Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Haupt- und
Finanzausschuss nimmt den Teiljahresabschlussbericht 2016 für den Fachbereich 4
– Finanzen, Wohn- und Grundstücksmanagement –zur Kenntnis.
Begründung:
Nach der vom Rat
verabschiedeten Rahmenleitlinie „Controlling und Berichtswesen“ sind Teiljahresabschlussberichte
zu erstellen und in den Fachausschüssen zu beraten. Darzustellen sind von den
Fach- und Sonderbereichen insbesondere die Abweichungen zwischen Plan- und Endwerten
bezogen auf die Kennzahlen und den Teil-Ergebnisplänen sowie die Abweichungen
bei Investitionsmaßnahmen.
Zu berichten sind:
1. Ergebnisrechnung,
bezogen auf Ertrags-
und Aufwandszeile:
- Abweichungen von +/-
10 %, wenn der Abweichungsbetrag mindestens 5 T€ beträgt
- Alle Abweichungen ab
50T€
2. Finanzrechnung – Nachweis einzelner Investitionsmaßnahmen,
bezogen auf den
Gesamtsaldo der Ein- und Auszahlungen:
- Abweichungen von +/-
10 %, wenn der Abweichungsbetrag mindestens 50 T€ beträgt
Über geringere
Abweichungen kann berichtet werden.
Gegenüber der
Haushaltsplanung ergaben sich im Ergebnisplan für den Fachbereich 4 Verbesserungen
in Höhe von 1.033.895 €.
Im Finanzplan ergaben
sich Verbesserungen in Höhe von 4.740.405 €.
Hinweise zu finanziellen Auswirkungen:
Verbesserungen in
einzelnen Fach- und Sonderbereichen werden zum Ausgleich von Verschlechterungen
in anderen Fach- und Sonderbereichen eingesetzt. Ergibt sich insgesamt ein
negatives Jahresergebnis, wird dieses durch eine Entnahme aus der allgemeinen
Rücklage (=Eigenkapitalverzehr) gedeckt. Wird insgesamt ein Überschuss erzielt,
wird dieser dem Eigenkapital zugeführt.
Nähere Erläuterungen zum
Gesamtjahresergebnis können dem Jahresabschlussbericht entnommen werden.
Anlagen:
Anlage 1: Teiljahresabschlussbericht