Betreff
Einführung eines Nutzungsentgeltes für die Nutzung städtischer Sporteinrichtungen und Bäder
Vorlage
020/07
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Sportausschuss stimmt grundsätzlich der Einführung von Nutzungsentgelten für Turn- und Sporthallen, Stadien und Bädern mit Wirkung vom 01.07.2007 zu. Er beauftragt die Verwaltung, zur nächsten Sitzung des Sportausschusses einen Entwurf für eine Gebührensatzung vorzulegen.


Begründung:

 

1.    Ausgangssituation

 

In dieser Vorlage soll zunächst die Situation der Sport- und Turnhallen betrachtet werden. In einem zweiten Schritt wird die Situation im Bereich der Außensportanlagen und Bäder aufgearbeitet.

 

Seitens der Stadt Rheine werden die nachstehenden 27 Schulsporthallen unterhalten und betrieben:

 

 3     3-fach Hallen (Kopernikus, Emsland, Kaufmännische Schulen)

 4     2-fach Hallen (Dionysianum, Elisabeth, Don-Bosco, Fürstenberg)

20    1-fach Hallen

 

Als vereinseigene Anlagen werden betrieben die ETUS-Sporthalle an der Lindenstraße und mehrere Gymnastikhallen durch den TV-Jahn Rheine an der Germanenallee.

 

Seitens der Stadt Rheine werden derzeit die Bewirtschaftungs- und Investitionskosten für die städtischen Sporthallen getragen, obwohl diese in einem erheblichen Umfang durch die Vereine genutzt werden. Eine verursachungsgerechte Zuordnung der Kosten auf die jeweiligen Nutzer und die damit nutzungsorientierte Kostentransparenz fehlt.

 

Nahezu sämtliche städtische Sporthallen sind außerhalb des Schulsportes bis mindestens 22:00 Uhr durch den Vereinssport belegt. Seitens der Verwaltung kann zwar die umfassende Belegung der Hallen dokumentiert werden, ob jedoch eine tatsächliche Nutzung im beantragten Umfang durch die Vereine erfolgt, wäre nur durch unverhältnismäßig hohen Personaleinsatz nachprüfbar.

 

 

2.    Zieldefinition

 

Mit der Einführung eines „Nutzungsentgeltes“ für die schulexterne Nutzung von Schulsporthallen sollen mehrere grundsätzliche Ziele erreicht werden.

 

Das Ungleichgewicht zwischen Vereinen mit eigenen Sportanlagen und Vereinen mit Nutzung städtischer Einrichtungen soll sich zu Gunsten der Vereine mit vereinseigenen Anlagen verbessern.

 

Der Betrieb der städtischen Sporthallen verursacht erhebliche Kosten. Bisher werden die im Wesentlichen für schulische Zwecke errichteten Sporthallen dem Vereinssport zur Verfügung gestellt, ohne dass dieser sich an den entstehenden Kosten beteiligt. Die verursachungsgerechte Zuordnung der Kosten schafft die erforderliche Transparenz, um überhaupt die Kosten in steuerungsrelevante Sachverhalte zu gliedern. (Welcher Verein erhält über die derzeit unentgeltliche Hallennutzung welchen wirtschaftlichen Vorteil?)

 

Ein wichtiges Ziel für die Bewirtschaftung von Gebäudeflächen ist es, dass die Gebäudefläche als städtische Ressource optimal genutzt wird. Durch ein Hallennutzungsentgelt sollen Verfahren und Prozesse gestaltet werden, die sicherstellen, dass eine vom Nutzer (Verein) reservierte Gebäudefläche (Sporthalle) möglichst effektiv genutzt wird. Ein „geschärftes“ Kostenbewusstsein des Nutzers führt möglicherweise zu freien Kapazitäten. Freie Kapazitäten können von anderen Nutzern in Anspruch genommen werden oder führen zur Senkung der variablen Betriebskosten.

 

Unter dem Druck stetig steigender Kosten, bei geringeren Einnahmen, muss die Stadt ebenfalls Schritte zur Konsolidierung des Haushaltes ergreifen. Ein Hallennutzungsentgelt, das die Benutzungskosten auf die Verursacher verteilt, kann auch zur Konsolidierung des Haushaltes beitragen.

