Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Sozialausschuss
beschließt die Neuausrichtung des dezentralen Unterbringungskonzeptes im
Flüchtlingsbereich durch die Fachbereiche Planen und Bauen (FB 5) und Soziales,
Migration und Integration (FB 8) mit folgenden Maßnahmen:
- Aufgabe
der Unterkünfte an der Osnabrücker Str. 86-88
-
Schließung der Sammelunterkunft an der Gartenstraße 40 (ehemalige
Polizeistation)
-
Forcierung der Umwandlung städtischer Mietverträge in private Mietverträge
-
Anpassung der Nutzungsentschädigung in städtischen Flüchtlingsunterkünften
-
zeitnahe Fertigstellung der mobilen Wohneinheit Unlandstrasse
-
Fertigstellung des Gebäude 5 Damloup-Kaserne Frühjahr 2018
Begründung:
Die Stadt Rheine verfolgt
im Rahmen des Migrations- und Integrationskonzeptes die dezentrale
Unterbringung von Flüchtlingen, verteilt über das gesamte Stadtgebiet.
Lediglich in Zusammenhang
mit der großen Flüchtlingswelle
2015/2016 musste vorübergehend von diesem Konzept abgewichen werden, um
überhaupt eine Unterbringung aller zugewiesenen Flüchtlinge zu ermöglichen. In
zwei Sporthallen (JoWi-Zentrum und Emsland Stadion) sowie an der Gartenstraße
(ehemalige Polizeistation) wurden Sammelunterkünfte geschaffen und Flüchtlinge
untergebracht. Weitere Sammelunterkünfte (Osnabrücker Str., Euregio-Sporthalle
und Antoniusschule) wurden vorbereitet, aufgrund zwischenzeitlich abgenommener
Zuweisungen und der Nutzbarkeit der
mobilen Einheiten (2016: Dille und Jägerstr.; 2017: Dionysiusstr. und Unlandstr.) jedoch nicht mehr in Betrieb
genommen. Die Sammelunterkünfte konnten mittlerweile bis auf die Gartenstraße
(im laufenden Betrieb) und die Osnabrücker Str. (Reserve) wieder aufgelöst
werden. Neben diesen Unterkünften wurden eine Vielzahl an Wohnungen, verteilt
über das Stadtgebiet, zur Unterbringung von Migranten/innen angemietet und
insgesamt 4 mobile Wohneinheiten errichtet.
Übersicht: |
Anfang 2017 |
Mitte 2017 |
Unterkünfte gesamt |
194 |
180 |
angemietete Unterkünfte |
131 |
117 |
städtische Unterkünfte |
63 |
63 |
untergebrachte Personen |
700 |
630 |
davon anerkannte Personen |
- (nicht erfasst) |
210 |
Ca. 20 Wohnungen sind derzeit nicht belegt.
Zusätzlich stehen noch 4 Wohnungen am Schüttdorfer Damm zur Verfügung
(Wohnungen, mietfrei aus Bundeswehr Bestand), die aufgrund Ihrer Lage nur als
Notunterkunft nutzbar sind (30 Minuten Fußweg zur nächsten Bushaltestelle). In
den freien Wohnungen bestehen derzeit Unterbringungsmöglichkeiten für ca. 80-90
Personen.
In der Sammelunterkunft
an der Gartenstraße sind derzeit Räumlichkeiten für ca. 45 Personen frei, in
der Sammelunterkunft an der Osnabrücker
Str. besteht eine Aufnahmekapazität von 65 Personen. Das Gebäude 5 in der Damloup-Kaserne
wird aktuell durch die Stadt Rheine umgebaut. Dort entstehen 23 Wohnungen(+1
Beratungsbüro) für ca. 100 Flüchtlinge. Mit der Fertigstellung ist im Frühjahr
2018 zu rechnen.
Maßnahmenplan
Zur Neuausrichtung des
dezentralen Unterbringungskonzeptes sind zunächst für den Zeitraum bis 30.06.2018 folgende Maßnahmen
geplant:
1). Aufgabe der Unterkünfte an der Osnabrücker Str. 86-88
Es wird vorgeschlagen,
alle Mietverträge des Objektes Osnabrücker Str. 86-88 spätestens zum 01.02.2018
zu beenden. Für die jetzigen Bewohner besteht in der Folge eine Unterbringungsmöglichkeit in der mobilen
Wohneinheit an der Unlandstraße, soweit eine Unterbringung auf dem privaten
Wohnungsmarkt nicht möglich ist. In der Anlage stehen 11 Wohnungen zur Unterbringung
von maximal 42 Personen sowie 1 Beratungsbüro zur Verfügung.
