Betreff
Fortschreibung des Medienentwicklungsplans für Rheiner Schulen
Vorlage
176/17
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Schulausschuss beauftragt die Schulverwaltung bis zur nächsten Sitzung mit der Erstellung eines Konzeptes für die Fortführung des Medienentwicklungsplans für die Schulen der Stadt Rheine.

 

 

 


Begründung:

 

 

In den vergangenen Jahrzehnten hat sich die Mediennutzung in der Gesellschaft deutlich verändert. Digitale Medien bestimmen heute weitestgehend den Alltag der Menschen. Auch in der Schule ist diese Entwicklung angekommen. Mit dem Leitbild »Lernen im digitalen Wandel« und dem Programm »Gute Schule 2020« fordert und fördert das Land Nordrhein-Westfalen u.a. das Lernen in der digitalen Welt. Alle Schülerinnen und Schüler sollen ihre Medienkompetenzen in Schule und Unterricht entwickeln können, damit sie besser lernen und sich auch den Gefahren der digitalen Welt besser erwehren können.


Mit voranschreitender Digitalisierung wird das Lernen im Digitalen Wandel eine Herausforderung, der sich alle Schulträger stellen müssen.


Die gemeinsame Erklärung »Schule in der digitalen Welt« der Landesregierung, des Städtetages NRW, des Landkreistages NRW und des Städte- und Gemeindebundes NRW zur Umsetzung des Programms »Gute Schule 2020« sendet ein deutliches Signal, schulisches Lernen in der digitalen Welt gemeinsam zu fördern und flächendeckend allen Schülerinnen und Schülern zu ermöglichen. Gelingende Schul- und Unterrichtsentwicklung muss alle relevanten Handlungsfelder ganzheitlich in den Blick nehmen und vor Ort praktikable Lösungen finden.

 

Dazu zählen:

•Medienkompetenzförderung, digitale Schulbücher und vielfältige, online erreichbare Lernmittel

•Breitbandzugang, WLAN und Präsentationstechnik in der Schule

•geschützte Cloudanwendungen für Kommunikation, Organisation und Zusammenarbeit

 

Um digitale Medien gewinnbringend nutzen zu können, bedarf es Strukturen und Prozesse. Dabei gilt:

„Nicht die Technik oder die Geräte verbessern das Lernen per se, sondern die angebotenen schülerzentrierten Lernarrangements, in denen verschiedene Medien und Medienverbünde Berücksichtigung finden.“
Dies muss der Ausgangspunkt für die Planung und Anschaffung von IT-Ausstattung an Schulen sein. Denn Lernen ist ein Prozess, in dem sich Schülerinnen und Schüler aktiv Kompetenzen aneignen. Dazu sind Lernarrangements notwendig, die Lernmethoden, Lernmittel und Lernräume aufeinander abgestimmt kombinieren. In einer solchen Lernkultur spielen Medien – analog oder digital – eine zentrale Rolle. Nicht zuletzt ist heute stärker als in der Vergangenheit der verantwortungsvolle Umgang mit Medien selbst ein zentraler Bestandteil des eigenen Lebens.

Die Beschaffung, Installation, Implementierung, Pflege und der Einsatz von sinnvoller, lernförderlicher IT-Ausstattung in Schule und Unterricht kann nur im Zusammenspiel zwischen Schule und Schulträger gelingen. Eine abgestimmte

Medienentwicklungsplanung des Schulträgers, aufbauend auf den Medienkonzepten der einzelnen Schulen, ist Ausdruck gelungener Schulentwicklung am kommunalen Standort.

Bei der Prioritätensetzung für die Ausstattung der Schulen ist zweierlei zu bedenken:

Aus fachlichen Gründen bietet sich eine Reihenfolge der Maßnahmen »von außen nach innen« an: Breitbandzugang (möglichst über Glasfaser) ist Voraussetzung für eine sinnvolle Nutzung von LAN und WLAN und ist deshalb immer zuerst zu betrachten. Entsprechend hat der Schulträger zur Ermöglichung von Lernen in der digitalen Welt schnelle Internetanschlüsse geplant und im Jahr 2017 einrichten lassen.

 

Die pädagogische Sinnhaftigkeit eines Breitbandanschlusses der Schulen erfordert zunächst nur eine Antwort auf die allgemeine Frage, ob die Schule überhaupt die digitale Welt zur Schul- und Unterrichtsentwicklung nutzen will. Bei der WLAN-Ausleuchtung ist dann zu fragen, in welchen Unterrichtsräumen und anderen Bereichen der Schule Internet sinnvoll und notwendig ist. Und erst recht bei der Ausstattung mit Präsentationstechnik in Unterrichtsräumen spielen pädagogische Überlegungen zunehmend eine Rolle.

