Betreff
Antrag der UWG Rheine auf Freigabe weiterer Bereiche der Fußgängerzone für den Radverkehr
Vorlage
227/17
Aktenzeichen
FB 3.20-el
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bauausschuss beschließt, dem Antrag nicht zu entsprechen.

 


Begründung:

 

Zu dem o. g. Thema fand am 25. April 2017 eine Sitzung des AK Verkehr statt. An der Sitzung nahmen neben den ständigen Mitgliedern auch Herr Nagelschmidt (ehrenamtlicher Fahrradbeauftragter) und Herr Wermers (FB 5 – Umwelt- und Klimaschutz) teil.

 

Nach ausgiebiger Abwägung der Vor- und Nachteile einer weiteren Freigabe der Fußgängerzone (FGZ) für den Radverkehr wurden unterschiedliche Ansichten vertreten:

 

Herr Nagelschmidt ist der Ansicht, dass eine fahrradfreundliche Kommune die Erreichbarkeit der Geschäfte in der Fußgängerzone für Radfahrer erleichtern sollte. Die Freigabe des östlichen Teils der FGZ sowie der Milchstraße und des oberen Teils der Rosenstraße sei ein wichtiger Schritt in diese Richtung. Zudem würde die stark frequentierte Fahrradachse über die Straße „An der Stadtkirche“ durch die Maßnahme entlastet.

Bei gegenseitiger Rücksichtnahme von Radfahrern und Fußgängern würden die Interessen von Radfahrern und Fußgängern gewahrt und die Attraktivität der Innenstadt gesteigert. In diesem Zusammenhang verweist er auch auf das Beispiel der Stadt Dülmen, die die Fußgängerzone seit 2015 für Radfahrer freigegeben hat. Er schlägt vor, dass evtl. probeweise der benannte Abschnitt für den Radverkehr geöffnet werden sollte.

 

Aus Sicht des Arbeitskreises Verkehr (interdisziplinär besetztes Gremium mit Fachleuten der Straßenverkehrsbehörde, der Straßenplanung, der Polizei und der Technischen Betriebe Rheine AöR) ist der Vorschlag, den östlichen Teil der Emsstraße generell für den Radverkehr freizugeben, insbesondere wegen der hiermit verbundenen bekannten Gefahren und der bereits bestehenden Beeinträchtigungen der Aufenthaltsqualität für Fußgänger nach wie vor nicht zu empfehlen (Lieferverkehr etc.). Detaillierte Informationen hierzu ergeben sich aus dem Beschluss des Bauausschusses vom Dezember 2015, der als Anlage beigefügt ist.

Die Umsetzung des Vorschlages der UWG Rheine wäre maximal dann umsetzbar, wenn die Durchsetzung des Schrittfahrgebotes für Radfahrer durch kontinuierliche Kontrollen sichergestellt würde. Dies ist aber personell sowohl von der Polizei als auch der Ordnungsbehörde nicht leistbar.

Durch Installation zusätzlicher Fahrradabstellmöglichkeiten im östlichen Teil (in Höhe Hues Ecke) könnten die Interessen der Radfahrer befriedigt werden, ohne die Aufenthaltsqualität für Fußgänger zu belasten.

 

Nach Auffassung der Verwaltung sind zusätzliche Freigaben für den Radverkehr wegen der Beeinträchtigungen für Fußgänger nicht zu empfehlen. Die Interessen der Fußgänger und Radfahrer würden gewahrt, wenn Fahrradabstellmöglichkeiten im östlichen Teil geschaffen werden.