Betreff
Ausbau Irmtraud-Morgner-Straße (53014 - 3570)
im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 298E,
Kennwort: " Wohnpark Dutum Teil E"
I. Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger
II.Festlegung des Bauprogramms
Vorlage
104/17
Aktenzeichen
TBR/Planung-hes
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

 

Beschluss des Bauausschusses:

 

Zu I:   Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der

Anlieger

 

Der Bauausschuss beschließt die unter Ziffer I – Vorlagenbegründung aufgeführten Abwägungen.

 

Beschlussvorschläge siehe Begründung

 

 

Zu II:   Festlegung des Bauprogramms

 

Der Bauausschuss beschließt für den Ausbau der "Irmtraud-Morgner-Straße“ im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 298E, Kennwort: "Wohnpark Dutum- Teil E" folgendes Bauprogramm:

 

Irmtraud-Morgner-Straße (Verkehrsberuhigter Bereich)

 

Es ist ein Ausbau als verkehrsberuhigter Bereich vorgesehen.

 

a)       Befahrbarer Bereich:

 

Pflasterung eines niveaugleichen verkehrsberuhigten Bereiches innerhalb der vorgegebenen Straßenparzelle, bestehend aus einer 4,00 m bis 6,00 m breiten Mischfläche aus grauem bzw. rotem Betonrechteckpflaster, d= 8 cm, mit Unterbau, Bk 0.3 nach RStO 12

 

b)    Parken:

 

Pflasterung von 2,00 m breiten Parkständen (Längsaufstellung) in Betonsteinpflaster anthrazit, d= 8 cm, mit Unterbau

 

c)    Begrünung:

 

-   Anlegung von 2,00 m breiten Grünbeeten mit Straßenbaum- bzw. Strauchpflanzung und mit Unterpflanzung zur Verschwenkung der Mischfläche

 

        Einfassung der Grünbeete mit Rundborden r=9 cm

 

 

-   Anlegung von 1,00 m breiten Grünstreifen (nahe Radweg)

 

 

d)    Entwässerung:

 

Straßenentwässerung mittels Straßenabläufen und 30 cm breiten Entwässerungsrinnen mit Anschluss an den vorhandenen Mischwasserkanal  

               

e)       Straßenbeleuchtung:

 

Betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung mit einer Lichtpunkthöhe von 6,0m

 

 


Begründung:

 

 

Zu I: Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger

 

Die Offenlage der Ausbauplanung von der Irmtraud-Morgner-Straße hat in der Zeit vom 07.02.2017 bis zum 22.02.2017 in den Räumen der Technischen Betriebe Rheine im Rathaus (Planung und Bau) stattgefunden.

 

Im Rahmen der Offenlage sind 3 Anlieger erschienen. Es wurde 3 Eingaben eingereicht. Die Eingaben sind als Anlage Nr. 1.1 bis 1.3 beigefügt.

 

 

1.1.1 Eingabe:

         Wegfall des Stellplatzes (zwischen Grünbeet und Leuchte vor Haus 8)

                                                                                                                            

Abwägung zu 1.1.1:

                                                                                                                            

Von Anliegerseite wird der Wegfall eines Stellplatzes vor dem Grundstück von Haus Nr. 8 gewünscht, um für ein später geplantes Haus (zwischen Haus Nr. 8 und 12) die Zufahrt zu ermöglichen. Die Zufahrt soll vorzugsweise südöstlich liegen.

 

Da eine Wohnhausbebauung hier möglich ist, schlägt die Verwaltung vor, den rechten Stellplatz entfallen zu lassen, um so eine spätere Zufahrt zu ermöglichen.

 

 

Abwägungsbeschluss zu 1.1.1:

 

Der Bauausschuss beschließt, den östlichen Stellplatz vor Haus Nr. 8 wegfallen zu lassen.

 

 

1.1.2 Eingabe:

         Kein Einverständnis mit den geplanten Leuchtentypen

                                                                                                                            

Abwägung zu 1.1.2:

                                                                                                                            

Ein Anlieger befürchtet, dass sich durch die geplanten Leuchtentypen mit einem 6m hohen Mast die Blendung verstärkt und ist mit der Planung nicht einverstanden.

 

Der Einsatz von 6 Meter hohen Leuchten führt zu einer geringeren Blendung gegenüber 4,5 Meter hohen Leuchten, da die Leuchtpunkte oberhalb des Blickfeldes des Autofahrers oder Fußgängers liegen. Zudem entsteht ein breiterer Lichtkegel, so dass die Abstände der Leuchten vergrößert und die Wattzahl deutlich verringert werden kann.

