I. Änderungsbeschluss
II. Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit
III. Offenlegungsbeschluss
VORBEMERKUNG /
KURZERLÄUTERUNG:
Der
Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 3. 6. 2015 über einen
Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. M 79, Kennwort: „Johanneskirche“
beraten (vgl. Vorlage 191/15). Inhaltlich wurde eine Nachnutzung der
aufgegebenen Gemeinbedarfsfläche/Post zugunsten einer Wohnbebauung beantragt. Die
in der genannten Vorlage angesprochene Abstimmung mit der Post ist
zwischenzeitlich erfolgt. Durch die Beibehaltung der Festsetzung
„Gemeinbedarfsfläche Post“ für das angrenzende, außerhalb des
Änderungsbereiches liegende Grundstück können die Forderungen der Post erfüllt
werden.
Aufgrund
der Vorbereitung einer Nachnutzung eines brachliegenden Grundstücks wird dieser
Bauleitplan als Maßnahme der Innenentwicklung angesehen. Als Nachverdichtungsprojekt
wird hier letztlich ein Beitrag zur Schonung des unbeeinträchtigten
Außenbereichs erbracht. Demnach wird diese Bebauungsplanänderung im
beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB durchgeführt.
Im
Flächennutzungsplan der Stadt Rheine ist das Grundstück als Wohnbaufläche
dargestellt, die beantragte Änderung entspricht damit der vorbereitenden
Bauleitplanung.
Der
Antragsteller hat die Erstellung aller notwendigen Unterlagen – insbesondere
Plandarstellung, Begründung – von einem privaten Planungsbüro erstellen lassen,
sodass der Stadt Rheine hierfür keine Kosten entstehen.
Die
Stadt Rheine erhebt die verwaltungsinternen Planungskosten vom Antragsteller/Veranlasser/Planbegünstigten
entsprechend den am 27.02.2008 beschlossenen und am 19.02.2014 ergänzten Richtlinien.
Alle weiteren wichtigen
planungsrelevanten Daten und Maßnahmen sind der Begründung zu der
Bebauungsplanänderung (Anlage 2) und den textlichen Festsetzungen (Anlage 2) zu
entnehmen, die dieser Vorlage beigefügt sind.
Ein Auszug bzw. Ausschnitte
aus dem Vorentwurf der Bebauungsplanänderung liegen ebenfalls bei (Anlage 1;
Alt-Neu-Gegenüberstellung).
BESCHLUSSVORSCHLAG /
EMPFEHLUNG:
I. Änderungsbeschluss
Der Ausschuss für Stadtentwicklung,
Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt gemäß § 1 Abs. 8 i.V.m. § 2
Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan Nr. M 79, Kennwort: "Johanneskirche",
der Stadt Rheine im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB zu ändern.
Der räumliche
Geltungsbereich dieser Bebauungsplanänderung bezieht sich auf das Grundstück
Gröningstraße 7. Es wird gebildet durch das Flurstück 283. Die Flurstücksbezeichnung
bezieht sich auf die Flur 8, der Gemarkung Mesum. Der räumliche Geltungsbereich
ist im Änderungsplan geometrisch eindeutig festgelegt.
II. Beschluss zur Beteiligung der
Öffentlichkeit
Diese Bebauungsplanänderung
dient der Wiedernutzbarmachung von Flächen, der Nachverdichtung und anderer
Maßnahmen der Innenentwicklung. Sie setzt eine zulässige Grundfläche von
insgesamt weniger als 2,0 ha fest.
Mit der Erfüllung der Voraussetzungen
gemäß § 13 a Abs. 1 Satz 4 BauGB kann diese Bebauungsplanänderung im beschleunigten
Verfahren gemäß § 13 a BauGB durchgeführt werden.
Demnach wird die
Möglichkeit, auf eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1
BauGB (Öffentlichkeit) und § 4 Abs. 1 BauGB (Behörden und sonstige Träger
öffentlicher Belange) zu verzichten, hier angewendet; dies gemäß § 13 a Abs. 2
Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB.
Ebenfalls wird von der
Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB,
von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener
Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach §
10 a Abs. 1 BauGB abgesehen. Die Eingriffe, die auf Grund der Änderung dieses
Bebauungsplanes zu erwarten sind, gelten als vor der planerischen Entscheidung
erfolgt oder zulässig; damit entfällt die Ausgleichsverpflichtung.
III. Offenlegungsbeschluss
Der Ausschuss für Stadtentwicklung,
Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
i.V.m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB und § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB der Entwurf der
17. Änderung des Bebauungsplanes Nr. M 79, Kennwort: "Johanneskirche",
der Stadt Rheine nebst beigefügter Begründung öffentlich auszulegen ist.
Im Rahmen dieser Auslegung
kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die
wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zur Planung äußern.
Während der Auslegungsfrist
können Stellungnahmen abgegeben werden, wobei nicht fristgerecht abgegebene
Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt
bleiben können.