Betreff
Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung für die Kindergartenjahre 2018/19 bis 2021/22
Vorlage
147/17
Aktenzeichen
II - 2 - At-JHP
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die in der Anlage beigefügte Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung für die Kindergartenjahre 2018/19 bis 2021/22.

 


Begründung:

 

1.        Variablen in der Kindergartenbedarfsplanung

 

Der vorliegenden Kindergartenbedarfsplanung liegen die folgenden Variablen zugrunde:

 

·                Die Geburtenentwicklung

·                Der Wanderungssaldo

·                Die Betreuungsquote

 

Die Geburten haben sich in Rheine sehr positiv entwickelt. Da die Zahl der Frauen im gebärfähigen Alter (15-45 Jahre) in den Folgejahren nur sehr geringfügig zurückgehen wird, wurde die Geburtenentwicklung neu eingeschätzt und gegenüber den vorangegangenen Jahren nach oben angepasst.

 

Der Wanderungssaldo ist im Vorjahr nicht weiter angestiegen, sondern sogar auf den Durchschnitt der letzten 5 Jahre zurückgefallen. Es wird daher mit diesem Durchschnitt weiter gerechnet.

 

Die Betreuungsquoten im U3-Bereich steigen weiter an. Erstmals werden mit diesem Bericht die Betreuungsquoten für die 2-jährigen Kinder und die Kinder, die jünger sind, differenziert dargestellt.

 

 

 

2.        Bedarfsfeststellung für Ü3- Kinder

 

Der Ausbau der Kindertageseinrichtungen muss fortgesetzt werden. Obwohl zum Kindergartenjahr 2016/17 3 neue Einrichtungen Kita Thieberg, Kita Kunterbunt, Kita Löwenzahn geschaffen wurden und mit Beginn des Kindergartenjahres 2017/18 zusätzliche Gruppen in der AWO-Kita und in der Kita St. Elisabeth zur Verfügung stehen, wurde das angestrebte Ziel, die Überbelegung abzuschaffen, noch nicht erreicht. Vielmehr verschärft die Prognose der steigenden Kinderzahlen die Notwendigkeit, zusätzliche Plätze für die Ü3-Kinder zu schaffen.

 

Stadtweit werden mehr als 200 Plätze benötigt, wenn man grundsätzlich auf Überbelegung verzichten will.

 

 


3.      Bedarfsfeststellung für U3-Kinder in institutionellen Einrichtungen

 

Die bisherige Gesamtbetrachtung des Betreuungsbedarfes der U3-Kinder weist schon deutliche Steigerungsraten auf:

 

Zum Stichtag 31.12.2014 betrug die Bedarfsquote 26,6%.

Zum Stichtag 31.12.2015 betrug die Bedarfsquote 27,2%.

Zum Stichtag 31.12.2016 betrug die Bedarfsquote 30,1%.

 

Deutlich erhöht hat sich die Nachfrage bei den Kindern unter zwei Jahren. Da diese Kinder nur in der Gruppenform II betreut werden dürfen, wäre ein weiterer Ausbau der U3-Betreuung ohne Differenzierung nach den Gruppenformen I und II nicht zielführend.

 

Mit dieser Kindergartenbedarfsplanung wird daher erstmals im U3-Bereich zwischen 2-jährigen Kindern (U3) und jüngeren Kindern (U2) unterschieden. Dazu wurden zunächst für beide Altersklassen getrennt die Betreuungsquoten ermittelt.

 

Zum Stichtag 31.12.2016 betrug die Bedarfsquote bei den 2-jährigen Kindern (U3) 73,2% und bei den jüngeren Kindern (U2) 8,9%

 

Erste Ansätze, um zusätzliche Gruppenformen II zu schaffen, werden im beiliegenden Bericht aufgezeigt.

 

 

 

4. Kindertagespflege

 

Nicht alle Eltern erhalten für ihre U3-Kinder einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung. Daher muss der Rechtsanspruch auf frühkindliche Betreuung durch die Kindertagespflege sichergestellt werden. Angesichts der steigenden Betreuungsquoten wird trotz des Ausbaus der Betreuung in den Kindertageseinrichtungen die Zahl der Betreuungsplätze in der Kindertagespflege weiter wachsen müssen.

 

 

Detaillierte Informationen zu der Bedarfsfeststellung für Ü3-Kinder und U3-Kinder in Rheine sind dem beiliegenden Bericht zu entnehmen.