 

 

Abwägungsbeschluss zu 1.1.2:

 

Der Bauausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis.

 

 

1.2.1 Eingabe:

Bepflanzungswunsch

Straßenhöhe senken

                                                                                                                            

Abwägung zu 1.2.1:

                                                                                                                            

Ein Anlieger wünscht im Falle einer Verlegung der Beete gegenüber von Haus Nr. 7 auf seine Straßenseite, dass im Grünbeet der Baum entfällt. Ferner wird gewünscht, die Ausbauhöhen an seiner Grenze insbesondere im Zugangsbereich zu senken.

 

Aufgrund von Leitungen im nördlichen Straßenbereich, wird seitens der Versorgungsunternehmen darum gebeten, vor Haus Nr. 8-12 die zwei Baumstandorte entfallen zu lassen. Die Verwaltung sieht daher vor, dort Felsenbirnensträucher einzuplanen.

Um die Straßenhöhe vor Haus Nr. 7  - soweit wie technisch möglich - zu senken, wird die Rinne nach Süden verlegt. Das geplante Grünbeet vor Haus Nr. 12 bleibt auf der Nordseite bestehen.

 

Abwägungsbeschluss zu 1.2.1:

 

Der Bauausschuss nimmt die Anliegerwünsche zur Kenntnis.

 

1.2.2 Eingabe (mündlich):

Verschiebung der geplanten Leuchte vor Haus Nr. 7

                                                                                                                            

Abwägung zu 1.2.2:

                                                                                                                            

Von Anliegerseite wird um Verschiebung der Leuchte vor Haus Nr. 7 in östliche Richtung gebeten, um die angrenzende Mauer besser reinigen/streichen zu können.

 

Seitens der Verwaltung steht einer Verschiebung um etwa 1-2m in östliche Richtung nichts entgegen. Die Änderung ist in die Planung übernommen worden.

 

 

Abwägungsbeschluss zu 1.2.2:

 

Der Bauausschuss beschließt, die geplante Leuchte vor Haus Nr. 7 um 1-2 m in östliche Richtung zu verschieben.

 

 

1.3  Eingabe:

        Bepflanzungswunsch

        Straßenhöhe anheben

 

Abwägung zu 1.3:

                                                                                                                            

Ein Anlieger wünscht, dass das Grünbeet vor Haus Nr. 12 im Falle des  Wegfalls des Baumes mit einem vogelfreundlichen Strauch bepflanzt wird.

Weiterhin wird eine leichte Anhebung der Straßenhöhe im Zugangs- und Zufahrtsbereich gewünscht.

 

Aufgrund von Leitungen im nördlichen Straßenbereich, wird seitens der Versorgungsunternehmen darum gebeten, vor Haus Nr. 8-12 die zwei Baumstandorte entfallen zu lassen. Die Verwaltung sieht daher vor, dort Felsenbirnensträucher einzuplanen. Eine Anhebung der Straßenhöhen wird, soweit technisch möglich, durch die Verlegung der Rinne auf die südliche Seite erzielt.

 

 

Abwägungsbeschluss zu 1.3:

 

Der Bauausschuss nimmt die Anliegerwünsche zur Kenntnis.

 

 

Zu II:   Festlegung des Bauprogramms

 

Irmtraud-Morgner-Straße (Verkehrsberuhigter Bereich)

 

Die an der Irmtraud-Morgner-Straße angrenzenden Flächen sind inzwischen fast alle bebaut. Die Planung sieht einen Ausbau als verkehrsberuhigten Bereich vor. Der befahrbare Bereich wird innerhalb der vorgegebenen Straßenparzelle niveaugleich gepflastert. Die Mischfläche besteht aus sich abwechselnden grauen und roten Betonsteinpflasterbereichen. Die kurzen Farbflächen bewirken eine optische Verkürzung der Straße und fördern so eine Bremswirkung.

 

Die Parkstände werden in anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster innerhalb der Mischfläche erstellt. Zur Begrünung und Einengung der Fahrbahn werden Grünbeete mit Baum- bzw. Strauchbepflanzung angelegt, die durch eine Rundbordanlage eingefasst werden.

 

Für die elektrische Straßenbeleuchtung werden Leuchten mit einer Licht-punkthöhe von 6,0 m eingesetzt.

 

Die Entwässerung erfolgt über Entwässerungsrinnen mit Straßenabläufen und Anschluss an den vorhandenen Mischwasserkanal.

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1.1 – 1.3:  Eingaben

Anlage 2:              Lageplan der Abwägung