Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Haupt- und Finanzausschuss
nimmt den unterjährigen Bericht für den Fachbereich 3 – Recht und Ordnung – mit
dem Stand der Daten zum 31.10.2017 zur Kenntnis.
Begründung:
Nach der vom Rat verabschiedeten Rahmenleitlinie
„Controlling und Berichtswesen“ sind für die Stichtage 31.05. und 31.10. eines
jeden Haushaltsjahres unterjährige Berichte der Fach- und Sonderbereiche in den
Fachausschüssen zu beraten. Darzustellen ist von den Fach- und Sonderbereichen
insbesondere die voraussichtliche Entwicklung zum Jahresende bezogen auf die
Kennzahlen und die Teil-Ergebnispläne sowie die Abweichungen bei
Investitionsmaßnahmen.
Zu berichten sind:
1.
Ergebnisrechnung,
bezogen auf Ertrags- und Aufwandszeile:
-
Abweichungen
von +/- 10 %, wenn der Abweichungsbetrag mindestens 5 T€ beträgt
-
Alle
Abweichungen ab 50 T€
2.
Finanzrechnung
– Nachweis einzelner Investitionsmaßnahmen,
bezogen auf den Gesamtsaldo der Ein- und
Auszahlungen:
-
Abweichungen
von +/- 10 %, wenn der Abweichungsbetrag mindestens 50 T€ beträgt
Über geringere Abweichungen kann berichtet werden.
Gegenüber der Haushaltsplanung ergeben sich im
Ergebnisplan für den Fachbereich 3 voraussichtlich Verbesserungen in Höhe von 116.000
€.
Gegenüber dem Berichtsstichtag 31.05.2017 ergeben
sich im Ergebnisplan Verbesserungen in Höhe von 26.000 €.
Im Finanzplan ergeben sich
voraussichtlich Verbesserungen in Höhe von 1.078.000 €.
Anlagen:
Anlage 1: Bericht zum
Stichtag 31.10.2017