Betreff
Ausbau bzw. Neubau von Kindertageseinrichtungen
Vorlage
234/17
Aktenzeichen
II - 2 - 10 kös
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt den Bedarf an zusätzlichen Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen wie folgt zu decken.

 

1.) Die Kita Kunterbunt, Schulstr. 3 in 48432 Rheine, wird zum Kindergartenjahr 2018/19 um eine Gruppenform II erweitert. Dazu wird ein Nebenstandort im Atrium-Bildungshaus, Industriestr. 25 in 48432 Rheine geschaffen. Der Träger der Kita Kunterbunt, der Jugend- und Familiendienst, Wadelheimer Chaussee 195 in 48432 Rheine, erhält für die Einrichtung dieser zusätzlichen Gruppe einen Investitionskostenzuschuss von 35.000,00 €.

 

2.) Die Kita Thieberg, Hünenborgstr. 97 in 48431 Rheine, wird zum Kindergartenjahr 2018/19 um zwei Gruppenformen II und eine Gruppenform III erweitert. Dazu wird ein Nebenstandort an der Ochtruper Str. 61 in 48431 Rheine geschaffen. Der Träger der Kita Thieberg, der Jugend- und Familiendienst, Wadelheimer Chaussee 195 in 48432 Rheine, erhält für die Einrichtung dieser zusätzlichen Gruppen einen Investitionskostenzuschuss von 163.690,00 €.

 

3.) Die dritte Gruppe im Janusz-Korczak-Kindergarten soll dauerhaft gesichert werden. Dazu ist zunächst eine Kostenschätzung für die notwendigen Baumaßnahmen am städtischen Gebäude Wadelheimer Chaussee 195, in dem sich der Janusz-Korczak-Kindergarten befindet, aufzustellen.

 

4.) Die Kita St. Michael, Bühnertstr. 17 in 48432 Rheine, wird im Rahmen des Trägerüberganges auf einen noch zu bestimmenden Träger um zwei Gruppenformen II und eine Gruppenform III erweitert. Dazu wird ein Nebenstandort an der Ecke Bühnertstr. / Darbrookstr. in 48431 Rheine geschaffen, der zum Kindergartenjahr 2019/20 in Betrieb gehen soll. Eine Erweiterungsmöglichkeit ist einzuplanen.

 

5.) Im Wohnpark Dutum ist eine zusätzliche Kindertageseinrichtung zu schaffen, die zum Kindergartenjahr 2020/21 in Betrieb gehen soll. Die Kindertageseinrichtung ist zunächst mit 2 x Gruppentyp II und 2 x Gruppentyp III einzuplanen. Eine Erweiterungsmöglichkeit ist vorzuhalten.

 

6.) Im Baugebiet „Eschendorfer Aue“ ist eine zusätzliche Kindertageseinrichtung zu schaffen. Die Inbetriebnahme ist rechtzeitig in Abhängigkeit von der Entwicklung des Baugebietes zu planen. Die Kindertageseinrichtung soll fünfgruppig geführt werden.

 



Begründung:

 

Am 22.06.2017 war im Jugendhilfeausschuss mit der Vorlage Nr. 147/17 die Kindergartenbedarfsplanung vorgestellt worden. Um den dort aufgezeigten Ausbaubedarf befriedigen zu können, schlägt die Verwaltung eine Vielzahl von Aus- bzw. Neubauten bei den Kindertageseinrichtungen vor.

 

Der Ausbaubedarf stellt sich zusammengefasst wie folgt dar:

 

Rheine gesamt

2018/19

2019/20

2020/21

2021/22

Fehlende Ü3-Plätze

123

152

202

192

Fehlende U3-Plätze (nur 2-jährige)

69

58

56

55

Fehlende U2-Plätze (< 2-jährige)

85

92

119

144

 

Während die fehlenden Ü3-Plätze zu einem Teil noch durch Überbelegung der Einrichtungen aufgefangen werden können, ist dieses im U3-Bereich nicht möglich. Alternativ kann nur mit dem 2. Baustein der frühkindlichen Betreuung, der Kindertagespflege, ein Betreuungsangebot gemacht werden. Allerdings ist die Kindertagespflege an der Kapazitätsgrenze. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass durch kurzfristige Ausbildung ausreichend Tagespflegepersonen zur Verfügung stehen.

