Betreff
Ausbau der Industriestraße von Haus Nr. 25 (Anschluss an die bereits 1974 verbesserte Industriestraße) bis Neue Stiege (53014-529)
I. Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger
II. Bauprogramm
Vorlage
203/17
Aktenzeichen
schw./TBR
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Beschluss des Bauausschusses:

 

Zu I:   Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den eingegangenen Anre-

           gungen und Bedenken

 

Beschlussvorschläge siehe Begründung

 

 

Zu II:   Bauprogramm

 

Der Bauausschuss beschließt das nachfolgende Bauprogramm für den Ausbau der Industriestraße von Haus Nr. 25 (Anschluss an die bereits 1974 verbesserte Industriestraße) bis Neue Stiege:

 

 

Industriestraße von Haus Nr. 25 (Anschluss an die bereits 1974 verbesserte Industriestraße) bis Neue Stiege 

 

 

     Ausbau im Separationsprinzip mit:

 

1.        Fahrbahn in Asphalt mit Unterbau

 

2.        Gehwege aus grauem Betonsteinbelag mit Unterbau

 

3.        Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation

 

4.        Betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung

 

 

 


Begründung:

 

Zu I: Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger

 

Die Offenlage der Ausbauplanung der Industriestraße von Haus Nr. 25 (Anschluss an die bereits 1974 verbesserte Industriestraße) bis Neue Stiege  fand in der Zeit vom 08. Mai 2017 bis 23. Mai 2017 in den Räumen der Technischen Betriebe Rheine (Planung) im Neuen Rathaus statt. 

 

Während der Offenlage gingen folgende Änderungswünsche bzw. Eingaben ein.

 

 

Die Eingaben sind als Anlage beigefügt.

 

 

         Eingabe 1

 

 

             Die Eingabe ist als Anlage 1 beigefügt.

 

            

             Abwägung:

         

 

Nachfragen und der Wunsch nach dem Ausbau der Gehwege führten zur Aufnahme der Industriestraße von Haus Nr. 25 (Anschluss an die bereits 1974 verbesserte Industriestraße) bis Neue Stiege in die Prioritätenliste.

Die Gehwege sind zurzeit mit einer wassergebundenen Decke befestigt. Diese entspricht nicht mehr dem heutigen Ausbaustandart.

 

Aufgrund der Ergebnisse der Bodenuntersuchung hat sich herausgestellt, dass der alleinige Ausbau der Gehwege wegen des teils höchstbelasteten vorhandenen Materials nicht möglich ist.

 

Die Fahrbahn befindet sich in einem schlechten Zustand. Sie besteht aus verschiedenen Materialien und weist im gesamten Bereich Ausbesserungsstellen auf. Die Fahrbahndecke zeigt an vielen Stellen Längs- und Querrisse in unterschiedlichem Umfang. Gerade in den Nahtbereichen der Ausbesserungsflächen befinden sich Risse in größerer Anzahl und Ausdehnung, die sich an einigen Stellen bereits zu Aufbrüchen ausgeweitet haben.

 

Die Hochbordanlage ist zum Teil beschädigt (abgeschlagene Kanten oder ganz abgängig). Es fehlen Absenkungen an einigen Zufahrten und Garagen. An der Südseite der Industriestraße im Bereich von der Straßeninsel vor dem Bahnhof bis zur Hälfte des Platzes vor der Lagerhalle ist die Bordanlage nicht vorhanden.

 

 

 

             Abwägungsbeschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt die Umsetzung der Baumaßnahme und des Planes der Abwägung.      

 

 

 

 

         Eingabe 2 

 

 

             Die Eingabe ist Anlage 2 beigefügt.

 

            

             Abwägung:

        

Nachfragen und der Wunsch nach dem Ausbau der Gehwege führten zur Aufnahme der Industriestraße von Haus Nr. 25 (Anschluss an die bereits 1974 verbesserte Industriestraße) bis Neue Stiege in die Prioritätenliste.

Die Gehwege sind zurzeit mit einer wassergebundenen Decke befestigt. Diese entspricht nicht mehr dem heutigen Ausbaustandart.

