Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1.
Der
Sportausschuss beauftragt die Verwaltung, im Rahmen des in der Vorlage
dargestellten Finanzierungskonzeptes eine Kooperationsvereinbarung zum Neubau
und zum Betreiben einer Socceranlage auf dem Gelände der Canisiusschule in
Altenrheine abzuschließen.
2.
Der
Sportausschuss beschließt, dem SC Altenrheine e.V. für den Neubau einer Socceranlage
eine Zuwendung in Höhe von 28.000 € aus dem Budget „Zuschüsse für Investitionen“ zu
gewähren.
Begründung:
Ausgangslage
§ Auf Initiative des Stadtteilbeirates Altenrheine wurde seit Beginn des Jahres die Idee forciert, eine Socceranlage auf einer „brach“ liegenden Fläche an der Canisiusschule in Altenrheine zu errichten. Verbunden waren damit in den vergangenen Monaten vielfältige Kooperations- und Abstimmungsgespräche mit Vertretern des SC Altenrheine, der Leitung und der Schulpflegschaft der Canisiusschule und den unterschiedlichen Fachstellen der Stadtverwaltung. Der Sportservice hat dazu die koordinierende Funktion übernommen.
§ Entstanden ist daraus schließlich ein gemeinsames Konzept zur möglichen Umsetzung, welches zunächst die folgenden Bedarfe auflistet:
Schule: Sportunterricht, Pausen, Sport-AG,
Über-Mittag-Betreuung
SC Altenrheine: Training der Jugendmannschaften, insbesondere in der „nassen“
Jahreszeit; Veranstaltung kleinerer Turniere (Minikicker, und F-Junioren)
Öffentlichkeit: Nachmittags- und Wochenendnutzung (Nutzerpotential über
Altenrheine hinaus; siehe auch Beispiel Soccerplatz auf dem Sportgelände des FC
Eintracht Rheine am Uhlenhook)
§ In Abstimmung mit den verschiedenen Fachstellen der Verwaltung sowie den maßgeblichen Akteuren der Bürgerinitiative wurde der als Anlage beigefügte Entwurf einer Kooperationsvereinbarung mit den folgenden Kernpunkten erarbeitet:
- Gestattung der Grundstücksnutzung
- Genehmigung zum Bau einer Socceranlage
- Beiträge zur Finanzierung
- Betrieb der Anlage nach Fertigstellung
- Haftungs- und Aufgabenverteilung
§ In der Bewertung kann festgestellt werden, dass die kooperierenden Stadtteilakteure eine planerische Vorleistung erbracht haben, die als vorbildlich und somit als positives Beispiel für zukünftige bürgerschaftlich getragene Projekte dienen kann. Für den SC Altenrheine ist die Übernahme der Funktion eines Bauherrn darüber hinaus eine besondere Herausforderung. Insgesamt würde die Umsetzung
- einen Mehrwert in der Spiel-, Sport- und Bewegungslandschaft von Rheine darstellen,
- eins zu eins mit den Zielen der aktuellen Spielflächenbedarfsplanung sowie der Sportentwicklungsplanung übereinstimmen,
- die unterschiedliche Bedarfe zielgerichtet decken und
- das Betreiben einer öffentlichen Spiel- und Sportanlage durch Schule und Bürgerschaft sicherstellen.
§ Geplant ist eine Umsetzung des Projektes bis zum späten Frühjahr 2018.
Finanzierung
§ Auch die Finanzierung der Maßnahme kann als „herausfordernd“ bezeichnet werden. Die lokale Projektgruppe hat dazu zwei Kostenvoranschläge eingeholt. Darüber hinaus erfolgte über eine baufachliche Stellungnahme seitens der Technischen Betriebe die Einholung weiterer Vergleichsangebote.
§ Es wird mit einem Kostenvolumen von ca. 95.000 € gerechnet. Es beinhaltet die Gewerke:
Erdarbeiten |
Kunststoffrasensystem | Bande | Beleuchtungsanlage | Schließsystem
§ Laut Vereinbarungsentwurf wird eine Kostenaufteilung von 80% (Stadt) zu 20% (Eigenmittel und Eigenleistungen der Projektinitiatoren) angestrebt.
§ Seitens der Projektinitiative wird der Wert der Eigenleistungen und der Eigenmittel aktuell auf ca. 21.000 € (22%) beziffert. Da noch Zuwendungen von Dritter Seite ausstehen, die Eigenleistungen noch nicht voll ausgereizt sind und die Angebote noch nicht alle vorliegen, ist damit zu rechnen, dass sich der Betrag noch erhöht, was gleichbedeutend mit einem geringer ausfallenden städtischen Zuschuss ist.
§
Zuwendung nach den
Sportförderrichtlinien
-
Der
Zuschussantrag entspricht den grundsätzlichen Sportförderrichtlinien
-
Der Stadtsportverband hat aus sportfachlicher Sicht keine
Einwände.
-
Eine baufachliche Stellungnahme ist eingeholt worden.
-
Eine Umsetzung kann nur durch eine Bezuschussung der Stadt
Rheine ermöglicht werden. Sie hat in der Umsetzung keine nennenswerten
Auswirkungen auf zukünftige Haushalte der Stadt Rheine.
-
Nach
Ziffer 7.4 der Sportförderrichtlinien wäre auf Grundlage der günstigsten Kostenplanung
i.H.v. insgesamt ca. 95.000 € eine Maximalförderung i.H.v. 30 % (ca. 28.000 €)
möglich, da der Jugendanteil im Verein mindestens 40% (41,94%) beträgt.
-
Die
Zuschussmittel stehen im Produktbudget 0701/531700 zur Verfügung.
§
Erweiterte
Zuwendung
-
Aus den
zuvor genannten Gründen soll eine zusätzliche Zuwendung i.H.v. ca. 46.000 € (insbesondere
aus dem Budget „Unterhaltung Grundstücke/bauliche Anlagen“ der Produktgruppe
Sportförderung) bewilligt werden.
-
Vorgesehen
ist eine Aufteilung der Mittelbereitstellung aus dem Produktbudget 0702/521600
auf die Haushaltsjahre 2017 und 2018.
-
Da hier
nicht primär das Sportbudget „in der Pflicht“ steht, ist eine finanzielle
Beteiligung aus dem Budget „Spielflächenunterhaltung“ geplant. Dies wird in den
entsprechenden Gremien zu einem späteren Zeitpunkt beraten und beschlossen.
Um Zustimmung zu den
Beschlussvorschlägen wird gebeten.
Anlagen:
Anlage 1: Projektpräsentation Bürgerinitiative Altenrheine
Anlage 2: Zuwendungsantrag SC Altenrheine
Anlage 3: Entwurf Kooperationsvereinbarung