 

 

 

Überlegungen zum U2-Ausbau für Kinder, die das 2. Lebensjahr noch nicht vollendet haben

 

Um den Bedarf an zusätzlichen Betreuungsplätzen für die U2-Kinder sicherzustellen, braucht es zusätzliche Gruppenformen II, da nur diese Kinder unter 2 Jahren aufnehmen dürfen.

 

Die Erfahrungen aus den letzten Jahren mit der Zweckbindung der geförderten Plätze (insbesondere beim Übergang der Kinder vom U3- in den Ü3-Bereich) machen eine genaue Planung erforderlich. Auf Anfrage beim Landesjugendamt teilt dieses mit, dass es eine Betriebserlaubnis für neue Gruppenformen II nur noch erteile, wenn der Verbleib der U3-Kinder in der Einrichtung gewährleistet sei. Es müsse jeweils eine Gruppenorm III geben, die diese Kinder dann aufnehmen könne. Würden zusätzliche Gruppenformen II an Nebenstandorten geschaffen, müsste es feste Kooperationen hinsichtlich des Überganges in den Ü3-Bereich geben[1].

 

Unter dieser Prämisse wurde untersucht, welche Kitas in Rheine um eine Gruppenform II erweiterbar wären. Da den kirchlichen Trägern keine Erweiterung möglich ist, reduziert sich die Untersuchung auf folgende Kitas.


 

 

Links der Ems

vorhandene Gruppen-formen (Gf)

Zusätzliche Gf II möglich?

Hofzwerge Dutum

I

Eine Elterninitiative ist Träger der eingruppige Kita. Es fehlt die Gf III, um die U3 Kinder zu übernehmen

Janusz Korczak Kindergarten

I+II+III

Eine Gf II ist schon vorhanden. Es fehlt eine weitere Gf III, um die U3 Kinder zu übernehmen

Kita Thieberg

I+I+I

Eine Erweiterung ist möglich, wenn statt 3 x Gf I mit derzeit je 4 U-Kindern, zukünftig 2 x Gf I mit je 6 U3-Kindern und eine Gf III gebildet würden.

Kinderland Isselstr.

I+I+II+III

Eine Gf II ist schon vorhanden. Es fehlt eine weitere Gf III, um die U3 Kinder zu übernehmen

Kinderland Nienbergstr.

I+I+II+III

Eine Gf II ist schon vorhanden. Es fehlt eine weitere Gf III, um die U3 Kinder zu übernehmen

Caritas-Kindertagesstätte Ellinghorst

I+I+II+III

Eine Gf II ist schon vorhanden. Es fehlt eine weitere Gf III, um die U3 Kinder zu übernehmen

Kita St. Michael

I+I+III

Eine Erweiterung mit einer Gf II ist möglich, sobald die Trägerschaft auf einen nichtkirchlichen Träger gewechselt hat.

 

Links der Ems kommt damit kurzfristig nur die Kita Thieberg für eine mögliche Erweiterung um eine Gf II in die engere Auswahl. Mit dem baureifen Grundstück an der Ochtruper Str. ist in relativer Nähe zum Standort der Kita Thieberg ein Nebenstandort mit 2 x Gf II möglich.

 

Diese Nähe ist auch Bedingung des Landesjugendamtes, der Kita Thieberg einen Nebenstandort an der Ochtruper Str. zu genehmigen. Aufgrund der Entfernung käme theoretisch nur noch Kinderland Isselstr. als Hauptstandort für den Nebenstandort Ochtruper Str.in Frage. Die vorhandene Gruppenstruktur (siehe obige Tabelle) schließt dieses jedoch aus. Selbst wenn die Gruppenstruktur an der Isselstr. geändert würde, ließe sich laut Auskunft des Trägers das Modell mit einem Nebenstandort nicht mit der pädagogischen Konzeption von Kinderland vereinbaren. In allen Kinderland-einrichtungen wird in altersnahen Gruppen gearbeitet.

