Betreff
Antrag FC Eintracht Rheine:
Gewährung einer Zuwendung zum Neubau einer Beregnungsanlage auf dem Hauptplatz der Sportanlage Delsen
Vorlage
291/17
Aktenzeichen
BM-0.20-schr
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Sportausschuss beschließt, dem FC Eintracht Rheine e.V. eine Zuwendung in Höhe von maximal 8.648,54 € zum Neubau einer Beregnungsanlage auf dem Hauptplatz der Sportanlage Delsen zu gewähren.


Begründung:

 

§  Gemäß Nr. 7.2 der Sportförderrichtlinien entscheidet ab einer Fördersumme von 6.000,00€ der Fachausschuss über die Förderfähigkeit.

§  Der Zuschussantrag ist am 8. Mai 2017 beim Sportservice eingegangen (siehe Anlage) einschließlich zweier vergleichbarer Kostenvoranschläge eingereicht worden.

§  Da im laufenden Haushaltsjahr noch Mittel für Investitionskostenzuwendungen an Sportvereine bereitstehen, könnte der Antrag noch für dieses Jahr berücksichtigt werden.     

§  Der Antrag entspricht den grundsätzlichen formalen Sportförderrichtlinien.

§  Seitens der Technischen Betriebe wurde eine baufachliche Stellungnahme eingeholt: Die eingereichten Vergleichsangebote sowie die Notwendigkeit der Maßnahme wurden positiv beurteilt.

§  Im Einvernehmen mit dem Stadtsportverband bestehen auch aus sportfachlicher Sicht keine Bedenken. Hinsichtlich der Notwendigkeit wird auf die Begründung im Antrag verwiesen (siehe Anlage). Der Verein erhält aufgrund der Anzahl, der am Spielbetrieb teilnehmenden Mannschaften aktuell für acht Rasenplätze eine Pflegezuwendung. Zukünftig wären dann 5 Plätze mit einer automatischen Beregnungsanlage ausgestattet.

§  Der FC Eintracht Rheine hat aktuell 815 Mitglieder, davon 670 unter 60-jährige (Bemessungsgröße für den Jugendanteil) und 322 Jugendliche.

§  Da der aktuelle Kinder- und Jugendanteil mindestens 40% beträgt (48%) könnte die Maximalförderung in Höhe von 30% gewährt werden.

§  Eine Nettoförderung (der FC Eintracht Rheine ist vorsteuerabzugsberechtigt) nach Ziffer 7.4 der Sportförderrichtlinien wäre auf Grundlage des günstigeren Angebotes i. H. v. 28.828,45 € möglich.

§  Aufgrund eines aktuell gestarteten Spendenprogramms (speziell für Rasenbewässerungsanlagen) der Stadtwerke Rheine GmbH kann der Verein den Eigenanteil noch weiter reduzieren. Die Höhe der Zuwendung aus diesem Programm wird erst nach Vorlage des Zuwendungsbescheides der Stadt Rheine durch das zuständige Gremium der Stadtwerke GmbH festgelegt.   

Um Zustimmung zum Beschlussvorschlag wird gebeten.

 


Anlagen:

Zuwendungsantrag des FC Eintracht Rheine