Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1.) Der
Schulausschuss nimmt die durch das Gesetz zur Stärkung der Schulinfrastruktur
in NRW konkretisierte Fördermittelsumme in Höhe von insgesamt 6.998.556 Euro
(alter Stand: 7.025.762 Euro) zur Kenntnis. Für die Jahre 2017 bis 2020 beträgt
die Summe jährlich 1.749.639 (alter Stand: 1.756.441 Euro).
2.) Der Schulausschuss nimmt den auf Grundlage der unten aufgeführten Beschreibungen festgelegten SOLL-Zustand des Raumprogrammes für Grundschulen der Stadt Rheine zur Kenntnis.
3.) Der Schulausschuss beschließt die beschriebenen räumlichen Mindeststandards der Schulstandorte im Bereich der Primarstufe der Stadt Rheine.
4.) Der Schulausschuss beauftragt die Verwaltung, die baulichen Mach-barkeitsprüfungen an den Grundschulstandorten durchzuführen.
5.) Der Schulausschuss nimmt zur Kenntnis, dass für die Umsetzung des Förderkonzeptes aus dem Förderprogramm „Gute Schule 2020“ sowohl in der Schulverwaltung, wie auch im Fachbereich 5, zusätzliche personelle Ressourcen erforderlich sind.
Begründung:
Der Rat der Stadt Rheine hat sich in seiner Sitzung am 14.02.2017 mit der Beteiligung an dem Förderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen „Gute Schule 2020“ befasst.
Mit Verabschiedung des Gesetzes zur Stärkung der Schulinfrastruktur in NRW (Gute Schule 2020) wurde die Fördermittelsumme konkretisiert. Hiernach erhält die Stadt Rheine insgesamt 6.998.556 Euro, für die Jahre 2017 bis 2020 jährlich 1.749.639 (alter Stand: gesamt 7.025.762 Euro, jährlich 1.756.441 Euro), also rd. 27.000 Euro weniger.
Nachdem die Mittelverwendung für das Jahr 2017 für die bereits begonnen Projekte „Erweiterung der Nelson-Mandela-Schule“ sowie „Erweiterung der Euregio-Gesamtschule“ vom Rat der Stadt Rheine beschlossen wurde, gilt es nun ein Förderkonzept für die Jahre 2018 bis 2020 zu entwickeln und zu beschließen.
Hierzu wurde seitens der Schulverwaltung ein Standardraumprogramm für die Rheiner Grundschulen erarbeitet (siehe Anlage 1: Raumprogramm Grundschulen), aus dem bis zu den Haushaltsplanberatungen für das Jahr 2018 konzeptionelle Maßnahmen für die Jahre 2018 bis 2020 abgeleitet werden sollen. Der Verwaltungsvorstand hat im Rahmen einer Grundschuloffensive den Schwerpunkt im Bereich Offenen Ganztag und Inklusion gesetzt.
A) Raumprogramm für Grundschulen der Stadt Rheine
(Standardisierung)
Schule hat in den letzten Jahrzehnten einen
sehr großen und wichtigen Wandel vollzogen. Neben der reinen Wissensvermittlung
muss Schule auf die sich stetig verändernden Rahmenbedingungen reagieren und
neben dem Bildungsauftrag zunehmend auch den Bedürfnissen an Erziehung und
Betreuung Rechnung tragen. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf führt zu
einer längeren Aufenthaltsdauer der Kinder an den Schulen sowie zu
Veränderungen der Pädagogik der Wissensvermittlung. Gleichzeitig gilt es, den
sozialpolitischen Ansatz auf Chancengleichheit sowie gleichberechtigter
Teilhabe an Bildung zu stärken. Auch der demographische Wandel erfordert die
Stärkung der Potentiale aller Kinder. Jedes einzelne Kind braucht die
bestmögliche Förderung, um seine Bildungschancen zu erhöhen, aber auch um zu
einer Persönlichkeit zu reifen, die es ihm erlaubt, später ein
eigenverantwortliches, selbstständiges Leben zu führen. Diese ganzheitliche
Förderung zu erreichen ist – neben der Familie – insbesondere eine Aufgabe der
Schulen. Darüber hinaus wird die Öffnung und Verankerung von Schulen in dem
jeweiligen Sozialraum als Qualitätsmerkmal von Schulen gefordert. Um dieser
Palette neuer Anforderungen genügen zu können, brauchen Schulen Zeit und Raum.
Schule als Lern- und Lebensort braucht ein gestalterisches Umfeld, in dem
Schülerinnen und Schüler, aber auch Lehrerinnen und Lehrer sich gerne aufhalten
und abwechslungsreiche Möglichkeiten haben, den Bildungsauftrag zu erfüllen.