 

Aus den vorangestellten Ausführungen lassen sich die nachstehenden Ziele definieren, die, sofern erforderlich, mit einer Priorität versehen werden können:

 

1.     Durch das Nutzungsentgelt soll eine verlässliche Grundlage zur  finanziellen Förderung von vereinseigenen Anlagen geschaffen werden. Es gilt, eine bessere Balance zwischen Vereinsanlagen und städtischen Anlagen herzustellen.

 

2.     Das Nutzungsentgelt führt zu einer verursachungsgerechten Zuordnung der Kosten für die Hallenbenutzung.

 

3.     Das Nutzungsentgelt soll Steuerungsimpulse für die Nutzungskapazitäten setzen. Die Sporthallen werden effektiver bewirtschaftet, wenn sich die Vereine aufgrund eines Nutzungsentgeltes aufgefordert sehen, sich auf die tatsächlich erforderlichen Nutzungsstunden für die Ausübung ihres Sports zu konzentrieren.

 

4.     Letztendlich führt die verursachungsgerechte Belastung der Hallennutzer durch ein Nutzungsentgelt zu zusätzlichen Einnahmen der Stadt Rheine. Das Nutzungsentgelt leistet somit einen Beitrag zur Konsolidierung der städtischen Finanzen.

 

5.   Ein bestimmter Ausgleichsbetrag soll den Vereinen zugute kommen, die

      sich besonders im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit engagieren.  


 

3.      Kostenbetrachtung

 

Im Rahmen der Kostenbetrachtung ist zu klären, welche Kosten grundsätzlich auf außerschulische Nutzer (Vereine) verteilt werden können oder müssen. Hilfreich ist hierbei die Differenzierung der Kosten in

 

 

·         „fixe Kosten“ und

·         „variable Kosten“.

 

Fix-Kosten fallen für die Stadt unabhängig von der Intensität der Nutzung einer Sporthalle an. Die variablen Kosten stehen in Abhängigkeit zur Intensität der Nutzung. Steigt die Nutzung, steigen auch die variablen Kosten. Wird eine Sporthalle zum Beispiel täglich eine Stunde länger genutzt, steigen entsprechend die Energiekosten (=variable Kosten). Die Kosten für die Gebäudeversicherung bleiben in ihrer Höhe jedoch unverändert (= Fix-Kosten). Grundsätzlich sollte ein Hallennutzungsentgelt für Vereine nur die variablen Kosten berücksichtigen. Nachstehend werden die unterschiedlichen Kosten näher erläutert.

 

3.1       Investitionskosten

 

Bezogen auf die Investitionskosten ist festzustellen, dass die bisher erbauten Schulsporthallen grundsätzlich aus Finanzmitteln des Landes (Förderung) und aus städtischen Eigenmitteln finanziert wurden. Die Errichtung der städtischen Sporthallen ist im Wesentlichen durch die Nutzung für den Schulsport begründet. Nutzungen von Vereinen werden ergänzend zum Schulsport nachrangig berücksichtigt. Aus Sicht der Verwaltung scheidet eine Beteiligung der Vereine an den Investitionskosten aus, da die Entscheidung für die Errichtung der städtischen Sporthallen losgelöst von einer möglichen Nutzung durch den Vereinssport erfolgte. Somit wurden die vorhandenen Sporthallen unabhängig davon gebaut, ob diese seitens der Vereine genutzt werden oder nicht.

 

3.2       Bewirtschaftungskosten

 

Die Bewirtschaftungskosten sind differenzierter zu betrachten. Bei diesen Kosten ist zu unterscheiden zwischen Kosten, die unabhängig von einer Vereinsnutzung für die Stadt anfallen (z. B. Gebäudeversicherung, Niederschlagswassergebühr, Pflegekosten Außenanlagen) und Kosten die aufgrund der Vereinsnutzung anfallen bzw. beeinflusst werden (z. B. Energie- und Reinigungskosten, Hausmeisterdienste, Erhaltungsaufwand).

