Betreff
Bundesinvestitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 bis 2020"
Vorlage
284/17
Aktenzeichen
II.11 - kös
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

  1. Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Bundesinvestitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 bis 2020" zur Kenntnis.

 

  1. Der Jugendhilfeausschuss beschließt, den im Investitionsprogramm enthaltenen Anteil für Erhaltungsmaßnahmen für die anstehende Sanierung der Kita St. Raphael zu verwenden.

 

  1. Der Jugendhilfeausschuss fordert das Landesjugendamt auf, den im Investitionsprogramm enthaltenen Anteil zur Schaffung neuer Plätze auch nach Ablauf der Frist am 10. Januar 2018 für die Stadt Rheine zu reservieren.

 


Begründung:

 

Mit Rundschreiben vom 21. Aug. 2017 hat das Landesjugendamt die örtlichen Jugendämter über das Bundesinvestitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 bis 2020" informiert.

 

Gefördert werden Investitionen zur Schaffung und Inbetriebnahme von neuen Plätzen für Kinder bis zum Schuleintritt und Maßnahmen zum Erhalt von bestehenden Plätzen. Je nach Maßnahme gelten unterschiedliche Fördersätze und Förderhöchstbeträge (vgl. Anlage 1).

 

Der Stadt Rheine wurde ein Anteil von 1.088.444 € aus dem Bundesinvestitionsprogramm zugewiesen. Dieser Betrag teilt sich wie folgt auf:

 

Anteil zur Schaffung neuer Plätze:     816.333 €

Anteil für Erhaltungsmaßnahmen:      272.111 € (Maximalbetrag)

 

Wenn der Anteil für Erhaltungsmaßnahmen nicht gebraucht wird, darf er zusätzlich zur Schaffung neuer Plätze genutzt werden. Der Anteil zur Schaffung neuer Plätze darf dagegen nicht zu Gunsten der Erhaltungsmaßnahmen verschoben werden.

 

Der Durchführungs- und Bewilligungszeitraum für dieses Programm wurde zunächst bis zum 30.06.2021 befristet, dennoch wurden die örtlichen Jugendämter aufgefordert, schon bis zum 10. Januar 2018 entscheidungsreife Anträge vorzulegen. Sollte zum Stichtag 10. Jan. 2018 der Anteil eines Jugendamtes nicht mit Anträgen hinterlegt sein, werden die Mittel neu vergeben.

 

 

 

Anteil für Erhaltungs- /Sanierungsmaßnahmen

 

Der Anteil für Erhaltungs- /Sanierungsmaßnahmen in Höhe von 272.111 € kann fristgerecht mit einem Antrag hinterlegt werden. Zwei Maßnahmen bieten sich dazu an. Die Sanierung der Kita St. Marien/Mesum und die Sanierung der Kita St. Raphael. Mit jeder einzelnen Maßnahme könnte das Fördervolumen von 272.111 € abgerufen werden. Sinnvoll ist es, die Fördermittel nur bei einer Sanierungsmaßnahme einzusetzen und sie nicht aufzuteilen, da ansonsten der Verwaltungsaufwand deutlich größer wird.

 

Da die Sanierungsmaßnahme der Kita St. Marien/Mesum beim Träger und seinen Gremien schon durchgeplant ist, bietet es sich an, bei der Sanierung der Kita St. Raphael die Mittel des Bundesinvestitionsprogrammes zu nutzen.

 

 

 

Anteil zur Schaffung neuer Plätze

 

Der Anteil zur Schaffung neuer Plätze in Höhe von 816.333 € wird schwerlich mit entscheidungsreifen Anträgen zu hinterlegen sein. Die Kitaausbauplanung sieht zwar noch die Schaffung zahlreicher neuer Plätze vor, entscheidungsreife Anträge sind aus heutiger Sicht aber nur für die zusätzlichen Plätze in an der Ochtruper Str. und im Atrium (Mesum) realistisch.

 

Da es sich bei diesen Erweiterungen an der Ochtruper Str. und im Atrium um Investorenmodelle handelt, kann realistisch nur die Ausstattung bzw. die Einrichtung gefördert werden. Wenn eine Kita im Investorenmodell Neubauzuschüsse in Anspruch nähme, dann müssten die Mietzahlungen an den Investor gekürzt werden. Diese Variante ist für den Investor dann aber uninteressant.

 

Weitere entscheidungsreife Anträge können erst vorgelegt werden, wenn z.B. die Planungen für Kita an der Bergstr. fortgeschritten sind. Von daher ist es wichtig, dass der am 10. Jan. 2018 noch nicht mit Anträgen hinterlegter Anteil zur Schaffung von neuen Plätzen nicht verfällt.

 

Das Landesjugendamt hat in vergleichbaren Fällen in der Vergangenheit die enge Frist damit begründet, dass es mit der Neuverteilung der nicht abgerufenen Mittel sicherstellen müsse, dass landesweit die Fördergelder des Bundes genutzt würden. Da der Durchführungs- und Bewilligungszeitraum aber erst am 30.06.2021 endet, bestünde ausreichend Zeit, dass die Stadt Rheine ihren Anteil ordnungsgemäß in Anspruch nimmt. Ein entsprechender Appell sollte gegenüber dem Landesjugendamt ausgesprochen werden.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Die möglichen Einnahmen in Höhe von 1.088.444 € bedingen aufgrund der anteiligen Förderung von 90 bzw. 70 % entsprechende Ausgaben in Höhe von 1.295.767 €. Damit wird rechnerisch zwar ein Eigenteil von 207.322 € ausgewiesen, aber ohne diese neue Einnahmen wäre der Eigenanteil noch größer, da einige Ausgaben, wie zum Beispiel die notwendigen Sanierungen, auf jeden Fall zu Ausgaben führen.

 

Der Haushaltsansatz im Projekt 2102-01 „Einrichtung Neubauten“ ist für die nächsten Jahre so kalkuliert, dass nur mit Zuschüssen aus Investitionsprogrammen die Ausgaben finanziert werden können.


Anlagen:

 

Anlage 1: Übersicht über die Investitionsförderprogramme