 

Mittelfristig besteht die Möglichkeit, die Kita St. Michael entsprechend zu erweitern und ggfls. sogar zwei Gf II neu zu schaffen.

 

 

Rechts der Ems

vorhandene Gruppen-formen (Gf)

Zusätzliche Gf II möglich?

Kita Mobile

I+I+II+III+III

Eine Gf II ist schon vorhanden. Bei einer weiteren Gf II, die grundsätzlich möglich wäre, würde die Kita sechsgruppig.

Dreikönigs-Kindergarten

I+II

Eine Gf II ist schon vorhanden. Es fehlt eine Gf III, um die U3 Kinder zu übernehmen

Kinderland Ludwig-Erhard-Str.

I+II+III

Eine Gf II ist schon vorhanden. Es fehlt eine weitere Gf III, um die U3 Kinder zu übernehmen

AWO-Kindergarten Rheine

I+I+III+III

Eine Erweiterung um eine Gf II ist grundsätzlich möglich.

EKI Sandmanns Hof

I+III

Eine Erweiterung um eine Gf II ist grundsätzlich möglich.

Kita Gartenstadt

I+I+II+III

Eine Gf II ist schon vorhanden. Es fehlt eine weitere Gf III, um die U3 Kinder zu übernehmen

Kita Löwenzahn

I+I+III

Eine Erweiterung um eine Gf II ist grundsätzlich möglich.

 

Rechts der Ems sind die Grundstücke der Kitas Löwenzahn, EKI Sandmanns Hof und AWO ausgeschöpft, so dass eine zusätzliche Gf II auch nur an einem Nebenstandort möglich wäre. Derzeit ist jedoch kein entsprechendes Grundstück in relativer Nähe zum jeweiligen Hauptstandort verfügbar.

 

Eine nochmalige Erweiterung der Kita Mobile würde die bislang größte Kita in Rheine noch weiter vergrößern.

 

 

Südraum

vorhandene Gruppen-formen (Gf)

Zusätzliche Gf II möglich?

DRK-Kindergarten Bunte Welt

I+II+III

Eine Gf II ist schon vorhanden. Es fehlt eine weitere Gf III, um die U3 Kinder zu übernehmen

Waldorf-Kindergarten

I+II+III

Eine Gf II ist schon vorhanden. Es fehlt eine weitere Gf III, um die U3 Kinder zu übernehmen

Kita Kunterbunt

I+I

Eine Erweiterung ist möglich, wenn statt 2 x Gf I mit derzeit je 4 Kindern, zukünftig 1 x Gf I mit 6 U3-Kindern und eine Gf III gebildet würden.

Kita Lummerland

 

I+II+III

Eine Gf II ist schon vorhanden. Es fehlt eine weitere Gf III, um die U3 Kinder zu übernehmen

 

Die derzeit einzige Handlungsoption im Südraum ist die Erweiterung der Kita Kunterbunt.

 

In der Summe könnten mit dem Ausbau von Kitas mit Nebenstandorten erst einmal 5 zusätzliche Gf II geschaffen werden.

 

 

 

Pädagogische Überlegungen zur Einrichtung von Nebenstandorten

 

Wenn an bestehenden Kitas nicht direkt angebaut kann oder Gruppenformen nicht umgewandelt werden können, sind Außenstellen eine sinnvolle Alternative. Das Konzept ist im Bundesgebiet bereits vielfach erprobt und kein Novum. Auf diesem Weg kann eine wohnortnahe Versorgung für alle Altersgruppen gewährleitet werden.