 

Aufgrund der Ergebnisse der Bodenuntersuchung hat sich herausgestellt, dass der alleinige Ausbau der Gehwege wegen des teils höchstbelasteten vorhandenen Materials nicht möglich ist.

 

Die Fahrbahn befindet sich in einem schlechten Zustand. Sie besteht aus verschiedenen Materialien und weist im gesamten Bereich Ausbesserungsstellen auf. Die Fahrbahndecke zeigt an vielen Stellen Längs- und Querrisse in unterschiedlichem Umfang. Gerade in den Nahtbereichen der Ausbesserungsflächen befinden sich Risse in größerer Anzahl und Ausdehnung, die sich an einigen Stellen bereits zu Aufbrüchen ausgeweitet haben.

 

Die Hochbordanlage ist zum Teil beschädigt (abgeschlagene Kanten oder ganz abgängig). Es fehlen Absenkungen an einigen Zufahrten und Garagen. An der Südseite der Industriestraße im Bereich von der Straßeninsel vor dem Bahnhof bis zur Hälfte des Platzes vor der Lagerhalle ist die Bordanlage nicht vorhanden.

 

 

     

             Abwägungsbeschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt die Umsetzung der Baumaßnahme und des Planes der Abwägung.      

 

 

 

         

         Eingabe 3

 

 

             Die Eingabe ist als Anlage 3 beigefügt.

 

            

             Abwägung:

        

Im Bereich der Industriestraße von Burgsteinfurter Damm bis Haus Nr. 25 wurden bereits im Jahr 1974 beitragspflichtige die Verbesserungen vorgenommen, die nun im zweiten, jetzt in der Planung befindlichen Abschnitt anstehen. 

 

Nachfragen und der Wunsch nach dem Ausbau der Gehwege führten zur Aufnahme der Industriestraße von Haus Nr. 25 (Anschluss an die bereits 1974 verbesserte Industriestraße) bis Neue Stiege in die Prioritätenliste.

 

Die Gehwege sind zurzeit mit einer wassergebundenen Decke befestigt. Diese entspricht nicht mehr dem heutigen Ausbaustandart.

Aufgrund der Ergebnisse der Bodenuntersuchung hat sich herausgestellt, dass der alleinige Ausbau der Gehwege wegen des teils höchstbelasteten vorhandenen Materials nicht möglich ist.

 

Die Fahrbahn befindet sich in einem schlechten Zustand. Sie besteht aus verschiedenen Materialien und weist im gesamten Bereich Ausbesserungsstellen auf. Die Fahrbahndecke zeigt an vielen Stellen Längs- und Querrisse in unterschiedlichem Umfang. Gerade in den Nahtbereichen der Ausbesserungsflächen befinden sich Risse in größerer Anzahl und Ausdehnung, die sich an einigen Stellen bereits zu Aufbrüchen ausgeweitet haben.

 

Die Hochbordanlage ist zum Teil beschädigt (abgeschlagene Kanten oder ganz abgängig). Es fehlen Absenkungen an einigen Zufahrten und Garagen. An der Südseite der Industriestraße im Bereich von der Straßeninsel vor dem Bahnhof bis zur Hälfte des Platzes vor der Lagerhalle ist die Bordanlage nicht vorhanden.

 

             Der häufig vorgebrachte Einwand, die Straße sei durch einen bestimmten Verkehr verschlissen worden (Schwerlastverkehr, Baufahrzeuge), steht der Beitragspflicht nicht entgegen. Auch ein solcher Verkehr gehört regelmäßig zur bestimmungsgemäßen Benutzung einer Straße.

 

Die durchschnittliche Breite der Fahrbahn der Industriestraße beträgt im Durchschnitt zurzeit ca. 6,00 m. Der geplante Querschnitt weist ebenfalls eine Fahrbahnbreite von 6,00 m auf. Eine Verengung der Straße wird nicht gesehen. Der Kurvenbereich in Höhe des Bahnhofes wird auf eine Breite von 7,40 m aufgeweitet. Hier ist punktuell aufgrund der Kindertageseinrichtung nur eine Geschwindigkeit von 30 km/h erlaubt.