 

Nachhaltige Medienentwicklung in Schulen

Der Medienentwicklungsplan(MEP) ist ein Instrument, mit dem Schulträger in Abstimmung mit den Schulen und ggf. externen Dienstleistern den Einsatz von Medien in Schulen planen und die dafür erforderlichen Voraussetzungen beschreiben können. Er verbindet das pädagogische mit dem technischen Konzept (Ausstattung, Vernetzung, Wartung) und dem organisatorischen

Konzept (Fortbildung und Finanzierung). Damit sind auch die drei Partner der

Textfeld: Abbildung 1: Phasen der Medienentwicklungspla-nung

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Medienentwicklungsplanung benannt: die Schulen, der Schulträger und IT-Fachleute. Voraussetzung für den Medienentwicklungsplan ist ein pädagogisches Konzept für den Einsatz digitaler Medien in der Schule. Dieses Konzept soll in das Schulprogramm eingebettet sein und ist somit Teil der Schul- und Unterrichtsentwicklung. Der Prozess der Medienentwicklung als Zusammenspiel zwischen Schulträger und seinen Schulen lässt sich in vier Phasen einteilen. Die einzelnen Phasen liegen zum Teil in beiderseitiger Verantwortung.

Die Medienentwicklungsplanung ist ein längerer, fortwährender Prozess, in dem verschiedene Akteure auf Seiten der Schulen, der Verwaltung und der Politik einzubinden sind. Es sind deshalb bestimmte Strukturen notwendig, denn ohne Kooperation und Konsens wird die Medienentwicklungsplanung von den betroffenen Akteuren nicht akzeptiert und keine tragfähige Entscheidungsgrundlage für die kommunalpolitischen Gremien sein. Eine Strukturierung des Planungsprozesses und der einzelnen Arbeitsschritte, die Moderation von Sitzungen mit dem Ziel der Konsensfindung sowie die Information von Gremien und Verwaltung sind einige Beispiele.

Die Medienentwicklungsplanung soll Teil der Schulentwicklungsplanung sein. Der Medienentwicklungsplan thematisiert die Rahmenbedingungen, die Ziele und die notwendigen Mittel, um die digitalen Medien in den Unterrichtsalltag zu integrieren und allen Schülerinnen und Schülern den Umgang mit diesen zu ermöglichen sowie alters- und zielgruppengerechte Stufen der Medienkompetenz zu erwerben

 

Die Schulen – Medienkonzept

Der Einsatz von Medien findet in Schulen in unterschiedlichen Formen und in verschiedenen Unterrichtssituationen statt. Das Ziel eines schulumfassenden Medienkonzeptes ist es, Lernen mit Medien systematisch in Lernprozesse zu integrieren. Schülerinnen und Schüler erwerben so Kenntnisse, Einsichten, Fähigkeiten und Fertigkeiten, um den Herausforderungen in einer von Medien beeinflussten Welt gerecht zu werden. Das schulische Medienkonzept schafft durch einen Austausch aller in der Schule Beteiligten eine gemeinsame Basis für die aktive Gestaltung der Lernumgebung und Unterrichtsorganisation.

 

 

Einem Schulträger, der seine Schulen nachhaltig ausstatten möchte, wird dieses Konzept als Orientierung für den kommunalen Medienentwicklungsplan dienen. Investitionen können somit langfristig und sinnvoll geplant werden. Die Gestaltung und Fortschreibung eines Medienkonzepts ist ein Prozess, der auf mehreren Ebenen einer Schule erfolgt und gemeinsam abgestimmt werden muss. Kooperation ist wichtig: So sind neben der Schulleitung insbesondere die Fachkonferenzen mit ihren fachlichen Lernmittelkonzepten der Motor bei der Fortschreibung des Medienkonzepts.

Ein Medienkonzept beinhaltet Angaben

• zur Unterrichtsentwicklung

Textfeld: Abbildung 2: Erstellung eines Medienkonzeptes• zum Ausstattungsbedarf

• zur Fortbildungsplanung

Um die unterrichtlichen Ziele erreichen zu können, sind die entsprechende Ausstattung mit Multimediageräten, die Vernetzung der Computerarbeitsplätze bzw. in Schule genutzten Geräten über geeignete IT-Infrastrukturen und Cloudlösungen (wie z. B. LOGINEO NRW), ein geeigneter Internetzugang und die Verfügbarkeit von entsprechenden Unterrichtsmedien notwendige Voraussetzungen. Vereinbarungen zur Anschaffung neuer Soft- und Hardware (z. B. Tablets, digitale Präsentationsmöglichkeiten) und deren Bereitstellung in der Schule sind wichtig. Die entsprechende Ausstattungsplanung fängt in den Fachkonferenzen optimalerweise mit den fachlichen Lernmittelkonzepten an. Anschließend werden diese Anforderungen zusammengetragen und im Medienkonzept der Schule zusammengefügt. Die im Medienkonzept formulierte Bedarfsanalyse der Schule dient dem lokalen Schulträger als eine Säule für seinen Medienentwicklungsplan

 

Die Schulen der Stadt Rheine haben dem Schulträger ihre aktuellen Medienkonzepte zuletzt Anfang 2017 vorgelegt.

