1. Wettbewerbsergebnis
2. Fördermittelbeantragung
3. Nutzungskonzept und Trägerschaft
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
- Der Ausschuss für Stadtentwicklung,
Umwelt und Klima der Stadt Rheine beschließt, den Empfehlungen des
Preisgerichtes aus dem Wettbewerbsverfahren Mehrfachbeauftragung Begegnungszentrum
Dorenkamp zu folgen und das Büro Burhoff und Burhoff aus Münster unter
Beachtung der Hinweise des Preisgerichtes mit der gesamten Ausführungsplanung
zu beauftragen.
- Der Ausschuss beschließt, dass mit den
zur Verfügung stehenden Fördermitteln in Höhe von 1.100.000,00 € der
Bauabschnitt 1 (Bestand) und mögliche Teilmaßnahmen des Bauabschnittes 2 (Aula)
umgesetzt werden sollen.
- Zur Umsetzung der weiteren notwendigen
Maßnahmen im Bauabschnitt 2 (Aula) und für den Bauabschnitt 3 (Neubau)
wird die Verwaltung beauftragt, für die zusätzlichen Fördermittel in Höhe
von ca. 1.200.000,00 € einen weiteren Förderantrag zu stellen.
- Des Weiteren beauftragt der Ausschuss
die Verwaltung, mit dem Planungsbüro StadtRaumKonzept aus Dortmund und den
potentiellen Nutzern das in den Eckpunkten dargestellte Nutzungskonzept in
Verbindung mit der Folgekostenkalkulation zu entwickeln.
Begründung:
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine hat am
10. Mai 2017 die Verwaltung mit der Durchführung eines Werkstattverfahrens in
Form einer Mehrfachbeauftragung von drei Architekturbüros beauftragt und die
vorgestellte Bedarfsanalyse zur Kenntnis genommen.
1.
Werkstattverfahren
mit Mehrfachbeauftragung
Nachfolgend wird der Ablauf
des Werkstattverfahrens zusammenfassend dargestellt. In der Dokumentation
(Anlage 1) sind die Entwürfe der Büros und das Verfahren ausführlicher
erläutert und dargestellt.
Das Verfahren wurde als
beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb nach VOL/A durchgeführt.
Hierzu wurden neun Büros zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Im Rahmen
einer Auswahlsitzung, bei der die den Bewerbern bekannt gemachten Auswahlkriterien
gewertet wurden, wurden drei Büros zur Teilnahme an der Mehrfachbeauftragung
ausgewählt. Die Mehrfachbeauftragung wurde als nicht-anonymes Verfahren
durchgeführt.
Folgende Büros wurden
ausgewählt:
- Burhoff und Burhoff, Dipl.- Ing. Architekten Beate Burhoff und
Klaus Burhoff, Münster
- Stadtraum Projekt GmbH & CO. KG Architekten und Stadtplaner,
Münster
- ZWO+ Architekten, Bochum
Das Werkstattverfahren fand
ganztägig vom 8. Mai – 9. Mai 2017 vor Ort in der Elisabethschule und der Aula
statt.
1. Tag, 8. Mai 2017
Nach der Begrüßung der Büros
und der Vorstellung der am Projekt Beteiligten wurden den Büros die
Aufgabenbeschreibung und die Hintergründe der Aufgabe noch einmal kurz dargestellt
(im Vorfeld zu den Werkstatttagen wurde den Büros die Projekkurzbeschreibung
inkl. dem Raum- und Ausstattungsprogramm übermittelt). Im Anschluss erfolgte
ein gemeinsamer Rundgang durch die für die Maßnahme zur Verfügung stehenden
Räumlichkeiten mit besonderem Hinweis auf die Fluchtwegesituation der Schule. Herr
Sebastian Tischendorf vom Büro Gasse I Schumacher I Schramm erläuterte daran
anschließend das Freiraumkonzept für das Schulareal und stand für einen kurzen
Rundgang über das Gelände zur Verfügung. Daran anschließend hatten die Büros
Gelegenheit sich mit der Aufgabenstellung vertraut zu machen. Ab ca. 16:15 Uhr
waren die zukünftigen Nutzer des Begegnungszentrums eingeladen. Nach der
Vorstellung der Büros hatten die Nutzergruppen Gelegenheit, ihre
Arbeitsschwerpunkte und Wünsche den Büros darzustellen.