Hierdurch wird eine
Verlagerung von Unterbringungskapazitäten aus dem Bereich Osnabrücker Str. /
Stadtbergstrasse in den Stadtteil Wietesch, wo bisher kaum Flüchtlinge
unterbracht wurden, erreicht und gleichzeitig ein weiterer Schritt zur
gleichmäßigen Verteilung der Flüchtlinge auf alle Stadtteile umgesetzt.
Die bisherigen Mietkosten
incl. Betriebskosten von mtl. 12.200 € für das Objekt Osnabrücker Str. können ab
Februar 2018 eingespart werden (Einsparung ca. 134.000€). Gegenzurechnen sind
die Betriebskosten der Wohneinheit an der Unlandstr., die nach Schätzungen bei
ca. 8 - 10 TEUR liegen werden, so dass sich Minderausgaben von ca. 124.000 €
ergeben.
In dem Gebäudekomplex
Osnabrücker Str. 86-88 wurden folgende Räumlichkeiten angemietet:
- ehemaliges
Versicherungsbüro, derzeit genutzt als Beratungsbüro eines Sozialarbeiters
sowie zur Durchführung unterschiedlicher
Angebote an Flüchtlinge (z.B. Internet-Cafe, etc.)
- ehemaliges
Fitnessstudio, hergerichtet als Notunterkunft für 65 Flüchtlinge, derzeit
jedoch
nicht in Betrieb; aktuell teilweise Nutzung
der Fläche zur Durchführung regelmäßiger
Freizeitangebote für Flüchtlinge
- 8 eigenständige
Wohnungen, in denen derzeit 24 Flüchtlinge untergebracht sind.
Diese Maßnahme ist zum
01.02.2018 umsetzbar, da das die entspr. Mietverträge auslaufen bzw. gekündigt
werden können. Voraussetzung für die Umsetzung ist, dass die mobile Wohneinheit
Unlandstr. abschließend fertig gestellt wird.
Die Fertigstellung ist zeitnah umzusetzen.
Die bisher an der
Osnabrücker Straße angebotenen Aktivitäten wie z.B. das Internet-Cafe können an
der Unlandstr. fortgesetzt werden.
2). Schließung der Sammelunterkunft an der Gartenstraße 40 (ehemalige
Polizeistation)
Die Sammelunterkunft in
der ehemaligen Polizeistation ist seit Januar 2016 mit einer Kapazität von 83
Unterbringungsplätzen in Betrieb. Derzeit sind dort ca. 35 Personen, vorwiegend
alleinstehende männliche Migranten, untergebracht. Die Belegungstendenz ist
zurzeit rückläufig. Die Immobilie befindet sich im Besitz des Landes und wird
der Stadt Rheine zur Unterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung gestellt. In
das Gebäude wurde seitens der Stadt Rheine massiv im Rahmen der Umbaumaßnahmen
investiert. Mietzahlungen werden nicht
fällig, lediglich die Unterhaltungskosten
sind durch die Stadt Rheine zu tragen. Auf dem Gelände der Unterkunft
sind ebenfalls die Hausmeisterdienste des Fachbereiches Soziales, Migration und
Integration mit Aufenthaltsräumen, Lagerräumen und Stellflächen untergebracht.
Es wird vorgeschlagen,
die Unterkunft Gartenstraße im Hinblick auf die Unterbringung von Flüchtlingen spätestens
zum 31.05.2018 zu schließen. Das Gebäude soll -für den Fall erneut steigender
Flüchtlingszahlen- weiterhin als Notunterkunft vorgehalten werden. Ebenfalls
soll der Standort für die Hausmeisterdienste dort verbleiben. Für die Bewohner
ergibt sich dadurch die Möglichkeit, in andere, nicht mit einer
Gemeinschaftsunterkunft vergleichbare Unterkünfte umzuziehen und damit einen
weiteren Schritt zur Integration und Eigenständigkeit zu vollziehen.
Die Bewohner sollen auf
andere Unterkünfte im gesamten Stadtgebiet, insbesondere auch in das bis dahin
fertiggestellte Gebäude 5 der Damloup-Kaserne umverteilt werden, dessen Nutzung
aufgrund vertraglicher Bindungen durch die Stadt Rheine erfolgen muss. In der
Damloup-Kaserne entstehen 23 eigenständige Wohnungen.
Durch die Schließung wird
der bisher in der Unterkunft Gartenstraße eingesetzte Sicherheitsdienst, für
den ca. 36.000 €/mtl. aufgewendet werden, entbehrlich. Je nach Bezugstermin der
Damloup-Kaserne ergeben sich hier für das Jahr 2018 Minderausgaben in Höhe von
ca. 250.000 €. Die Aufwendungen für Betriebskosten dürften vermutlich (aufgrund
der höheren Wohnflächen der Damloup-Kaserne) leicht steigen. Eine genaue
Vorhersage ist hier jedoch derzeit noch nicht möglich.
Die Umsetzung dieser
Maßnahme kann realistisch erst erfolgen, wenn die Möglichkeit der Unterbringung
in der Damloup-Kaserne besteht. Die Fertigstellung ist zu forcieren und bis zum
31.03.2018 abzuschließen.
Im Fall einer erheblichen
Steigerung der Flüchtlingszahlen, kann die Schließung nicht umgesetzt werden.
3). Umwandlung städtischer Mietverträge in private Mietverträge
In ca. 30 Wohnungen leben
derzeit Flüchtlinge/Flüchtlingsfamilien, die aufgrund eines zwischenzeitlich
erteilten Aufenthaltstitels Leistungen des Jobcenters erhalten und damit berechtigt
sind, eine eigene private Wohnung anzumieten. Aufgrund der angespannten
Wohnungssituation in Rheine, gestaltet sich dieses Vorhaben jedoch in vielen
Fällen, vor allem für Großfamilien und Einzelpersonen, sehr schwierig.
Es wird daher versucht,
eine möglichst große Anzahl von Mietverträgen in private Mietverträge
mit den Flüchtlingen zu wandeln. Einerseits kann hier die Anzahl der durch die
Stadt Rheine angemieteten Wohnungen reduziert werden, andererseits wird dem
Integrationsgedanken Rechnung getragen, in dem die Flüchtlinge eigene Mietverträge
erhalten. Hierzu werden alle Vermieter
entsprechender Wohnungen offensiv angesprochen.
Es wird davon
ausgegangen, dass mindestens 10 städtische Mietverträge umgewandelt werden
können. Abhängig von genauer Anzahl und Umwandlungszeitpunkt hätte dieses geschätzt Minderausgaben in Höhe von ca.
50.000 €/Jahr zur Folge.
Die Maßnahme
„ Umwandlung in private Mietverträge“ wird neben den bereits vorhandenen dezentralen
Beratungs- und Begleitungsangeboten bei der Wohnungssuche, Wohnungsvermittlung
usw. zeitnah vom FB 8 durch die Entwicklung eines Konzeptes zum Thema Wohnen
ergänzt.
Dieses Konzept soll sich u.a. mit den folgenden
Eckpunkten befassen:
- Sensibilisierung der
Zuwanderer (z.B. Rechte und Pflichten beim Abschluss von Mietverträgen,
Umgang mit Miethaien, Rechte und Pflichten eines Mieters mit dem Umgang
von Wohnraum)
- Sensibilisierung der
Vermieter (z.B. Hinweis auf Beratungsmöglichkeit durch das Team Beratung
und Begleitung von Zuwanderern; Ansprechpartner für Vermieter)
- Öffentlichkeitsarbeit
- Enge Vernetzung mit
den Wohnungsgesellschaften
- Enge Vernetzung mit
dem Bereich SGB II
- Enge Vernetzung mit
der Wohnberatung des Caritasverbandes Rheine
- Einbindung des
Ehrenamtes
Durch einen offensiveren Umgang mit dem Thema
Wohnen/Wohnraum für Zuwanderer erhofft sich der Fachbereich 8 eine zusätzliche
Bereitschaft bei den Vermietern und Wohnungsgesellschaften adäquaten Wohnraum
an Zuwanderer (Familien und Einzelpersonen) zu vermieten.
4).
Anpassung der Nutzungsentschädigung im Rahmen der „Satzung für die
Übergangsheime der Stadt Rheine für Aussiedler, Spätaussiedler, Zuwanderer und
ausländische Flüchtlinge vom 16.06.1995“ auf ein kostendeckendes Maß
Flüchtlinge, die aufgrund von zugesprochenen
Aufenthaltstiteln oder aufgrund von Erwerbseinkünften keine Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz mehr beziehen, zahlen derzeit eine monatliche
Kostenpauschale in Höhe von 84,48 €/Person für die Unterbringung in einer
entsprechenden Unterkunft. Mit dieser Pauschale sind sämtliche Kosten, incl.