 

Kosten, die unabhängig von der Vereinsnutzung für die Stadt entstehen, sollen nicht auf einen Verein umgelegt werden und sind daher bei der Berechung eines Nutzungsentgeltes nicht weiter zu berücksichtigen.

 

Durch die Vereinsnutzung der Sporthallen werden die unten stehenden Kostenarten beeinflusst. Für die Aufteilung der Kosten auf die Nutzergruppen der Sporthallen (Schule, Vereine, sonstige Dritte) müssen Annahmen und Schätzungen getroffen werden.

 

3.2.1  Energiekosten

 

Erhebliche Kosten entstehenden aufgrund des Energieverbrauches (Strom, Gas, Wasser) in den Hallen. Für die Ermittlung der vereinsanteiligen Energiekosten müssen die Gesamtenergiekosten durch die Gesamtnutzungsstunden einer Sporthalle dividiert werden. Das Ergebnis gibt die durchschnittlichen Energiekosten pro Nutzungsstunde wieder.

 

Die jeweiligen Nutzungsstunden für die Sporthallen ergeben sich aus den Belegungsplänen des Sportservices. Die Energiekosten müssen – sofern keine separaten Rechnungen für die Sporthalle vorhanden sind – aufgrund der installierten Ausgangswerte oder nach einem Flächenschlüssel für die Sporthalle ermittelt werden.

 

3.2.2 Erhaltungsaufwand

 

Beim Erhaltungsaufwand sollen lediglich die Bauteile der Sporthalle berücksichtigt werden, deren Instandsetzung auf die „direkte“ Nutzung (auf den Gebrauch der Halle) zurückzuführen sind.

 

So wird zum Beispiel der Zeitpunkt für die Sanierung eines Flachdaches nicht vom Nutzungsumfang einer Sporthalle beeinflusst. Der Hallenboden (Aufbau und Oberfläche) ist aber z.B. in Abhängigkeit der Nutzung zu erneuern. Weitere nutzungsabhängige Bauteile sind zum Beispiel: technische Anlagen (Heizung, Lüftung), Sanitäranlagen, Wand- und Bodenflächen, Besucherränge, eingebaute Sportanlagen, etc..

 

Der notwendige Erhaltungsaufwand für eine Sporthalle wird mit 0,85 Prozent vom Gebäudeneubauwert kalkuliert. Für die Ermittlung des „nutzungsabhängigen“ Erhaltungsaufwandes wird die Annahme getroffen, dass ca. 30 Prozent der Herstellungskosten (Gebäudeneubauwert) auf diese nutzungsabhängigen Bauteile entfallen.

 

3.2.3  Reinigungskosten

 

Grundsätzlich ist festzustellen, dass seitens der Stadt Rheine im Wesentlichen keine zusätzlichen Reinigungen in den Sporthallen aufgrund des Vereinssportes durchgeführt werden (Ausnahme in den Ferien bzw. Sonderveranstaltungen an Wochenenden). Gleichwohl ist anzunehmen, dass aufgrund der Vereinsnutzungen ein höherer Verschmutzungsgrad der Hallen auftritt, der sich in der kalkulierten Reinigungszeit bzw. dem Reinigungspreis niederschlägt. Es wird daher die Annahme getroffen, dass 15 Prozent der Reinigungskosten auf die Vereinsnutzungen zurückzuführen sind.  

 

3.2.4  Müllgebühren

 

Die Müllgebühren können zunächst nur auf der Ebene des Gesamtkomplexes Schule ermittelt werden. Daher muss für die Ermittlung der anteiligen Müllgebühren für die Sportvereine - ebenfalls wie bei den Reinigungskosten – eine Annahme zu dessen Umfang getroffen werden. Nach Rücksprache mit den Hausmeistern wird die Annahme getroffen, dass der Umfang der Müllentsorgung einer Schule zu 10 Prozent auf den Vereinssport zurückzuführen ist.

