Betreff
Maßnahmen am Gymnasium Dionysianum: Selbstlernzentrum, Mensa, Petri-Kirche
Vorlage
266/17
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

 

1. Der Schulausschuss beschließt, dem Bauausschuss folgend, dass am Gymnasium Dionysianum die Maßnahme 1 (Umnutzung ehemaliges Sprachlabor) weiter planerisch bearbeitet und baulich umgesetzt werden soll.

 

2. Der Schulausschuss (wie auch der Bauausschuss) nehmen die Maßnahme 2 (Mensaerweiterung), Maßnahme 3 (Temperierung Petri-Kirche), Maßnahme 4 (Umbau und Umnutzung der Petri-Kirche) und Maßnahme 5 (Barrierefrei Er-schließung) zur Kenntnis.

 

3. Der Schulausschuss (sowie der Bauausschuss) beauftragen die Verwaltung zur möglichen Umsetzung der Maßnahmen2 (Mensaerweiterung), 3 (Temperierung Petri-Kirche) und 5 (Barrierefreie Erschließung) in den nächsten Jahren Vorschläge zu unterbreiten, die möglichst die Berücksichtigung von Fördermittel mit einbeziehen. Zur Priorisierung der Aspekte Barrierefreiheit, Unter-richtsbedarfe und Substanzerhalt sind hierbei seitens der Verwaltung Vorschläge zu erarbeiten.

 

4. Der Schulausschuss (wie auch der Bauausschuss) beschließen, dass die Maß-nahme 4 (Umbau Petri-Kirche) zunächst nicht weiter verfolgt wird.

 


Begründung:

 

Es wird vollumfänglich auf die in der Sitzung des Bauausschusses am 29.06.2017 beratende Vorlage Nr. 207/17 (vgl. Anlage 1) verwiesen.

 

Ergänzend hierzu sind die Sitzungsanmerkungen als auch die geänderte Beschlussfassung des Bauausschusses dem beigefügten Auszug aus der Niederschrift (vgl. Anlage 2) zu entnehmen.

 

Sowohl aus schulfachlicher, -pädagogischer als auch –raumbedarfsmäßiger Sicht bei gleichzeitiger Berücksichtigung der im neuen Koalitionsvertrag der Landesregierung NRW vereinbarten schulpolitischen Grundsätze und Perspektiven (G8/G9, Inklusion, Ganztag u.a.) sind neben den Aspekten der Barrierefreiheit die im Beschlussvorschlag formulierten Maßnahmen 1 (Schülerselbstlernzentrum, Lehrerarbeitsplätze), 2 (Mensaerweiterung) und 5 (barrierefreie Erschließung) für das dem Grunde nach vierzügig angelegte Gymnasium Dionysianum dauerhaft und nachhaltig als notwendig anzusehen.   

 

Bei den Maßnahmen 3 und 4 (Temperierung, Umbau und Umnutzung der Petri-Kirche) handelt es sich vorrangig um bau-/substanzerhaltende Maßnahmen, bei denen aktuell eine schulfachlich bzw. –pädagogische Erforderlichkeit nicht darzulegen ist.


Anlagen:

 

Anlage 1: Vorlage 207/17 aus der Bauausschusssitzung v. 29.06.2017

Anlage 2: Auszug aus dem Protokoll der Sitzung des Bauausschusses v.       29.06.2017 zu Vorlage Nr. 207/17