Die SPD-Fraktion hat in der Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses vom 28.06.2016
einen Antrag zur Standardisierung und Verbesserung der Raumsituation in den
Rheiner Grundschulen gestellt. Neben einer Bestandsaufnahme wurde die
Verwaltung beauftragt, einheitliche räumliche Mindeststandards für die
Grundschulen fest zulegen. Mit diesem Antrag wurden ebenfalls die oben
beschriebenen Veränderungen im Schulsystem aufgegriffen.
Bestandsaufnahme
Die Stadt Rheine verfügt derzeit über 14
Grundschulen an 17 Standorten. Die Canisiusschule als Grundschulverbund verfügt
neben dem Hauptstandort in Altenrheine über einen Teilstandort in Rodde. Die
Südeschschule betreibt in der ehemaligen Konradschule einen Nebenstandort und
die Johannesschule Mesum/Elte als weiterer Grundschulverbund hat neben dem
Hauptstandort in Mesum den Teilstandort in Elte.
Fünf Grundschulen im Stadtgebiet sind als
Schulen des gemeinsamen Lernens festgelegt
und eingerichtet worden. Hierdurch soll eine wohnortnahe, integrative Förderung,
Prävention und eine Bündelung von Unterstützungsangeboten für Kinder mit
sonderpädagogischen Förderbedarf sichergestellt werden.
Darüber hinaus wird an 12 der 14
Grundschulen im Stadtgebiet die außerunterrichtliche
Betreuungsform des Offenen Ganztages, teilweise ergänzt um eine zusätzliche
Übermittagsbetreuung, angeboten. Lediglich an der Canisiusschule und der
Kardinal-von-Galen-Schule ist eine Betreuung bis um maximal 14:00 Uhr im Rahmen
der „Schule von 8 -1“ möglich. Alle angebotenen Betreuungsplätze sind nahezu
belegt.
Bei der Betrachtung des Ist-Zustandes an den
Grundschulstandorten, wurden neben dem Runderlass des Ministeriums Grundsätze
für Aufstellung von Raumprogrammen für allgemein bildende Schulen und
Förderschulen (gültig bis 31.12.2010), die Schulbaurichtlinien der Stadt Köln
und die Berechnung des Raumprogramms für Schulen des KGSt berücksichtigt. Das
KGST und die Stadt Köln haben in Ihren Konzepten bereits den Wandel der Schulen
zu Teilen im erfasst. Der Verwaltungsvorstand der Stadt Rheine hat im Hinblick
auf die räumliche Standardisierung den Schwerpunkt im Bereich der Inklusion und
Offenen Ganztages gesetzt. Insbesondere sollen
-
zusätzlichen
Differenzierungsräume im Unterrichtsbereich berücksichtigt werden
-
alle Schulen eine
räumliche Ausstattung für den Ganztags-/Betreuungsbetrieb erhalten
-
für individuelle
Angebote im Rahmen des inklusiven Unterrichts Räume vorgesehen werden.
Das Raumprogramm soll – sofern die
örtlichen Gegebenheiten es zulassen - bei allen künftigen Neubau-, Umbau-,
Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahmen Berücksichtigung finden und so sukzessive
eine zukunftsfähige Ertüchtigung aller Schulgebäude/Schulstandorte mit dem Ziel
der Entwicklung möglichst „schulformneutraler Schulstandorte“ im Sinne „einer
Schule für alle“ bewirken. Um nachhaltig den sich stetig verändernden
Anforderungen, wie Anzahl der Benutzer, neue Unterrichtsfächer, neue
didaktische Methoden, Öffnung und Verankerung von Schulen in den Sozialraum
entsprechen zu können, ist in der architektonischen und baulichen Umsetzung ein
hoher Grad an Flexibilität zu
wahren.
Klassenräume
Um zukünftig auf sich verändernde
Rahmenbedingungen flexibel reagieren zu können, sollen im Primarbereich jedem
Schüler 2,5 qm Raumbedarf vorgehalten werden. Ausgehend von einer
durchschnittlichen Schülerzahl von 25 Kindern pro Klasse im Stadtgebiet Rheine,
wird eine Klassenraumgröße von 62,5 qm
zu Grunde gelegt (25 Schüler x 2,5 qm). Dieses Raummaß lässt alternative
Sitzordnungen wie Kreis, Tischgruppen, PC-Ecken, Leseecken etc., die mit dem
pädagogischen Konzept der Schule in Einklang steht, zu. Jeder Klassenraum ist
zeitgemäß entsprechend der zunehmend notwendiger werdenden Digitalisierung
gebäudetechnisch auszustatten. Im Hinblick auf den bestehenden bzw.
fortzuschreibenden Medienentwicklungsplan
hat hier eine enge Abstimmung zwischen den Fachabteilungen (Gebäudewirtschaft
und Schulverwaltung) zu erfolgen.
