Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt den Bedarf an zusätzlichen Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen wie folgt zu decken.
1.) Die Kita Kunterbunt, Schulstr. 3 in 48432 Rheine, wird zum Kindergartenjahr 2018/19 um eine Gruppenform II erweitert. Dazu wird ein Nebenstandort im Atrium-Bildungshaus, Industriestr. 25 in 48432 Rheine geschaffen. Der Träger der Kita Kunterbunt, der Jugend- und Familiendienst, Wadelheimer Chaussee 195 in 48432 Rheine, erhält für die Einrichtung dieser zusätzlichen Gruppe einen Investitionskostenzuschuss von 35.000,00 €.
2.) Die Kita Thieberg, Hünenborgstr. 97 in 48431 Rheine, wird zum Kindergartenjahr 2018/19 um zwei Gruppenformen II und eine Gruppenform III erweitert. Dazu wird ein Nebenstandort an der Ochtruper Str. 61 in 48431 Rheine geschaffen. Der Träger der Kita Thieberg, der Jugend- und Familiendienst, Wadelheimer Chaussee 195 in 48432 Rheine, erhält für die Einrichtung dieser zusätzlichen Gruppen einen Investitionskostenzuschuss von 163.690,00 €.
3.) Die dritte Gruppe im Janusz-Korczak-Kindergarten soll dauerhaft gesichert werden. Dazu ist zunächst eine Kostenschätzung für die notwendigen Baumaßnahmen am städtischen Gebäude Wadelheimer Chaussee 195, in dem sich der Janusz-Korczak-Kindergarten befindet, aufzustellen.
4.) Die Kita St. Michael, Bühnertstr. 17 in 48432 Rheine, wird im Rahmen des Trägerüberganges auf einen noch zu bestimmenden Träger um zwei Gruppenformen II und eine Gruppenform III erweitert. Dazu wird ein Nebenstandort an der Ecke Bühnertstr. / Darbrookstr. in 48431 Rheine geschaffen, der zum Kindergartenjahr 2019/20 in Betrieb gehen soll. Eine Erweiterungsmöglichkeit ist einzuplanen.
5.) Im Wohnpark Dutum ist eine zusätzliche Kindertageseinrichtung zu schaffen, die zum Kindergartenjahr 2020/21 in Betrieb gehen soll. Die Kindertageseinrichtung ist zunächst mit 2 x Gruppentyp II und 2 x Gruppentyp III einzuplanen. Eine Erweiterungsmöglichkeit ist vorzuhalten.
6.) Im Baugebiet „Eschendorfer Aue“ ist eine zusätzliche Kindertageseinrichtung zu schaffen. Die Inbetriebnahme ist rechtzeitig in Abhängigkeit von der Entwicklung des Baugebietes zu planen. Die Kindertageseinrichtung soll fünfgruppig geführt werden.
Begründung:
Am 22.06.2017 war im Jugendhilfeausschuss mit der Vorlage Nr. 147/17 die Kindergartenbedarfsplanung vorgestellt worden. Um den dort aufgezeigten Ausbaubedarf befriedigen zu können, schlägt die Verwaltung eine Vielzahl von Aus- bzw. Neubauten bei den Kindertageseinrichtungen vor.
Der Ausbaubedarf stellt sich zusammengefasst wie folgt dar:
Rheine
gesamt |
2018/19 |
2019/20 |
2020/21 |
2021/22 |
Fehlende Ü3-Plätze |
123 |
152 |
202 |
192 |
Fehlende U3-Plätze (nur 2-jährige) |
69 |
58 |
56 |
55 |
Fehlende U2-Plätze (< 2-jährige) |
85 |
92 |
119 |
144 |
Während die fehlenden Ü3-Plätze zu einem Teil noch durch Überbelegung der Einrichtungen aufgefangen werden können, ist dieses im U3-Bereich nicht möglich. Alternativ kann nur mit dem 2. Baustein der frühkindlichen Betreuung, der Kindertagespflege, ein Betreuungsangebot gemacht werden. Allerdings ist die Kindertagespflege an der Kapazitätsgrenze. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass durch kurzfristige Ausbildung ausreichend Tagespflegepersonen zur Verfügung stehen.