 

3.2.5  Sportgeräte

 

Die in den Sporthallen vorhandenen (beweglichen und unbeweglichen Sportgeräte) werden sowohl vom Vereins- als auch vom Schulsport genutzt. Aufgrund der Erfahrungen des Sportservices ist davon auszugehen, dass in den vergangenen Jahren jährlich ca. 30.000 Euro für die Ersatzbeschaffungen und Reparaturen von Sportgeräten aufgewendet wurden.

Da eine Differenzierung für den Gebrauch der Sportgeräte nicht weiter erfolgen kann, wird ebenfalls unterstellt, dass die Abnutzung der Sportgeräte (Tore, Netze, Matten, Kästen, etc.) bezogen auf die beiden großen Nutzergruppen (Schule/Vereine)  im Verhältnis ihrer Hallennutzungsstunden erfolgt. Ebenfalls wird unterstellt, dass sich die 30.000 Euro Ersatzbeschaffungen und Reparaturen gleichmäßig auf die Hallen verteilen.

 

3.2.6  Hausmeisterkosten

 

Der Schlüsseldienst für die außerschulischen Nutzungen der Sporthallen wurde weitgehend auf die Vereine übertragen. Lediglich an 6 Standorten wird der Schlüsseldienst noch durch Hausmeister bzw. Hauswarte versehen, da diese Schulen auch über einen Abendbetrieb verfügen. Da diese Dienste auch für die Schule vorgehalten werden, werden deren Kosten in der weiteren Berechnung nicht berücksichtigt.

 

 

 

4.           Nutzungs-/Kostenumfang

 

Um den Nutzungs- und Kostenumfang für die Sporthallen zu ermitteln, wurden die nachstehenden 4 Sporthallen repräsentativ einer Betrachtung unterzogen:

 

·       Kopernikus-Gymnasium

·       Don-Bosco-Sporthalle

·       Ludgerusschule Schotthock

·       Südeschschule

 

In der nachstehenden Tabelle sind die Einflussgrößen auf das Hallennutzungsentgelt mit ihren Jahreswerten (2005) bezogen auf die einzelnen Hallen dargestellt:


 

 

Kopernikus

Gymnaisum

Don-Bosco-Schule

Lugerus-schule

Südesch-schule

Gesamt

 

Einheiten

 

3-fach

 

2-fach

 

1-fach

 

1-fach

 

7

 

Belegungsstunden

Gesamt

Verein

Verein in Prozent

 

 

3.654 Std.

1.874 Std.

51,3 %

 

 

3.559 Std.

2.296 Std.

64,5 %

 

 

2.750 Std.

1.050 Std.

38,2 %

 

 

2.390 Std.

1.140 Std.

47,7 %

 

 

12.353 Std.

6.360 Std.

51,5 %

 

Energiekosten

Gesamt

Anteil Verein

 

 

29.143 €

14.946 €

 

 

19.365 €

12.493 €

 

 

6.794 €

2.594 €

 

 

5.867 €

2.799 €

 

 

61.169 €

32.832 €

 

Reinigungskosten

Gesamt

Anteil Verein

 

 

18.019 €

2.703 €

 

 

16.665 €

2.500 €

 

 

5.049 €

757 €

 

 

4.946 €

742 €

 

 

44.680 €

6.702 €

 

Ersatz Sportgeräte

Gesamt

Anteil Verein

 

 

2.430 €

1.246 €

 

 

1.620 €

1.045 €

 

 

810 €

309 €

 

 

810 €

386 €

 

 

5.670 €

2.987 €

 

Erhaltungsaufwand

Gesamt

Anteil Verein

 

 

30.600 €

4.708 €

 

 

20.400 €

3.948 €

 

 

10.200 €

1.168 €

 

 

10.200 €

1.460 €

 

 

71.400 €

11.284 €

 

Müllgebühren

Gesamt

Anteil Verein

 

 

6.250 €

625 €

 

 

4.007 €

401 €

 

 

1.138 €

114 €

 

 

1.416 €

141 €

 

 

12.811 €

1.281 €

 

Gesamtkosten

Gesamt

Anteil Verein

 

 

86.442 €

24.228 €

 

 

62.057 €

 20.386 €

 

 

23.992

4.943 €

 

 

23.240 €

5.528 €

 

 

195.730 €

55.086 €

 

 

 

5.      Verrechnungsmodus

 

         Grundsätzlich sollte für das Hallenbenutzungsengelt ein Verrechnungsmodus gewählt werden, der

 

·           die Hallennutzungskosten verursachungsgerecht auf die Nutzer zuordnet, wobei

 

·           der Aufwand für die Erhebung und Verrechnung der Kosten möglichst gering ausfällt.

