Betreff
Änderung der Sportförderrichtlinien
Vorlage
304/17
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Sportausschuss beschließt die in der Vorlage dargestellte Änderung der städtischen Sportförderrichtlinien.

 


Begründung:

 

Die zurzeit gültigen Sportförderrichtlinien bestehen seit dem 1. Januar 2012.

In der jüngsten Vergangenheit stand für Sportvereine, denen eine Zuwendung zu den Platzpflegekosten gewährt wurde, eine mögliche Mehrwertbesteuerung im Raum. Eine seitens der Verwaltung vorgenommene Rechtsberatung empfiehlt beim entsprechenden Fördertatbestand nicht mehr von Entgelt sondern von einem allgemeinen Zuschuss zu sprechen.

Es wird vorgeschlagen der Empfehlung zu folgen und die folgende Neufassung der entsprechenden Passage zu beschließen:

 

Alt

Neu

1.2         Platzpflege

Als Zuschüsse für die Platzpflege werden Festbeträge gewährt. Diese Beträge belaufen sich zz. auf 6.500,00 € für ein Fußball/Hockeyfeld, 200,00 € für einen Tennisplatz und 90,00 € für ein Beachfeld (jeweils Maximalförderung). 

1.2         Sportanlagenzuschuss

Als Sportanlagenzuschüsse werden Festbeträge gewährt. Diese Beträge belaufen sich zz. auf 6.500,00 € für ein Fußball/Hockeyfeld, 200,00 € für einen Tennisplatz und 90,00 € für ein Beachfeld (jeweils Maximalförderung).

 

Die Neufassung hat keine inhaltlichen Auswirkungen zur bisherigen Förderpraxis.