Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der
Sportausschuss beschließt die in der Vorlage dargestellte Änderung der
städtischen Sportförderrichtlinien.
Begründung:
Die zurzeit gültigen Sportförderrichtlinien
bestehen seit dem 1. Januar 2012.
In der jüngsten Vergangenheit stand für
Sportvereine, denen eine Zuwendung zu den Platzpflegekosten gewährt wurde, eine
mögliche Mehrwertbesteuerung im Raum. Eine seitens der Verwaltung vorgenommene
Rechtsberatung empfiehlt beim
entsprechenden Fördertatbestand nicht mehr von Entgelt sondern von einem
allgemeinen Zuschuss zu sprechen.
Es
wird vorgeschlagen der Empfehlung zu folgen und die folgende Neufassung der
entsprechenden Passage zu beschließen:
Alt |
Neu |
1.2 Platzpflege Als Zuschüsse für die Platzpflege werden
Festbeträge gewährt. Diese Beträge belaufen sich zz. auf 6.500,00 € für ein
Fußball/Hockeyfeld, 200,00 € für einen Tennisplatz und 90,00 € für ein
Beachfeld (jeweils Maximalförderung). |
1.2 Sportanlagenzuschuss Als Sportanlagenzuschüsse werden Festbeträge
gewährt. Diese Beträge belaufen sich zz. auf 6.500,00 € für ein Fußball/Hockeyfeld,
200,00 € für einen Tennisplatz und 90,00 € für ein Beachfeld (jeweils
Maximalförderung). |
Die Neufassung hat keine
inhaltlichen Auswirkungen zur bisherigen Förderpraxis.