Betreff
Beratung Ergebnis- und Investitionsplan 2018 - 2021 Fachbereich 3 - Recht und Ordnung
Vorlage
343/17
Aktenzeichen
Fachbereich 3
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, das Budget des Fachbereichs 3 – Recht und Ordnung unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen in den endgültigen Ergebnis- und Investitionsplan zu übernehmen.

 


Begründung:

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Ergebnis- und Investitionsplanes für das Haushaltsjahr 2018 wurde in der Sitzung des Rates am 26. September 2017 eingebracht.

 

Der Rat der Stadt hat die Vorlage des Entwurfes der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2018 zur Kenntnis genommen. Die Detailberatung des Entwurfes des Haushaltplanes (einschl. der Investitionsprojekte) und damit verbunden die Beratung der Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2018 - 2021 wurde den zuständigen Fachausschüssen übertragen.

 

Grundlage für die Beratung in den Fachausschüssen ist daher das im Entwurf des Haushaltsplanes ausgewiesene Budget im Ergebnis- und Finanzplan 2018 – 2021.

 

Diesem Ausschuss obliegt die Kompetenz und Verantwortung für die Detailberatung des in seine Zuständigkeit fallenden Fachbereiches 3. Die Etatberatung hat anhand des Haushaltsplanentwurfes zu erfolgen.

 

Der vorgelegte Haushaltsentwurf 2018 weist einen Überschuss von 3.729 TEUR Euro aus. Auch in den Folgejahren 2019 – 2021 wird ein Überschuss erzielt.

 

Insgesamt wird jedoch seit der Umstellung des Rechnungswesens im Jahre 2006 mit einer Eigenkapitalreduzierung in Höhe von 96,564 Mio. Euro bis zum Ende 2018 gerechnet. Das sind 27,7 % des ursprünglichen Eigenkapitals.

 

Vor diesem Hintergrund muss daher im Rahmen der Beratung dieses Ausschusses folgendes sichergestellt werden:

 

·      Es dürfen keine weiteren Ergebnisverschlechterungen entstehen.

·      Mehraufwendungen/Minderträge sollten grundsätzlich nicht zugelassen werden.

·      Sind sie im Einzelfall unvermeidbar, müssen sie zwingend durch Verbesserungen an anderer Stelle ausgeglichen werden.

 

 

A) Änderungen gegenüber dem Haushaltsplanentwurf:

 

I. Ergebnisplan

Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf ergibt sich für den Fachbereich 3 im Ergebnisplan eine ergebnisneutrale Veränderung. Folgende Änderungen sind vorgesehen:

 

Produktgruppe 32

Erträge

Die Erträge im Bereich der Verwarn- und Bußgelder bei der Verkehrsüberwachung werden aufgrund der bisherigen Erfahrungswerte angepasst.

 

Verwarn- und Bußgelder Verkehrsüberwachung

 

2018

2019

2020

2021

 

alt

620.000

620.000

620.000

620.000

 

neu

650.000

650.000

650.000

650.000

Differenz

 

30.000

30.000

30.000

30.000

 

Produktgruppe 33

Erträge

Nach dem abschließenden Gutachten im Rettungsdienst, welches vom Kreis Steinfurt in Auftrag gegeben wurde, erfolgte eine Anpassung der Personalkostenerstattung im Rettungsdienst. Bei der bisherigen Planung wurde davon ausgegangen, dass insgesamt eine Erstattung von 34 Stellen im Rettungsdienst erfolgen wird. Es werden jedoch künftig Personalkosten für 34,5 Stellen erstattet. Es ergibt sich also eine Erhöhung der PK-Erstattung um 0,5 Stellen.

 

Personalkostenerstattung Kreis Steinfurt für 0,5 Stelle RD

 

2018

2019

2020

2021

 

alt

0

0

0

0

 

neu

25.000

25.000

25.000

25.000

Differenz

 

25.000

25.000

25.000

25.000

 

Aufwendungen

Der Kreis Steinfurt hat durch sein Gutachten im Rettungsdienst einen Personalbedarf von 34,5 Stellen im Rettungsdienst für Rheine ermittelt. Bisher war man von 34 Stellen ausgegangen. Durch eine zusätzliche 0,5-Stelle im Stellenplan 2018 steigen die Personalkosten.

 

Personalkosten 0,5-Stelle

 

2018

2019

2020

2021

 

alt

0

0

0

0

 

neu

25.000

25.000

25.000

25.000

Differenz

 

25.000

25.000

25.000

25.000

 

Der im Jahr 2011 erstellt Brandschutzbedarfsplan ist fortzuschreiben. Die umfangreichen Arbeiten dazu sind mit den Bestandskräften der Feuer- und Rettungswache aus dem laufenden Betrieb heraus nicht zu leisten. Die Fortschreibung soll durch einen externen Dienstleister erfolgen sobald die Auswirkungen aus der Rückübertragung der Aufgabe des abwehrenden Brandschutzes für das Bundeswehrdepot Kanalhafen abgeschätzt werden können.

 

Fortschreibung Brandschutzbedarfsplan – extern -

 

2018

2019

2020

2021

 

alt

0

0

0

0

 

neu

30.000

0

0

0

Differenz

 

30.000

0

0

0

 

II. Investitionsplan

Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf ergibt sich für den Fachbereich 3 im Investitionsplan keine Veränderung.

 

B) Produktbeschreibungen und Einbindung des Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzeptes Rheine 2025 (IEHK 2025)

 

Auf das IEHK 2025 wird im Haushaltsplanentwurf an 3 Stellen eingegangen. Im Vorbericht werden allgemeine Informationen gegeben. In den Produktbeschreibungen werden mögliche Verbindungen zum IEHK 2025 bei den Zielen aufgezeigt. Im Anhang werden nähere Informationen zu den sieben Leitprojekten dargestellt. Im Anhang ist auch eine „Überleitungstabelle“ aufgeführt, aus der erkennbar ist, welche Produkte welches Leitprojekt zur Zielerreichung unterstützen. Diese Tabelle füllt sich mit der Überarbeitung weiterer Produktbeschreibungen in den nächsten Jahren.


Anlagen: