Betreff
Förderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen "Gute Schule 2020" - Projektbeschreibung/Förderkonzept 2018-2020
Vorlage
218/17
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt das Konzept für die Inanspruchnahme der Fördermittel aus dem Landesprogramm „Gute Schule 2020“ für die Jahre 2018 bis 2020 in der Form, dass Mittel für die Grundschuloffensive „Standardisierung der Raumsituation an den Grundschulen“ beantragt werden.

 

Soweit die Mittel aus dem Landesprogramm „Gute Schule 2020“ nicht im Rahmen der Grundschuloffensive verwendet werden können, sollen die Mittel für die Umsetzung des Medienentwicklungsplanes oder der baulichen Modernisierungen z.B. der Toilettenanlagen an den Schulen eingesetzt werden.

 


Begründung:

 

Der Rat der Stadt Rheine hat sich in seiner Sitzung am 14.02.2017 mit der Beteiligung an dem Förderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen „Gute Schule 2020“ befasst.

 

Mit Verabschiedung des Gesetzes zur Stärkung der Schulinfrastruktur in NRW (Gute Schule 2020) wurde die Fördermittelsumme konkretisiert. Hiernach erhält die Stadt Rheine insgesamt 6.998.556 Euro, für die Jahre 2017 bis 2020 jährlich 1.749.639 (alter Stand: gesamt 7.025.762 Euro, jährlich 1.756.441 Euro), also 27.206 Euro weniger. Die Mittel sind zunächst als Investitionen geplant. Falls bei Konkretisierung der einzelnen Maßnahmen erkennbar ist, dass der Ergebnishaushalt betroffen ist, werden die Mittel entsprechend im Ergebnishaushalt berücksichtigt. Neben den Aufwendungen werden dann auch Erträge in gleicher Höhe geplant.

 

Nachdem die Mittelverwendung für das Jahr 2017 für die bereits begonnen Projekte „Erweiterung der Nelson-Mandela-Schule“ sowie „Erweiterung der Euregio-Gesamtschule“ vom Rat der Stadt Rheine beschlossen wurde, gilt es nun ein Förderkonzept für die Jahre 2018 bis 2020 zu beschließen.

 

Hierzu wurde seitens der Schulverwaltung ein Standardraumprogramm für die Rheiner Grundschulen erarbeitet (siehe Anlage 1: Raumprogramm Grundschulen), welches neben einer Bestandsaufnahme auch einheitliche räumliche Mindeststandards für die Grundschulen enthält. Bei der Betrachtung des Ist-Zustandes wurden neben dem Runderlass des Ministeriums Grundsätze für Aufstellung von Raumprogrammen für allgemein bildende Schulen und Förderschulen (gültig bis 31.12.2010), die Schulbaurichtlinien der Stadt Köln und die Berechnung des Raumprogramms für Schulen des KGST berücksichtigt, die in ihren Konzepten den heutigen Wandel der Schulen bereits in Teilen erfasst haben.

 

Der Verwaltungsvorstand hat im Hinblick auf die räumliche Standardisierung den Schwerpunkt im Bereich der Inklusion und Offenen Ganztag im Bereich der Grundschulen („Grundschuloffensive“) gesetzt. Insbesondere sollen zusätzliche Differenzierungsräume im Unterrichtsbereich berücksichtigt werden, alle Schulen eine räumliche Ausstattung für den Ganztags/Betreuungsbetrieb erhalten und für individuelle Angebote im Rahmen des inklusiven Unterrichts Räume vorgesehen werden. Das Raumprogramm soll – sofern die örtlichen Gegebenheiten es zulassen – bei allen künftigen Neubau-, Umbau-, Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahmen Berücksichtigung finden und so sukzessive eine zukunftsfähige Ertüchtigung aller Schulgebäude/Schulstandorte mit dem Ziel der Entwicklung möglichst „schulformneutraler Schulstandorte“ im Sinne „einer Schule für Alle“ bewirken. Um nachhaltig den sich stetig verändernden Anforderungen, wie Anzahl der Benutzer, neue Unterrichtsfächer, neue didaktische Methoden, Öffnung und Verankerung von Schulen in den Sozialraum entsprechen zu können, ist in der architektonischen und baulichen Umsetzung ein hoher Grad an Flexibilität zu wahren.

