum

Knotenpunkt im Raumnetz der Schulanlage ist die Aula. Diese soll eine multifunktionale interne Nutzung ermöglichen. Durch geschickte Planung der Lage können Erweiterungsmöglichkeiten, z.B. durch optionale Integration des Eingangsbereiches geschaffen werden.

 

 

Hinweis zum GPA Prüfbericht

An dieser Stelle ist bereits jetzt anzumerken, dass die oben beschriebenen Berechnungsgrundlage in keiner Weise zu vergleichen ist mit der Festlegung der Kennzahlen und Benchmarks der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) NRW. Die Berechnungsgrundlagen der Stadt Rheine berücksichtigen, wie oben dargestellt, insbesondere die Schulbaurichtlinie der Stadt Köln und das KGSt-Schulraumprogramm und sind gepaart mit der von der Stadt Rheine vorgenommenen Schwerpunktsetzung im Bereich der Inklusion und der OGS-Betreuung bezogen auf die vorhandenen Schul-/Klassenräume.

 

Dagegen legt die GPA im Rahmen ihrer aktuell bei der Stadt Rheine anhängigen Prüfung - gewollt minimalistisch – den „veralteten“ MSW-Runderlass zum Schulraumprogramm zu Grunde, der die Flächen des Gesamtgebäude inkl. Flure, Verwaltung etc. beinhaltet. Dieser wird dann lediglich ergänzt um einen geringen Zuschlag für OGS-Betreuung, dessen Herleitung nicht erläutert ist, der jedoch den tatsächlichen Bedarf (Anspruch GPA: OGS weitgehend in Klassenräumen) und die örtlichen Umstände nicht berücksichtigt. Insoweit sind hier Ergebnisabweichungen im Soll-/Ist-Vergleich bei der Schulraumberechnung zu erwarten.“

 

Als Grundlagentabelle zur Feststellung des Soll-/Ist-Vergleiches ergibt sich folgende Marix:

 

 

B)  Machbarkeitsstudien

 

Für die zu beplanenden Grundschulstandorte sollen Machbarkeitsstudien durchgeführt werden. Eine Machbarkeitsstudie überprüft mögliche Lösungsansätze für ein Projekt hinsichtlich seiner Durchführbarkeit zur Identifizierung des optimalen Lösungswegs.

 

Dabei dienen die Machbarkeitsstudien dazu, unter Berücksichtigung der entsprechenden inhaltlichen und räumlichen Vorgaben, die Möglichkeiten eines Standortes oder alternativ verschiedener Standorte planerisch zu untersuchen.

 

Dazu müssen im Vorfeld alle erforderlichen Vorgaben in einer Raum- und Funktionsbeschreibung präzisiert werden.

 

Die Tiefe der Untersuchung bewegt sich im Bereich vor der Vorentwurfsplanung.

 

 

C)  Personelle Ressourcen

 

Im Rahmen der Bauunterhaltung wird jährlich im Bereich der Zentralen Gebäudewirtschaft ein Budget von rund 2,1 Mio. € verbaut. Aus dem Programm „Gute Schule 2020“ erhält die Stadt Rheine jährlich einen Betrag von 1,7 Mio. €. Die Mittel sind jeweils lediglich ein Jahr übertragbar. Wird das Budget nicht im Zeitraum des Förderprogramms verbaut, gehen diese Beträge verloren. Eine annähernde Verdoppelung der Baumaßnahmen mit dem vorhandenen Personalstamm umzusetzen, ist nicht möglich. Im Rahmen der Personalentwicklung ist deshalb geplant, einen Architekten sowie eine Technikerstelle im Gebäudemanagement projektbezogen zunächst befristet einzustellen und später in die in den nächsten Jahren aufgrund Erreichens der Altersgrenze frei werdenden Stellen zu überführen. Eine Ausweitung des Stellenplans erfolgt so nicht, zugleich wird auf diese Weise auf die perspektivisch immer schwierigere Fachkräftesuche reagiert.

 

In gleicher Weise gehen derzeit auch der Kreis Steinfurt sowie weitere Städte in NRW wie z.B. die Nachbarstadt Ibbenbüren vor.

 

Zusätzliche Personalstellen beim Gebäudemanagement
(Hochbau und ZGW)

 

Stelle Ingenieur/in/Architekt/in:

Zu dem Aufgabengebiet eines Architekten/in/Ingenieur/in gehören die Planungen von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten. Dabei werden zum einen Projekte in Form einer Projektleitung und Projektsteuerung begleitet. Zum anderen müssen die Leistungsphasen nach HOAI im Leistungsbild des Architekten planerisch und baubegleitend erbracht werden können. Die Betreuung von Sonderprojekten, insbesondere von Fördermaßnahmen (Gute Schule 2020, etc.) gehört zum Aufgabenbereich dieser Stelle. Das bedeutet z. B. die Erstellung von Machbarkeitsstudien.

 

 

Stelle Techniker/in:

Zu dem Aufgabengebiet eines Technikers/einer Technikerin gehört insbesondere die baubegleitende technische Betreuung einzelner Gewerke. So müssen die Leistungsverzeichnisse erstellt und die Ausschreibungen durchgeführt werden. Die Ausführungsphase wird baulich überwacht und die Abrechnungen werden durchgeführt.