I. Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger
II. Bauprogramm
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Beschluss des Bauausschusses:
Zu I: Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den
eingegangenen Anre-
gungen und Bedenken
Beschlussvorschläge siehe Begründung
Zu II: Bauprogramm
Der Bauausschuss beschließt das nachfolgende Bauprogramm für den Ausbau
der Industriestraße von Haus Nr. 25 (Anschluss an
die bereits 1974 verbesserte Industriestraße) bis Neue Stiege:
Industriestraße von Haus Nr. 25 (Anschluss an die bereits
1974 verbesserte Industriestraße) bis Neue Stiege
Ausbau
im Separationsprinzip mit:
1.
Fahrbahn
in Asphalt mit Unterbau
2.
Gehwege
aus grauem Betonsteinbelag mit Unterbau
3.
Straßenentwässerung
mit Anschluss an die Kanalisation
4.
Betriebsfertige
elektrische Straßenbeleuchtung
Begründung:
Zu I: Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger
Die Offenlage der Ausbauplanung der Industriestraße von Haus Nr. 25 (Anschluss an die bereits 1974 verbesserte Industriestraße) bis Neue Stiege fand in der Zeit vom 08. Mai 2017 bis 23. Mai 2017 in den Räumen der Technischen Betriebe Rheine (Planung) im Neuen Rathaus statt.
Während der Offenlage gingen folgende Änderungswünsche bzw. Eingaben ein.
Die Eingaben sind als Anlage beigefügt.
Eingabe 1
Die Eingabe ist als Anlage 1 beigefügt.
Abwägung:
Nachfragen und der Wunsch nach dem Ausbau der Gehwege führten zur Aufnahme der Industriestraße von Haus Nr. 25 (Anschluss an die bereits 1974 verbesserte Industriestraße) bis Neue Stiege in die Prioritätenliste.
Die Gehwege sind zurzeit mit einer wassergebundenen Decke befestigt.
Diese entspricht nicht mehr dem heutigen Ausbaustandart.
Aufgrund der Ergebnisse der Bodenuntersuchung hat sich herausgestellt, dass der alleinige Ausbau der Gehwege wegen des teils höchstbelasteten vorhandenen Materials nicht möglich ist.
Die Fahrbahn befindet sich in einem schlechten Zustand. Sie besteht aus
verschiedenen Materialien und weist im gesamten Bereich Ausbesserungsstellen
auf. Die Fahrbahndecke zeigt an vielen Stellen Längs- und Querrisse in
unterschiedlichem Umfang. Gerade in den Nahtbereichen der Ausbesserungsflächen
befinden sich Risse in größerer Anzahl und Ausdehnung, die sich an einigen
Stellen bereits zu Aufbrüchen ausgeweitet haben.
Die Hochbordanlage ist zum Teil beschädigt (abgeschlagene Kanten oder
ganz abgängig). Es fehlen Absenkungen an einigen Zufahrten und Garagen. An der
Südseite der Industriestraße im Bereich von der Straßeninsel vor dem Bahnhof
bis zur Hälfte des Platzes vor der Lagerhalle ist die Bordanlage nicht
vorhanden.
Abwägungsbeschluss:
Der Bauausschuss beschließt die Umsetzung der Baumaßnahme und des Planes der Abwägung.
Eingabe 2
Die Eingabe ist Anlage 2 beigefügt.
Abwägung:
Nachfragen und der Wunsch nach dem Ausbau der Gehwege führten zur Aufnahme der Industriestraße von Haus Nr. 25 (Anschluss an die bereits 1974 verbesserte Industriestraße) bis Neue Stiege in die Prioritätenliste.
Die Gehwege sind zurzeit mit einer wassergebundenen Decke befestigt.
Diese entspricht nicht mehr dem heutigen Ausbaustandart.
Aufgrund der Ergebnisse der Bodenuntersuchung hat sich herausgestellt, dass der alleinige Ausbau der Gehwege wegen des teils höchstbelasteten vorhandenen Materials nicht möglich ist.