2. Tag, 9. Mai 2017
Von 10:00 - 18:00 Uhr
hatten die Büros vor Ort Gelegenheit, erste prinzipielle Überlegungen zum
Umbau- und Neubaukonzept zu entwickeln und diese graphisch festzuhalten. Ein Austausch
mit den Nutzern fand insbesondere zwischen 16:00 – 18:00 Uhr statt. Im
Anschluss an die Präsentationen hatten alle Teilnehmer Gelegenheit, gezielte
Rückfragen zu den vorgestellten Konzepten zu stellen.
Die Büros hatten einen
Monat Zeit, um die Entwürfe bis zum Abgabetermin am 10.07.2017 auszuarbeiten
Die öffentliche
Schlusspräsentation mit anschließender nicht öffentlicher Preisgerichtssitzung
fand am 12. Juli 2017 in der Aula der Elisabethschule statt.
2.
Ergebnisse der Preisgerichtssitzung
Die
Vorprüfung hat festgestellt, dass alle eingereichten Arbeiten die formalen
Vorgaben der Auslobung erfüllen. Der Empfehlung des Vorprüfers, alle
eingereichten Arbeiten zur weiteren Beurteilung zuzulassen, wurde seitens des
Preisgerichtes gefolgt.
Das
Preisgericht gelangte zu der einstimmigen Entscheidung, dass die Arbeit vom Büro
Burhoff und Burhoff mit dem 1. Rang ausgezeichnet werden soll und mit den
weiteren Planungen beauftragt werden soll.
Für
die weitere Bearbeitung der Planungsaufgabe durch das Büro sollen folgende
Kriterien jedoch überprüft werden:
1.
In der Aula ist
die Notwendigkeit der Abtrennung mit mobilen Trennwenden noch einmal zu
überdenken, um eventuell auf die Abtrennung eines Gruppenraums zu verzichten. Hierbei
ist eine Überprüfung der zukünftigen Nutzung und der damit verbundenen Anforderungen
an den Gruppenraum abschließend zu klären.
2.
Die Lage der
Küche und der WC-Anlage sollte noch einmal überprüft werden. Kann eventuell ein
direkter Anschluss der Küche an die Aula berücksichtigt werden?
3.
Lassen sich eventuell
aufwändige Abrissarbeiten im Erdgeschoss vermeiden und gleichzeitig die
Zuschnitte einiger Räume verbessern?
Zur
Wahrung des Wettbewerbsgedankens und als Grundlage für das Verfahren war dem
„Sieger“-Büro die Beauftragung zur weiteren Bearbeitung – unter dem Vorbehalt
eines entsprechenden politischen Beschlusses – in Aussicht zu stellen.
Ziel
des Verfahrens Mehrfachbeauftragung war – neben der Festlegung eines Planungs-konzeptes
als Grundlage für die weitere Bearbeitung – auch, einen „Partner“ für die
weitere Bearbeitung zu finden, mit dem gemeinsam eine qualitätsvolle und
zielgerichtete bauliche Umsetzung eines Begegnungszentrums erarbeitet werden
kann.
Auf
Grundlage eines entsprechenden Beschlusses (Beschluss 1.) durch den Ausschuss
für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz wird die Verwaltung in die Lage
versetzt, mit dem Büro Burhoff und Burhoff die weiteren Planungsschritte und
dafür erforderlichen Klärungen und Abstimmungen bezüglich der Bauabschnitte herbei
zu führen.
3. Bauliche Umsetzung
Durch
die klare Gliederung des Architektenentwurfes zwischen Aula/Bestandsgebäude und
Neubau ist eine Realisierung in drei Bauabschnitten möglich:
- Bauabschnitt Bestandsgebäude
- Bauabschnitt Aula
- Bauabschnitt Neubau
Aufgrund
der zur Verfügung stehenden Fördermittel in Höhe von 1.100.000 € können lediglich
der erste Bauabschnitt und zum Teil bauliche Maßnahmen des zweiten
Bauabschnittes umgesetzt werden.
