(K66 bis Kirchstraße) - (53014-572)
Offenlage der Ausbauplanung
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Bauausschuss
nimmt den Ausbauentwurf zur Kenntnis und beschließt dessen Offenlage in den
Diensträumen der Technischen Betriebe Rheine im Neuen Rathaus.
Begründung:
1. Einfügung
in das Straßennetz:
Die Magdalenenstraße
befindet sich im Ortskern von Hauenhorst. Die Straße zweigt in nördliche
Richtung von der Bauernschaftstraße (K 66) ab und stellt eine Verbindung zur
Kirchstraße dar. Im direkten Umfeld befinden sich das Heimathaus, die Kirche
mit dem Gemeindehaus und ein Kindergarten. Im nahen Umkreis liegt eine
Grundschule.
Aufgrund ihrer
Verkehrsbedeutung und Lage im Straßennetz ist die Magdalenenstraße als Anliegerstraße
einzustufen. Die angrenzende Kirchstraße ist als Tempo-30-Zone aus-geschildert.
Für die Bauernschaftstraße ist eine
Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h festgesetzt. Es ist vorgesehen, die
auszubauende Magdalenenstraße aufgrund der geringen Parzellenbreite als verkehrsberuhigten
Bereich auszubauen.
2. Festsetzung
im Bebauungsplan:
Die Magdalenenstraße, die früher die Bezeichnung
Marienstraße besaß, befand sich im Teilbebauungsplan Nr. 28 Kennwort „Marienstraße“. Dieser wurde jedoch
im Jahre 1987 auf-gehoben. Zum jetzigen Zeitpunkt befindet sich die
Magdalenenstraße daher außerhalb eines Bebauungsplangebietes. Im nördlichen
Abschnitt beträgt die Parzellenbreite 5,00 m und südlich der Flurstücke 534 und
259 liegt die Breite bei 5,50 m.
Die Magdalenenstraße ist bezüglich der
Straßenkategorie nach RASt 06 als Wohnstraße mit Erschließungsfunktion
einzustufen. Die Ausbaulänge des vorgesehenen Bauabschnittes liegt bei ca. 131
m.
Zur Erschließung der
Anliegergrundstücke und zur sicheren Aufnahme des Fußgänger- und Radverkehrs im
Umfeld der Kirche und Grundschule soll die Straße nun endgültig ausgebaut
werden.
Der Ausbau soll als verkehrsberuhigter Bereich im
höhengleichen Mischprinzip erfolgen.
3. Bestandssituation:
Die Fahrbahn der Magdalenenstraße
ist provisorisch in einer Breite von ca. 3,00 m bis 3,50 m befestigt und
besteht schon viele Jahrzehnte. Die heutige Fahrbahnbefestigung besteht aus Asphalt
und weist Unebenheiten und z.T. Risse auf, die auf einen unzureichenden Fahrbahnaufbau
hinweisen.
Im Jahr 1972 wurde
im südlichen Teil ein neuer Mischwasserkanal erbaut. In Höhe der Häuser Nr. 11
und 12 besteht kein Kanal. Entwässerungseinrichtungen sind nicht vorhanden. Für
Fußgänger steht kein geschützter Verkehrsraum zu Verfügung, da die Seitenräume
unbefestigt sind und zur Ableitung des Oberflächenwassers dienen. Zudem bleibt
nur ein schmaler Bereich für die Seitenbereiche.
Die mangelhafte
punktuelle Beleuchtung (2 Pilzkopf-Leuchten) - ebenfalls aus dem Jahr 1972 -
wirkt sich besonders in der Herbst- und Winterzeit als Gefahrenquelle aus.
4. Notwendige
Breiten /Ausbaumerkmale
Magdalenenstraße
(verkehrsberuhigter Ausbau)
Es
ist ein Ausbau als verkehrsberuhigter Bereich mit einer Breite von 5,00 m bis
5,50 m - innerhalb der vorgegebenen Straßenparzelle - vorgesehen.
Im
nördlichen Abschnitt wird auf verkehrsberuhigende Maßnahmen verzichtet, da
aufgrund der geringen Breite von 5,0 m keine Beete und Parkstände eingeplant
werden können. In Richtung Bauernschaftstraße K 66 weitet sich die Parzelle auf
5,50 m auf. Hier erfolgt eine Verkehrsbe-ruhigung durch den wechselseitigen
Einbau von 2 Parkständen mit einer Breite von jeweils 2,0 m. Die Breite der befahrbaren Mischfläche beträgt
3,50 bis 5,50 m und wird aus Betonsteinpflaster erstellt. Die Stellplatzflächen
werden in anthrazitfarbigem Pflaster ausgeführt.
Um
den Eindruck einer optischen Bremse zu erzielen, ist ein farblicher Wechsel des
Beton-steinpflasterbelages (Rechteckpflaster rot/grau) vorgesehen.
5. Entwässerung
Die
Magdalenenstraße wird über eine 30 cm breite Rinnen mit Ablauf und Anschluss an
den vorhandenen Mischwasserkanal entwässert.
6. Beleuchtung
An der Magdalenenstraße befinden sich auf einer
Länge etwa von rd. 130 Metern zurzeit nur 2 Stück veraltete Leuchten mit einer
LPH von 5,0 m. Für den Ausbau sind daher energieeffiziente Leuchten mit einer
Lichtpunkthöhe von 4,50 m in angemessenen Abständen vorgesehen.
7. Bürgerbeteiligung
Die vorgeschlagene
Offenlage der Planunterlagen wird seitens der Technischen Betriebe für erforderlich
gehalten, um den Anliegern Gelegenheit zu geben, sich zu den Herstellungsmerkmalen
zu äußern.
8. Abrechnung
der Baukosten
Beim Ausbau der Magdalenenstraße handelt es sich um
die erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage. Die Abrechnung der
Erschließungsbeiträge erfolgt nach den Bestimmungen des BauGB (90%
Anliegeranteil).
Die Anlieger werden zur
Offenlage ein Informationsschreiben der Bauverwaltung erhalten. Dieses
Informationsschreiben wird neben dem Hinweis auf die Offenlage auch Angaben zur
Beitragsabwicklung enthalten.
9. Ausbauzeitpunkt
Der Ausbau der
Magdalenenstraße erfolgt – nach Abschluss des Planverfahrens – voraussichtlich
im Sommer 2018.
10. Finanzierung
Die Durchführung der
Baumaßnahme ist im Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2018 vorgesehen.
Anlagen:
Anlage 1: Lageplan zur
Offenlage