Betreff
Sanierung der Kita St. Raphael
hier: Bereitstellung eines Ausweichquartieres
Vorlage
287/17
Aktenzeichen
II.11 - kös
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, der kath. Kirchengemeinde St. Dionysius, Marktplatz 14 in 48431 Rheine, im Rahmen der notwendigen Sanierung ihrer Kindertageseinrichtung St. Raphael einen kommunalen Zuschuss zur Ertüchtigung des Ausweichquartieres „Pfarrhaus St. Elisabeth“ einen Zuschuss in Höhe von 50 % der zuwendungsfähigen Kosten, maximal jedoch 46.975,25 Euro zu gewähren.

 


Begründung:

 

Die kath. Kirchengemeinde St. Dionysius hat schon Anfang 2016 dem Jugendamt angezeigt, dass für die Kita St. Raphael, In den Wiesen 24 in 48431 Rheine, ein erheblicher Sanierungsbedarf besteht. Die baufachliche Prüfung hat den Sanierungsbedarf bestätigt. Im Rahmen der Haushaltsplanung 2017 wurden entsprechende Gelder bereitgestellt und der Träger hat parallel in seinen Gremien die Genehmigung zur Sanierung mit Mitteln des Bistums beantragt.

 

Die Sanierungsmaßnahme ist so umfangreich, dass 3 von 4 Gruppen nicht im Gebäude bleiben können. Nur die U3-Gruppe, die seinerzeit neu angebaut worden war, kann vor Ort weiter betreut werden.

 

Eine Gruppe findet Platz im mobilen Raumsystem, welches aktuell neben der Kita St. Elisabeth aufgestellt wurde. Für die anderen beiden Gruppen fand sich trotz intensiver Suche keine andere Lösung, als das Pfarrhaus St. Elisabeth dafür herzurichten.

 

Leider ist die Nutzung des Pfarrhauses St. Elisabeth mit erheblichen Kosten verbunden, denn es müssen erst noch die Vorgaben an die baurechtlichen Vorschriften (z.B. zweiter Rettungsweg aus dem Obergeschoss) erfüllt werden.

 

Auch bei anderen Sanierungsmaßnahmen war es in der Vergangenheit schon notwendig, Kosten für ein Ausweichquartier zu übernehmen. Zuletzt wurde bei der Sanierung der Kita St. Josef/Mesum das Atrium als Ausweichquartier hergerichtet.

 

Die erheblichen Kosten für die Herrichtung des Pfarrhauses St. Elisabeth werden dadurch relativiert, dass für die anstehende bauliche Erweiterung der Kita St. Elisabeth von 3 auf 5 Gruppen das Pfarrhaus wiederum als Ausweichquartier genutzt werden kann.

 

Die vom Architekten des Trägers aufgestellte Kostenschätzung wurde baufachlich von der Hochbauverwaltung der Stadt Rheine geprüft. Die Kosten für diese von der Bauaufsicht und der Brandschutzdienststelle geforderten Maßnahmen sind angemessen und ortsüblich.

 

Im Vorgriff auf die endgültige Entscheidung des Jugendhilfeausschusses zur Bezuschussung der eigentlichen Sanierungskosten der Kita St. Raphael ist heute die Entscheidung über das mögliche Ausweichquartier notwendig. Die Entscheidung über die Höhe des kommunalen Zuschusses zur Sanierung ist für die Jugendhilfeausschusssitzung am 16. November 2017 vorgesehen.

 

 

Finanzierung:

 

Im Haushaltsjahr 2018 stehen im Projekt 2102-01 ausreichende Mittel zur Verfügung. Durch die bestehende Verpflichtungsermächtigung ist der Jugendhilfeausschuss berechtigt, schon in 2017 entsprechende Beschlüsse zu fassen.

 


Anlagen:

 

  • Antrag des Trägers
  • Kostenschätzung des vom Träger beauftragten Architekten
  • Anforderungen der Bauordnung an die Nutzungsänderung
  • baufachliche Stellungnahme