Differenzierungsflächen
Für je 2 Klassen soll zukünftig ein Gruppenraum á 36 qm zur Differenzierung
vorgehalten werden (alternativ je Klasse
ein Differenzierungsraum á 18qm). Die Bestimmung und Nutzung dieser Räume
ist abhängig von den Bedürfnissen der jeweils beschulten Kinder. Daher ist eine
multifunktionale Ausrichtung erforderlich, um einen größtmöglichen Nutzwert zu
erzielen. So dienen diese Räume z.B. als Erweiterungsflächen für Arbeit in
Kleingruppen, als Selbstlernorte zur Aufbereitung von Informationen oder bieten
die Möglichkeit zur individuellen (Einzel-)Förderung. Dem Grundgedanken des
inklusiven Ansatzes (Index für Inklusion) folgend, bezieht sich die individuelle
Förderung dabei nicht nur auf die Ertüchtigung der Schüler/innen mit
sonderpädagogischen Förderbedarfen oder zum Ausgleich von Sprachdefiziten,
sondern bezieht z.B. auch Angebote zur individuellen Förderung besonders
begabter Schüler/innen ein. Je nach Ausstattung dieser zur Differenzierung vorgesehenen
Gruppenräume können hier auch „Lernwerkstätten“ eingerichtet werden. Diese
dienen dem praktischen Lernen zur Ausbildung handwerklicher Fähigkeit und
bieten eine Basis, um lebenspraktische Grundfertigkeiten einüben zu können.
Mehrzweckräume
Die Mehrzweckräume werden in Anwendung der
Vorgaben gem. BASS 1.0.4. und 4.0.6 im Primarbereich mit einer Größe von 62,5 qm vorgesehen (vgl.
Klassenräume). Pro Zug einer Grundschule
ist ein Mehrzweckraum vorzuhalten.
Sporthallen
Berücksichtigung von individuellen Platzbedarfen im Falle Gemeinsamen Lernen/Inklusion,
Betreuungsangeboten oder Kapazität für Sport-AG‘s. Auf Grund einer an den Grundschulen der
Stadt Rheine durchgeführten Erhebung ist festzustellen, dass die Sporthallen im
Rahmen der Offenen Ganztags- bzw. Übermittagsbetreuung mit genutzt werden.
Dabei beläuft sich die tägliche Nutzung der Sporthalle auf durchschnittlich 15 Schüler/innen in der außerschulischen Nachmittagsbetreuung.
Ausgehend von 2,5 qm Betreuungsfläche je Schüler/in ist somit eine Nutzungsfläche von 37,5 qm je
Sporthalle der jeweiligen Grundschule anzurechnen.
Die
Sporthallenflächenbedarfe für das Stadtgebiet erschließt sich aus dem Sportentwicklungsplan
der Stadt Rheine.
Bibliothek/Selbstlernzentrum
Unterrichtsziel für den Schüler ist nicht
nur die Speicherung von Wissen, sondern die Fähigkeit, sich selbst
Informationen zu beschaffen und mit ihnen umzugehen. Hierzu ist neben einer umfangreichen
Ausstattung mit altersentsprechender Literatur sowie themenbezogener
Fachliteratur auch die Ausstattung von
Räumen mit PC´s inkl. Internetanschlüssen erforderlich. Insofern erfüllt
die Bibliothek zukünftig auch die Funktion des Selbstlernzentrums einer Schule
und bietet eine wichtige Grundlage für die Selbstarbeit, z.B. bei der
Ausarbeitung von Referaten. An Grundschulen sollte eine Bibliothek eingerichtet
werden, um Kinder bereits im Primarbereich an selbständiges Lernen
heranzuführen. Insbesondere an Grundschulen sollten hier Leseecken eingerichtet
werden, in denen in Kleingruppen ungestört die Lesekompetenz gestärkt werden
kann. Zudem steigt der Nutzwert der Schulbibliotheken durch eine Nutzung im
offenen Ganztag und die hierdurch bedingte längere Verweildauer der Schüler, in
dem Bibliotheken auch Raum zur notwendigen Entspannung bieten. Auch unter
Berücksichtigung des Ziels der Stärkung der Integration sowie der Verbesserung
der Sprachkompetenz von Schüler/innen mit und ohne Migrationshintergrund kommt
den Schulbibliotheken eine große Bedeutung zu. Die Schulbibliothek als
Selbstlernzentrum kann in Abhängigkeit von der Größe der Schule entweder zentral
oder auf verschiedenen Räume dezentral verteilt auf dem Schulstandort vorgehalten
werden.