Überlegungen zum U2-Ausbau
für Kinder, die das 2. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
Um den Bedarf an zusätzlichen Betreuungsplätzen für die U2-Kinder sicherzustellen, braucht es zusätzliche Gruppenformen II, da nur diese Kinder unter 2 Jahren aufnehmen dürfen.
Die Erfahrungen aus den letzten Jahren mit der Zweckbindung der geförderten Plätze (insbesondere beim Übergang der Kinder vom U3- in den Ü3-Bereich) machen eine genaue Planung erforderlich. Auf Anfrage beim Landesjugendamt teilt dieses mit, dass es eine Betriebserlaubnis für neue Gruppenformen II nur noch erteile, wenn der Verbleib der U3-Kinder in der Einrichtung gewährleistet sei. Es müsse jeweils eine Gruppenorm III geben, die diese Kinder dann aufnehmen könne. Würden zusätzliche Gruppenformen II an Nebenstandorten geschaffen, müsste es feste Kooperationen hinsichtlich des Überganges in den Ü3-Bereich geben[1].
Unter dieser Prämisse wurde untersucht, welche Kitas in Rheine um eine Gruppenform II erweiterbar wären. Da den kirchlichen Trägern keine Erweiterung möglich ist, reduziert sich die Untersuchung auf folgende Kitas.
Links der Ems |
vorhandene Gruppen-formen
(Gf) |
Zusätzliche Gf II
möglich? |
Hofzwerge Dutum |
I |
Eine Elterninitiative ist Träger der eingruppige Kita. Es fehlt die Gf III, um die U3 Kinder zu übernehmen |
Janusz Korczak Kindergarten |
I+II+III |
Eine Gf II ist schon vorhanden. Es fehlt eine weitere Gf III, um die U3 Kinder zu übernehmen |
Kita Thieberg |
I+I+I |
Eine Erweiterung ist möglich, wenn statt 3 x Gf I mit derzeit je 4 U-Kindern, zukünftig 2 x Gf I mit je 6 U3-Kindern und eine Gf III gebildet würden. |
Kinderland Isselstr. |
I+I+II+III |
Eine Gf II ist schon vorhanden. Es fehlt eine weitere Gf III, um die U3 Kinder zu übernehmen |
Kinderland Nienbergstr. |
I+I+II+III |
Eine Gf II ist schon vorhanden. Es fehlt eine weitere Gf III, um die U3 Kinder zu übernehmen |
Caritas-Kindertagesstätte Ellinghorst |
I+I+II+III |
Eine Gf II ist schon vorhanden. Es fehlt eine weitere Gf III, um die U3 Kinder zu übernehmen |
Kita St. Michael |
I+I+III |
Eine Erweiterung mit einer Gf II ist möglich, sobald die Trägerschaft auf einen nichtkirchlichen Träger gewechselt hat. |
Links der Ems kommt damit kurzfristig nur die Kita Thieberg für eine mögliche Erweiterung um eine Gf II in die engere Auswahl. Mit dem baureifen Grundstück an der Ochtruper Str. ist in relativer Nähe zum Standort der Kita Thieberg ein Nebenstandort mit 2 x Gf II möglich.
Diese Nähe ist auch Bedingung des Landesjugendamtes, der Kita Thieberg einen Nebenstandort an der Ochtruper Str. zu genehmigen. Aufgrund der Entfernung käme theoretisch nur noch Kinderland Isselstr. als Hauptstandort für den Nebenstandort Ochtruper Str.in Frage. Die vorhandene Gruppenstruktur (siehe obige Tabelle) schließt dieses jedoch aus. Selbst wenn die Gruppenstruktur an der Isselstr. geändert würde, ließe sich laut Auskunft des Trägers das Modell mit einem Nebenstandort nicht mit der pädagogischen Konzeption von Kinderland vereinbaren. In allen Kinderland-einrichtungen wird in altersnahen Gruppen gearbeitet.
