Betreff
17. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 298,
Kennwort: "Wohnpark Dutum - Teil D", der Stadt Rheine
I. Beratung der Stellungnahmen
1. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3
Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB
2. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
i.V.m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB
II. Beratung der Stellungnahmen aus der Wiederholung der
Offenlage
1. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3
Abs. 2 BauGB i.V.m. §13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB
2. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
i.V.m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB
III. Beschluss über die Abwägungsempfehlungen des
Ausschusses für Stadtentwicklung, Um welt und Klimaschutz
IV. Satzungsbeschluss nebst Begründung
Vorlage
188/17/1
Aktenzeichen
PG 5.1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

VORBEMERKUNG / KURZERLÄUTERUNG:

 

Bei der Erstellung der Vorlage 188/17 sind zur Vereinfachung der Lesbarkeit der Beschlussfassung unter Punkt I: „Beratung der Stellungnahmen“ die aus der ersten Offenlage eingegangenen Stellungnahmen aufgenommen worden (vgl. Vorlage (003/17). Die Übernahme ist jedoch nicht vollständig erfolgt. Der Punkt I 2:

“Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ...“ wird deshalb für die Vervollständigung der Beratungsunterlagen in der Ratssitzung mit dieser Vorlage nachgetragen.

 

BESCHLUSSVORSCHLAG / EMPFEHLUNG:

 

I.       Beratung der Stellungnahmen

 

2.      Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher

         Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

         i.V.m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB und § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB

 

2.1    Technische Betriebe Rheine, Rheine;

          Stellungnahme vom 15. Juli 2016

 

Inhalt:

 

„In der vorliegenden Planänderung werden die südlichen Grundstücke über die Nienberg-, die beiden östlichen über die Münterstraße erschlossen.

 

Die Zuwegungen zu diesen Grundstücken sind mit nur 3,00 m Breite für die Müllabfuhr zu eng.

 

Bitte weisen Sie die Grundstückskäufer im B-Plan darauf hin, dass die Mülltonnen dort bis an die jeweilige Erschließungsstraße zu ziehen und für die Müllabfuhr bereitzustellen sind.

 

Die Eckgrundstücke an der Sutrumer Straße werden direkt von dort aus bedient.“

 

Abwägungsempfehlung:

 

Der Anregung wird in der Weise gefolgt, als ein entsprechender Hinweis in den Änderungsplan aufgenommen wird.

 

 

2.2    Kampfmittelbeseitigungsdienst Westfalen-Lippe, Arnsberg;

          Stellungnahme vom 18. November 2016

 

Inhalt:

 

„Der Kampfmittelräumdienst weist auf eine mögliche Bombardierung der überplanten Fläche hin.“

 

Abwägungsempfehlung:

 

Der Anregung wird in der Weise gefolgt, als ein entsprechender Hinweis in den Änderungsplan aufgenommen wird.

 

 

2.3    Sonstige Stellungnahmen

 

Es wird festgestellt, dass von Seiten der übrigen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine weiteren abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.