 

Insbesondere für jüngere Kinder bedeutet eine kleine überschaubare Gruppen- und Einrichtungsgröße einen sanften Einstieg in die institutionelle Kindertagesbetreuung. Die Räumlichkeiten, das Spielmaterial und das Außengelände können speziell auf die Altersgruppe abgestimmt werden. Die Kinder werden nicht durch große Gebäude, viele Räume, weitläufige Außengelände und eine Vielzahl von Kindern in verschiedenen Altersgruppen mit Eindrücken überfrachtet und überfordert. Somit bietet diese Form der Betreuung noch einen geschützteren Rahmen für die Kinder, vergleichbar mit einer Tagesmutter, die mehrere Kinder betreut, einer Großtagespflegestelle oder betreuten Spielgruppen.

 

Ein weiterer positiver Aspekt ist das Raumaneignungsgefühl der Kinder. Für die kindliche Entwicklung ist es unumgänglich, dass Heranwachsende ihre Umgebung selbst erkunden, um die räumlichen Gegebenheiten kennen zu lernen und sich in dieser angepasst zu verhalten. Dabei vergrößern sich der individuelle Ausschnitt der Umgebung, der Grad der Differenziertheit des Wissens über diese Umgebung und die Nutzungsansprüche mit zunehmendem Alter. Dies bedeutet, dass überschaubare Räumlichkeiten bei jüngeren Kindern die Entwicklung positiv beeinflussen können. Die stets neu gemachten Erfahrungen in anderen Umgebungen fördern die kognitive Entwicklung des Kindes sowie die Entwicklung zu Autonomie und Selbstständigkeit.

 

Bei der Einrichtung von Außenstellen kommt auf den Träger eine besondere Verantwortung im Hinblick auf die Gestaltung des Übergangs zu. Übergänge zu gestalten ist jedoch in einer Kindertageseinrichtung kein Fremdwort (Übergang Kita – Grundschule). Im Fall einer ausgelagerten Gruppenform II muss ein weiterer Übergang mit den Kindern und den Familien gestaltet werden. Der Übergang ist vergleichbar mit dem von der Tagespflege, Großtagespflege oder Betreuten Spielgruppen in die Kita. Bei der Gestaltung gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, die in der Praxis bereits erprobt sind (Schnuppernachmittage und –vormittage, gemeinsame Aktionen und Veranstaltungen usw.) und vom Träger auszuarbeiten sind. Darüber hinaus kann der Träger diesen Übergang personell begleiten.

 

Ein Wechsel einrichtungsintern bedeutet für die Kinder selbstverständlich eine große Veränderung, allerdings sind die Strukturen und Abläufe, ggf. sogar Personal bereits bekannt. Darüber hinaus wechseln in der Regel gleich mehrere Kinder gemeinsam, so dass auch hier eine Kontinuität gegeben ist.

 

 

 

Überlegungen zum Kita-Ausbau links der Ems

 

Links der Ems besteht bedingt durch die Bautätigkeiten im Wohnpark Dutum und im Dorenkamp die Notwendigkeit zusätzliche Plätze zu schaffen bzw. befristet eingerichtete Plätze dauerhaft zu sichern. Mit den nachfolgend beschriebenen Maßnahmen kann der notwendige Ü3-Ausbau links der Ems sichergestellt werden:

 

 

Verbesserung des Raumprogrammes im Janusz-Korczak-Kindergarten

 

Die 3. Gruppe im Janusz-Korczak-Kindergarten war seinerzeit nur befristet eingerichtet worden, da das relativ geringe Raumangebot für diese Gruppe nicht dauerhaft genehmigungsfähig war. Diese Plätze werden aber dauerhaft benötigt, insbesondere auch, um für die dort vorhandene Gruppenform II einen Übergang vom U3- in den Ü3-Bereich zu ermöglichen. In Abstimmung mit dem Landesjugendamt muss eine Verbesserung des Raumprogrammes für den Janusz-Korczak-Kindergarten im städtischen Gebäude Wadelheimer Chaussee 195 entwickelt werden. Die dann notwendigen Kosten sind zu ermitteln.

 

 

Nebenstandort für die Kita Thieberg an der Ochtruper Str.

