Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Bauausschuss
beschließt, dem Antrag nicht zu entsprechen.
Begründung:
Zu dem o. g. Thema
fand am 25. April 2017 eine Sitzung des AK Verkehr statt. An der Sitzung nahmen
neben den ständigen Mitgliedern auch Herr Nagelschmidt (ehrenamtlicher
Fahrradbeauftragter) und Herr Wermers (FB 5 – Umwelt- und Klimaschutz) teil.
Nach ausgiebiger
Abwägung der Vor- und Nachteile einer weiteren Freigabe der Fußgängerzone (FGZ)
für den Radverkehr wurden unterschiedliche Ansichten vertreten:
Herr Nagelschmidt
ist der Ansicht, dass eine fahrradfreundliche Kommune die Erreichbarkeit der
Geschäfte in der Fußgängerzone für Radfahrer erleichtern sollte. Die Freigabe
des östlichen Teils der FGZ sowie der Milchstraße und des oberen Teils der
Rosenstraße sei ein wichtiger Schritt in diese Richtung. Zudem würde die stark
frequentierte Fahrradachse über die Straße „An der Stadtkirche“ durch die
Maßnahme entlastet.
Bei gegenseitiger
Rücksichtnahme von Radfahrern und Fußgängern würden die Interessen von Radfahrern
und Fußgängern gewahrt und die Attraktivität der Innenstadt gesteigert. In
diesem Zusammenhang verweist er auch auf das Beispiel der Stadt Dülmen, die die
Fußgängerzone seit 2015 für Radfahrer freigegeben hat. Er schlägt vor, dass
evtl. probeweise der benannte Abschnitt für den Radverkehr geöffnet werden
sollte.
Aus Sicht des
Arbeitskreises Verkehr (interdisziplinär
besetztes Gremium mit Fachleuten der Straßenverkehrsbehörde, der
Straßenplanung, der Polizei und der Technischen Betriebe Rheine AöR) ist
der Vorschlag, den östlichen Teil der Emsstraße generell für den Radverkehr
freizugeben, insbesondere wegen der hiermit verbundenen bekannten Gefahren und
der bereits bestehenden Beeinträchtigungen der Aufenthaltsqualität für
Fußgänger nach wie vor nicht zu empfehlen (Lieferverkehr etc.).
Detaillierte Informationen hierzu ergeben sich aus dem Beschluss des Bauausschusses
vom Dezember 2015, der als Anlage beigefügt ist.
Die Umsetzung des
Vorschlages der UWG Rheine wäre maximal dann umsetzbar, wenn die Durchsetzung
des Schrittfahrgebotes für Radfahrer durch kontinuierliche Kontrollen
sichergestellt würde. Dies ist aber personell sowohl von der Polizei als auch
der Ordnungsbehörde nicht leistbar.
Durch Installation
zusätzlicher Fahrradabstellmöglichkeiten im östlichen Teil (in Höhe Hues Ecke)
könnten die Interessen der Radfahrer befriedigt werden, ohne die Aufenthaltsqualität
für Fußgänger zu belasten.
Nach Auffassung der
Verwaltung sind zusätzliche Freigaben für den Radverkehr wegen der
Beeinträchtigungen für Fußgänger nicht zu empfehlen. Die Interessen der
Fußgänger und Radfahrer würden gewahrt, wenn Fahrradabstellmöglichkeiten im östlichen
Teil geschaffen werden.