Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt den unterjährigen Bericht für das Jugendamt mit dem Stand der Daten zum 31.05.2017 zur Kenntnis.
Nach der vom Rat verabschiedeten Rahmenleitlinie „Controlling und Berichtswesen“ sind für die Stichtage 31.05. und 31.10. eines jeden Haushaltsjahres unterjährige Berichte der Fach- und Sonderbereiche in den Fachausschüssen zu beraten. Darzustellen ist von den Fach- und Sonderbereichen insbesondere die voraussichtliche Entwicklung zum Jahresende bezogen auf die Kennzahlen und den Teil-Ergebnisplänen sowie die Abweichungen bei Investitionsmaßnahmen.
Zu berichten sind:
1. Ergebnisrechnung,
bezogen auf Ertrags- und Aufwandszeile:
- Abweichungen von +/- 10 %, wenn der Abweichungsbetrag mindestens 5 T€ beträgt
- Alle Abweichungen ab 50 T€
2. Finanzrechnung – Nachweis einzelner Investitionsmaßnahmen,
bezogen auf den Gesamtsaldo der Ein- und Auszahlungen:
- Abweichungen von +/- 10 %, wenn der Abweichungsbetrag mindestens 50 T€ beträgt
Über geringere Abweichungen kann berichtet werden.
Über folgende nachgeordnete Budgets wird nicht gesondert berichtet, da keine entsprechenden Abweichungen vorliegen:
- 2101 Förderung junger Menschen und Familien
- 2103 Gesetzliche Vertretung für Minderjährige und Erwachsene
- 2104 Kinder- und Jugendarbeit
- 2105 Öffentliche Spielplätze
Gegenüber der Haushaltsplanung ergeben sich im Ergebnisplan für das Jugendamt voraussichtlich Verschlechterungen in Höhe von 83.000 €.
Im Finanzplan ergeben sich voraussichtlich keine Veränderungen.