Energie und Nebenkosten abgegolten. Erhebungen des FB 5 haben ergeben, dass
dieser Betrag nicht kostendeckend ist. Um eine Kostendeckung zu erreichen ist
eine massive Anhebung der Kostenpauschale erforderlich, die dann bei ca. 132
€/Person liegen würde. Die Anhebung der Pauschale würde zu direkten
Mehreinnahmen der Stadt Rheine führen, da die Kosten der Unterkunft für Flüchtlinge
im Leistungsbereich des SGB II durch den Bund refinanziert werden. Bei einer
Anzahl von 335 zahlungspflichtigen Personen (Stand 01.01.2017) in den
Unterkünften ergibt sich eine Steigerung
der Einnahmen in Höhe von ca. 15.900 €/mtl. (190.800 €/jährlich).
Die Anpassung der Satzung
ist für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss am 14.11.2017
und des Rats am
12.12.2017 vorgesehen. Die neue Satzung soll am 01.01.2018 in Kraft treten.
Fazit und nächste Schritte
Durch die Umsetzung der
unter Punkt 1 bis 3 angeführten Maßnahmen wird die Anzahl der Unterkunftsplätze
vermutlich vorübergehend steigen, da durch die Inbetriebnahmen der mobilen
Einheit an der Unlandstraße und des Gebäudes der Damloup-Kaserne mehr Wohnraum
geschaffen wird, als durch den Abbau der Wohnungen an der Osnabrücker Straße
und die Umwandlung in private Mietverträge abgebaut werden kann. Es ist zu
berücksichtigen, dass die Nutzung der Damloup-Kaserne erfolgen muss, um eine
Kostenerstattung durch Dritte zu
erhalten. Die mobile Wohneinheit Unlandstraße befindet sich in städtischem
Besitz und sollte daher genutzt werden. Es fallen zusätzlich zu den
Abschreibungen lediglich die Betriebskosten an.
Übersicht zu den
finanziellen Auswirkungen:
Minderausgaben |
124.000 € |
Aufgabe Unterkünfte Osnabrücker Strasse |
|
250.000 € |
Schließung Gartenstrasse lfd. Betrieb |
|
50.000 € |
Abgabe 10 angemietete Unterkünfte |
gesamt |
424.000 € |
|
|
|
|
Mehreinnahmen |
190.800 € |
Anpassung der Nutzungsentschädigung |
Risikoabschätzung
Aus nachfolgend
angeführten Gründen wird empfohlen, ein Kontingent von freien Wohnungen für ca.
120-130 Personen vorzuhalten.
- Die Anrechnung der in
der Landeseinrichtung
Damloup-Kaserne untergebrachten
Flüchtlinge erfolgt nicht mehr in der
bisherigen Form. Bisher wurden 100 % der dort
untergebrachten Flüchtlinge auf die Quote der
Stadt Rheine angerechnet. Zum 01.07.2017
und zum 01.01.2018 reduziert sich die
Anrechnung um jeweils 25 % (jeweils 100 Personen).
Es ist derzeit nicht absehbar, wie sich
dieses auf die Zuweisungszahlen auswirken wird. Im
Juli
2017 hatte die Stadt Rheine die Aufnahmequote von Flüchtlingen im
Asylverfahren mit
ca.92 % zwar fast erfüllt, durch den Wegfall
der Anrechnung von weiteren 100 Personen
zum 01.01.2018 wird sich die Quote allerdings
erheblich verschlechtern, so dass durchaus
mit Zuweisungen in größerer Zahl zu
Anfang/Mitte 2018 zu rechnen ist.
Darüber hinaus ist zu beachten, dass der
Betrieb der Landeseinrichtung derzeit nur bis zum
31.12.2018 gesichert ist. Sollte eine
Weiternutzung durch das Land nicht erfolgen, würde
auch die Anrechnung der letzten 200 Personen
auf die Quote der Stadt Rheine entfallen. Es
wird erwartet, dass bis Mitte 2018 eine
Entscheidung zur weiteren Nutzung getroffen wurde,
um dieses in die Planungen zur weiteren
Unterbringungssituation einfließen lassen zu
können.
