Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1. Der Rat der Stadt Rheine
beauftragt Herrn Mathias Krümpel, als persönlichen Stellvertreter von Herrn Dr.
Peter Lüttmann, in der Gesellschafterversammlung der Kulturellen
Begegnungsstätte Kloster Bentlage gGmbH folgenden Beschluss zu fassen:
Dem Aufsichtsratsmitglied Dr. Peter Lüttmann wird
für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung erteilt.
2. Der Rat der Stadt
Rheine beauftragt den Vertreter der Stadt Rheine in der Gesellschafterversammlung
der Kulturellen Begegnungsstätte Kloster Bentlage gGmbH, Herrn Dr. Peter
Lüttmann, folgende Beschlüsse zu fassen:
a) Der Jahresabschluss 2016, abschließend
mit einer Bilanzsumme von 121.372,49 €, wird in der vorgelegten, vom
Wirtschaftsprüfer Konermann, 48431 Rheine, geprüften Form festgestellt.
b) Der Jahresüberschuss in Höhe von 2.544,82
€ soll der zweckgebundenen Rücklage zugeführt
werden.
c) Der
Geschäftsführung und den anderen Aufsichtsratsmitgliedern werden für das
Geschäftsjahr 2016 Entlastung erteilt.
Begründung:
Zu 1)
Für
die Beschlussfassung des Vertreters der Stadt Rheine in der Gesellschafterversammlung
bedarf es einer Beauftragung durch den Rat der Stadt. Hierbei ist zu beachten,
dass eine Entlastung
von Herrn Dr. Lüttmann als Aufsichtsratsmitglied nicht durch ihn als
Gesellschaftervertreter möglich ist. Hierüber muss deshalb ein gesonderter
Beschluss durch den persönlichen Stellvertreter gefasst werden.
zu
2a)
Der Jahresabschluss 2016 der Firma „Kulturelle
Begegnungsstätte Kloster Bentlage gGmbH“ wurde von der Geschäftsführung
erstellt und vom Wirtschaftsprüfer Dr. Konermann geprüft, der den uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk auch für den zusammengefassten Lagebericht erteilt hat.
Zu
2b)
Der vorgelegte Jahresabschluss 2016 schließt mit einem
Jahresüberschuss in Höhe von 2.544,82 € ab. Der Jahresüberschuss soll der
zweckgebundenen Rücklage zugeführt werden. Die Rücklage erhöht sich
dadurch von 52.969,67 € auf 55.514,49 €. Unter Berücksichtigung des
gezeichneten Kapitals in Höhe von 25.564,59 € beträgt das nominelle Kapital der
Gesellschaft zum Bilanzstichtag somit 81.079,08 €.
zu
2c)
Der Beschlussfassung durch die Gesellschafterversammlung
unterliegen unter anderem die Feststellung des Jahresabschlusses, die
Ergebnisverwendung und die Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung.
Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 31.05.2017 gem. §
17 des Gesellschaftsvertrages den Jahresabschluss, den Lagebericht und den
Vorschlag zur Verwendung des Jahresüberschusses beraten und an die
Gesellschafterversammlung zur Entscheidung verwiesen. Der
Aufsichtsratsbeschluss wurde einstimmig gefasst.
Allgemeiner Hinweis
Der
Jahresabschluss beinhaltet gem. §108 Absatz 1 Nr. 9 GO NRW individualisiert die
Gesamtvergütungen der Mitglieder von Geschäftsführung und Aufsichtsrat.
Die hierzu
erforderliche Ergänzung des Gesellschaftsvertrages wurde durch Vertrag vom 12.
Januar 2015 des Notars Karl W. Hennewig, Rheine (UR-Nr. 8/2015) vorgenommen.
Anlagen:
Anlage 1: Unternehmensdaten zum 31.12.2016
Anlage 2: Lagebericht der Geschäftsführung