Die Fahrbahn befindet sich in einem schlechten Zustand. Sie besteht aus
verschiedenen Materialien und weist im gesamten Bereich Ausbesserungsstellen
auf. Die Fahrbahndecke zeigt an vielen Stellen Längs- und Querrisse in
unterschiedlichem Umfang. Gerade in den Nahtbereichen der Ausbesserungsflächen
befinden sich Risse in größerer Anzahl und Ausdehnung, die sich an einigen
Stellen bereits zu Aufbrüchen ausgeweitet haben.
Die Hochbordanlage ist zum Teil beschädigt (abgeschlagene Kanten oder
ganz abgängig). Es fehlen Absenkungen an einigen Zufahrten und Garagen. An der
Südseite der Industriestraße im Bereich von der Straßeninsel vor dem Bahnhof
bis zur Hälfte des Platzes vor der Lagerhalle ist die Bordanlage nicht
vorhanden.
Abwägungsbeschluss:
Der Bauausschuss beschließt die Umsetzung der Baumaßnahme und des Planes der Abwägung.
Eingabe 3
Die Eingabe ist als Anlage 3 beigefügt.
Abwägung:
Im Bereich der Industriestraße von Burgsteinfurter Damm bis Haus Nr. 25
wurden bereits im Jahr 1974 beitragspflichtige die Verbesserungen vorgenommen,
die nun im zweiten, jetzt in der Planung befindlichen Abschnitt anstehen.
Nachfragen und der Wunsch nach dem Ausbau der Gehwege führten zur Aufnahme der Industriestraße von Haus Nr. 25 (Anschluss an die bereits 1974 verbesserte Industriestraße) bis Neue Stiege in die Prioritätenliste.
Die Gehwege sind zurzeit mit einer wassergebundenen Decke befestigt. Diese entspricht nicht mehr dem heutigen Ausbaustandart.
Aufgrund der Ergebnisse der Bodenuntersuchung hat sich herausgestellt, dass der alleinige Ausbau der Gehwege wegen des teils höchstbelasteten vorhandenen Materials nicht möglich ist.
Die Fahrbahn befindet sich in einem schlechten Zustand. Sie besteht aus
verschiedenen Materialien und weist im gesamten Bereich Ausbesserungsstellen
auf. Die Fahrbahndecke zeigt an vielen Stellen Längs- und Querrisse in
unterschiedlichem Umfang. Gerade in den Nahtbereichen der Ausbesserungsflächen
befinden sich Risse in größerer Anzahl und Ausdehnung, die sich an einigen
Stellen bereits zu Aufbrüchen ausgeweitet haben.
Die Hochbordanlage ist zum Teil beschädigt (abgeschlagene Kanten oder
ganz abgängig). Es fehlen Absenkungen an einigen Zufahrten und Garagen. An der
Südseite der Industriestraße im Bereich von der Straßeninsel vor dem Bahnhof
bis zur Hälfte des Platzes vor der Lagerhalle ist die Bordanlage nicht
vorhanden.
Der häufig vorgebrachte Einwand, die Straße
sei durch einen bestimmten Verkehr verschlissen worden (Schwerlastverkehr,
Baufahrzeuge), steht der Beitragspflicht nicht entgegen. Auch ein solcher
Verkehr gehört regelmäßig zur bestimmungsgemäßen Benutzung einer Straße.
Die durchschnittliche Breite der Fahrbahn der Industriestraße beträgt
im Durchschnitt zurzeit ca. 6,00 m. Der geplante Querschnitt weist ebenfalls eine
Fahrbahnbreite von 6,00 m auf. Eine Verengung der Straße wird nicht gesehen.
Der Kurvenbereich in Höhe des Bahnhofes wird auf eine Breite von 7,40 m
aufgeweitet. Hier ist punktuell aufgrund der Kindertageseinrichtung nur eine
Geschwindigkeit von 30 km/h erlaubt.