 

Die inhaltlich differenzierten räumlichen Mindeststandards der Schulstandorte im Bereich der Primarstufe der Stadt Rheine wurden im Schulausschuss am 26.04.2017 einstimmig beschlossen und die Verwaltung beauftragt, die baulichen Machbarkeitsstudien an den Grundschulstandorten durchzuführen.

 

Eine Machbarkeitsstudie überprüft mögliche Lösungsansätze für ein Projekt hinsichtlich seiner Durchführbarkeit zur Identifizierung des optimalen Lösungsweges. Dabei dienen die Machbarkeitsstudien dazu, unter Berücksichtigung der entsprechenden inhaltlichen und räumlichen Vorgaben, die Möglichkeiten eines Standortes oder alternativ verschiedener Standorte planerisch zu untersuchen. Dazu müssen im Vorfeld alle erforderlichen Vorgaben in einer Raum- und Funktionsbeschreibung präzisiert werden. Die Tiefe der Untersuchung bewegt sich im Bereich vor der Vorentwurfsplanung.

 

Derzeit werden Angebote für die Durchführung der Machbarkeitsstudien eingeholt und Personalauswahlverfahren durchgeführt, um die weitere Beauftragung und Begleitung der Studien sowie der daraus abzuleitenden Einzelmaßnahmen personell sicherzustellen. Ein Verbau einer annähernden Verdoppelung der Baumaßnahmen im Bereich der Zentralen Gebäudewirtschaft mit einem Budget von rd. 2,1 Mio. € um weitere 1,7 Mio. € ist mit dem vorhandenen Personalstamm nicht realisierbar, zumal die Mittel aus dem Förderprogramm lediglich für ein Jahr übertragbar sind. Wird das Budget nicht im Zeitraum des Förderprogrammes verbaut, gehen diese Beträge verloren. Die letzte Auszahlung seitens der Förderbank NRW.BANK erfolgt somit im Jahr 2020.

 

Soweit Mittel aus dem Programm „Gute Schule 2020“ aus zeitlichen oder baulichen Gründen daher nicht im Rahmen der Grundschuloffensive verwendet werden können, sollen die Mittel für die Umsetzung des Medienentwicklungsplanes oder der baulichen Modernisierungen z.B. der Toilettenanlagen an den Schulen eingesetzt werden.

 

Die Stadt Rheine schafft leistungsfähige Breitbandanschlüsse für Ihre Schulgebäude, um die Voraussetzung für die Verfügbarkeit von Internetanschlüssen in jedem unterrichtlich genutzten Raum der Schulen zu schaffen. Ebenfalls ist zur Installation von schulweitem WLAN und modernen, digitalen Tafelsystemen entsprechende Infrastruktur zu schaffen. Im Rahmen der Fortschreibung des Medienentwicklungsplanes der Stadt Rheine werden die entsprechenden Maßnahmen gebündelt beschrieben.

 

Von Schulleitungen, Elternpflegschaften und auch Sportvereinen als Nutzer der Schulgebäude und Schulsporthallen wird an einigen Schulen der Zustand der sanitären Anlagen in den Schulen bzw. Schulsporthallen bemängelt. Teilweise stammen die sanitären Anlagen noch aus der Zeit der Errichtung der Schule bzw. Sporthalle und bedürfen einer Sanierung. Diverse Sanierungen sind bereits für die kommenden Jahre vorgesehen (vgl. Ziffer 2.4 der Vorlage Nr. 376/16 - „Erhaltungsaufwand an städtischen Gebäuden 2017“).