Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1.      Der Sportausschuss beauftragt die Verwaltung, im Rahmen des in der Vorlage dargestellten Finanzierungskonzeptes eine Kooperationsvereinbarung zum Neubau und zum Betreiben einer Socceranlage auf dem Gelände der Canisiusschule in Altenrheine abzuschließen.

 

2.      Der Sportausschuss beschließt, dem SC Altenrheine e.V. für den Neubau einer Socceranlage eine Zuwendung in Höhe von 28.000 € aus dem Budget „Zuschüsse für Investitionen“ zu gewähren.


Begründung:

 

Ausgangslage

§   Auf Initiative des Stadtteilbeirates Altenrheine wurde seit Beginn des Jahres die Idee forciert, eine Socceranlage auf einer „brach“ liegenden Fläche an der Canisiusschule in Altenrheine zu errichten. Verbunden waren damit in den vergangenen Monaten vielfältige Kooperations- und Abstimmungsgespräche mit Vertretern des SC Altenrheine, der Leitung und der Schulpflegschaft der Canisiusschule und den unterschiedlichen Fachstellen der Stadtverwaltung. Der Sportservice hat dazu die koordinierende Funktion übernommen.

 

§   Entstanden ist daraus schließlich ein gemeinsames Konzept zur möglichen Umsetzung, welches zunächst die folgenden Bedarfe auflistet:

Schule:                   Sportunterricht, Pausen, Sport-AG, Über-Mittag-Betreuung

SC Altenrheine:     Training der Jugendmannschaften, insbesondere in der „nassen“ Jahreszeit; Veranstaltung kleinerer Turniere (Minikicker, und F-Junioren)

Öffentlichkeit:       Nachmittags- und Wochenendnutzung (Nutzerpotential über Altenrheine hinaus; siehe auch Beispiel Soccerplatz auf dem Sportgelände des FC Eintracht Rheine am Uhlenhook)

 

§   In Abstimmung mit den verschiedenen Fachstellen der Verwaltung sowie den maßgeblichen Akteuren der Bürgerinitiative wurde der als Anlage beigefügte Entwurf einer Kooperationsvereinbarung mit den folgenden Kernpunkten erarbeitet:

-        Gestattung der Grundstücksnutzung 

-        Genehmigung zum Bau einer Socceranlage

-        Beiträge zur Finanzierung

-        Betrieb der Anlage nach Fertigstellung

-        Haftungs- und Aufgabenverteilung

 

§   In der Bewertung kann festgestellt werden, dass die kooperierenden Stadtteilakteure eine planerische Vorleistung erbracht haben, die als vorbildlich und somit als positives Beispiel für zukünftige bürgerschaftlich getragene Projekte dienen kann. Für den SC Altenrheine ist die Übernahme der Funktion eines Bauherrn darüber hinaus eine besondere Herausforderung. Insgesamt würde die Umsetzung

-        einen Mehrwert in der Spiel-, Sport- und Bewegungslandschaft von Rheine darstellen,

-        eins zu eins mit den Zielen der aktuellen Spielflächenbedarfsplanung sowie der Sportentwicklungsplanung übereinstimmen,

-        die unterschiedliche Bedarfe zielgerichtet decken und

-        das Betreiben einer öffentlichen Spiel- und Sportanlage durch Schule und Bürgerschaft sicherstellen.

 

§   Geplant ist eine Umsetzung des Projektes bis zum späten Frühjahr 2018.

 

Finanzierung

§   Auch die Finanzierung der Maßnahme kann als „herausfordernd“ bezeichnet werden. Die lokale Projektgruppe hat dazu zwei Kostenvoranschläge eingeholt. Darüber hinaus erfolgte über eine baufachliche Stellungnahme seitens der Technischen Betriebe die Einholung weiterer Vergleichsangebote.

 

§   Es wird mit einem Kostenvolumen von ca. 95.000 € gerechnet. Es beinhaltet die Gewerke:

Erdarbeiten | Kunststoffrasensystem | Bande | Beleuchtungsanlage | Schließsystem

 

§   Laut Vereinbarungsentwurf wird eine Kostenaufteilung von 80% (Stadt) zu 20% (Eigenmittel und Eigenleistungen der Projektinitiatoren) angestrebt.

 

§   Seitens der Projektinitiative wird der Wert der Eigenleistungen und der Eigenmittel aktuell auf ca. 21.000 € (22%) beziffert. Da noch Zuwendungen von Dritter Seite ausstehen, die Eigenleistungen noch nicht voll ausgereizt sind und die Angebote noch nicht alle vorliegen, ist damit zu rechnen, dass sich der Betrag noch erhöht, was gleichbedeutend mit einem geringer ausfallenden städtischen Zuschuss ist.   

 

§   Zuwendung nach den Sportförderrichtlinien

-        Der Zuschussantrag entspricht den grundsätzlichen Sportförderrichtlinien

-        Der Stadtsportverband hat aus sportfachlicher Sicht keine Einwände.

-        Eine baufachliche Stellungnahme ist eingeholt worden.

-        Eine Umsetzung kann nur durch eine Bezuschussung der Stadt Rheine ermöglicht werden. Sie hat in der Umsetzung keine nennenswerten Auswirkungen auf zukünftige Haushalte der Stadt Rheine.

-        Nach Ziffer 7.4 der Sportförderrichtlinien wäre auf Grundlage der günstigsten Kostenplanung i.H.v. insgesamt ca. 95.000 € eine Maximalförderung i.H.v. 30 % (ca. 28.000 €) möglich, da der Jugendanteil im Verein mindestens 40% (41,94%) beträgt.

-        Die Zuschussmittel stehen im Produktbudget 0701/531700 zur Verfügung.

 

§   Erweiterte Zuwendung

-        Aus den zuvor genannten Gründen soll eine zusätzliche Zuwendung i.H.v. ca. 46.000 € (insbesondere aus dem Budget „Unterhaltung Grundstücke/bauliche Anlagen“ der Produktgruppe Sportförderung) bewilligt werden.

-        Vorgesehen ist eine Aufteilung der Mittelbereitstellung aus dem Produktbudget 0702/521600 auf die Haushaltsjahre 2017 und 2018.

-        Da hier nicht primär das Sportbudget „in der Pflicht“ steht, ist eine finanzielle Beteiligung aus dem Budget „Spielflächenunterhaltung“ geplant. Dies wird in den entsprechenden Gremien zu einem späteren Zeitpunkt beraten und beschlossen.

Um Zustimmung zu den Beschlussvorschlägen wird gebeten.

 


Anlagen:

 

Anlage 1:    Projektpräsentation Bürgerinitiative Altenrheine

Anlage 2:    Zuwendungsantrag SC Altenrheine

Anlage 3:    Entwurf Kooperationsvereinbarung