Diese Eingabe enthält auch beitragsrechtliche Anmerkungen. Im Rahmen der Offenlage werden nur Entscheidungen zur Ausbauplanung getroffen. Zuständigkeitshalber erfolgte daher die Weiterleitung an die Bauverwaltung der Stadt Rheine. Beitragsrechtliche Angelegenheiten werden im Rahmen der Beitragserhebung behandelt und beantwortet.
Abwägungsbeschluss:
Der Bauausschuss beschließt die Umsetzung der Baumaßnahme und des Planes der Abwägung.
Eingabe 4
Die Eingabe ist Anlage 4 beigefügt.
Abwägung:
Nachfragen und der Wunsch nach dem Ausbau der Gehwege führten zur Aufnahme der Industriestraße von Haus Nr. 25 (Anschluss an die bereits 1974 verbesserte Industriestraße) bis Neue Stiege in die Prioritätenliste.
Die Gehwege sind zurzeit mit einer wassergebundenen Decke befestigt. Diese entspricht nicht mehr dem heutigen Ausbaustandart.
Aufgrund der Ergebnisse der Bodenuntersuchung hat sich herausgestellt, dass der alleinige Ausbau der Gehwege wegen des teils höchstbelasteten vorhandenen Materials nicht möglich ist.
Die Fahrbahn befindet sich in einem schlechten Zustand. Sie besteht aus
verschiedenen Materialien und weist im gesamten Bereich Ausbesserungsstellen
auf. Die Fahrbahndecke zeigt an vielen Stellen Längs- und Querrisse in
unterschiedlichem Umfang. Gerade in den Nahtbereichen der Ausbesserungsflächen
befinden sich Risse in größerer Anzahl und Ausdehnung, die sich an einigen
Stellen bereits zu Aufbrüchen ausgeweitet haben.
Die Hochbordanlage ist zum Teil beschädigt (abgeschlagene Kanten oder
ganz abgängig). Es fehlen Absenkungen an einigen Zufahrten und Garagen. An der
Südseite der Industriestraße im Bereich von der Straßeninsel vor dem Bahnhof
bis zur Hälfte des Platzes vor der Lagerhalle ist die Bordanlage nicht vorhanden.
Die Überprüfung der Entwässerungskanals hat ergeben, dass Reparaturen
in geschlossener Bauweise durchgeführt werden können.
Abwägungsbeschluss:
Der Bauausschuss beschließt die Umsetzung der Baumaßnahme und des Planes der Abwägung.
Eingabe 5
Die Eingabe ist Anlage 5 beigefügt.
Abwägung:
Die Anliegerin ist gegen den Ausbau. Eine Begründung wird nicht genannt.
Nachfragen und der Wunsch nach dem Ausbau der Gehwege führten zur Aufnahme der Industriestraße von Haus Nr. 25 (Anschluss an die bereits 1974 verbesserte Industriestraße) bis Neue Stiege in die Prioritätenliste.
Die Gehwege sind zurzeit mit einer wassergebundenen Decke befestigt. Diese entspricht nicht mehr dem heutigen Ausbaustandart.
Aufgrund der Ergebnisse der Bodenuntersuchung hat sich herausgestellt, dass der alleinige Ausbau der Gehwege wegen des teils höchstbelasteten vorhandenen Materials nicht möglich ist.
Die Fahrbahn befindet sich in einem schlechten Zustand. Sie besteht aus
verschiedenen Materialien und weist im gesamten Bereich Ausbesserungsstellen
auf. Die Fahrbahndecke zeigt an vielen Stellen Längs- und Querrisse in
unterschiedlichem Umfang. Gerade in den Nahtbereichen der Ausbesserungsflächen
befinden sich Risse in größerer Anzahl und Ausdehnung, die sich an einigen
Stellen bereits zu Aufbrüchen ausgeweitet haben.
Die Hochbordanlage ist zum Teil beschädigt (abgeschlagene Kanten oder
ganz abgängig). Es fehlen Absenkungen an einigen Zufahrten und Garagen. An der
Südseite der Industriestraße im Bereich von der Straßeninsel vor dem Bahnhof
bis zur Hälfte des Platzes vor der Lagerhalle ist die Bordanlage nicht
vorhanden.