 

Um das Ziel, an der Ochtruper Str. 2 x die Gf II anbieten zu können, werden zwei Gf III benötigt. Eine Gf III kann in der Kita Thieberg an der Hünenborgstr. 97 durch Gruppenumwandlung von Gf I nach Gf III geschaffen werden. Die andere Gf III wird neben den beiden Gf II am Standort Ochtruper Str. eingerichtet. Der 3-gruppige Nebenstandort (2 x Gf II und 1 x Gf III) würde die Fläche an der Ochtruper Str. dann optimal nutzen und so den Rechtsanspruch der Ü3-Kinder auf einen Kitaplatz sichern.

 

Wird der Nebenstandort an der Ochtruper Str. nicht zum 01.08.2018 verwirklicht, werden einige Ü3-Kinder links der Ems keinen Betreuungsplatz bekommen.

 

Der enge Zeitplan bis zur notwendigen Eröffnung kann eingehalten werden, wenn die Wohnungsgesellschaft der Stadt Rheine zeitnah den Auftrag erhält, das erfolgreiche Modell der Kita am Deisterweg auf den Standort Ochtruper Str. zu übertragen.

 

 

Erweiterung der Kita St. Michael

 

Im Rahmen des Trägerüberganges auf einen noch zu bestimmenden Träger sollte die Kita St. Michael von derzeit 2 x Gf I und 1 x Gf III auf 2 x Gf I und 2 x Gf III erweitert werden. Dann könnte die Kita St. Michael zusätzlich um 2 x Gf II erweitert werden. Da der Platz für eine Erweiterung am Standort Bühnertstr. 17 nicht ausreicht, kann in 500 m Entfernung an der Ecke Bühnertstr. / Darbrookstr. ein Nebenstandort geschaffen werden. Die Gruppenformen II müssen dabei zwingend an der Bühnertstr. 17 eingerichtet werden, da das Gebäude noch bis zum Sommer 2029 mit einer Zweckbindung für den U3-Ausbau versehen ist.

 

Die Gruppenerweiterungen sollen zum Kindergartenjahr 2019/20 in Betrieb gehen. Bei dem Nebenstandort ist darauf zu achten, dass für zukünftige Bedarfe Erweiterungsmöglichkeiten eingeplant werden.

 

 

Neubau einer weiteren Kita im Wohnpark Dutum

 

Da die bislang aufgezeigten Maßnahmen nicht ausreichen, ist der Neubau einer weiteren Kita im Wohnpark Dutum notwendig. Neben der Bereitstellung zusätzlicher Ü3-Plätze bietet sich an, auch die dringend notwendigen Gruppenformen II zu schaffen.

 

Spätestens zum Kindergartenjahr 2020/21 muss diese zusätzliche Kita in Betrieb gehen. Die Kita wird zunächst mit 2 x Gf II und 2 x Gf III geplant. Auch hier ist eine Erweiterungsmöglichkeit vorzuhalten.

 

 

Maßnahmen links der Ems

2018/19

2019/20

2020/21

2021/22

Entfristung 3. Gruppe im Janusz-Korczak-Kindergarten ab 2020/21

 

 

+ 22 Ü3

+ 22 Ü3

Nebenstandort für die Kita Thieberg an der Ochtruper Str.

+ 20 U3

+ 22 Ü3

+ 20 U3

+ 22 Ü3

+ 20 U3

+ 22 Ü3

+ 20 U3

+ 22 Ü3

Erweiterung der Kita St. Michael

 

 

+ 20 U3

+ 22 Ü3

+ 20 U3

+ 22 Ü3

+ 20 U3

+ 22 Ü3

Neubau einer weiteren Kita im Wohnpark Dutum

 

 

+ 20 U3

+ 44 Ü3

+ 20 U3

+ 44 Ü3

Summe für links der Ems

+ 20 U3

+ 22 Ü3

+ 40 U3

+ 44 Ü3

+ 60 U3

+ 110 Ü3

+ 60 U3

+ 110 Ü3

 

 

 

Überlegungen zum Kita-Ausbau rechts der Ems

 

Rechts der Ems sind die Ausbauplanungen noch nicht so konkret wie links der Ems. Neben dem schon beschlossenen Neubau einer Kita an der Ecke Bergstr. / Sandkampstr., deren zusätzlichen Plätze auch schon bei der Kindergartenbedarfsplanung fest eingerechnet worden sind, ist derzeit nur eine weitere Planung fortgeschritten.