 

 

5.1       Definition des Kostenträgers

 

Der Kostenträger sollte die Anzahl der Halleneinheiten (1-fach/2-fach/3-fach Halle) berücksichtigen und natürlich die Zeiteinheit Nutzungsstunde (60 Minuten oder 45 Minuten). Es wird daher vorgeschlagen, den folgenden Kostenträger für die Verrechnung des Hallennutzungsentgeltes zu wählen:

 

Kosten pro Halleneinheit in der Stunde = €/Einheit/Stunde

 

Werden zum Beispiel alle 3 Felder der Kopernikus-Sporthalle von einem Verein genutzt, so bildet jedes Feld eine Einheit. Beträgt ein angenommenes Hallennutzungsentgelt 4 €/Einheit/Stunde, muss der Verein 12 Euro für die Nutzung der gesamten Halle pro Stunde entrichten.

 

 

5.2    Berechnungsgrundlagen für das Entgelt

 

Um den Aufwand für die Ermittlung des Entgeltes möglichst gering zu halten, wird die Hallenbenutzungsgebühr auf Basis der unter Ziffer 3  repräsentativ genannten Sporthallen ermittelt.

 

Für die Ermittlung des Nutzungsentgeltes werden die unter Ziffer 3.2.1 bis 3.2.5 genannten Kostenarten mit den unter Ziffer 4 genannten Kosten für die Vereine berücksichtigt. Die Nutzungsstunden Schule bzw. Verein wurden auf Basis der Belegungsplanung des Sportservices ermittelt, wobei die Nutzungsstunden in den Mehrfachfeldhallen entsprechend ihrer Felder (Einheiten) zu gewichten sind. Demnach ergeben sich die folgenden gewichteten Nutzungsstunden

 

Halle

Einheiten (Felder)

Belegungs-stunden

Gewichtete Belegungsstunden

Kopernikus

3

1.874

5.622

Don-Bosco

2

2.296

4.592

Ludgerus (Schotth.)

1

1.050

1.050

Südesch

1

1.140

1.140

Gesamt

 

 

12.404

 

 

Die nachstehende Tabelle gibt die Nutzungsstunden und die Kosten wieder, die durch die Vereine verursacht sind:

 

 

Vereinsanteile bezogen auf 4 Hallen (7 Einheiten)

(Kopernikus, Ludgerus, Don-Bosco, Südesch)

 

Gesamtkosten

€ je Einheit je Stunde

 

Energiekosten

 

32.832 €

 

2,65

 

Reinigungskosten

 

6.702 €

 

0,54

 

Sportgeräte

 

2.987 €

 

0,24

 

Erhaltungsaufwand

 

11.284 €

 

0,91

 

Müllgebühren

 

1.281 €

 

0,10

 

Gesamt

 

55.086 €

 

    

gewichtete

Belegungsstunden

 

12.404 Std.

 

4,44 €

5.3    Abrechnungsverfahren mit den Vereinen

 

Der Verwaltungsaufwand für die Erhebung eines Nutzungsentgeltes muss möglichst gering sein, um die Einnahme nicht durch den zusätzlichen Erhebungs- und Verrechnungsaufwand aufzuzehren.

 

Es wird daher vorgeschlagen, einen festen Stundenverrechnungssatz, unabhängig von der Art der Hallenbelegung (Junioren oder Seniorennutzung), festzulegen.

 

Es obliegt dem Verein zu entscheiden, in welchem Umfang er seine einzelnen Abteilungen bzw. Altersgruppen belastet.

