Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, das Budget des Sonderbereichs 2 - Produktgruppe 21 Jugendamt - unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen in den endgültigen Ergebnis- und Investitionsplan zu übernehmen.
Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Ergebnis- und Investitionsplanes für das Haushaltsjahr 2018 wurde in der Sitzung des Rates am 27. September 2016 eingebracht.
Der Rat der
Stadt hat die Vorlage des Entwurfes der Haushaltssatzung und des
Haushaltsplanes 2018 zur Kenntnis genommen. Die Detailberatung des Entwurfes
des Haushaltplanes (einschl. der Investitionsprojekte) und damit verbunden die
Beratung der Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2018 - 2021 wurde den
zuständigen Fachausschüssen übertragen.
Grundlage für die Beratung in den Fachausschüssen ist daher das im Entwurf des Haushaltsplanes ausgewiesene Budget im Ergebnis- und Finanzplan 2018 – 2021.
Diesem Ausschuss obliegt die Kompetenz und Verantwortung für die Detailberatung des in seine Zuständigkeit fallenden Sonderbereiches 2 – Produktgruppe 21 Jugendamt. Die Etatberatung hat anhand des Haushaltsplanentwurfes zu erfolgen.
Der vorgelegte Haushaltsentwurf 2018 weist einen Überschuss von 3.729 TEUR Euro aus. Auch in den Folgejahren 2019 – 2021 wird ein Überschuss erzielt.)
Insgesamt wird jedoch seit der Umstellung des Rechnungswesens im Jahre 2006 mit einer Eigenkapitalreduzierung in Höhe von 96,564 Mio. Euro bis zum Ende 2018 gerechnet. Das sind 27,7 % des ursprünglichen Eigenkapitals.
Vor diesem Hintergrund muss daher im Rahmen der Beratung dieses Ausschusses folgendes sichergestellt werden:
·
Es dürfen
keine weiteren Ergebnisverschlechterungen entstehen.
·
Mehraufwendungen/Minderträge
sollten grundsätzlich nicht zugelassen werden.
·
Sind sie
im Einzelfall unvermeidbar, müssen sie zwingend durch Verbesserungen an anderer
Stelle ausgeglichen werden.
A) Änderungen gegenüber dem
Haushaltsplanentwurf:
I. Ergebnisplan
Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf ergibt sich für den Sonderbereich 2 – Produktgruppe Jugendamt - im Ergebnisplan eine Verbesserung in Höhe von 337.000 Euro. Folgende Änderungen sind vorgesehen:
Produkt 2106 -
Unterhaltsvorschussleistungen
Erträge
und Aufwendungen
Im Rahmen der Reform des Unterhaltsvorschusses ist die Quotelung der zu tragenden Kosten bei den Leistungsausgaben des Unterhaltsvorschusses rückwirkend ab 01.07.2017 nochmals geändert worden. Das Land hat sich bereit erklärt, statt bislang 20 % zukünftig 50 % der vom Land zu tragenden Kosten zu übernehmen Da der Bund einen Anteil von 40 % trägt, verbleiben an den Gesamtausgaben für den Unterhaltsvorschuss Anteile für Land und Bund von jeweils 30 %.
Von den Einnahmen aus den übergeleiteten Unterhaltsansprüchen (sofern sie nicht an den Bund abgeführt werden müssen) erhalten die Kommunen 5/6, das Land 1/6, somit Bund 40 %, Land 10 % und Kommune 50 %.
Unter Berücksichtigung dieser neuen Belastungsverteilung sowie einer prognostischen Zahl von 1200 UVG-Leistungsfällen sind die Ansätze für übergeleitete Unterhaltsansprüche (Sonstige Transfererträge), Erstattungen des Bundes-/Landesanteils (Kostenerstattungen und Kostenumlagen) sowie der Leistungsausgaben (Transferaufwendungen) neu zu planen.
Sonstige Transfererträge |
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2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
|
alt |
349.000 |
349.000 |
349.000 |
349.000 |
|
neu |
419.000 |
418.000 |
419.000 |
419.000 |
Differenz |
|
70.000 |
70.000 |
70.000 |
70.000 |
Kostenerstattungen und Kostenumlagen |
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2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
|
alt |
887.000 |
887.000 |
887.000 |
887.000 |
|
neu |
1.632.000 |
1.632.000 |
1.632.000 |
1.632.000 |
Differenz |
|
745.000 |
745.000 |
745.000 |
745.000 |
Transferaufwendungen |
|
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
|
alt |
2.063.000 |
2.063.000 |
2.063.000 |
2.063.000 |
|
neu |
2.541.000 |
2.541.000 |
2.541.000 |
2.541.000 |
Differenz |
|
478.000 |
478.000 |
478.000 |
478.000 |
II.
Investitionsplan
Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf ergeben sich für den Sonderbereich 2 – Produktgruppe Jugendamt - keine Änderungen.
B) Produktbeschreibungen und Einbindung des Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzeptes Rheine 2025 (IEHK 2025)
Auf das IEHK 2025 wird im Haushaltsplanentwurf an 3 Stellen eingegangen. Im Vorbericht werden allgemeine Informationen gegeben. In den Produktbeschreibungen werden mögliche Verbindungen zum IEHK 2025 bei den Zielen aufgezeigt. Im Anhang werden nähere Informationen zu den sieben Leitprojekten dargestellt. Im Anhang ist auch eine „Überleitungstabelle“ aufgeführt, aus der erkennbar ist, welche Produkte welches Leitprojekt zur Zielerreichung unterstützen. Diese Tabelle füllt sich mit der Überarbeitung weiterer Produktbeschreibungen in den nächsten Jahren.