 

 

Neubau einer Kita im Baugebiet „Eschendorfer Aue“

 

In der ehemaligen General-Wever-Kaserne wird das Baugebiet „Eschendorfer Aue“ geschaffen. In den Verhandlungen mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist der Bedarf für eine 5-gruppige Kita nachgewiesen worden und eine entsprechende große Kita-Fläche zur Verfügung gestellt worden. Nach derzeitiger Planung sind die Gruppenformen I+I+I+II+III vorgesehen.

 

Das zukünftige Baugebiet „Eschendorfer Aue“ soll planungsrechtlich in zwei Abschnitten entwickelt werden. Als erster Teilabschnitt sollen nunmehr die Flächen östlich der Schorlemerstr. für eine wohnbauliche Nutzung planungsrechtlich entwickelt werden. In diesem ersten Teilabschnitt ist die neue Kita noch nicht vorgesehen. Der zweite Teilabschnitt des Baugebietes  „Eschendorfer Aue“ befindet sich jedoch auch schon im Verfahren. Ein Termin, zu dem die Kita in Betrieb genommen werden kann, ist aber noch offen.

 

Maßnahmen rechts der Ems

2018/19

2019/20

?

Neubau einer Kita im Baugebiet „Eschendorfer Aue

 

 

+ 25 U3

+ 67 Ü3

 

 

 

Überlegungen zum Kita-Ausbau im Südraum

 

Im Südraum gibt es in Mesum-Nord eine baureife Grundstückfläche für eine 3-gruppige Kita. Aus heutiger Sicht wäre eine weitere Kita zum Kindergartenjahr 2020/21 sinnvoll. Sollte sich der Zuzug insbesondere nach Mesum verstärken, kann auch noch in der ersten Jahreshälfte von 2018 die Entscheidung getroffen werden, die Kita schon zum Kindergartenjahr 2019/20 in Betrieb zu nehmen.

 

 

 

Ausschreibung von Trägerschaften

 

Während die Schaffung einer zusätzlichen Kita zwingend die Ausschreibung der Trägerschaft erfordert, ist die Erweiterung einer bestehenden Kita nicht mit einer Ausschreibungspflicht verbunden. Auch wenn die Erweiterung einer Kita an einem Nebenstandort erfolgt, bleibt es dennoch bei ein und derselben Trägerschaft für die gesamte Einrichtung.

 

 

 

Trägervielfalt

 

Theoretisch wäre es denkbar, am Standort Ochtruper Str. eine eigenständige Kita mit den Gruppenformen I + II+ III zu gründen und somit vielleicht einen neuen Träger zu gewinnen. Allerdings ist das absolut vorrangige Ziel, zwei zusätzliche Gruppenformen II zu schaffen, mit einer eigenständigen Kita nicht zu erreichen.

 

Trägervielfalt erfordert auch, den Trägern zu ermöglichen, ihre Kitas wirtschaftlich zu betreiben. Je größer die Kita, desto wirtschaftlicher lässt sich eine Kita betreiben.

 

Die Trägervielfalt in Rheine kann wachsen, wenn die anstehenden Trägerausschreibungen (Kita Bergstr., neuer Träger für Kita St. Michael, Kita in der „Eschendorfer Aue“, zusätzliche Kita im Wohnpark Dutum, ggfls. zusätzliche Kita in Mesum-Nord) veröffentlicht werden.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Für die Einrichtung der zusätzlichen Gruppen benötigen die Träger einen Investitionskostenzuschuss. Um die Höhe des notwendigen Investitionskostenzuschusses zu bestimmen, hat sich in der Vergangenheit eine Berechnung auf Grundlage von Pauschalen bewährt.