 

 

Diese Eingabe enthält auch beitragsrechtliche Anmerkungen. Im Rahmen der Offenlage werden nur Entscheidungen zur Ausbauplanung getroffen. Zuständigkeitshalber erfolgte daher die Weiterleitung an die Bauverwaltung der Stadt Rheine. Beitragsrechtliche Angelegenheiten werden im Rahmen der Beitragserhebung behandelt und beantwortet.

 

             

             Abwägungsbeschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt die Umsetzung der Baumaßnahme und des Planes der Abwägung.      

    

 

 

 

         Eingabe 4 

 

 

             Die Eingabe ist Anlage 4 beigefügt.

 

            

             Abwägung:

        

 

 

Nachfragen und der Wunsch nach dem Ausbau der Gehwege führten zur Aufnahme der Industriestraße von Haus Nr. 25 (Anschluss an die bereits 1974 verbesserte Industriestraße) bis Neue Stiege in die Prioritätenliste.

Die Gehwege sind zurzeit mit einer wassergebundenen Decke befestigt. Diese entspricht nicht mehr dem heutigen Ausbaustandart.

Aufgrund der Ergebnisse der Bodenuntersuchung hat sich herausgestellt, dass der alleinige Ausbau der Gehwege wegen des teils höchstbelasteten vorhandenen Materials nicht möglich ist.

 

Die Fahrbahn befindet sich in einem schlechten Zustand. Sie besteht aus verschiedenen Materialien und weist im gesamten Bereich Ausbesserungsstellen auf. Die Fahrbahndecke zeigt an vielen Stellen Längs- und Querrisse in unterschiedlichem Umfang. Gerade in den Nahtbereichen der Ausbesserungsflächen befinden sich Risse in größerer Anzahl und Ausdehnung, die sich an einigen Stellen bereits zu Aufbrüchen ausgeweitet haben.

 

Die Hochbordanlage ist zum Teil beschädigt (abgeschlagene Kanten oder ganz abgängig). Es fehlen Absenkungen an einigen Zufahrten und Garagen. An der Südseite der Industriestraße im Bereich von der Straßeninsel vor dem Bahnhof bis zur Hälfte des Platzes vor der Lagerhalle ist die Bordanlage nicht vorhanden.

 

Die Überprüfung der Entwässerungskanals hat ergeben, dass Reparaturen in geschlossener Bauweise durchgeführt werden können.

     

 

 

             Abwägungsbeschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt die Umsetzung der Baumaßnahme und des Planes der Abwägung.      

 

 

 

 

        Eingabe 5 

 

             Die Eingabe ist Anlage 5 beigefügt.

 

            

             Abwägung:

        

Die Anliegerin ist gegen den Ausbau. Eine Begründung wird nicht genannt.

 

Nachfragen und der Wunsch nach dem Ausbau der Gehwege führten zur Aufnahme der Industriestraße von Haus Nr. 25 (Anschluss an die bereits 1974 verbesserte Industriestraße) bis Neue Stiege in die Prioritätenliste.

Die Gehwege sind zurzeit mit einer wassergebundenen Decke befestigt. Diese entspricht nicht mehr dem heutigen Ausbaustandart.

Aufgrund der Ergebnisse der Bodenuntersuchung hat sich herausgestellt, dass der alleinige Ausbau der Gehwege wegen des teils höchstbelasteten vorhandenen Materials nicht möglich ist.

 

Die Fahrbahn befindet sich in einem schlechten Zustand. Sie besteht aus verschiedenen Materialien und weist im gesamten Bereich Ausbesserungsstellen auf. Die Fahrbahndecke zeigt an vielen Stellen Längs- und Querrisse in unterschiedlichem Umfang. Gerade in den Nahtbereichen der Ausbesserungsflächen befinden sich Risse in größerer Anzahl und Ausdehnung, die sich an einigen Stellen bereits zu Aufbrüchen ausgeweitet haben.

 

Die Hochbordanlage ist zum Teil beschädigt (abgeschlagene Kanten oder ganz abgängig). Es fehlen Absenkungen an einigen Zufahrten und Garagen. An der Südseite der Industriestraße im Bereich von der Straßeninsel vor dem Bahnhof bis zur Hälfte des Platzes vor der Lagerhalle ist die Bordanlage nicht vorhanden.

