Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der
Schulausschuss und Haupt- und Finanzausschuss empfehlen dem Rat der Stadt
Rheine folgenden Beschluss zu fassen:
1.
Der Beirat des Berufskollegs
Rheine wird aufgelöst.
2.
Der öffentlich-rechtliche Vertrag
zur Auflösung des Vertragsverhältnisses über die Trägerschaft
der Berufskollegs in Rheine vom 30.09.2010 wird in dem Umfang entsprechend geändert.
Begründung:
Im Zusammenhang mit dem Trägerwechsel der
beiden Berufskollegs in Rheine von der Stadt Rheine auf den Kreis Steinfurt ist
zwischen beiden Kommunen in § 4 des „Öffentlich-rechtlichen
Vertrages zur Auflösung des Vertragsverhältnisses über die Trägerschaft der Berufskollegs
in Rheine“ vom 30.09.2010 die Errichtung eines Beirates mit dem Ziel der Stärkung
der kooperativen und vertrauensvollen Zusammenarbeit vereinbart worden.
Der Beirat hat keine Entscheidungskompetenzen, sondern
ausschließlich eine beratende und empfehlende Funktion für die
Entscheidungsgremien des Kreises Steinfurt. Dem Beirat gehören insgesamt 6
stimmberechtigte und 2 beratende Mitglieder an. Stimmberechtigt sind jeweils
der Schuldezernent/ die Schuldezernentin, der Vorsitzende/die Vorsitzende des
Schulausschusses und ein weiteres Mitglied des Schulausschusses der Stadt
Rheine bzw. des Kreises Steinfurt. Beratende Mitglieder sind die Leiter der
beiden Berufskollegs in Rheine. Durch die Stadt Rheine wurden mit Beschluss des
Rates vom 11.10.2011 neben dem Schuldezernenten, Axel Linke, die Ratsmitglieder Resi Nagelschmidt
(Vertreterin Resi Overesch) und Udo Mollen ( Vertreterin Ulrike Stockel) als
stimmberechtigte Mitglieder entsandt.
Seit Errichtung des Beirates hat sich nicht die Notwendigkeit
ergeben, diesen einzuberufen. Alle größeren Maßnahmen der Schulen werden direkt
in den politischen Gremien des Kreises Steinfurt beraten.
Auch für die politischen Gremien der Stadt Rheine sind die
maßgeblichen Entscheidungen für die Berufskollegs öffentlich einsehbar.
Außerdem besteht im Einzelfall, unabhängig von der Existenz eines Beirates,
eine direkte Möglichkeit des Austausches zwischen der Stadt Rheine und dem
Kreis Steinfurt.
Aus den vorgenannten Gründen schlägt die Verwaltung im
Einvernehmen mit den beiden Schulleitungen vor den Beirat aufzulösen und den
Vertrag vom 30.09.2010 entsprechend zu ändern.
Eine gleichlautende Beschlussfassung wird ebenfalls beim Kreis
Steinfurt angestrebt.
Anlagen:
Anlage 1: Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Auflösung des Vertragsverhältnisses über die Trägerschaft der Berufskollegs in Rheine vom 30.09.2010
Anlage 2: Änderungsvertrag