Betreff
Raumbedarf an der Sekundarschule am Hassenbrock
Vorlage
225/17
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Schulausschuss stimmt dem Vorgehen der Verwaltung zu, zunächst auf eine bauliche Erweiterung der Sekundarschule am Hassenbrock zu verzichten. 

Die Entscheidung über eine bauliche Erweiterung wird bis zur kommunalpolitischen Klärung der zukünftigen Struktur im Sek.-I-Bereich der Rheiner Schulen und bis zur landespolitischen Klärung der Fragestellungen zu G8/G9 und der Zweizügigkeit von Sekundarschulen zurück gestellt.

 

 

 

 


Begründung:

 

Der Rat der Stadt Rheine hat mit der Entscheidung vom 02.10.2012 die Gründung von zwei Sekundarschulen bei gleichzeitigem Auslaufen der beiden Haupt- und  einer Realschule beschlossen. Mit diesem Errichtungsbeschluss wurden die Standorte der damaligen Fürstenberg-Realschule im Schotthock und der Don-Bosco-Hauptschule in Mesum festgelegt. Die beantragte Genehmigung dieser schulorganisatorischen Maßnahmen zum Schuljahr 2013/14 erfolgte seitens der Bezirksregierung.

 

Bereits im Zuge des o.a. Entscheidungsprozesses hat die Verwaltung in Zusammenhang mit der Standortfrage auf den jeweils maßgeblichen Raumbestand als auch -bedarf bei Errichtung einer dreizügigen Sekundarschule hingewiesen. Bei einer solchen teilintegrierten Sekundarschule handelt es sich um eine Schulform des längeren gemeinsamen Lernens mit gymnasialen Standards (integriertes System). Im Nachhinein wurden die Sekundarschulen ebenfalls zu Schulen des Gemeinsamen Lernens (GL-Schulen) bestimmt.  

 

Insoweit stellt sich der Raumbedarf für eine dreizügige Sekundarschule mit den o.a. Differenzierungsbedarfen wie folgt dar:

 

-        18 Klassenräume

-        4 Differenzierungsräume für die Fachdifferenzierung ( G und E Kurse)

-        6 Differenzierungsräume für die Betreuung von Schülern mit sonderpäda    gogischen Förderbedarf

-        6 Fachräume

 

Das Gebäude der Sekundarschule am Hassenbrock (ehemals Don-Bosco-Schule) verfügt aktuell tatsächlich über:

 

-        15 Klassenräume

-        4 Differenzierungsräume zur Förderung von Schülern mit sonderpädagogi  schen Förderbedarf

-        6 Fachräume

-        1 Raum für den Ganztag

 

 

Raum

Soll

Ist

Differenz

Klassenraum

18

15

-3

Differenzierungsraum GL (klein)

6

4

-2

Differenzierungsraum G und E Kurs

4

0

-4

Fachraum

6

6

0

Ganztag

0

1

+1

 

 

Im kommenden Schuljahr werden an der Sekundarschule am Hassenbrock die Jahrgänge fünf bis neun beschult. Der Raumbedarf  für das Schuljahr 2017/18 stellt sich demnach wie folgt dar:

 

 

Raum

Soll

Ist

Differenz

Klassenraum

15

15

0

Differenzierungsraum GL (klein)

5

4

-1

Differenzierungsraum G und E Kurs

4

0

-4

Fachraum

6

6

0

Ganztag

0

1

+1

 

 

Mit Beschluss vom 26.04.2014 wurde die Verwaltung beauftragt, in Zusammenarbeit und unter Moderation der Firma GEBIT einen Workshop unter Teilnahme von Mitgliedern der Politik, Verwaltung und Schulen durchzuführen. In diesem Workshop sollen maßgebliche Fragestellungen und Lösungsansätze für eine gesamtstädtische nachhaltige Struktur im Sek.-I-Bereich der Rheiner Schullandschaft erarbeitet werden. Zum jetzigen Zeitpunkt ist nicht absehbar, wie und ob sich die Schullandschaft der weiterführenden Schulen Rheine verändern wird. Aussagen hierüber können erst nach Abschluss des geplanten Workshops getroffen werden.

 

Des Weiteren diskutiert die neue Landesregierung aktuell über die erneute flächendeckende Einführung von G 9 an den Gymnasien und die Abänderung der verpflichteten 3-Zügigkeit bei Sekundarschulen. Diese Entscheidungen könnten ebenfalls Einfluss auf die Entwicklung der Schullandschaft haben.

 

Der fehlende Raumbedarf kann lediglich durch bauliche Erweiterungsmaßnahmen sichergestellt werden.

 

Eine abschließende Entscheidung über die bauliche Erweiterung kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht getroffen werden und ist zum kommenden Schuljahr nicht zielführend. Eine kurzfristige Maßnahme zum Schuljahresbeginn 2017/18 ist planerisch und baulich nicht möglich, so dass die Schule im kommenden Schuljahr darauf angewiesen sein wird, Räume multifunktional zu nutzen.

 

Nach Abschluss des anhängigen schulstrukturellen Prozesses ist erneut über den Sachverhalt zu beraten.