Ganztagsbereich
Die Einführung der offenen Ganztagsschulen
im Primarbereich stand unter einem hohen zeitlichen Druck, unter welchem die
baulichen Voraussetzungen zu schaffen waren. Die bisher gesammelten
Erfahrungswerte zeigen, dass neben den räumlichen Ressourcen für den Aufenthaltsbereich
je nach individueller schulischer Konzeption ggf. ein separater Speiseraum benötigt wird. Sollte sich die Schule im Rahmen
der individuellen Planung entscheiden, auf einen separaten Speiseraum zu verzichten,
besteht grundsätzlich die Möglichkeit, diesen Flächenansatz auf andere
Funktionsbereiche entsprechend zu übertragen. Ebenfalls besteht die Möglichkeit
der multifunktionalen Nutzung von
Klassenräumen für Hausaufgabenbetreuung oder andere Projekte/AG‘s im
offenen Ganztag. Die Raumgrößen orientieren sich an den Raumgrößen für Klassenräume,
die 2,5 qm pro Schüler/in vorsehen. Bei der Berechnung wird von der maximalen
Auslastung im laufenden Betrieb des offenen Ganztages/ zusätzliche Betreuung
ausgegangen.
Raum für individuelle Angebote (Gemeinsames
Lernen/Inklusion)
Die UN-Konvention über die Rechte
behinderter Menschen hat u.a. Auswirkungen auf den Schulbereich. Durch Art. 24
der Konvention erkennen die Vertragsstaaten das Recht von Menschen mit
Behinderungen auf Bildung an. Um dieses Recht ohne Diskriminierung und auf der
Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen, gewährleisten die
Vertragsstaaten ein „inklusives“ Bildungssystem auf allen Ebenen. Seitens der
Vertragsstaaten ist dabei sicherzustellen, dass Menschen nicht aufgrund von
Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden. Kinder mit
einer Behinderung dürfen nicht vom Besuch einer Grundschule oder einer weiterführenden
Schule aufgrund ihrer Behinderung ausgeschlossen werden, sondern ihnen soll
gleichberechtigt mit anderen der Zugang zu einem einbeziehenden, hochwertigen
Unterricht ermöglicht werden. Innerhalb des allgemeinen Bildungssystems sind
daher angemessene Vorkehrungen zu treffen, damit den Eltern eine echte
Wahlfreiheit und der Zugang zu dem bestmöglichen Bildungs- und Förderort für
ihre Kinder eröffnet wird. So individuell sich Erfahrungshintergrund, Voraussetzungen
und Kenntnisse der Kinder bereits beim Schuleintritt unterscheiden, so
vielfältig gilt es insbesondere für förderbedürftige Kinder einzelfallbezogene
unterstützende Fördermaßnahmen bereit zu halten. Bei der Aufstellung der schulbezogenen
Konzeption sind jedoch folgende Nutzungen zu berücksichtigen:
•Therapie (wie Ergotherapie)
•Krankengymnastik
•Psychomotorik
•Logopädie
•Ruheraum
•Raum für Individualförderung
•Krisenraum
•Ergänzende Ganztagsangebote
Die individuelle Ausgestaltung obliegt dem
Planungsprozess mit der jeweiligen Schule in Kenntnis der dortigen Erfahrungen
und Bedarfe. Im Grundprogramm sind bei
einer zwei-zügigen Grundschule 2 Klassenräume (a 62,5 qm) und bei einer
drei-zügigen Grundschule 3 Klassenräume für individuelle Angebote im
Inklusions-/GL-Bereich vorzuhalten.
Aula/Forum
Knotenpunkt im Raumnetz der Schulanlage ist
die Aula. Diese soll eine multifunktionale interne Nutzung ermöglichen. Durch
geschickte Planung der Lage können Erweiterungsmöglichkeiten, z.B. durch
optionale Integration des Eingangsbereiches geschaffen werden.
Hinweis zum GPA Prüfbericht
An dieser Stelle ist bereits jetzt anzumerken, dass die oben beschriebenen Berechnungsgrundlage in keiner Weise zu vergleichen ist mit der Festlegung der Kennzahlen und Benchmarks der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) NRW. Die Berechnungsgrundlagen der Stadt Rheine berücksichtigen, wie oben dargestellt, insbesondere die Schulbaurichtlinie der Stadt Köln und das KGSt-Schulraumprogramm und sind gepaart mit der von der Stadt Rheine vorgenommenen Schwerpunktsetzung im Bereich der Inklusion und der OGS-Betreuung bezogen auf die vorhandenen Schul-/Klassenräume.
