Betreff
Beschlussfassung über den Jahresabschluß der Firma "Kulturelle Begegnungsstätte Kloster Bentlage gGmbH" für das Geschäftsjahr 2016
Vorlage
204/17
Aktenzeichen
BM-06-dy
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1.  Der Rat der Stadt Rheine beauftragt Herrn Mathias Krümpel, als persönlichen Stellvertreter von Herrn Dr. Peter Lüttmann, in der Gesellschafterversammlung der Kulturellen Begegnungsstätte Kloster Bentlage gGmbH folgenden Beschluss zu fassen:

Dem Aufsichtsratsmitglied Dr. Peter Lüttmann wird für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung erteilt.

 

2.   Der Rat der Stadt Rheine beauftragt den Vertreter der Stadt Rheine in der Gesellschafterversammlung der Kulturellen Begegnungsstätte Kloster Bentlage gGmbH, Herrn Dr. Peter Lüttmann, folgende Beschlüsse zu fassen:

a) Der Jahresabschluss 2016, abschließend mit einer Bilanzsumme von 121.372,49 €, wird in der vorgelegten, vom Wirtschaftsprüfer Konermann, 48431 Rheine, geprüften Form festgestellt.

b) Der Jahresüberschuss in Höhe von 2.544,82 € soll der zweckgebundenen Rücklage zugeführt werden.

c) Der Geschäftsführung und den anderen Aufsichtsratsmitgliedern werden für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung erteilt.


Begründung:

 

Zu 1)

Für die Beschlussfassung des Vertreters der Stadt Rheine in der Gesellschafterversammlung bedarf es einer Beauftragung durch den Rat der Stadt. Hierbei ist zu beachten, dass eine Entlastung von Herrn Dr. Lüttmann als Aufsichtsratsmitglied nicht durch ihn als Gesellschaftervertreter möglich ist. Hierüber muss deshalb ein gesonderter Beschluss durch den persönlichen Stellvertreter gefasst werden.

 

zu 2a)

Der Jahresabschluss 2016 der Firma „Kulturelle Begegnungsstätte Kloster Bentlage gGmbH“ wurde von der Geschäftsführung erstellt und vom Wirtschaftsprüfer Dr. Konermann geprüft, der den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk auch für den zusammengefassten Lagebericht erteilt hat.

 

Zu 2b)

Der vorgelegte Jahresabschluss 2016 schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 2.544,82 € ab. Der Jahresüberschuss soll der zweckgebundenen Rücklage zugeführt werden. Die Rücklage erhöht sich dadurch von 52.969,67 € auf 55.514,49 €. Unter Berücksichtigung des gezeichneten Kapitals in Höhe von 25.564,59 € beträgt das nominelle Kapital der Gesellschaft zum Bilanzstichtag somit 81.079,08 €.

 

zu 2c)

Der Beschlussfassung durch die Gesellschafterversammlung unterliegen unter anderem die Feststellung des Jahresabschlusses, die Ergebnisverwendung und die Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung.

 

Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 31.05.2017 gem. § 17 des Gesellschaftsvertrages den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Vorschlag zur Verwendung des Jahresüberschusses beraten und an die Gesellschafterversammlung zur Entscheidung verwiesen. Der Aufsichtsratsbeschluss wurde einstimmig gefasst.

 

Allgemeiner Hinweis

Der Jahresabschluss beinhaltet gem. §108 Absatz 1 Nr. 9 GO NRW individualisiert die Gesamtvergütungen der Mitglieder von Geschäftsführung und Aufsichtsrat.

 

Die hierzu erforderliche Ergänzung des Gesellschaftsvertrages wurde durch Vertrag vom 12. Januar 2015 des Notars Karl W. Hennewig, Rheine (UR-Nr. 8/2015) vorgenommen.


Anlagen:

 

Anlage 1: Unternehmensdaten zum 31.12.2016

Anlage 2: Lagebericht der Geschäftsführung