 

 

 

        Eingabe 6 

 

 

             Die Eingabe ist Anlage 6 beigefügt.

 

            

             Abwägung:

        

Die Anliegerin ist gegen den Ausbau. Eine Begründung wird nicht genannt.

 

Nachfragen und der Wunsch nach dem Ausbau der Gehwege führten zur Aufnahme der Industriestraße von Haus Nr. 25 (Anschluss an die bereits 1974 verbesserte Industriestraße) bis Neue Stiege in die Prioritätenliste.

Die Gehwege sind zurzeit mit einer wassergebundenen Decke befestigt. Diese entspricht nicht mehr dem heutigen Ausbaustandart.

Aufgrund der Ergebnisse der Bodenuntersuchung hat sich herausgestellt, dass der alleinige Ausbau der Gehwege wegen des teils höchstbelasteten vorhandenen Materials nicht möglich ist.

 

Die Fahrbahn befindet sich in einem schlechten Zustand. Sie besteht aus verschiedenen Materialien und weist im gesamten Bereich Ausbesserungsstellen auf. Die Fahrbahndecke zeigt an vielen Stellen Längs- und Querrisse in unterschiedlichem Umfang. Gerade in den Nahtbereichen der Ausbesserungsflächen befinden sich Risse in größerer Anzahl und Ausdehnung, die sich an einigen Stellen bereits zu Aufbrüchen ausgeweitet haben.

 

Die Hochbordanlage ist zum Teil beschädigt (abgeschlagene Kanten oder ganz abgängig). Es fehlen Absenkungen an einigen Zufahrten und Garagen. An der Südseite der Industriestraße im Bereich von der Straßeninsel vor dem Bahnhof bis zur Hälfte des Platzes vor der Lagerhalle ist die Bordanlage nicht vorhanden.

 

 

 

             Feststellung der Verwaltung im Laufe der Offenlage:

 

An dem zurzeit einzigen nicht bebauten Grundstück wird eine Zufahrt in einer Breite von 5,00 m angelegt, um die Erschließung zu gewährleisten. 

 

 

Die Änderung wurde in den Plan der Abwägung eingearbeitet.

 

 

             Abwägungsbeschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt die Umsetzung der Baumaßnahme und des Planes der Abwägung.      

 

 

 

 

Zu II:    Bauprogramm

 

Die Industriestraße von Haus Nr. 25 (Anschluss an die bereits 1974 verbesserte Industriestraße) bis Neue Stiege befindet sich im Bereich der beitragsrechtlichen Anlage im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 70 M „Elter Straße“. 

 

Von den beiden Anschlussteilen befindet sich der nördliche Anschlussteil ebenfalls im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 70 M „Elter Straße“. Der südliche Anschlussteil Kreuzungsbereich Industriestraße/Neue Stiege bis zum Bahnübergang ist unbeplant.

 

Die Parzellen an der Industriestraße von Haus Nr. 25 (Anschluss an die bereits 1974 verbesserte Industriestraße) bis Neue Stiege sind bis auf eine bereits bebaut. 

 

Der Ausbau dieses Abschnittes der Industriestraße ist im Investitionsprogramm für 2017 vorgesehen.

 

Die Planung sieht für die Industriestraße einen Ausbau im Separationsprinzip mit einer in Asphalt ausgeführten Fahrbahn, Entwässerungsrinnen, eingefasst in Hochbordsteine, vor.

 

Beidseitig der Fahrbahn sind Gehwege geplant. Die Gehwege erhalten eine graue Plattierung, in den Bereichen der Zufahrten wird graues Betonsteinpflaster verwendet.

 

Der Belag und die Beleuchtungseinrichtungen entsprechen dem üblichen Ausbaustandard von Verkehrsstraßen im Stadtgebiet.

 

Die Entwässerung erfolgt über Entwässerungsrinnen mit Straßenabläufen mit Anschluss an den vorhandenen Kanal.

 

 

 

 

 

 


Anlagen:

 

Eingaben der Anlieger

Lageplanverkleinerung ohne Maßstab