Für
die Bestimmung der Maßnahmen, die aus dem zweiten Bauabschnitt vorzeitig
ausgeführt werden können, bedarf es der konkreteren Ausführungsplanung
(Beschluss 2.).
Die
komplette Realisierung des 2. und 3. Bauabschnittes kann nur mit zusätzlichen
Fördermitteln in Höhe von ca. 1.200.000 € erreicht werden. Zur Beantragung der weiteren
Fördermittel kommen lediglich drei Förderprogramme aus der Stadtbauförderung
des Bundes und der Länder in Frage:
- Investitionspakt sozialer Infrastruktur
im Quartier (muss neu beantragt werden)
- Soziale Stadt (hier bedarf es einer
Aufstockung der bereits bewilligten Fördermittel zur Sozialen Stadt
Dorenkamp)
- Kommunalinvestitionsförderungsgesetz
(KInvFG) (die Höhe der Zuteilung steht noch nicht fest)
Für
die Beantragung der zusätzlich benötigten Fördermittel aus einem der zuvor
genannten Förderprogramme bedarf es der Zustimmung des Ausschusses (Beschluss
3.).
4.
Nutzungskonzept
4.1 Ausgangslage
Seit
2015 gibt es neue Entwicklungstendenzen im Dorenkamp. Mit der Einrichtung einer
Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge im Stadtteil sowie dem Neubau von
geförderten Wohnungen (u.a. für Flüchtlinge mit Bleibeperspektive) und dem
Umbau der alten Kasernengebäude zu Wohnungen verändert sich der Stadtteil. Seit
2015 sind bis zu 525 Flüchtlinge im Stadtteil untergebracht. Um die damit
einhergehenden Herausforderungen bewältigen zu können, ist eine enge
Zusammenarbeit zwischen der Kommune und den verschiedenen gesellschaftlichen
und lokalen Kräften notwendig.
Die
Stadt Rheine möchte den neuen Herausforderungen u.a. mit der Einrichtung und
dem Betrieb eines Begegnungszentrums begegnen. Hier soll ein Ort für alle
„neuen“ und „alten“ Dorenkämperinnen und Dorenkämper mit vielfältigen und
offenen Begegnungsangeboten entstehen. Der Schwerpunkt der Begegnungsangebote
soll im Schulzentrum an der Mittelstraße unter Einbeziehung der Aula und eines
Teils des Schulgebäudes verortet sein. Das Begegnungszentrum soll neben der
Begegnung, dem Austausch und der Bereitstellung von Flächen für gemeinsame Aktivitäten
der Bewohnerschaft untereinander auch Raum für Kontaktstellen von Sozialverbänden,
Initiativen und von städtischen Angeboten zur Beratung und Information bieten.
Im
Rahmen der vom Büro StadtRaumKonzept gemeinsam mit dem Büro Reicher und Haase Architekten
durchgeführten Bedarfsanalyse und Konzeptentwicklung wurden ein Profil für das Begegnungszentrum
erarbeitet, zukünftige Nutzer ermittelt und hierfür ein Raumprogramm erstellt,
das den Anforderungen gerecht wird, das Schnittstellen und Überlagerungen
aufzeigt und in einen architektonischen Entwurf überführt werden kann.
4.2 Nutzungsprofil
Das Begegnungszentrum soll verschiedene Bedarfe
abdecken. Seine Angebotsschwerpunkte liegen im Bereich Begegnung, Bildung und Beratung. Darüber hinaus soll das
Begegnungszentrum den bisher fehlenden Raum für Vereine und Initiativen bieten,
sich zu treffen, zu engagieren, Aufführungen und Veranstaltungen durchzuführen
(Bühne und Saal).
Das Begegnungszentrum soll ein Haus für alle Generationen sein. Zielgruppe sind Kinder, Jugendliche
und Erwachsene mit und ohne Migrationshintergrund. Es soll außerdem ein Ort der
Vereine und ehrenamtlichen Initiativen sein.
Das Begegnungszentrum bietet Chancen für den Stadtteil Dorenkamp / Dutum, weil es zusätzliche
Angebote in den Stadtteil bringt und damit Bedarfslücken schließt. Für die
Vereine und Institutionen, die Angebote im Begegnungszentrum machen möchten,
bietet sich die Möglichkeit, Infrastrukturen (z.B. Kopierer, Teeküche,
Veranstaltungskalender) gemeinsam zu nutzen und so Kosten zu sparen. Im
gemeinsamen Haus können Kooperationen entstehen, die eigene Angebote spannender
machen und breiter öffnen. Das Begegnungszentrum bietet Chancen für die Fortsetzung
der integrierten und aktivierenden Stadtteilerneuerung, die durch das Programm
Soziale Stadt und das Stadtteil-Management angestoßen wurden.
Bildung |
Begegnung |
Beratung |
Nutzung durch Schulen |
Stadtteil-Café, anlassunabhängiger Treffpunkt,
Aufenthaltsort für Menschen mit beengten Wohnverhältnissen, Ort für
Nachbarschaftshilfe, Repair-Café |
Offene Sozialberatung; Sprechstunden, Informationsangebot |
Sprachkurse, Nachhilfe |
Theater, Tanzen, Sportangebote |
Beratung für Menschen mit Migrationshintergrund
und Geflüchtete |
Gruppenangebote z.B. Kochen / Kochkurse, Eltern-Kind-Gruppen |
Auftritte, Aufführungen, kulturelle Darbietungen,
Abschluss-Feiern, Info-Veranstaltungen, Diskussionen |
Beratung für Menschen mit Behinderung; Pflegeberatung |
Raum für Vereine, Arbeitskreise, Gremien, Gruppen -> Stadtteilbüro |
Verschiedene Initiativen aus dem Dorenkamp haben
sich bereit erklärt, die Trägerschaft von Angeboten im Begegnungszentrum zu
übernehmen, die auf die eruierten Bedarfe und gewünschten Nutzungen passen.
4.3 Angebotsprofil
Das
daraus entwickelte potenzielle Angebotsprofil des Begegnungszentrum (Stand
22.07.2017) fasst die in der Anlage 2 dargestellte Tabelle zusammen. Farblich
blau hinterlegt sind die Nutzungen, die auf Grund ihrer Trägerschaft
voraussichtlich täglich (Montag – Freitag) im Bildungs- und Begegnungszentrum angeboten
werden können.
s. Anlage 2
4.4 Ausblick
Das
Begegnungszentrum hat ein aus den Bedarfen und Potenzialen des Stadtteils Dorenkamp/Dutum
erarbeitetes Profil.
Diesem
liegt die Idee zu Grunde, dass das Zusammenleben von unterschiedlichen
Generationen, Nationalitäten, Erfahrungshintergründen und Interessen einen
gemeinsamen Raum braucht, um zu wachsen. Angesichts der begrenzten zeitlichen
Ressourcen für die Bedarfserhebung und Konzepterstellung ist das erarbeitete
Profil erstaunlich vielfältig und verbindlich. Die aufgeführten Institutionen
bilden das gewünschte Angebotsspektrum von Beratung über Bildung bis hin zu
unterschiedlichen Formaten für Begegnung gut ab. Sie haben ihr konkretes
Nutzungsinteresse mehrfach bekundet: Es haben sich mehrere Ankermieter für das Begegnungszentrum
gefunden (Abendrealschule Rheine, Fachbereich Soziales, Migration und
Integration, Flüchtlingshilfe Rheine e. V., Niederdeutsche Bühne, TanzSportClub
Rheine 2002 e.V.). Weitere Akteure müssen sich noch entscheiden, ob sie das
Begegnungszentrum tatsächlich nutzen wollen (Selbstbestimmter Bürgertreff
rheine-südwest, Salzstreuer e. V.). Um diese Akteure zu gewinnen, sind noch
Gespräche und die Festsetzung der zu entrichtenden Kostenmiete /
Nutzungsgebühren notwendig. Schließlich gibt es viele Nutzer, die eher
punktuell im Begegnungszentrum aktiv werden wollen. Auch hier werden die zu
entrichtenden Kosten sowie die bauliche Ausgestaltung und die Außenwahrnehmung
des Zentrums entscheidend für die Nutzungsintensität und -vielfalt sein (u.a.
