Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der
Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, das Budget des
Fachbereichs 3 – Recht und Ordnung unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen
in den endgültigen Ergebnis- und Investitionsplan zu übernehmen.
Begründung:
Der
Entwurf der Haushaltssatzung und des Ergebnis- und Investitionsplanes für das
Haushaltsjahr 2018 wurde in der Sitzung des Rates am 26. September 2017 eingebracht.
Der Rat der Stadt hat die
Vorlage des Entwurfes der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2018 zur
Kenntnis genommen. Die Detailberatung des Entwurfes des Haushaltplanes
(einschl. der Investitionsprojekte) und damit verbunden die Beratung der
Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2018 - 2021 wurde den zuständigen
Fachausschüssen übertragen.
Grundlage für die Beratung in den Fachausschüssen ist daher das im
Entwurf des Haushaltsplanes ausgewiesene Budget im Ergebnis- und Finanzplan
2018 – 2021.
Diesem
Ausschuss obliegt die Kompetenz und Verantwortung für die Detailberatung des in
seine Zuständigkeit fallenden Fachbereiches 3. Die Etatberatung hat anhand des
Haushaltsplanentwurfes zu erfolgen.
Der
vorgelegte Haushaltsentwurf 2018 weist einen Überschuss von 3.729 TEUR Euro
aus. Auch in den Folgejahren 2019 – 2021 wird ein Überschuss erzielt.
Insgesamt wird jedoch seit der Umstellung des
Rechnungswesens im Jahre 2006 mit einer Eigenkapitalreduzierung in Höhe von
96,564 Mio. Euro bis zum Ende 2018 gerechnet. Das sind 27,7 % des
ursprünglichen Eigenkapitals.
Vor diesem Hintergrund muss daher im Rahmen der
Beratung dieses Ausschusses folgendes sichergestellt werden:
·
Es dürfen keine weiteren Ergebnisverschlechterungen
entstehen.
·
Mehraufwendungen/Minderträge sollten grundsätzlich
nicht zugelassen werden.
·
Sind sie im Einzelfall unvermeidbar, müssen sie
zwingend durch Verbesserungen an anderer Stelle ausgeglichen werden.
A) Änderungen gegenüber dem
Haushaltsplanentwurf:
I. Ergebnisplan
Gegenüber
dem Haushaltsplanentwurf ergibt sich für den Fachbereich 3 im Ergebnisplan eine
ergebnisneutrale Veränderung. Folgende Änderungen sind vorgesehen:
Produktgruppe 32
Erträge
Die
Erträge im Bereich der Verwarn- und Bußgelder bei der Verkehrsüberwachung
werden aufgrund der bisherigen Erfahrungswerte angepasst.
Verwarn- und Bußgelder Verkehrsüberwachung |
|
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
|
alt |
620.000 |
620.000 |
620.000 |
620.000 |
|
neu |
650.000 |
650.000 |
650.000 |
650.000 |
Differenz |
|
30.000 |
30.000 |
30.000 |
30.000 |
Produktgruppe 33
Erträge
Nach
dem abschließenden Gutachten im Rettungsdienst, welches vom Kreis Steinfurt in
Auftrag gegeben wurde, erfolgte eine Anpassung der Personalkostenerstattung im
Rettungsdienst. Bei der bisherigen Planung wurde davon ausgegangen, dass
insgesamt eine Erstattung von 34 Stellen im Rettungsdienst erfolgen wird. Es
werden jedoch künftig Personalkosten für 34,5 Stellen erstattet. Es ergibt sich
also eine Erhöhung der PK-Erstattung um 0,5 Stellen.
Personalkostenerstattung
Kreis Steinfurt für 0,5 Stelle RD |
|
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
|
alt |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
neu |
25.000 |
25.000 |
25.000 |
25.000 |
Differenz |
|
25.000 |
25.000 |
25.000 |
25.000 |
Aufwendungen
Der
Kreis Steinfurt hat durch sein Gutachten im Rettungsdienst einen Personalbedarf
von 34,5 Stellen im Rettungsdienst für Rheine ermittelt. Bisher war man von 34
Stellen ausgegangen. Durch eine zusätzliche 0,5-Stelle im Stellenplan 2018
steigen die Personalkosten.
Personalkosten 0,5-Stelle |
|
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
|
alt |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
neu |
25.000 |
25.000 |
25.000 |
25.000 |
Differenz |
|
25.000 |
25.000 |
25.000 |
25.000 |
Der
im Jahr 2011 erstellt Brandschutzbedarfsplan ist fortzuschreiben. Die
umfangreichen Arbeiten dazu sind mit den Bestandskräften der Feuer- und
Rettungswache aus dem laufenden Betrieb heraus nicht zu leisten. Die
Fortschreibung soll durch einen externen Dienstleister erfolgen sobald die
Auswirkungen aus der Rückübertragung der Aufgabe des abwehrenden Brandschutzes
für das Bundeswehrdepot Kanalhafen abgeschätzt werden können.
Fortschreibung Brandschutzbedarfsplan – extern - |
|
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
|
alt |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
neu |
30.000 |
0 |
0 |
0 |
Differenz |
|
30.000 |
0 |
0 |
0 |
II. Investitionsplan
Gegenüber
dem Haushaltsplanentwurf ergibt sich für den Fachbereich 3 im Investitionsplan keine
Veränderung.
B) Produktbeschreibungen und
Einbindung des Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzeptes Rheine 2025
(IEHK 2025)
Auf
das IEHK 2025 wird im Haushaltsplanentwurf an 3 Stellen eingegangen. Im
Vorbericht werden allgemeine Informationen gegeben. In den
Produktbeschreibungen werden mögliche Verbindungen zum IEHK 2025 bei den Zielen
aufgezeigt. Im Anhang werden nähere Informationen zu den sieben Leitprojekten
dargestellt. Im Anhang ist auch eine „Überleitungstabelle“ aufgeführt, aus der
erkennbar ist, welche Produkte welches Leitprojekt zur Zielerreichung unterstützen.
Diese Tabelle füllt sich mit der Überarbeitung weiterer Produktbeschreibungen
in den nächsten Jahren.
Anlagen: