Betreff
Weiterentwicklung der heilpädagogischen Kindertageseinrichtungen
Vorlage
177/17
Aktenzeichen
II - 2 - 10 kös
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen zur Weiterentwicklung der heilpädagogischen Kindertageseinrichtungen zur Kenntnis.


Begründung:

 

In der letzten Jugendhilfeausschusssitzung am 08.03.2017 wurde vom Vertreter des Jugendamtselternbeirates, Herrn Happe, eine Nachfrage zum Dreikönigs-Kindergarten gestellt. Der Elternrat des Dreikönigs-Kindergartens befürchtet, dass individuelle Förderplätze in die regulären Kitas verlagert werden sollen.

 

Der Elternrat hatte deswegen das Landesjugendamt um Informationen gebeten.

 

Am 20.03.2017 haben Vertreter des Landesjugendamtes das Projekt zur Weiterentwicklung der heilpädagogischen bzw. kombinierten Kindertageseinrichtungen vorgestellt und Fragen der Eltern beantwortet:

 

Beim Landesjugendamt existiert ein Arbeitskreis Kinder mit Behinderungen, der sich mit der Weiterentwicklung der heilpädagogischen bzw. kombinierten Kindertageseinrichtungen beschäftigt. Der Arbeitskreis besteht aus Vertretern von 3 Jugendämtern, allen 6 Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege und dem Landesjugendamt.

 

Derzeit gibt es zwei Formen der Finanzierung/Förderung für die Betreuung von Kindern mit Behinderung in Kitas:

 

1.   Förderung in wohnortnahen inklusiven Kitas (Gesetzliche Grundlagen: KiBiz in Verbindung mit Leistungen des LWL, Heilmittel gemäß SGB V).

 

2.   Förderung in heilpädagogischen Kitas (Gesetzliche Grundlagen: Eingliederungshilfe gemäß SGB IX und SGB XII, Landesrahmenvertrag NRW, Mitfinanzierung der medizinisch-therapeutischen Leistungen im Rahmen des SGB V).

 

Im Rahmen des Projektes wird auf der Basis von und gemeinsam mit sechs Modellprojekten erörtert und geprüft, ob und in welcher Form

 

-         die heilpädagogischen Kitas im Sinne einer inklusiven Erziehung weiterentwickelt werden können und

 

-         in diesem Zusammenhang auf eine Finanzierung auf Basis der Kitafinanzierung/KiBiz und der LWL-Förderrichtlinien umgestellt werden können.

 

Dabei soll auch zukünftig eine bedarfsgerechte Förderung der Kinder sichergestellt werden.

 

Auf Basis der Erkenntnisse mit den sechs Modelleinrichtungen soll sodann ein Konzept für die Weiterentwicklung der HPK im vorstehenden Sinne entwickelt werden. Nach den Aussagen der Vertreterinnen und Vertreter des Landesjugendamtes ist das Projekt ergebnisoffen und schließt mit einer Bewertung der Projektergebnisse unter fachlichen und finanziellen Aspekten. Über die weitere Vorgehensweise und die Frage einer Umsetzung der Projektergebnisse wird sodann auch unter Beteiligung der politischen Gremien im LWL entschieden werden.

 

Die Ergebnisse dieses Prozesses sind zeitlich nicht absehbar, zumal sich die gesetzlichen Rahmenbedingen durch die angekündigten Neufassungen des KiBiz und des Bundesteilhabegesetzes noch ändern können.

 

Die Weiterentwicklung wird nach Aussagen der Vertreterinnen und Vertreter des Landesjugendamtes – unabhängig von den Projektergebnissen im Einzelnen – jedenfalls nicht zu einer Auflösung des Dreikönigs-Kindergartens und einer Verlagerung der Plätze auf andere Regelkitas führen. Derartiges sei konzeptionell nicht beabsichtigt.

 

Die Befürchtung der Eltern, dass die Weiterentwicklung der heilpädagogischen Kitas einen ähnlichen negativen Verlauf nehmen wird, wie die Umsetzung der Inklusion in den Schulen, konnte das Landesjugendamt trotz gegenteiliger Beteuerungen nicht abwenden.

 

Als Anlage ist dieser Vorlage das Arbeitspapier des Arbeitskreises Kinder mit Behinderungen beigefügt, welches vom Landesjugendamt in der Veranstaltung am 20.03.2017 zur Verfügung gestellt wurde.