Mittelfristig besteht die Möglichkeit, die Kita St. Michael entsprechend zu erweitern und ggfls. sogar zwei Gf II neu zu schaffen.
Rechts der Ems |
vorhandene Gruppen-formen
(Gf) |
Zusätzliche Gf II
möglich? |
Kita Mobile |
I+I+II+III+III |
Eine Gf II ist schon vorhanden. Bei einer weiteren Gf II, die grundsätzlich möglich wäre, würde die Kita sechsgruppig. |
Dreikönigs-Kindergarten |
I+II |
Eine Gf II ist schon vorhanden. Es fehlt eine Gf III, um die U3 Kinder zu übernehmen |
Kinderland Ludwig-Erhard-Str. |
I+II+III |
Eine Gf II ist schon vorhanden. Es fehlt eine weitere Gf III, um die U3 Kinder zu übernehmen |
AWO-Kindergarten Rheine |
I+I+III+III |
Eine Erweiterung um eine Gf II ist grundsätzlich möglich. |
EKI Sandmanns Hof |
I+III |
Eine Erweiterung um eine Gf II ist grundsätzlich möglich. |
Kita Gartenstadt |
I+I+II+III |
Eine Gf II ist schon vorhanden. Es fehlt eine weitere Gf III, um die U3 Kinder zu übernehmen |
Kita Löwenzahn |
I+I+III |
Eine Erweiterung um eine Gf II ist grundsätzlich möglich. |
Rechts der Ems sind die Grundstücke der Kitas Löwenzahn, EKI Sandmanns Hof und AWO ausgeschöpft, so dass eine zusätzliche Gf II auch nur an einem Nebenstandort möglich wäre. Derzeit ist jedoch kein entsprechendes Grundstück in relativer Nähe zum jeweiligen Hauptstandort verfügbar.
Eine nochmalige Erweiterung der Kita Mobile würde die bislang größte Kita in Rheine noch weiter vergrößern.
Südraum |
vorhandene Gruppen-formen
(Gf) |
Zusätzliche Gf II
möglich? |
DRK-Kindergarten Bunte Welt |
I+II+III |
Eine Gf II ist schon vorhanden. Es fehlt eine weitere Gf
III, um die U3 Kinder zu übernehmen |
Waldorf-Kindergarten |
I+II+III |
Eine Gf II ist schon vorhanden. Es fehlt eine weitere Gf
III, um die U3 Kinder zu übernehmen |
Kita Kunterbunt |
I+I |
Eine Erweiterung ist möglich, wenn statt 2 x Gf I mit
derzeit je 4 Kindern, zukünftig 1 x Gf I mit 6 U3-Kindern und eine Gf III gebildet
würden. |
Kita Lummerland |
I+II+III |
Eine Gf II ist schon vorhanden. Es fehlt eine weitere Gf
III, um die U3 Kinder zu übernehmen |
Die derzeit
einzige Handlungsoption im Südraum ist die Erweiterung der Kita Kunterbunt.
In der Summe
könnten mit dem Ausbau von Kitas mit Nebenstandorten erst einmal 5 zusätzliche
Gf II geschaffen werden.
Pädagogische
Überlegungen zur Einrichtung von Nebenstandorten
Wenn an
bestehenden Kitas nicht direkt angebaut kann oder Gruppenformen nicht
umgewandelt werden können, sind Außenstellen eine sinnvolle Alternative. Das
Konzept ist im Bundesgebiet bereits vielfach erprobt und kein Novum. Auf diesem
Weg kann eine wohnortnahe Versorgung für alle Altersgruppen gewährleitet werden.
Insbesondere für
jüngere Kinder bedeutet eine kleine überschaubare Gruppen- und Einrichtungsgröße
einen sanften Einstieg in die institutionelle Kindertagesbetreuung. Die
Räumlichkeiten, das Spielmaterial und das Außengelände können speziell auf die
Altersgruppe abgestimmt werden. Die Kinder werden nicht durch große Gebäude,
viele Räume, weitläufige Außengelände und eine Vielzahl von Kindern in
verschiedenen Altersgruppen mit Eindrücken überfrachtet und überfordert. Somit
bietet diese Form der Betreuung noch einen geschützteren Rahmen für die Kinder,
vergleichbar mit einer Tagesmutter, die mehrere Kinder betreut, einer
Großtagespflegestelle oder betreuten Spielgruppen.
Ein weiterer
positiver Aspekt ist das Raumaneignungsgefühl der Kinder. Für die kindliche Entwicklung ist es unumgänglich,
dass Heranwachsende ihre Umgebung selbst erkunden, um die räumlichen
Gegebenheiten kennen zu lernen und sich in dieser angepasst zu verhalten. Dabei
vergrößern sich der individuelle Ausschnitt der Umgebung, der Grad der
Differenziertheit des Wissens über diese Umgebung und die Nutzungsansprüche mit
zunehmendem Alter. Dies bedeutet, dass überschaubare Räumlichkeiten bei
jüngeren Kindern die Entwicklung positiv beeinflussen können. Die stets neu
gemachten Erfahrungen in anderen Umgebungen fördern die kognitive Entwicklung
des Kindes sowie die Entwicklung zu Autonomie und Selbstständigkeit.
Bei der
Einrichtung von Außenstellen kommt auf den Träger eine besondere Verantwortung
im Hinblick auf die Gestaltung des Übergangs zu. Übergänge zu gestalten ist
jedoch in einer Kindertageseinrichtung kein Fremdwort (Übergang Kita –
Grundschule). Im Fall einer ausgelagerten Gruppenform II muss ein weiterer Übergang
mit den Kindern und den Familien gestaltet werden. Der Übergang ist vergleichbar
mit dem von der Tagespflege, Großtagespflege oder Betreuten Spielgruppen in die
Kita. Bei der Gestaltung gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, die in der
Praxis bereits erprobt sind (Schnuppernachmittage und –vormittage, gemeinsame
Aktionen und Veranstaltungen usw.) und vom Träger auszuarbeiten sind. Darüber
hinaus kann der Träger diesen Übergang personell begleiten.
Ein Wechsel einrichtungsintern
bedeutet für die Kinder selbstverständlich eine große Veränderung, allerdings
sind die Strukturen und Abläufe, ggf. sogar Personal bereits bekannt. Darüber
hinaus wechseln in der Regel gleich mehrere Kinder gemeinsam, so dass auch hier
eine Kontinuität gegeben ist.
Überlegungen zum Kita-Ausbau
links der Ems
Links der Ems
besteht bedingt durch die Bautätigkeiten im Wohnpark Dutum und im Dorenkamp die
Notwendigkeit zusätzliche Plätze zu schaffen bzw. befristet eingerichtete
Plätze dauerhaft zu sichern. Mit den nachfolgend beschriebenen Maßnahmen kann
der notwendige Ü3-Ausbau links der Ems sichergestellt werden:
Verbesserung
des Raumprogrammes im Janusz-Korczak-Kindergarten
Die 3. Gruppe im
Janusz-Korczak-Kindergarten war seinerzeit nur befristet eingerichtet worden,
da das relativ geringe Raumangebot für diese Gruppe nicht dauerhaft
genehmigungsfähig war. Diese Plätze werden aber dauerhaft benötigt, insbesondere
auch, um für die dort vorhandene Gruppenform II einen Übergang vom U3- in den
Ü3-Bereich zu ermöglichen. In Abstimmung mit dem Landesjugendamt muss eine
Verbesserung des Raumprogrammes für den Janusz-Korczak-Kindergarten im städtischen
Gebäude Wadelheimer Chaussee 195 entwickelt werden. Die dann notwendigen Kosten
sind zu ermitteln.
Nebenstandort
für die Kita Thieberg an der Ochtruper Str.