 

 

6.      Städtische Stadien

 

Das Hassenbrockstadion wird ausschließlich durch den SV Mesum genutzt. Es gilt zu überlegen, den bestehenden  Nutzungsvertrag zu kündigen. Der SV Mesum genießt ansonsten deutliche Vorteile gegenüber anderen Vereinen, indem ihm für Unterhaltungsarbeiten ein nicht unerheblicher Betrag zur Verfügung gestellt wird. Bei den weiteren Betrachtungen hinsichtlich der Stadien bleibt das Hassenbrockstadion daher unberücksichtigt.

 

Als Lösung für das Hassenbrockstadion bieten sich drei Möglichkeiten an:

 

1.   Kündigung des bestehenden Nutzungsvertrages zum nächst möglichen Zeitpunkt und Abrechnung mit dem SV Mesum wie bei allen anderen Nutzern

2.   Übergabe des Hassenbrockstadions an den SV Mesum per langfristigem Pachtvertrag

3.   Verkauf des Hassenbrockstadions an den SV Mesum

 

Mit dem Sportverein werden in Kürze Gespräche geführt um eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen.

 

Die Stadt Rheine verfügt daneben über folgende Freisporteinrichtungen:

 

          1.       Jahnstadion

                   (3 Großspielfelder, 1 Leichtathletikanlage)

Es wird von 8 Vereinen bzw. Organisationen und verschiedenen Schulen in unterschiedlicher Art und Dauer genutzt.

 

2.       Emslandstadion

(2 Großspielfelder, 1 Kleinfeld, eingeschränkte Leichtathletikanlage)

Es wird von 8 Vereinen bzw. Institutionen und verschiedenen Schulen in unterschiedlicher Art genutzt.

3.       Sportanlage Dorenkamp

(1 Großspielfeld, eingeschränkte Leichtathletikanlage, 1 Kunststoffkleinfeld)

Sie wird aufgrund feuchter Beschaffenheit und fehlender Beleuchtung im Winter oft als Ausweichplatz für verschiedene  Fußballvereine genutzt. Wöchentlicher Trainingsbetrieb wird von 2 Vereinen dort abgehalten.

 

Insgesamt nutzen Vereine und Institutionen 3.744,25 Stunden die städtischen Freiluftsportanlagen.

 

Angelehnt an die Betriebskosten der Turn- und Sporthallen werden für die Freiluftsportanlagen folgende Kosten zu Grunde gelegt:

 

Bezeichnung

Jahresbetrag

Grünflächenunterhaltung incl. Kunsstoffflächen und fest eingebaute Sportgeräte, Zaunanlagen

100.206,40 €

Abschreibung Großsportgeräte

5.241,96 €

Verbrauchsmittel (Reinigungsmaterial)

1.534,00 €

Unterhaltung der Einrichtungen

7.699,00 €

Ersatz von Kleinsportgeräten

4.113,00 €

Fernmeldegebühren

1.304,00 €

Energiekosten

22.495,00 €

Summe

140.593,36 €

 

Umgerechnet auf eine Nutzungsstunde berechnet sich somit ein Satz von 37,25 €.

 

Berücksichtigt man für den Schulsport 5 Stunden täglich, 5 Tage die Woche, bei einer Nutzung ausschließlich im Sommerhalbjahr für drei Anlagen, errechnen sich 1.710 Schulsportstunden. Dieses entspricht einer Auslastung von 1/3 Schulsport und 2/3 Vereinssport. Es errechnet sich somit ein Stundensatz für den Vereinssport in Höhe von 24,83 €  (2/3 von 37,25 €).

 

 

7.      Bäderzeiten

 

Eine Sonderstellung nehmen die Badezeiten der 5 Schwimmsport treibenden Vereine ein. Die Bäder sind im Eigentum der Stadtwerke für Rheine, die mit den Vereinen die Nutzung der Bäder vertraglich geregelt haben. Die Gebühr für die Bädernutzung wurde bisher vom Sportservice direkt mit der Bäder GmbH abgerechnet. Durch eine Preiserhöhung per 01.01.2007 reichen die städtischen Mittel jedoch nicht mehr, die Gebühr in voller Höhe entrichten zu können. Die Vereine erhalten daher direkt die Abrechnung von der Bäder GmbH und können dann beim Sportservice einen Antrag auf die bisherige Gebühr stellen.

