Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, der kath. Kirchengemeinde St. Dionysius einen kommunalen Zuschuss zur notwendigen Sanierung ihrer Kindertageseinrichtung St. Josef, Katerkampweg 14, 48431 Rheine, einen Zuschuss in Höhe von 50 % der zuwendungsfähigen Kosten, maximal jedoch 151.050,00 Euro zu gewähren.

 


Begründung:

 

Die kath. Kirchengemeinde St. Dionysius hat im Dezember 2015 vom Architekten Markus Ernsting ihre Kindertageseinrichtung St. Josef am Katerkampweg hinsichtlich einer notwendigen Sanierung bewerten lassen und dem Jugendamt den Sanierungsbedarf angezeigt (Anlagen 1 a und 1 b).

 

Am 28.01.2016 fand eine gemeinsame Ortsbegehung statt. Anschließend wurde von der städtischen Hochbauverwaltung eine baufachliche Stellungnahme erstellt. Die baufachliche Stellungnahme (vgl. Anlage 2) kommt zu dem Ergebnis, dass nicht alle vom Architekten vorgeschlagenen Maßnahmen notwendig sind, dass aber dringliche und notwendige Maßnahmen, die sich auf 328.000 Euro summieren, umgesetzt werden sollten.

 

Im Rahmen der Haushaltsplanungen 2017 f. wurden entsprechende Mittel im Haushaltsplan bereitgestellt. Parallel hat die kath. Kirchengemeinde St. Dionysius in Ihren Gremien die Genehmigung des Kita-Sanierung eingeholt.

 

Die seinerzeitige Kostenschätzung wurde vom Architekten geprüft. Die veranschlagten Maßnahmen bleiben nicht nur im Kostenrahmen, sondern reduzieren sich auf 316.000 Euro.

 

Während der Sanierung können die Kinder nicht im Gebäude der Kita St. Josef verbleiben. In Zusammenarbeit mit dem Landesjugendamt wurde folgende Ausweichlösung erarbeitet und genehmigt. Die jüngeren Kinder werden während der Sanierungszeit im Mehrzweckraum der Kita St. Gertrud betreut. Ausreichende Schlafmöglichkeiten für die U3-Kinder sind dort vorhanden.

 

Die Ü3-Kinder werden direkt neben der Kita St. Josef im benachbarten Jugendzentrum betreut und können so auch weiterhin die Außenspielfläche der Kita nutzen.

 


 

Finanzierung:

 

Allgemeines zur Sanierung von Kindertageseinrichtungen

 

Der Unterhalt der Gebäudesubstanz von Kindertageseinrichtungen gehört zu den Aufgaben des jeweiligen Trägers. Mit den Kindpauschalen nach § 19 KiBiz sind sämtliche Kosten einer Kindertageseinrichtung abgegolten.

 

Der Verwendungsnachweis, den der Träger einer Kindertageseinrichtung nach § 20 Abs. 4 KiBiz für jedes Kita-Jahr vorzulegen hat, ist bei den Aufwendungen gegliedert in Personalkosten, Investitionen, Mieten, Sachkosten und sonstige Aufwendungen.

 

Überschüsse eines Kita-Jahres werden einer Rücklage zugeführt. In Jahren mit erhöhtem Aufwand (z.B. Erneuerung der Heizungsanlage) kann auf die Rücklage zurückgegriffen werden.

 

Die jahrelange Anpassung der Kindpauschalen von nur 1,5 % hat in den letzten Jahren oftmals nicht ausgereicht, die Personalkostensteigerungen aufzufangen. Notwendige Überschüsse für den Unterhalt der Gebäudesubstanz wurden geringer.

 

Wenn dann (auch bedingt durch das jeweilige Alter der Kindertageseinrichtung) ein Sanierungsstau auftritt, reichen die Rücklagen in der Regel nicht mehr aus.

 

Bis Ende 2012 hat das Land NRW in den Fällen, in denen wegen des Sanierungsstaus der Betrieb der Einrichtung nicht mehr gesichert war, einen Zuschuss von 50 % der notwendigen Kosten bereitgestellt. Die restlichen 50 % haben sich Kommune und Träger je zur Hälfte geteilt.

 

Seit 2013 wurden diverse Kindertageseinrichtungen nur mit Trägermitteln und Mitteln der Stadt Rheine saniert.

 

 

Zur Sanierung der Kita St. Josef

 

Die baufachliche Stellungnahme bescheinigt notwendige Kosten in Höhe von 328.000 Euro, die sich aufgrund aktueller Zahlen auf 316.000 Euro reduzieren. Die KiBiz-Rücklage der Kita St. Josef beläuft sich auf 13.900 Euro und ist vorrangig einzusetzen. Es verbleiben zuwendungsfähige Kosten in Höhe von 302.100 Euro.

 

Das Bischöfliche Generalvikariat (BGV) beteiligt sich mit einem Zuschuss in Höhe von 151.050 Euro und zahlt damit wie bei den vorausgegangenen Sanierungsmaßnahmen der letzten Jahre 50 % der Kosten.

 

Es verbleiben somit 151.050 Euro, die als kommunaler Zuschuss zur Sanierung notwendig sind (vgl. Anlagen 3 a und 3 b).

 

Diese Summe wurde bei der Haushaltsplanaufstellung für 2017 berücksichtigt und steht im Projekt 2102-01 zur Verfügung.


Anlagen:

 

1 a) Bewertung des Architekten

1 b) Kostenschätzung des Architekten

2) Baufachliche Stellungnahme der Stadt Rheine

3 a) Antrag des Trägers

3 b) aktuelle Kostenschätzung