Um das Ziel, an
der Ochtruper Str. 2 x die Gf II anbieten zu können, werden zwei Gf III
benötigt. Eine Gf III kann in der Kita Thieberg an der Hünenborgstr. 97 durch
Gruppenumwandlung von Gf I nach Gf III geschaffen werden. Die andere Gf III
wird neben den beiden Gf II am Standort Ochtruper Str. eingerichtet. Der
3-gruppige Nebenstandort (2 x Gf II und 1 x Gf III) würde die Fläche an der
Ochtruper Str. dann optimal nutzen und so den Rechtsanspruch der Ü3-Kinder auf
einen Kitaplatz sichern.
Wird der
Nebenstandort an der Ochtruper Str. nicht zum 01.08.2018 verwirklicht, werden
einige Ü3-Kinder links der Ems keinen Betreuungsplatz bekommen.
Der enge Zeitplan
bis zur notwendigen Eröffnung kann eingehalten werden, wenn die Wohnungsgesellschaft
der Stadt Rheine zeitnah den Auftrag erhält, das erfolgreiche Modell der Kita
am Deisterweg auf den Standort Ochtruper Str. zu übertragen.
Erweiterung der
Kita St. Michael
Im Rahmen des
Trägerüberganges auf einen noch zu bestimmenden Träger sollte die Kita St. Michael
von derzeit 2 x Gf I und 1 x Gf III auf 2 x Gf I und 2 x Gf III erweitert
werden. Dann könnte die Kita St. Michael zusätzlich um 2 x Gf II erweitert
werden. Da der Platz für eine Erweiterung am Standort Bühnertstr. 17 nicht ausreicht,
kann in 500 m Entfernung an der Ecke Bühnertstr. / Darbrookstr. ein Nebenstandort
geschaffen werden. Die Gruppenformen II müssen dabei zwingend an der
Bühnertstr. 17 eingerichtet werden, da das Gebäude noch bis zum Sommer 2029 mit
einer Zweckbindung für den U3-Ausbau versehen ist.
Die
Gruppenerweiterungen sollen zum Kindergartenjahr 2019/20 in Betrieb gehen. Bei
dem Nebenstandort ist darauf zu achten, dass für zukünftige Bedarfe Erweiterungsmöglichkeiten
eingeplant werden.
Neubau einer
weiteren Kita im Wohnpark Dutum
Da die bislang
aufgezeigten Maßnahmen nicht ausreichen, ist der Neubau einer weiteren Kita im
Wohnpark Dutum notwendig. Neben der Bereitstellung zusätzlicher Ü3-Plätze
bietet sich an, auch die dringend notwendigen Gruppenformen II zu schaffen.
Spätestens zum
Kindergartenjahr 2020/21 muss diese zusätzliche Kita in Betrieb gehen. Die Kita
wird zunächst mit 2 x Gf II und 2 x Gf III geplant. Auch hier ist eine Erweiterungsmöglichkeit
vorzuhalten.
Maßnahmen
links der Ems |
2018/19 |
2019/20 |
2020/21 |
2021/22 |
Entfristung
3. Gruppe im Janusz-Korczak-Kindergarten ab 2020/21 |
|
|
+ 22 Ü3 |
+ 22 Ü3 |
Nebenstandort für die Kita Thieberg an der Ochtruper Str. |
+ 20 U3 + 22 Ü3 |
+ 20 U3 + 22 Ü3 |
+ 20 U3 + 22 Ü3 |
+ 20 U3 + 22 Ü3 |
Erweiterung
der Kita St. Michael |
|
+ 20 U3 + 22 Ü3 |
+ 20 U3 + 22 Ü3 |
+ 20 U3 + 22 Ü3 |
Neubau
einer weiteren Kita im Wohnpark Dutum |
|
|
+ 20 U3 + 44 Ü3 |
+ 20 U3 + 44 Ü3 |
Summe für
links der Ems |
+ 20 U3 + 22 Ü3 |
+ 40 U3 + 44 Ü3 |
+ 60 U3 + 110 Ü3 |
+ 60 U3 + 110 Ü3 |
Überlegungen zum Kita-Ausbau
rechts der Ems
Rechts der Ems
sind die Ausbauplanungen noch nicht so konkret wie links der Ems. Neben dem
schon beschlossenen Neubau einer Kita an der Ecke Bergstr. / Sandkampstr.,
deren zusätzlichen Plätze auch schon bei der Kindergartenbedarfsplanung fest
eingerechnet worden sind, ist derzeit nur eine weitere Planung fortgeschritten.