Fachstelle Bürgerengagement, Stadtteilbeirat Dutum / Dorenkamp, Eltern-Tipps
Rheine, Tauschring Rheine 2000, ETUS Rheine e. V.).
Gelingt
es, das Begegnungszentrum mit den bisher aktivierten Nutzern zu füllen, ist zu
erwarten, dass sich sinnvolle Synergien und gemeinsame Nutzungsformate ergeben.
So profitieren die Schülerinnen und Schüler der ARS (die in Teilen auch die
Beratung der Fachstelle für Migration nutzen) von einem Stadtteilcafé mit W-Lan
und könne sich an Repair-Café oder Tauschring beteiligen. Die geplante Küche
kann von den eingesessenen Dorenkämper Bürgerinnen und Bürgern gemeinsam mit
den Kundinnen und Kunden der Fachstelle für Migration genutzt werden. Tanzsport-Events
locken Bürgerinnen und Bürger aus dem Stadtteil, aber auch weit darüber hinaus
an die Mittelstraße.
Um
das Begegnungszentrum tatsächlich zu einem lebendigen Ort der Begegnung zu machen,
braucht es einen Träger bzw. Betreiber, der die gemeinsame Nutzung der vorhandenen
Flächen und Infrastrukturen organisiert, gestaltet und nach außen wahrnehmbar
macht. Der Träger ist auch dafür verantwortlich, dass zwischen den einzelnen
Nutzungen, wie Kurse, Gruppen und Beratungsbüros, Raum für Begegnung entsteht.
Ohne ein Management, das diese Räume eröffnet, kann das Zentrum wesentliche
Funktionen nicht erfüllen, die Anlass für den Planungsprozess waren.
Diesen
Funktionen kommt gerade in der Phase, da das Zentrum an den Start geht und sich
bekannt macht, hohe Bedeutung zu. Die Eröffnung des Begegnungszentrums schließt
sich nach heutigem Planungsstand an das Ende der Sozialen Stadt Dorenkamp und
den Abschied des Stadtteil-Managements an.
Angesichts
der Grundausrichtung des Begegnungszentrums, der voraussichtlich begrenzten
finanziellen Leistungsfähigkeit potentieller Nutzer und der generellen
Anforderung, möglichst geringe Folgekosten zu produzieren, wird von der
Verwaltung folgendes vorgeschlagen:
1. Die
Trägerschaft und die Konzeptentwicklung für das Begegnungszentrum wird zunächst
durch den Fachbereich Soziales, Migration und Integration – Produkt 8.10,
Beratung, Begleitung und Zuwanderung – übernommen.
2. Das
bisherige Stadtteilbüro an der Catenhorner Straße wird in das Begegnungszentrum
überführt.
3. Der
Fachbereich Soziales, Migration und Integration setzt für die ersten zwei
Betriebsjahre eine ½ Stelle Sozialarbeiter/-in als „Management Begegnungszentrum“
ein.
4. Es
wird ein Nutzungskonzept mit gestaffelten Mieten entwickelt, dass auch eine mietfreie
Bereitstellung von Räumlichkeiten vorsieht, wenn dies mit der Übernahme von Aufgaben
für das Zentrum oder Angebote, die zum Konzept passen, verbunden ist.
5. Nach
der Aufbauphase muss dann über die Trägerschaft (Erweiterung über ein Trägermodell
denkbar, Erkenntnisse aus der Evaluation Soziale Stadt) bzw. die personelle Ausstattung
im Produkt 8101 neu entschieden werden.
Damit
das in den zuvor genannten Eckpunkten dargestellte Nutzungskonzept in
Verbindung mit einer noch zu erstellenden Folgekostenkalkulation entwickelt
werden kann, bedarf es der Zustimmung des Ausschusses (Beschluss 4.).
Anlagen:
Anlage 1: Dokumentation zum Werkstattverfahren
Anlage 2: Angebotsprofil