Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den unterjährigen Bericht für den Fachbereich 3 – Recht und Ordnung – mit dem Stand der Daten zum 31.05.2017 zur Kenntnis.
Begründung:
Nach der vom Rat verabschiedeten Rahmenleitlinie „Controlling und Berichtswesen“ sind für die Stichtage 31.05. und 31.10. eines jeden Haushaltsjahres unterjährige Berichte der Fach- und Sonderbereiche in den Fachausschüssen zu beraten. Darzustellen ist von den Fach- und Sonderbereichen insbesondere die voraussichtliche Entwicklung zum Jahresende bezogen auf die Kennzahlen und den Teil-Ergebnisplänen sowie die Abweichungen bei Investitionsmaßnahmen.
Zu berichten sind:
1. Ergebnisrechnung,
bezogen auf Ertrags- und Aufwandszeile:
- Abweichungen von +/- 10 %, wenn der Abweichungsbetrag mindestens 5 T€ beträgt
- Alle Abweichungen ab 50 T€
2. Finanzrechnung – Nachweis einzelner Investitionsmaßnahmen,
bezogen auf den Gesamtsaldo der Ein- und Auszahlungen:
- Abweichungen von +/- 10 %, wenn der Abweichungsbetrag mindestens 50 T€ beträgt
Über geringere Abweichungen kann berichtet werden.
Über folgende nachgeordnete Budgets wird nicht gesondert berichtet, da keine entsprechenden Abweichungen vorliegen:
- Produktgruppe 31 – Service Recht für die Gesamtverwaltung
- Produktgruppe 34 – Bürgerservice
Gegenüber der Haushaltsplanung ergeben sich im Ergebnisplan für den Fachbereich 3 voraussichtlich Verbesserungen in Höhe von 90.000 €.
Anlagen:
Anlage 1: Bericht zum Stichtag 31.05.2017