Neubau einer
Kita im Baugebiet „Eschendorfer Aue“
In der ehemaligen
General-Wever-Kaserne wird das Baugebiet „Eschendorfer Aue“ geschaffen. In den
Verhandlungen mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist der
Bedarf für eine 5-gruppige Kita nachgewiesen worden und eine entsprechende
große Kita-Fläche zur Verfügung gestellt worden. Nach derzeitiger Planung sind
die Gruppenformen I+I+I+II+III vorgesehen.
Das zukünftige
Baugebiet „Eschendorfer Aue“ soll planungsrechtlich in zwei Abschnitten entwickelt
werden. Als erster Teilabschnitt sollen nunmehr die Flächen östlich der Schorlemerstr.
für eine wohnbauliche Nutzung planungsrechtlich entwickelt werden. In diesem
ersten Teilabschnitt ist die neue Kita noch nicht vorgesehen. Der zweite
Teilabschnitt des Baugebietes „Eschendorfer Aue“ befindet sich jedoch auch
schon im Verfahren. Ein Termin, zu dem die Kita in Betrieb genommen werden
kann, ist aber noch offen.
Maßnahmen
rechts der Ems |
2018/19 |
2019/20 |
? |
Neubau einer Kita
im Baugebiet „Eschendorfer Aue |
|
|
+ 25 U3 + 67 Ü3 |
Überlegungen zum Kita-Ausbau
im Südraum
Im Südraum gibt es
in Mesum-Nord eine baureife Grundstückfläche für eine 3-gruppige Kita. Aus
heutiger Sicht wäre eine weitere Kita zum Kindergartenjahr 2020/21 sinnvoll.
Sollte sich der Zuzug insbesondere nach Mesum verstärken, kann auch noch in der
ersten Jahreshälfte von 2018 die Entscheidung getroffen werden, die Kita schon
zum Kindergartenjahr 2019/20 in Betrieb zu nehmen.
Ausschreibung von Trägerschaften
Während die
Schaffung einer zusätzlichen Kita zwingend die Ausschreibung der Trägerschaft erfordert,
ist die Erweiterung einer bestehenden Kita nicht mit einer Ausschreibungspflicht
verbunden. Auch wenn die Erweiterung einer Kita an einem Nebenstandort erfolgt,
bleibt es dennoch bei ein und derselben Trägerschaft für die gesamte
Einrichtung.
Trägervielfalt
Theoretisch wäre
es denkbar, am Standort Ochtruper Str. eine eigenständige Kita mit den Gruppenformen
I + II+ III zu gründen und somit vielleicht einen neuen Träger zu gewinnen.
Allerdings ist das absolut vorrangige Ziel, zwei zusätzliche Gruppenformen II
zu schaffen, mit einer eigenständigen Kita nicht zu erreichen.
Trägervielfalt
erfordert auch, den Trägern zu ermöglichen, ihre Kitas wirtschaftlich zu
betreiben. Je größer die Kita, desto wirtschaftlicher lässt sich eine Kita
betreiben.
Die Trägervielfalt in Rheine kann wachsen, wenn die anstehenden Trägerausschreibungen (Kita Bergstr., neuer Träger für Kita St. Michael, Kita in der „Eschendorfer Aue“, zusätzliche Kita im Wohnpark Dutum, ggfls. zusätzliche Kita in Mesum-Nord) veröffentlicht werden.
Finanzielle Auswirkungen
Für die Einrichtung
der zusätzlichen Gruppen benötigen die Träger einen Investitionskostenzuschuss. Um die Höhe des notwendigen
Investitionskostenzuschusses zu bestimmen, hat sich in der Vergangenheit eine
Berechnung auf Grundlage von Pauschalen bewährt.
