Gewährung einer Zuwendung zum Neubau einer Beregnungsanlage auf dem Hauptplatz der Sportanlage Delsen
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Sportausschuss
beschließt, dem FC Eintracht Rheine e.V. eine Zuwendung in Höhe von maximal
8.648,54 € zum Neubau einer Beregnungsanlage auf dem Hauptplatz der Sportanlage
Delsen zu gewähren.
Begründung:
§
Gemäß Nr. 7.2 der Sportförderrichtlinien entscheidet
ab einer Fördersumme von 6.000,00€ der Fachausschuss über die Förderfähigkeit.
§
Der
Zuschussantrag ist am 8. Mai 2017 beim Sportservice eingegangen (siehe Anlage)
einschließlich zweier vergleichbarer Kostenvoranschläge eingereicht worden.
§
Da im laufenden
Haushaltsjahr noch Mittel für Investitionskostenzuwendungen an Sportvereine
bereitstehen, könnte der Antrag noch für dieses Jahr berücksichtigt
werden.
§
Der Antrag
entspricht den grundsätzlichen formalen Sportförderrichtlinien.
§
Seitens
der Technischen Betriebe wurde eine baufachliche Stellungnahme eingeholt: Die
eingereichten Vergleichsangebote sowie die Notwendigkeit der Maßnahme wurden
positiv beurteilt.
§
Im
Einvernehmen mit dem Stadtsportverband bestehen auch aus sportfachlicher Sicht
keine Bedenken. Hinsichtlich der Notwendigkeit wird auf die Begründung im
Antrag verwiesen (siehe Anlage). Der Verein erhält aufgrund der Anzahl, der am
Spielbetrieb teilnehmenden Mannschaften aktuell für acht Rasenplätze eine
Pflegezuwendung. Zukünftig wären dann 5 Plätze mit einer automatischen
Beregnungsanlage ausgestattet.
§
Der FC
Eintracht Rheine hat aktuell 815 Mitglieder, davon 670 unter 60-jährige (Bemessungsgröße
für den Jugendanteil) und 322 Jugendliche.
§
Da der
aktuelle Kinder- und Jugendanteil mindestens 40% beträgt (48%) könnte die Maximalförderung
in Höhe von 30% gewährt werden.
§
Eine
Nettoförderung (der FC Eintracht Rheine ist vorsteuerabzugsberechtigt) nach
Ziffer 7.4 der Sportförderrichtlinien wäre auf Grundlage des günstigeren
Angebotes i. H. v. 28.828,45 € möglich.
§
Aufgrund
eines aktuell gestarteten Spendenprogramms (speziell für Rasenbewässerungsanlagen)
der Stadtwerke Rheine GmbH kann der Verein den Eigenanteil noch weiter
reduzieren. Die Höhe der Zuwendung aus diesem Programm wird erst nach Vorlage
des Zuwendungsbescheides der Stadt Rheine durch das zuständige Gremium der
Stadtwerke GmbH festgelegt.
Um Zustimmung zum Beschlussvorschlag wird gebeten.
Anlagen:
Zuwendungsantrag des FC Eintracht Rheine