 

Der Schulträger – Medienentwicklungsplanung

Textfeld: Abbildung 3: Schulträger und Schulen sind gemein-sam an Entwicklung und Fortschreibung der Medien-konzepte beteiligtDie Ausstattung der Schulen mit Medien dient der Verbesserung des Lernens im Unterrichtsalltag. Dieser hat sich durch den Einsatz der digitalen Medien verändert. Lernen mit digitalen Medien führt zu anderen Formen des Lehrens und Lernens, z. B. vom tendenziell eher »lehrerzentrierten« zum verstärkt »schülerorientierten« Unterricht. Darüber hinaus sollen die Schülerinnen und Schüler bestimmte Fertigkeiten und Kompetenzen (Medienkompetenzen) während ihrer Schullaufbahn erwerben. Zur Umsetzung dieser Zielorientierung sollen die Schulen pädagogisch qualifizierte Medienkonzepte vorlegen; letztere müssen von den Bearbeiterinnen und Bearbeitern des Medienentwicklungsplanes zumindest in ihrem pädagogischen Gehalt nachvollziehbar sein. Dieser pädagogischen Basis wird man als Schulträger durch eine reine Festlegung eines Schüler /Rechner-Verhältnisses nicht gerecht.

 

 

Mit Blick auf die notwendige Handlungssicherheit für den Schulträger und die Schulen ist mit dem Medienentwicklungsplan eine mittelfristige Finanz- und Organisationsplanung vorzulegen. Dabei hat sich ein Zeitraum von etwa fünf Jahren bewährt.

Insgesamt gesehen soll der Medienentwicklungsplan für folgende Teilbereiche Ziele und Mittel festlegen bzw. diese auf der Basis bereits geleisteter Vorarbeiten übernehmen:

• pädagogisch orientierte Medienkonzepte der Schulen

• IT-Konzeption (Ausstattungsregeln und Homogenisierung von Ausstattungen in Schulen mit Möglichkeiten der Individualisierung)

• Investitions- und Kostenplanung für den Schulträger

• Wartungs- und Support-Konzept

• Fortbildungs- und Qualifizierungsprogramm sowie

• Controlling und Berichtswesen

 

Die IT – Technische Umsetzung

Die Umsetzung des Medienentwicklungsplanes bedarf des Zusammenwirkens von Schulen, Schulträger und IT-Fachleuten. Vor allem die Bereiche Support, Service und Wartung verdienen ein besonderes Augenmerk, denn nicht nur die Installation, sondern auch der Betrieb und die Nutzbarkeit der technischen Ausstattung ist hier entscheidend. Nur zuverlässig nutzbare Ausstattung kann einen pädagogischen Mehrwert erbringen.

 

 

 


 

Medienentwicklungsplan der Stadt Rheine

Im Jahr 2010 wurde nach mehrjähriger Vorbereitung der erste „Medienentwicklungsplan der Stadt Rheine“ (MEP2010) unter Einbeziehung der Schulleitungen, der Lehrerkollegien und der Schulverwaltung vom Rat der Stadt Rheine beschlossen. Dieser ist inzwischen in allen Schulen der Stadt Rheine umgesetzt.

Die seit 2010 gesammelte Erfahrung mit dem MEP und oben beschriebene, geänderte Anforderungen erfordern die Anpassung bestehender Standards. Dies soll einfließen in die Fortschreibung des Medienentwicklungsplanes für die Schulen der Stadt Rheine.

Anpassungsbedarf besteht unter anderem zu folgenden Themen:

-      Lizenzen für den Einsatz von Software, digitalen Schulbüchern und Medien

-      Digitale Klassenbücher, digitale Stundenpläne und Stundenplananzeigen

-      Selbstlernplattformen und digital zu vermittelnde Lehrplaninhalte

-      Cloud-Plattform für Lehrer und Schüler (z.B. „Logineo NRW“, „Hausaufgabenserver“)

-      Zeitgemäße Präsentationsmöglichkeiten in jedem Klassenraum z.B. über Beamer und elektronischen Tafeln

-      Notebooks und Tabletts, BYOD (Bring Your Own Device; Einsatz von privaten Geräten der Schüler und Lehrer in der Schule)

-      EDV für Sekretariate, Hausmeisterdienst, Betreuung (OGS) und Schulleitungen (schulisches Verwaltungsnetz)

-      Schulische Infrastruktur

o   Flächendeckende Verfügbarkeit von WLAN

o   EDV-Verkabelung bis in den Klassenraum

o   Bedarfsgerechte schulischen Internetzugänge

o   Telefonanlagen

-      (Wieder)Beschaffung von Geräten und Software

-      Beschaffungsverfahren (Einsatz digitaler Plattformen gesetzlich gefordert)

Es bedarf eines zwischen den Schulen und dem Schulträger abgestimmten Konzeptes.

Unter Einbeziehung der Medienkonzepte der Schulen sind neben der Erstbeschaffung Schulungs-, Betriebs-, Reparatur- und Folgekosten sowie Kosten der Wiederbeschaffung zu berücksichtigen.

Hierbei sollen einheitliche und gemeinsame technische und organisatorische Standards für alle Schulen der Stadt Rheine die Grundlage für den Betrieb der den Anforderungen entsprechenden, sicher und wirtschaftlich betriebenen EDV-Umgebung für Unterricht und Verwaltung sein.