 

Die Kosten pro Nutzungsstunde betrugen bis zum Ablauf des  Jahres 2006  47,03 €. Ab 01.01.2007 beträgt diese Gebühr 53,79 €.

 

Insgesamt zahlte die Stadt an die Bäder GmbH jährlich 41.367,46 €.

 

Nach Auskunft der Bäder GmbH berechnet sich diese Gebühr aus steuerlichen Gründen nach dem insgesamt preiswertesten Eintrittsgeld in den Bädern. Würden die tatsächlich anfallenden Betriebskosten zu Grunde gelegt, wäre die Gebühr deutlich höher.

         

Die Nutzungsgebühren für die Bäder sollen auch ab dem 01.07.2007 nicht von den Vereinen erhoben werden. Die Vereine erhalten weiterhin nach Vorlage ihrer Abrechnung eine städtische Zuwendung zu den entstandenen Kosten, wobei ein eigener Kostenbeitrag der Vereine in Höhe von 12 € pro Stunde berücksichtigt wird. Diese Regelung ist insofern von Bedeutung, weil hierbei keine Umsatzsteuerpflicht entstehen kann.

 

 

8.        Höhe der Nutzungsentgelte

 

Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Politikern aller Fraktionen, dem Stadtsportverband und der Verwaltung, hat sich seit dem vergangenen Jahr mit einem einzuführenden Nutzungsentgelt beschäftigt. Als Ergebnis dieser Arbeitsgruppe schlägt die Verwaltung die Erhebung folgender Nutzungsentgelte pro Stunde (60 Minuten) ab dem 01. August 2007 vor:

 

 

Einfachhhalle

4,00 €

Zweifachhalle

8,00 €

Dreifachhalle

12,00 €

Gymnastikraum

1,60 €

Leichtathletikanlage

4,00 €

Leichtathletik bei Nutzung des gesamten Stadions

8,00 €

Fußballplatz

8,00 €

Bädernutzung

12,00 €

 

Diese Nutzungsentgelte gelten für alle Mitgliedsvereine des Stadtsportverbandes und die freien Träger der Jugendhilfe (z.B. Messdiener). Andere Nutzer haben das doppelte Nutzungsentgelt zu entrichten. Für Sportveranstaltungen, bei denen ein Eintrittsgeld erhoben wird, finden die festgelegten Nutzungsentgelte keine Anwendung. Hier sind seitens der Verwaltung Sondervereinbarungen zu treffen.

 

 

9.              Verwendung der Einnahmen

 

Die Einführung des Nutzungsentgeltes soll nicht ausschließlich der Konsolidierung des städtischen Haushaltes dienen sondern auch zu einer gleichmäßigeren finanziellen Belastung der Vereine führen. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die Einnahmen wie folgt zu verwenden:

                  

·         Erhöhung der pauschalen Jugendförderung

·         Erhöhung der Zuwendungen im Betriebskostenbereich an Vereine mit vereinseigenen Anlagen

·         Sanierung von städtischen Sportstätten

·         Konsolidierung des Haushaltes

 

Der genaue Verteilungsschlüssel für die einzelnen Ziele soll erst festgelegt werden, wenn die genaue Höhe der Einnahmen bekannt ist.

 

Um die einzelnen Positionen im Haushalt 2007 veranschlagen zu können, wird die Verwaltung zunächst folgende vorläufige Verteilung vornehmen:

 

Haushaltsjahr 2007

Geschätzte Einnahmen                                                              80.000 €

Davon für

Erhöhung Betriebskostenzuwendungen an Vereine                      10.000 €

Erhöhung Jugendförderung                                                        10.000 €

Sanierung städtischer Sportstätten                                            10.000 €

Konsolidierung des Haushaltes                                                   50.000 €

 

Die geschätzten Einnahmen sind Nettoeinnahmen und bereits um die voraussichtlich abzuführende Umsatzsteuer bereinigt. Da zu erwarten ist, dass vereinzelt Vereine bisher belegte Sportstättenzeiten zurückgeben, wurden die bis dato ermittelten Belegungszahlen der Sportstätten um 20% verringert.