Dagegen legt die GPA im Rahmen ihrer aktuell bei der Stadt Rheine anhängigen Prüfung - gewollt minimalistisch – den „veralteten“ MSW-Runderlass zum Schulraumprogramm zu Grunde, der die Flächen des Gesamtgebäude inkl. Flure, Verwaltung etc. beinhaltet. Dieser wird dann lediglich ergänzt um einen geringen Zuschlag für OGS-Betreuung, dessen Herleitung nicht erläutert ist, der jedoch den tatsächlichen Bedarf (Anspruch GPA: OGS weitgehend in Klassenräumen) und die örtlichen Umstände nicht berücksichtigt. Insoweit sind hier Ergebnisabweichungen im Soll-/Ist-Vergleich bei der Schulraumberechnung zu erwarten.“
Als Grundlagentabelle zur Feststellung des Soll-/Ist-Vergleiches ergibt
sich folgende Marix:
B) Machbarkeitsstudien
Für die zu beplanenden Grundschulstandorte sollen
Machbarkeitsstudien durchgeführt werden. Eine Machbarkeitsstudie überprüft mögliche
Lösungsansätze für ein Projekt hinsichtlich seiner Durchführbarkeit zur
Identifizierung des optimalen Lösungswegs.
Dabei dienen die Machbarkeitsstudien dazu,
unter Berücksichtigung der entsprechenden inhaltlichen und räumlichen Vorgaben,
die Möglichkeiten eines Standortes oder alternativ verschiedener Standorte
planerisch zu untersuchen.
Dazu müssen im Vorfeld alle erforderlichen
Vorgaben in einer Raum- und Funktionsbeschreibung präzisiert werden.
Die Tiefe der Untersuchung bewegt sich im
Bereich vor der Vorentwurfsplanung.
C) Personelle
Ressourcen
Im Rahmen der Bauunterhaltung wird jährlich
im Bereich der Zentralen Gebäudewirtschaft ein Budget von rund 2,1 Mio. €
verbaut. Aus dem Programm „Gute Schule 2020“ erhält die Stadt Rheine jährlich
einen Betrag von 1,7 Mio. €. Die Mittel sind jeweils lediglich ein Jahr
übertragbar. Wird das Budget nicht im Zeitraum des Förderprogramms verbaut,
gehen diese Beträge verloren. Eine annähernde Verdoppelung der Baumaßnahmen mit
dem vorhandenen Personalstamm umzusetzen, ist nicht möglich. Im Rahmen der
Personalentwicklung ist deshalb geplant, einen Architekten sowie eine
Technikerstelle im Gebäudemanagement projektbezogen zunächst befristet einzustellen
und später in die in den nächsten Jahren aufgrund Erreichens der Altersgrenze
frei werdenden Stellen zu überführen. Eine Ausweitung des Stellenplans erfolgt
so nicht, zugleich wird auf diese Weise auf die perspektivisch immer schwierigere
Fachkräftesuche reagiert.
In gleicher Weise gehen derzeit auch der
Kreis Steinfurt sowie weitere Städte in NRW wie z.B. die Nachbarstadt
Ibbenbüren vor.
Zusätzliche Personalstellen
beim Gebäudemanagement
(Hochbau und ZGW)
Stelle Ingenieur/in/Architekt/in:
Zu dem Aufgabengebiet eines
Architekten/in/Ingenieur/in gehören die Planungen von Neu-, Um- und
Erweiterungsbauten. Dabei werden zum einen Projekte in Form einer
Projektleitung und Projektsteuerung begleitet. Zum anderen müssen die Leistungsphasen
nach HOAI im Leistungsbild des Architekten planerisch und baubegleitend
erbracht werden können. Die Betreuung von Sonderprojekten, insbesondere von
Fördermaßnahmen (Gute Schule 2020, etc.) gehört zum Aufgabenbereich dieser
Stelle. Das bedeutet z. B. die Erstellung von Machbarkeitsstudien.
Stelle Techniker/in:
Zu dem Aufgabengebiet eines Technikers/einer
Technikerin gehört insbesondere die baubegleitende technische Betreuung
einzelner Gewerke. So müssen die Leistungsverzeichnisse erstellt und die
Ausschreibungen durchgeführt werden. Die Ausführungsphase wird baulich
überwacht und die Abrechnungen werden durchgeführt.