Eingabe 6
Die Eingabe ist Anlage 6 beigefügt.
Abwägung:
Die Anliegerin ist gegen den Ausbau. Eine Begründung wird nicht genannt.
Nachfragen und der Wunsch nach dem Ausbau der Gehwege führten zur Aufnahme der Industriestraße von Haus Nr. 25 (Anschluss an die bereits 1974 verbesserte Industriestraße) bis Neue Stiege in die Prioritätenliste.
Die Gehwege sind zurzeit mit einer wassergebundenen Decke befestigt. Diese entspricht nicht mehr dem heutigen Ausbaustandart.
Aufgrund der Ergebnisse der Bodenuntersuchung hat sich herausgestellt, dass der alleinige Ausbau der Gehwege wegen des teils höchstbelasteten vorhandenen Materials nicht möglich ist.
Die Fahrbahn befindet sich in einem schlechten Zustand. Sie besteht aus
verschiedenen Materialien und weist im gesamten Bereich Ausbesserungsstellen
auf. Die Fahrbahndecke zeigt an vielen Stellen Längs- und Querrisse in
unterschiedlichem Umfang. Gerade in den Nahtbereichen der Ausbesserungsflächen
befinden sich Risse in größerer Anzahl und Ausdehnung, die sich an einigen
Stellen bereits zu Aufbrüchen ausgeweitet haben.
Die Hochbordanlage ist zum Teil beschädigt (abgeschlagene Kanten oder
ganz abgängig). Es fehlen Absenkungen an einigen Zufahrten und Garagen. An der
Südseite der Industriestraße im Bereich von der Straßeninsel vor dem Bahnhof
bis zur Hälfte des Platzes vor der Lagerhalle ist die Bordanlage nicht
vorhanden.
Feststellung der
Verwaltung im Laufe der Offenlage:
An dem zurzeit einzigen nicht bebauten Grundstück wird eine Zufahrt in einer Breite von 5,00 m angelegt, um die Erschließung zu gewährleisten.
Die Änderung wurde in den Plan der Abwägung eingearbeitet.
Abwägungsbeschluss:
Der Bauausschuss beschließt die Umsetzung der Baumaßnahme und des Planes der Abwägung.
Zu II: Bauprogramm
Die
Industriestraße von Haus Nr. 25 (Anschluss an
die bereits 1974 verbesserte Industriestraße) bis Neue Stiege befindet
sich im Bereich der beitragsrechtlichen Anlage im rechtskräftigen Bebauungsplan
Nr. 70 M „Elter Straße“.
Von den beiden Anschlussteilen befindet sich der nördliche
Anschlussteil ebenfalls im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 70 M „Elter
Straße“. Der südliche Anschlussteil Kreuzungsbereich Industriestraße/Neue
Stiege bis zum Bahnübergang ist unbeplant.
Die
Parzellen an der Industriestraße von Haus Nr. 25
(Anschluss an die bereits 1974 verbesserte Industriestraße) bis Neue Stiege
sind bis auf eine bereits bebaut.
Der Ausbau dieses Abschnittes der Industriestraße ist im Investitionsprogramm für 2017 vorgesehen.
Die Planung sieht für die Industriestraße einen Ausbau im Separationsprinzip
mit einer in Asphalt ausgeführten Fahrbahn, Entwässerungsrinnen, eingefasst in Hochbordsteine,
vor.
Beidseitig der Fahrbahn sind Gehwege geplant.
Die Gehwege erhalten eine graue Plattierung, in den Bereichen der Zufahrten wird
graues Betonsteinpflaster verwendet.
Der Belag und die Beleuchtungseinrichtungen
entsprechen dem üblichen Ausbaustandard von Verkehrsstraßen im Stadtgebiet.
Die Entwässerung erfolgt über
Entwässerungsrinnen mit Straßenabläufen mit Anschluss an den vorhandenen Kanal.
Anlagen:
Eingaben der
Anlieger
Lageplanverkleinerung
ohne Maßstab