Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der Stadt Rheine beschließt das Konzept für die Inanspruchnahme
der Fördermittel aus dem Landesprogramm „Gute Schule 2020“ für die Jahre 2018
bis 2020 in der Form, dass Mittel für die Grundschuloffensive „Standardisierung
der Raumsituation an den Grundschulen“ beantragt werden.
Soweit die Mittel aus dem Landesprogramm „Gute Schule 2020“ nicht im Rahmen
der Grundschuloffensive verwendet werden können, sollen die Mittel für die Umsetzung
des Medienentwicklungsplanes oder der baulichen Modernisierungen z.B. der
Toilettenanlagen an den Schulen eingesetzt werden.
Begründung:
Der Rat der
Stadt Rheine hat sich in seiner Sitzung am 14.02.2017 mit der Beteiligung an
dem Förderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen „Gute Schule 2020“ befasst.
Mit
Verabschiedung des Gesetzes zur Stärkung der Schulinfrastruktur in NRW (Gute
Schule 2020) wurde die Fördermittelsumme konkretisiert. Hiernach erhält die
Stadt Rheine insgesamt 6.998.556 Euro, für die Jahre 2017 bis 2020 jährlich
1.749.639 (alter Stand: gesamt 7.025.762 Euro, jährlich 1.756.441 Euro), also
27.206 Euro weniger. Die Mittel sind zunächst als Investitionen geplant. Falls
bei Konkretisierung der einzelnen Maßnahmen erkennbar ist, dass der Ergebnishaushalt
betroffen ist, werden die Mittel entsprechend im Ergebnishaushalt
berücksichtigt. Neben den Aufwendungen werden dann auch Erträge in gleicher
Höhe geplant.
Nachdem die
Mittelverwendung für das Jahr 2017 für die bereits begonnen Projekte
„Erweiterung der Nelson-Mandela-Schule“ sowie „Erweiterung der
Euregio-Gesamtschule“ vom Rat der Stadt Rheine beschlossen wurde, gilt es nun ein
Förderkonzept für die Jahre 2018 bis 2020 zu beschließen.
Hierzu wurde seitens der
Schulverwaltung ein Standardraumprogramm für die Rheiner Grundschulen
erarbeitet (siehe Anlage 1: Raumprogramm Grundschulen), welches neben einer
Bestandsaufnahme auch einheitliche räumliche Mindeststandards für die
Grundschulen enthält. Bei der Betrachtung des Ist-Zustandes wurden neben dem
Runderlass des Ministeriums Grundsätze für Aufstellung von Raumprogrammen für
allgemein bildende Schulen und Förderschulen (gültig bis 31.12.2010), die
Schulbaurichtlinien der Stadt Köln und die Berechnung des Raumprogramms für
Schulen des KGST berücksichtigt, die in ihren Konzepten den heutigen Wandel der
Schulen bereits in Teilen erfasst haben.
Der Verwaltungsvorstand
hat im Hinblick auf die räumliche Standardisierung den Schwerpunkt im Bereich
der Inklusion und Offenen Ganztag im Bereich der Grundschulen
(„Grundschuloffensive“) gesetzt. Insbesondere sollen zusätzliche Differenzierungsräume
im Unterrichtsbereich berücksichtigt werden, alle Schulen eine räumliche
Ausstattung für den Ganztags/Betreuungsbetrieb erhalten und für individuelle
Angebote im Rahmen des inklusiven Unterrichts Räume vorgesehen werden. Das
Raumprogramm soll – sofern die örtlichen Gegebenheiten es zulassen – bei allen
künftigen Neubau-, Umbau-, Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahmen Berücksichtigung
finden und so sukzessive eine zukunftsfähige Ertüchtigung aller Schulgebäude/Schulstandorte
mit dem Ziel der Entwicklung möglichst „schulformneutraler Schulstandorte“ im
Sinne „einer Schule für Alle“ bewirken. Um nachhaltig den sich stetig
verändernden Anforderungen, wie Anzahl der Benutzer, neue Unterrichtsfächer,
neue didaktische Methoden, Öffnung und Verankerung von Schulen in den Sozialraum
entsprechen zu können, ist in der architektonischen und baulichen Umsetzung ein
hoher Grad an Flexibilität zu wahren.
