Betreff
Grundzüge der Ausschreibung der Betreuungsleistungen an fünf Rheiner Grundschulen
Vorlage
133/17
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung hinsichtlich der Ausschreibungen der Trägerschaften für die Durchführung von Betreuungsangeboten an den bezeichneten offenen Ganztagsschulen in Rheine zur Kenntnis.

 


Begründung:

 

Zum Schuljahr 2016/2017 wurden an sieben Rheiner Grundschulen die Trägerschaften für die OGS-Betreuung neu ausgeschrieben. Dabei wurden einheitliche Standards definiert, um die Qualität der Betreuung zu fixieren und eine Vergleichbarkeit der verschiedenen Betreuungsstandorte herzustellen. Nach einer kurzen Gewöhnungsphase kann von Seiten der OGS-Träger, der Schulverwaltung, den Schulleitungen und der Elternschaft ein fast durchweg positives Fazit zum letzten Ausschreibungsdurchgang und dessen Auswirkungen gezogen werden.

 

Dennoch war dies der bislang erste Ausschreibungsdurchgang der Stadt Rheine im Betreuungsbereich, wodurch sich an bestimmten Stellen noch Optimierungsbedarfe ergaben. Aus diesem Grunde wurde das Ausschreibungsverfahren für die restlichen OGS-Schulen für ein Jahr ausgesetzt, um dem neuen Vertragswerk einen Durchlauf zu ermöglichen und dabei ein Maximum an Feedback zu erhalten.

 

Der nächste Ausschreibungsdurchgang ist nun für Herbst 2017 angesetzt. Betroffen sind die Annetteschule, die Edith-Stein-Schule, die Franziskusschule Mesum, die Ludgerusschule Schotthock sowie die Michaelschule. Damit wären dann alle OGS-Schulen der Stadt Rheine ausgeschrieben, sodass die Mindeststandards für die Betreuung an allen Schulen einheitlich gelten.

Die ausgeschriebenen Verträge sollen dann ab dem 01.08.2018 in Kraft treten, mit einer Vertragslaufzeit von mind. vier Jahren. Dies gibt den Trägern mehr Zeit, ihre pädagogischen Konzeptionen an den Schulen aufzubauen und zu implementieren.

 

Inhaltlich orientieren sich die Ausschreibungsunterlagen stark am letzten Ausschreibungsdurchgang, mit kleineren Modifizierungen. Erwähnenswert ist an dieser Stelle insbesondere das angepasste Wertungsverfahren. In der Vergangenheit wurde im Leistungsverzeichnis ein Mindeststandard definiert, der vom Bieter zum besten Preis erfüllt werden musste. Diese Grundsystematik wurde übernommen, jedoch mit einer deutlich größeren Fokussierung auf pädagogische Aspekte. Der Preis bestimmt nun lediglich noch zu 30 Prozent, wer den Zuschlag erhält. Die restlichen 70 Prozent verteilen sich auf pädagogische Qualitätskriterien, die die zumeist eher formalen Mindeststandards des Leistungsverzeichnisses sinnvoll ergänzen.

 

Im Bereich des Preises wurden Festbeträge und Obergrenzen definiert. Letztere können bei Angebotsabgabe auch vom Bieter unterschritten werden. Dies erhöht die Kalkulierbarkeit der voraussichtlichen maximalen Betreuungskosten enorm. Weiterhin wurden in diesem Zusammenhang auch die für die Betreuung gewährten Gelder erhöht, sowie jährliche Steigerungsraten festgelegt, um die Rahmenbedingungen für ein qualitativ hochwertiges Betreuungsangebot zu schaffen.

Hinsichtlich der Bewertung der Qualität der einzelnen Angebote, wird derzeit eine Wertungsmatrix erstellt. Diese ist unterteilt in konzeptionelle Bausteine, die sich wiederum in Qualitätsstandards und Konkretisierungen ausgliedern. Anhand dieses Kriterienkataloges werden die Bieterangebote durchgesehen und entsprechend bepunktet.

 

Als Beispiel sei hier der konzeptionelle Baustein „Partizipation und Beteiligung“ genannt. Dieser umfasst unter anderem den Qualitätsstandard „den Eltern und Kindern steht eine umfassende und alltagsintegrierte Beteiligung bei der Gestaltung des OGS Angebotes zur Verfügung“. Um hier eine transparente und objektive Wertbarkeit zu ermöglichen, wird dieser Aspekt durch verschiedene Unterpunkte weiter konkretisiert. So etwa durch die Frage, ob festgelegte institutionalisierte Formen der Kinder- und Elternbeteiligung vorliegen. Träger mit eindeutigen und schulspezifischen Konzepten werden auf diesem Wege getrennt von Bietern, die lediglich oberflächliche Absichtserklärungen abgeben.

 

Nachdem die Ausschreibungsunterlagen im Entwurf in den nächsten Wochen fertig gestellt werden, erfolgt ebenfalls eine Beteiligung der Schulleitungen. Eine Beschlussvorlage zur definitiven Durchführung des Ausschreibungsverfahrens wird im September auf der Tagesordnung des Schulausschusses stehen.