Kennwort: "Wohnpark Dutum - Teil D", der Stadt Rheine
I. Beratung der Stellungnahmen
1. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3
Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB
2. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
i.V.m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB
II. Beratung der Stellungnahmen aus der Wiederholung der
Offenlage
1. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3
Abs. 2 BauGB i.V.m. §13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB
2. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
i.V.m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB
III. Beschluss über die Abwägungsempfehlungen des
Ausschusses für Stadtentwicklung, Um welt und Klimaschutz
IV. Satzungsbeschluss nebst Begründung
VORBEMERKUNG / KURZERLÄUTERUNG:
Bei der Erstellung der Vorlage 188/17 sind zur Vereinfachung der Lesbarkeit der Beschlussfassung unter Punkt I: „Beratung der Stellungnahmen“ die aus der ersten Offenlage eingegangenen Stellungnahmen aufgenommen worden (vgl. Vorlage (003/17). Die Übernahme ist jedoch nicht vollständig erfolgt. Der Punkt I 2:
“Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ...“ wird deshalb für die Vervollständigung der Beratungsunterlagen in der Ratssitzung mit dieser Vorlage nachgetragen.
BESCHLUSSVORSCHLAG / EMPFEHLUNG:
I. Beratung der Stellungnahmen
2. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange
gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
i.V.m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB und § 13 Abs. 2 Nr. 3
BauGB
2.1 Technische
Betriebe Rheine, Rheine;
Stellungnahme vom 15. Juli 2016
Inhalt:
„In der
vorliegenden Planänderung werden die südlichen Grundstücke über die Nienberg-,
die beiden östlichen über die Münterstraße erschlossen.
Die Zuwegungen zu
diesen Grundstücken sind mit nur 3,00 m Breite für die Müllabfuhr zu eng.
Bitte weisen Sie
die Grundstückskäufer im B-Plan darauf hin, dass die Mülltonnen dort bis an die
jeweilige Erschließungsstraße zu ziehen und für die Müllabfuhr bereitzustellen
sind.
Die
Eckgrundstücke an der Sutrumer Straße werden direkt von dort aus bedient.“
Abwägungsempfehlung:
Der Anregung wird in der Weise gefolgt, als ein entsprechender Hinweis in den Änderungsplan aufgenommen wird.
2.2 Kampfmittelbeseitigungsdienst
Westfalen-Lippe, Arnsberg;
Stellungnahme vom 18. November 2016
Inhalt:
„Der
Kampfmittelräumdienst weist auf eine mögliche Bombardierung der überplanten
Fläche hin.“
Abwägungsempfehlung:
Der Anregung wird in der Weise gefolgt, als ein entsprechender Hinweis in den Änderungsplan aufgenommen wird.
2.3 Sonstige
Stellungnahmen
Es wird festgestellt, dass von Seiten der übrigen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine weiteren abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.