Für die
zusätzliche Gruppenform II, die für die Kita Kunterbunt am Nebenstandort
Atrium-Bildungshaus geschaffen werden soll, würde sich die die Pauschale wie
folgt errechnen:
Da für die neue Gruppenform II zum Teil auf schon vorhandene Einrichtung im Atrium-Bildungshaus zurückgegriffen werden kann, reichen die im Rahmen der U3-Förderung anerkannten Beträge aus. Für den U3-Ausbau von 10 zusätzlichen U3-Plätzen erkennt das Land Kosten in Höhe von 35.000 € an und fördert sie dann mit 90 %. Die Zweckbindung der Fördergelder beläuft sich dabei auf 5 Jahre.
Für den Nebenstandort
der Kita Thieberg, an dem die zusätzliche Gruppenform II + II + III geschaffen
werden soll, errechnet sich die Pauschale wie folgt:
Nach den Förderbestimmungen zum U3/Ü3-Ausbau kann beim Land für 40 zusätzliche U3/Ü3-Plätze ein Einrichtungskostenzuschuss von 126.000 € beantragt werden. Die Zweckbindung der Fördergelder beläuft sich dabei auf 5 Jahre.
Die übrigen Kitaausbauten sind noch zu weit entfernt, um heute schon konkrete Zahlen nennen zu können. Mit dem kommenden Haushaltsplan 2018 ff werden jedoch entsprechende Pauschalansätze eingeplant, so dass mit den zu erwartenden Landeszuschüssen die Maßnahmen zu finanzieren sind.
Verbunden mit dem Kita-Ausbau steigen die Fallzahlen und damit die Betriebskostenzuschüsse. Auch dieses wird bei der Aufstellung des kommenden Haushaltsplans 2018 ff berücksichtigt.
Ausblick
„Werden mit dem vorliegenden Ausbauprogramm
nicht viel zu viele Plätze geschaffen, die mittelfristig leerstehen?“
Aus heutiger
Sicht, kann diese Frage eindeutig mit nein beantwortet werden. Es gibt mehrere
Stellschrauben, die Kitas weiterhin voll auszulasten:
Würden die
Ü3-Zahlen zurückgehen, können durch Gruppenumwandlung von Gf I in Gf II Betreuungsplätze
abgebaut werden, ohne die Bestand der Kita zu gefährden. Bei jeder Gruppenumwandlung
von Gf I in Gf II werden 15 Ü3-Plätze aufgebaut und gleichzeitig 5 neue
U3-Plätze geschaffen. Bei der derzeitigen Gruppenstruktur der Rheinenser Kitas
könnten so eine Gruppenumwandlung 28 Mal durchgeführt werden. Insbesondere die
kirchlichen Träger könnten so zum Platzabbau beitragen.
Wenn trotz weiter
steigender Nachfrage auf Betreuung für die einjährigen Kinder in der Summe das
Angebot in den Kitas und in der Kindertagespflege zukünftig zu groß wird, dann
werden sich die Eltern tendenziell zur Kitabetreuung entscheiden.
Daneben könnten
Kitas, die integrativ behinderte Kinder betreuen und nicht ausgelastet sind,
ihre Förderung durch den LWL umstellen. Bislang wird in Rheine wegen der hohen Auslastung
der Kitas nur die Förderung von zusätzlichen Fachkräften abgerufen. Alternativ
kann der LWL auch eine Gruppenabsenkung fördern. Dieses Fördermodell gibt es
schon seit dem 01.08.2014.
Der Trend zu
längeren Buchungszeiten führt ferner dazu, dass weniger Kinder aufgenommen
werden können, da in der Gruppenform III entweder 25 Kinder mit einer wöchentlichen
Betreuungszeit von 25 bzw. 35 Std. oder nur 20 Kinder mit einer wöchentlichen
Betreuungszeit von 45 Std. betreut werden dürfen.
[1] Die zum Kindergartenjahr 2013/14 zusätzlich geschaffene Gruppenform II im Dreikönigs-Kindergarten würde damit heute nicht mehr genehmigt.