- Die Stadt Rheine
erfüllt mit Stand 01.07.2017 bei der Aufnahme von anerkannten
Flüchtlingen mit einer Wohnsitzauflage die entsprechende Quote lediglich in Höhe von
61,34 % (-224
Personen). Augenblicklich erfolgen hier aufgrund von Zielvereinbarungen mit
der Bezirksregierung lediglich Zuweisungen in
einer Größenordnung von ca. 30
Personen/Quartal. Die künftige Entwicklung
ist hierbei offen.
Grundsätzlich ist die Kommune zur Unterbringung von nach der
Wohnsitzauflage
zugewiesenen, anerkannten Flüchtlingen nicht verpflichtet. Die Praxis
zeigt jedoch, dass
diese
Personen im Regelfall direkt aus einer ZUE des Landes zugewiesen werden.
Insofern
besteht gar
keine Chance, auf dem Wohnungsmarkt privat eine Wohnung zu akquirieren, so
dass der FB
8 diese Personen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit zunächst in städtischen
Wohnunterkünften
unterbringt.
- Das Asylpaket II, das
am 17.3.2016 in Kraft getreten ist, setzt den Familiennachzug für 2
Jahre - somit bis März 2018- für die Personen aus, die lediglich
internationalen subsidiären
Schutz erhalten. Dieses betrifft einen Großteil
der auch in Rheine lebenden anerkannten
Flüchtlinge, wobei eine genaue Bezifferung
der zu erwartenden Familiennachzüge nach
Aussage der Ausländerbehörde nicht möglich
ist.
Es ist derzeit in der politischen Diskussion,
wie ab März 2018 mit dem Thema
„Familiennachzug“ umgegangen wird. Sowohl eine
Verlängerung der bisherigen Regelung
als auch die Möglichkeit des
uneingeschränkten Familiennachzuges erscheinen möglich.
Eine Entscheidung ist bis Ende März 2018 zu
erwarten.
Zur
auslaufenden Beschränkung des Familiennachzugs hat sich der Geschäftsführer des
Deutschen
Städte- und Gemeindebundes bereits positioniert: „Die Kommunen erwarten eine
weitere
Steuerung und Begrenzung des Familiennachzuges, um eine Überforderung der
Kommunen zu
vermeiden. Wichtiges Kriterium für den Familiennachzug müsse sein, dass
der
Flüchtling in der Lage ist, aus eigener Kraft seine Familie und sich zu
unterhalten, und
ausreichend
Wohnraum zur Verfügung steht“, Aussage Dr. Gerd Landsberg vom 19.06.17.
Hinzuweisen ist ebenfalls
auf weitere, kaum prognostizierbare Entwicklungen wie z.B.
Flüchtlingspakt Türkei,
evtl. Umverteilungen aus Italien/Griechenland,
steigende Flüchtlingszahlen am Mittelmeer sowie den Umgang mit
langfristig in Deutschland lebenden Geduldeten.
Sobald entsprechende
Entscheidungen getroffen sind bzw. belastbare Entwicklungstendenzen absehbar
sind, spätestens aber zum 01.07.2018 ist der Bestand der vorgehaltenen Unterbringungsmöglichkeiten
neu zu bewerten und ggf. anzupassen.
Zur künftigen Vermeidung
einer ähnlich prekären Unterbringungssituation wie 2015/2016 (Nutzung von
Sporthallen etc.) soll jedoch eine wirtschaftlich vertretbare Anzahl von
Unterbringungskapazitäten als Reserve vorgehalten werden. Es wird
vorgeschlagen, eine Anzahl in Höhe von 20 % der in den Unterkünften
untergebrachten Personen als Wohnraumreserve vorzuhalten. Stand heute wäre
dieses bei derzeit ca. 630 in den Unterkünften lebenden Flüchtlingen Wohnraum
für 126 Personen. Da jedoch häufig nicht die Maximalbelegung einer Wohnung
erreicht werden kann (Familiengröße, Berücksichtigung von
Staatsangehörigkeiten/Religionen etc.), ist hier mit einem Faktor von 1,1 zu
rechnen. Zur Unterbringung von 126 Personen wären demnach ca. 138 Wohnplätze
vorzuhalten. Diese Plätze sollen zusätzlich zur Sammelunterkunft Gartenstraße
vorgehalten werden, da eine Wiederinbetriebnahme der Gartenstraße nur als „Notlösung“
in Betracht gezogen werden kann.
Dem
Sozialausschuss wird in seiner Sitzung vor den Sommerferien ein erneuter
Bericht vorgelegt.