 

Für die zusätzliche Gruppenform II, die für die Kita Kunterbunt am Nebenstandort Atrium-Bildungshaus geschaffen werden soll, würde sich die die Pauschale wie folgt errechnen:

 

 

Da für die neue Gruppenform II zum Teil auf schon vorhandene Einrichtung im Atrium-Bildungshaus zurückgegriffen werden kann, reichen die im Rahmen der U3-Förderung anerkannten Beträge aus. Für den U3-Ausbau von 10 zusätzlichen U3-Plätzen erkennt das Land Kosten in Höhe von 35.000 € an und fördert sie dann mit 90 %. Die Zweckbindung der Fördergelder beläuft sich dabei auf 5 Jahre.

 

 

 

Für den Nebenstandort der Kita Thieberg, an dem die zusätzliche Gruppenform II + II + III geschaffen werden soll, errechnet sich die Pauschale wie folgt:

 

 

Nach den Förderbestimmungen zum U3/Ü3-Ausbau kann beim Land für 40 zusätzliche U3/Ü3-Plätze ein Einrichtungskostenzuschuss von 126.000 € beantragt werden. Die Zweckbindung der Fördergelder beläuft sich dabei auf 5 Jahre.

 

 

Die übrigen Kitaausbauten sind noch zu weit entfernt, um heute schon konkrete Zahlen nennen zu können. Mit dem kommenden Haushaltsplan 2018 ff werden jedoch entsprechende Pauschalansätze eingeplant, so dass mit den zu erwartenden Landeszuschüssen die Maßnahmen zu finanzieren sind.

 

Verbunden mit dem Kita-Ausbau steigen die Fallzahlen und damit die Betriebskostenzuschüsse. Auch dieses wird bei der Aufstellung des kommenden Haushaltsplans 2018 ff berücksichtigt.

 

 

 

Ausblick

 

„Werden mit dem vorliegenden Ausbauprogramm nicht viel zu viele Plätze geschaffen, die mittelfristig leerstehen?“

 

Aus heutiger Sicht, kann diese Frage eindeutig mit nein beantwortet werden. Es gibt mehrere Stellschrauben, die Kitas weiterhin voll auszulasten:

 

Würden die Ü3-Zahlen zurückgehen, können durch Gruppenumwandlung von Gf I in Gf II Betreuungsplätze abgebaut werden, ohne die Bestand der Kita zu gefährden. Bei jeder Gruppenumwandlung von Gf I in Gf II werden 15 Ü3-Plätze aufgebaut und gleichzeitig 5 neue U3-Plätze geschaffen. Bei der derzeitigen Gruppenstruktur der Rheinenser Kitas könnten so eine Gruppenumwandlung 28 Mal durchgeführt werden. Insbesondere die kirchlichen Träger könnten so zum Platzabbau beitragen.

 

Wenn trotz weiter steigender Nachfrage auf Betreuung für die einjährigen Kinder in der Summe das Angebot in den Kitas und in der Kindertagespflege zukünftig zu groß wird, dann werden sich die Eltern tendenziell zur Kitabetreuung entscheiden.

 

Daneben könnten Kitas, die integrativ behinderte Kinder betreuen und nicht ausgelastet sind, ihre Förderung durch den LWL umstellen. Bislang wird in Rheine wegen der hohen Auslastung der Kitas nur die Förderung von zusätzlichen Fachkräften abgerufen. Alternativ kann der LWL auch eine Gruppenabsenkung fördern. Dieses Fördermodell gibt es schon seit dem 01.08.2014.

 

Der Trend zu längeren Buchungszeiten führt ferner dazu, dass weniger Kinder aufgenommen werden können, da in der Gruppenform III entweder 25 Kinder mit einer wöchentlichen Betreuungszeit von 25 bzw. 35 Std. oder nur 20 Kinder mit einer wöchentlichen Betreuungszeit von 45 Std. betreut werden dürfen.



[1] Die zum Kindergartenjahr 2013/14 zusätzlich geschaffene Gruppenform II im Dreikönigs-Kindergarten würde damit heute nicht mehr genehmigt.