Die inhaltlich differenzierten räumlichen
Mindeststandards der Schulstandorte im Bereich der Primarstufe der Stadt Rheine
wurden im Schulausschuss am 26.04.2017 einstimmig beschlossen und die
Verwaltung beauftragt, die baulichen Machbarkeitsstudien an den
Grundschulstandorten durchzuführen.
Eine
Machbarkeitsstudie überprüft mögliche Lösungsansätze für ein Projekt hinsichtlich
seiner Durchführbarkeit zur Identifizierung des optimalen Lösungsweges. Dabei dienen die Machbarkeitsstudien dazu,
unter Berücksichtigung der entsprechenden inhaltlichen und räumlichen Vorgaben,
die Möglichkeiten eines Standortes oder alternativ verschiedener Standorte
planerisch zu untersuchen. Dazu müssen im Vorfeld alle erforderlichen Vorgaben
in einer Raum- und Funktionsbeschreibung präzisiert werden. Die Tiefe der
Untersuchung bewegt sich im Bereich vor der Vorentwurfsplanung.
Derzeit
werden Angebote für die Durchführung der Machbarkeitsstudien eingeholt und
Personalauswahlverfahren durchgeführt, um die weitere Beauftragung und Begleitung
der Studien sowie der daraus abzuleitenden Einzelmaßnahmen personell
sicherzustellen. Ein Verbau einer annähernden Verdoppelung der Baumaßnahmen im
Bereich der Zentralen Gebäudewirtschaft mit einem Budget von rd. 2,1 Mio. € um
weitere 1,7 Mio. € ist mit dem vorhandenen Personalstamm nicht realisierbar,
zumal die Mittel aus dem Förderprogramm lediglich für ein Jahr übertragbar
sind. Wird das Budget nicht im Zeitraum des Förderprogrammes verbaut, gehen
diese Beträge verloren. Die letzte Auszahlung seitens der Förderbank NRW.BANK erfolgt
somit im Jahr 2020.
Soweit Mittel aus dem Programm „Gute Schule 2020“ aus zeitlichen oder
baulichen Gründen daher nicht im Rahmen der Grundschuloffensive verwendet
werden können, sollen die Mittel für die Umsetzung des Medienentwicklungsplanes
oder der baulichen Modernisierungen z.B. der Toilettenanlagen an den Schulen eingesetzt
werden.
Die Stadt Rheine schafft leistungsfähige Breitbandanschlüsse für Ihre
Schulgebäude, um die Voraussetzung für die Verfügbarkeit von
Internetanschlüssen in jedem unterrichtlich genutzten Raum der Schulen zu
schaffen. Ebenfalls ist zur Installation von schulweitem WLAN und modernen,
digitalen Tafelsystemen entsprechende Infrastruktur zu schaffen. Im Rahmen der
Fortschreibung des Medienentwicklungsplanes der Stadt Rheine werden die
entsprechenden Maßnahmen gebündelt beschrieben.
Von Schulleitungen, Elternpflegschaften und auch Sportvereinen als Nutzer der Schulgebäude und Schulsporthallen wird an einigen Schulen der Zustand der sanitären Anlagen in den Schulen bzw. Schulsporthallen bemängelt. Teilweise stammen die sanitären Anlagen noch aus der Zeit der Errichtung der Schule bzw. Sporthalle und bedürfen einer Sanierung. Diverse Sanierungen sind bereits für die kommenden Jahre vorgesehen (vgl. Ziffer 2.4 der Vorlage Nr. 376/16 - „Erhaltungsaufwand an städtischen Gebäuden 2017“).