Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Sportausschuss nimmt
den Teiljahresabschlussbericht 2016 für den Fachbereich 1, Produktgruppe 15 –
Sportförderung, zur Kenntnis.
Begründung:
Nach der vom Rat
verabschiedeten Rahmenleitlinie „Controlling und Berichtswesen“ sind Teiljahresabschlussberichte
zu erstellen und in den Fachausschüssen zu beraten. Darzustellen sind von den
Fach- und Sonderbereichen insbesondere die Abweichungen zwischen Plan- und Endwerten
bezogen auf die Kennzahlen und den Teil-Ergebnisplänen sowie die Abweichungen
bei Investitionsmaßnahmen.
Zu berichten sind:
1.
Ergebnisrechnung,
bezogen auf Ertrags-
und Aufwandszeile:
-
Abweichungen
von +/- 10 %, wenn der Abweichungsbetrag mindestens 5 T€ beträgt
-
Alle
Abweichungen ab 50T€
2.
Finanzrechnung
– Nachweis einzelner Investitionsmaßnahmen,
bezogen auf den
Gesamtsaldo der Ein- und Auszahlungen:
-
Abweichungen
von +/- 10 %, wenn der Abweichungsbetrag mindestens 50 T€ beträgt
Über geringere
Abweichungen kann berichtet werden.
Gegenüber der
Haushaltsplanung ergaben sich im Ergebnisplan für den Fachbereich 1, Produktgruppe
15 – Sportförderung, Verbesserungen in Höhe von 296.200 €.
Im Finanzplan ergaben
sich Verbesserungen in Höhe von 6.700 €.
Hinweise zu finanziellen Auswirkungen:
Verbesserungen in einzelnen
Fach- und Sonderbereichen werden zum Ausgleich von Verschlechterungen in
anderen Fach- und Sonderbereichen eingesetzt. Ergibt sich insgesamt ein
negatives Jahresergebnis, wird dieses durch eine Entnahme aus der allgemeinen
Rücklage (=Eigenkapitalverzehr) gedeckt. Wird insgesamt ein Überschuss erzielt,
wird dieser dem Eigenkapital zugeführt.
Nähere Erläuterungen zum
Gesamtjahresergebnis können dem Jahresabschlussbericht entnommen werden.
Anlagen:
Anlage 1: Teiljahresabschlussbericht